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Welt-Thrombose-Tag am 13.Oktober: Korrekte Behandlung entscheidet über Leben und Tod

- Neue orale Antikoagulantien: Haben sie überzeugt?
- Flexibilität der Antikoagulationsdauer: Fluch oder Segen?
- Aktionsbündnis Thrombose veröffentlicht „Antikoagulations-Ampel“: Wie
gelingt der Spagat zwischen Wirksamkeit und Sicherheit?

Im Fall einer akuten Tiefen Venenthrombose oder ihrer möglichen
Komplikation, der Lungenembolie, ist die Antikoagulation die wichtigste
Therapiemaßnahme. Sie hat zum Ziel, die Akutmortalität und -morbidität zu
reduzieren, längerfristig Rezidive und Langzeitkomplikationen wie das
offene Bein zu verhindern und die Beschwerden zu lindern.

Die aktuellen interdisziplinären Leitlinien empfehlen eine individuell
angepasste Entscheidung über die Dauer der Antikoagulation unter
Berücksichtigung der Patientenpräferenzen und der klinisch bedeutsamen
Faktoren. Diese bewusst vorgesehene Flexibilität und Individualisierung
bringt allerdings für Ärzte und Patienten eine gewisse Verunsicherung mit
sich. Wie wichtig eine adäquate Antikoagulation bei der Behandlung der
venösen Thromboembolie (VTE) ist, verdeutlichen folgende Zahlen: Wird die
Antikoagulation nach einer Lungenembolie beendet, sind 25% - 33% der
Rezidive tödlich. Mit der Antikoagulations-Ampel sollen behandelnde Ärzten
bei der Therapie unterstützt werden.

Unter der Schirmherrschaft von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe
stellt das Aktionsbündnis Thrombose am 13. Oktober die „Antikoagulations-
Ampel“ vor, gibt eine Einschätzung über Prävalenz, moderne Diagnose- und
Therapiemethoden von Thrombose sowie Lungenembolie und diskutiert mit
Verantwortlichen über die Verbesserung der intersektoralen Zusammenarbeit
zum Wohl der Patienten:

Wann:   Freitag, 13. Oktober 2017, 15:30 Uhr
Individuelle Gespräche können gerne im Vorfeld vereinbart werden.

Wo:     Allianz Forum, Pariser Platz 6, 10117 Berlin

Wer:    Prof. Dr.med. Rupert Bauersachs · Deutsche Gesellschaft für
Angiologie (DGA),   Wissenschaftlicher Leiter Aktionsbündnis Thrombose
Susanne Fass · Redakteurin rbb Praxis, Fachärztin für Innere Medizin
Prof. Dr. med. Bettina Kemkes-Matthes · Gesellschaft für Thrombose- und
Hämostaseforschung (GTH)
Dr. med. Regina Klakow-Franck · Mitglied des G-BA
Dr. med. Robert Klamroth · DGA, GTH
Prof. Dr. med. Stavros Konstantinides · Deutsche Gesellschaft für
Kardiologie
Wolfgang Meunier · Deutscher Hausärzteverband
Prof. Dr. med. Stefan G. Spitzer · Vorstandsvorsitzender der Deutschen
Gesellschaft für Integrierte Versorgung
Dr. med. Jutta Schimmelpfennig · Deutsche Gesellschaft für Phlebologie

Moderation: Lisa Braun · Presseagentur Gesundheit, PD Dr. med. Christoph
Kalka · Deutsche Gefäßliga

In Europa und den USA sterben mehr Menschen an den Folgen einer
Lungenembolie als durch Verkehrsunfälle, Brust- und Prostatakrebs und HIV
zusammen – allein in Deutschland sind es über 40.000 Todesfälle im Jahr.
Häufigste Ursache dafür ist eine Thrombose. Diese kann Menschen jeden
Alters treffen. Jährlich werden knapp über 370.000 Neuerkrankungen an
Thrombose, Phlebitis und Thrombophlebitis registriert. Rund 50.000
Menschen erkranken pro Jahr an einer Lungenembolie. Aufgrund der
demografischen Entwicklung und der verbesserten Diagnostik ist von einem
weiteren Anstieg der Patientenzahlen auszugehen.

