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Sechsspuriger Ausbau der Bundesautobahn 59 im Duisburger Norden Pläne liegen vom 1. bis 31. August aus - Einwendungen bis 4. Oktober möglich

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Mit dem Ausbau der A 59 geht ein für Duisburg sehr bedeutendes Projekt in
die nächste Planungsphase. Ab dem 1. August werden die Pläne zum
Ausbau der A 59 bis zum 31. August öffentlich ausgelegt. Für die Stadt
Duisburg als betroffene Kommune, aber auch für betroffene Einwohnerinnen
und Einwohner gilt es dann, sich die ausgelegten Pläne genau anzusehen
und etwaige Einwendungen bis zum Fristende am 4. Oktober 2023
einschließlich zu formulieren. Vorhabenträgerin und damit für die Planung
verantwortlich ist die Autobahn GmbH des Bundes.
Der Ausbau der A 59 ist angesichts der bereits vorhandenen Beanspruchung
sowie des weiter zunehmenden Verkehrs zweifelsfrei notwendig; doch über
die Art und Weise der Bauausführung gibt es seit langer Zeit unterschiedliche
Auffassungen zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Duisburg.
Neben dem Neubau der Berliner Brücke und der Anpassung der
Autobahnkreuze Duisburg und Duisburg-Nord sieht die Planung der
Autobahngesellschaft vor, die A59 in Meiderich wieder als Hochstraße zu
bauen. Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass das vorgesehene Bauwerk –
gemäß den ausgelegten Plänen – breiter und höher als in der jetzigen
Bestandsituation werden soll. In Alt-Hamborn soll die Autobahn weiter in
offener Troglage verlaufen.
Die Planung der Autobahngesellschaft festigt somit für die nächsten
Jahrzehnte die Beeinträchtigung der Lebensverhältnisse der Menschen
sowie die Zweiteilung der Quartiere in Meiderich und Alt-Hamborn.
Die Stadt Duisburg und der Rat der Stadt fordern dagegen
unmissverständlich eine Tunnellösung in Meiderich, eine Überdeckelung in
Hamborn und die Trennung des Verfahrens in mindestens zwei
Planfeststellungsabschnitte, wie zuletzt mit Ratsbeschluss am 23. Februar
2023 zur Bekräftigung des bereits im Jahr 2022 aufgestellten und
beschlossen Forderungskatalogs formuliert.
Die Vorteile dieser Lösung für die Lebensverhältnisse der Menschen in den
betroffenen Ortsteilen und das Stadtbild liegt auf der Hand, während
gleichzeitig der so dringend notwendige und unstrittige Neubau der Berliner
Brücke sichergestellt wird. Leider hat dies aber bisher zu keinem Umdenken
bei der Bauherrin geführt.
Für Oberbürgermeister Sören Link steht fest: „Ich halte das Vorgehen der
Autobahngesellschaft für einen großen Fehler. Die Planung festigt für die
nächsten Jahrzehnte die Beeinträchtigung der Lebensverhältnisse der dort
lebenden Menschen und die Zweiteilung der Stadtteile Meiderich und Alt-
Hamborn. Ich werde von meinen eindeutig formulierten Forderungen nicht
abrücken. Die Tunnellösung würde über Generationen hinweg eine ganz
enorme Verbesserung der Lebensverhältnisse garantieren. Dafür mache ich
mich stark. Die Stadt Duisburg wird ihre Position deshalb auch während der
Offenlage unmissverständlich und nachdrücklich zum Ausdruck bringen.“Martin Linne, fachlich zuständiger Beigeordneter bei der Stadt Duisburg, hält
die vorgelegten Ausbaupläne ebenfalls für nicht akzeptabel und verweist
insbesondere auf den mit diesen Plänen vorgesehen Ausbau im Bereich der
Dr.-Lengeling-Straße in Meiderich. „Die A 59 verläuft heute schon sehr dicht
an der bestehenden Wohnbebauung vorbei. Mit den vorgelegten Plänen wird
ein weiteres Heranrücken an die vorhandenen Gebäude erfolgen und die
Lärmschutzwand wird massiv erhöht. Das Wohnen dort wäre zukünftig nicht
mehr zumutbar. Ich rege daher an, dass sich alle Betroffenen rechtzeitig und
ausgiebig mit den Plänen und deren Auswirkungen befassen, um etwaige
Einwendungen einreichen zu können“.
Weitere Informationen über die Sichtweise der Stadt Duisburg finden Sie
unter www.duisburg.de/ausbau-a59.
Einsichtnahme in die Pläne und Einreichung von Einwendungen:
Jeder kann vom 1. bis einschließlich 31. August die Planungsunterlagen
zum Ausbau der A59 sowohl Online auf der Internetseite des Fernstraßen-
Bundesamtes https://www.fba.bund.de/ oder dem UVP-Portal des Bundes
www.uvp-portal.de als auch vor Ort im Stadthaus sowie den
Bezirksverwaltungen Walsum, Hamborn und Meiderich/Beeck einsehen
(bitte die jeweiligen Öffnungszeiten beachten).
Mögliche Einwendungen sind schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei
der Planfeststellungsbehörde Fernstraßen-Bundesamt oder bei der Stadt
Duisburg zu einzureichen. Auch kann die Einwendung als elektronisches
Dokument versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
eingereicht werden. Die De-Mail ist an die De-Mail-Adresse des Fernstraßen-
Bundesamtes Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu richten. Eine per einfacher
E-Mail erhobene Einwendung ist nicht rechtswirksam.
Weitere Informationen gibt es auch in der Bekanntmachung im Amtsblatt der
Stadt Duisburg unter
www.duisburg.de/rathaus/stadtverwaltung/amtsblatt.php.
Wichtig: Wer mit den vorliegenden Planungen zum A59-Ausbau nicht
einverstanden ist, muss seine Einwendungen schriftlich und fristgerecht bis
einschließlich 4. Oktober 2023 einreichen. Nur wer so Einwendungen
einreicht, erlangt einen Rechtsanspruch auf Anhörung, auf Berücksichtigung
seiner Ansprüche und die Berechtigung zu einer eventuellen Klage.Adressen, Telefonnummern und Öffnungszeiten der Vor-Ort-
Auslagestellen:
Stadt Duisburg
Stadthaus
Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement
Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 (Eingang Moselstraße)
47051 Duisburg
Dienststunden: Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr und von 13:30 bis 16 Uhr
Terminabsprache nicht erforderlich. Bitte bei der Pförtnerloge anmelden.
Bezirksverwaltung Walsum
Friedrich-Ebert-Straße 152
47179 Duisburg
Zimmer 406 und 407
Tel.: 0203/283-5702; 0203/283-5638