Städtebauliche Aufwertung des Neumarktes in Ruhrort – Änderung der Duisburger Verkehrsführung
Im Laufe dieser Woche werden am Neumarkt in Duisburg-Ruhrort
Markierungs- und Beschilderungsarbeiten vorgenommen, um die Fläche im
Rahmen eines Planversuchs städtebaulich aufzuwerten. Die Platzfläche wird
hierzu um Teile der umgebenden Straßen vergrößert.
Die Stadt verfolgt damit die Ziele, die fußläufige Anbindung der Platzfläche
an die südlich angrenzenden Ladenlokale zu ermöglichen, die
Aufenthaltsqualität zu steigern sowie die Bespielung der Fläche zu
verbessern. Die Verkehrsführung ändert sich hierfür im Umfeld des
Neumarktes und in den angrenzenden Straßen wie folgt:
Am Neumarkt wird die südwestliche Fahrspur temporär für die Dauer des
Versuchs als Fußgängerzone eingerichtet. Damit kann dieser Bereich nicht
mehr regulär mit Kraftfahrzeugen befahren werden. Die nördliche Fahrspur
steht Kraftfahrzeugen nur noch eingeschränkt zur Verfügung. Die dort
temporär angelegten Parkplätze sind über diese Fahrspur eingeschränkt
erreichbar. Im Detail werden für den Verkehrsversuch folgende
Beschränkungen und Regelungen eingerichtet:
Die nördlich an den Neumarkt angrenzende Fahrbahn wird zur unechten
Einbahnstraße mit einer Wendemöglichkeit im Osten. Die neuen Parkstände
sind aus Richtung Westen ausschließlich über die Rheinbrückenstraße zu
erreichen. Aus Richtung Süden und Osten sind die Parkplätze über die
Dr.-Hammacher-Straße und die südliche Harmoniestraße erreichbar.
Aus Richtung Norden sind die Parkstände ausschließlich über die nördliche
Harmoniestraße anfahrbar. Die bestehende Einbahnstraßenregelung wird
beibehalten Die Harmoniestraße kann in Höhe des Neumarktes nicht mehr
geradeaus befahren werden. Die südliche König-Friedrich-Wilhelm-Straße im
Abschnitt zwischen Dammstraße und Neumarkt endet in Höhe des
Neumarktes als Sackgasse. Die heutige Einbahnstraßenregelung wird
zwischenzeitlich aufgehoben.
Der Neumarkt kann zu Zeiten des Verkehrsversuchs mit Kraftfahrzeugen
ausschließlich über die Rheinbrückenstraße und die nördliche König-
Friedrich-Wilhelm-Straße verlassen werden. Die Einbahnstraßenregelung im
nördlichen Abschnitt der König-Friedrich-Wilhelm-Straße wird
aufrechtgehalten. Für Fußgänger und Radfahrende gelten die beschriebenen
Beschränkungen selbstverständlich nicht. Sie sind von den Regelungen
ausgenommen. Eine Zufahrt zur Tiefgarage Neumarkt (Hausnummer 7-11)
und den privaten Parkplätzen (Hausnummer 13) sowie für die Marktstände
wird über die Platzfläche ermöglicht.
Ziel des Versuchs ist die städtebauliche Aufwertung des Platzes. Durch die
Verlagerung der Verkehre können die süd-westlich anliegenden Gebäude,
die ansässige Gastronomie sowie Gewerbebetriebe die Platzfläche direkt
erreichen und beleben. Gemeinsam mit den Anwohnern soll der Platz mit
temporärem Mobiliar und Bepflanzungen für die Dauer des
Versuchszeitraums gestaltet werden. Hierzu sollen im Rahmen von
Workshops Angebote geschaffen werden.