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Schmerzkongress 2017: Arzt und Patient – gemeinsam über Therapie entscheiden

„Gemeinsam entscheiden“ lautet das Motto des diesjährigen Deutschen
Schmerzkongresses. Partizipative Entscheidungsfindung, auch „shared
decision making“ (SDM) genannt, ist ein Modell, in dem Arzt und Patient
vertrauensvoll zu einer gemeinsamen Therapieentscheidung kommen. SDM macht
diesen Konsens möglich. Welche Voraussetzungen nötig und welche Maßnahmen
denkbar sind, um eine partizipative Entscheidungsfindung in der
Schmerzmedizin zu etablieren, diskutieren Experten auf dem Deutschen
Schmerzkongress (11. bis 14. Oktober 2017) und am 12. Oktober auf der
Pressekonferenz in Mannheim.

Das 2013 in Kraft getretene „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von
Patientinnen und Patienten“ (Patientenrechtegesetz) fordert, dass
Patienten umfassend aufgeklärt und an der medizinischen Entscheidung
beteiligt werden. Die Leitlinien der Schmerzmedizin fordern ebenfalls eine
partizipative Entscheidungsfindung. „Mit unserem diesjährigen
Kongressmotto ‚Gemeinsam entscheiden‘ setzen wir einen starken Akzent auf
das ‚shared decision making‘ (SDM) und befassen uns mit der Frage, wie
diese Beteiligung konkret aussehen kann“, erklärt Professor Dr. med.
Matthias Keidel, Kongresspräsident und Chefarzt der Neurologischen Klinik
am Campus Bad Neustadt/Saale.

SDM steht für eine partnerschaftliche Entscheidungsfindung, die aus einem
patientenzentrierten Ansatz heraus erwächst und als eine besonders
günstige Form der Arzt-Patient-Interaktion angesehen wird. Definiert wird
SDM als ein über mehrere Phasen laufender Interaktionsprozess zwischen
Arzt und Patient auf der Basis geteilter Informationen. Am Ende steht eine
gemeinsam getroffene Therapieentscheidung. Es gibt Ansätze, die empfehlen,
ein SDM dann einzusetzen, wenn verschiedene evidenzbasierte
Behandlungsmethoden zur Wahl stehen, die in ihrer Wirksamkeit als
gleichwertig gelten. Die möglichen Nebenwirkungen einer Therapie können
für den Patienten – in Abhängigkeit von seinen Wertvorstellungen und
Begleiterkrankungen – jedoch von unterschiedlicher Bedeutung sein. Für die
Behandlung von Nervenschmerzen stehen zum Beispiel verschiedene
Medikamentenklassen wie Antidepressiva, Antikonvulsiva (Arzneimittel zur
Behandlung von Krampfanfällen) und Opioide zur Verfügung. „Falls eine
Gewichtszunahme auf keinen Fall von einem Patienten oder einer Patientin
in Kauf genommen werden will, fallen einige Medikamente bei den
Therapieoptionen weg.

Weiterhin ist es auch die Aufgabe des Arztes, darüber zu informieren, wie
der weitere Krankheitsverlauf vermutlich sein wird, wenn keine Therapie,
beispielsweise mit Medikamenten, durchgeführt wird“, berichtet Professor
Dr. med. Winfried Häuser, Kongresspräsident, Klinik Innere Medizin I des
Klinikums Saarbrücken.
Um ein SDM in der Schmerzmedizin zu implementieren und den Patienten zu
einem gleichberechtigten Partner im medizinischen Entscheidungsprozess zu
machen, müssen neue Wege beschritten werden. „Dazu gehört, dass
Informationen für den Patienten verständlich formuliert werden und der
Arzt die Erwartungen, Wünsche, Sorgen und Ideen des Patienten erfragt und
ihn darin unterstützt, die eigenen Präferenzen herauszufinden und zu
gewichten“, betont Häuser.

Wenngleich es noch nicht ausreichend Erkenntnisse über den Nutzen des SDM
gebe, so sei ein positiver Effekt unbestritten: „Ein Patient, der
mitentscheidet, ist zuversichtlicher in Bezug auf den Therapieerfolg und
motivierter, an der Therapie aktiv teilzunehmen“, weiß Keidel. Es gibt
allerdings auch Patienten, die die Entscheidung lieber dem Arzt überlassen
möchten. „Gerade diese Patienten profitieren davon, einbezogen zu werden.
Ihre passive Haltung ist kein Desinteresse, sondern eher ein Mangel an
Selbstwirksamkeitserwartungen“, so der Neurologe. Eine weitere Hürde könne
sein, dass die Kommunikationsfähigkeit des Arztes noch nicht
„partizipativ“ sei, wenn er beispielsweise zu viele Fremdwörter verwende
und nicht nachfrage, ob und wie der Patient das Ausgeführte verstanden
hat. Auch das Kommunikationsverhalten der Ärzte müsse sich also unter
Umständen ändern. Eine weitere Barriere zur Umsetzung von SDM ist die
aktuelle Gebührenordnung, welche Gesprächsleistungen bei manchen
Arztgruppen nicht vergütet. „Ein ambulant tätiger Neurologe bekommt je
Patient im Quartal je nach Bundesland circa 45 Euro pro Patient.
Umgerechnet bedeuten 45 Euro etwa 15 Minuten Zeit im Quartal. Eine
Viertelstunde sind für Diagnostik und eine umfassende Aufklärung oft nicht
ausreichend“, erklärt Professor Dr. med. Andreas Straube, Vizepräsident
der Deutschen Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft e.V. (DMKG) und
Oberarzt an der Neurologischen Klinik der Universität München, Klinikum
Großhadern.

