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Stadt Duisburg führt die Bezahlkarte ein

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Die Stadt Duisburg beginnt ab dem 1. Juli 2026 mit der schrittweisen
Einführung der Bezahlkarte für volljährige Personen, die Leistungen nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
„Die Bezahlkarte hat sich schon in anderen Kommunen als geeignetes Mittel
zur Bereitstellung von Leistungen bewährt. Ich bin überzeugt, dass sie sich
auch in Duisburg als sicheres und transparentes Verfahren durchsetzen
wird“, betont Oberbürgermeister Sören Link.


Im Juli des vergangenen Jahres hat der Rat der Stadt Duisburg entschieden,
von der Opt-out-Regelung des Landes Nordrhein-Westfalen keinen
Gebrauch zu machen. Diese hätte es den Kommunen erlaubt, Leistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auch in anderer Form als über die
Bezahlkarte zu gewähren.
Mit der Bezahlkarte werden die Leistungen jetzt bargeldlos bereitgestellt. Sie
kann für Einkäufe des täglichen Bedarfs genutzt werden. Zusätzlich können
pro Person monatlich bis zu 50 Euro des Guthabens in bar abgehoben
werden.
Die Einführung der Bezahlkarte wird nun nach und nach bis zum Jahresende
umgesetzt, um einen geordneten und für die Betroffenen reibungslosen
Übergang zu gewährleisten.
Im Mai fanden hierzu bereits mehrsprachige Informationsveranstaltungen
statt, in welchen die neue Auszahlungsform den betroffenen Personen
vorgestellt und die Funktionsweise sowie Nutzungsmöglichkeiten erläutert
wurden.