Das Tagungsthema „Gemeinsam entscheiden“ bezieht sich auch auf die Klug-
entscheiden-Initiative der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen
Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Diese deutsche Qualitätsoffensive
greift internationale ‚choosing-wisely-Programme‘ auf, deren Ziel es ist,
die Versorgungsqualität durch ausgewählte Empfehlungen zu verbessern.
„Neben einer gemeinsamen fach- und berufsübergreifenden Versorgung steht
auch hier die gemeinsame Entscheidungsfindung von Arzt und Patient im
Mittelpunkt“, betonen die beiden Kongresspräsidenten. Zwölf
Fachgesellschaften haben bereits Positiv- und Negativempfehlungen
formuliert, um evidenzbasiert bei Über- oder Fehlversorgung gegensteuern
zu können.

Was ein „shared decision making“ in der Schmerzmedizin ausmacht, wie es in
den klinischen Alltag implementiert werden kann, welche konkreten
Maßnahmen dazu ergriffen werden können und was man bereits über die
Wirksamkeit der SDM weiß, sind Fragen, die auf der Pressekonferenz am 12.
Oktober 2017 anlässlich des Deutschen Schmerzkongresses und in einem
Symposium des Kongresses diskutiert werden.

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„Wissensreihe Männergesundheit“ informiert zu Kopfschmerzen, Rückenschmerzen und Work-Life-Balance

Studien zur Männergesundheit zeigen, dass sich
Männer vielfach nicht ausreichend um ihre Gesundheit kümmern und
Schwierigkeiten haben, passende Gesundheitsinformationen zu finden, zu
beurteilen und zu nutzen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BZgA) und die Stiftung Männergesundheit haben daher ihre
gemeinsame „Wissensreihe Männergesundheit“ erweitert: Drei neue Broschüren
informieren zielgruppenspezifisch zu den Themen Kopfschmerzen,
Rückenschmerzen und Work-Life-Balance.

Hierzu erklärt Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA: „Männer gehen
seltener zum Arzt als Frauen. Sie führen ein teilweise risikoreicheres
Leben, trinken mehr Alkohol, ernähren sich ungesünder und nehmen seltener
an gesundheitsfördernden Angeboten teil. Es ist deshalb wichtig, relevante
Informationen auch ‚an den Mann‘ zu bringen. Die ‚Wissensreihe
Männergesundheit‘ ist im Hinblick auf Sprache und Optik auf das
Rezeptionsverhalten von Männern zugeschnitten und somit eine beliebte
Informationsquelle, die unser umfassendes, qualitätsgesichertes
Onlineangebot www.maennergesundheitsportal.de ergänzt.“
Um die Sensibilität von Männern für ihre Gesundheit zu erhöhen und ihr
Präventionsbewusstsein zu stärken, hat die BZgA gemeinsam mit der Stiftung
Männergesundheit die Hefte der „Wissensreihe Männergesundheit“ aufgelegt.
Sie wurden unter der wissenschaftlichen Leitung ausgewiesener
Fachexpertinnen und -experten, basierend auf den aktuellen Leitlinien,
entwickelt. Neben den drei neuen Heften gibt es bereits Broschüren zu den
Themen Bluthochdruck, Burnout, Diabetes mellitus, Herzinfarkt und
Übergewicht.

Kostenlose Bestellung der Hefte „Wissensreihe Männergesundheit“ über:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: www.bzga.de/infomaterialien
Fax: 0221/8992257
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Die Broschüren stehen außerdem zum Download bereit unter:
www.maennergesundheitsportal.de und www.stiftung-maennergesundheit.de

Ein Faktenblatt mit aktuellen Daten zur Männergesundheit in Deutschland
finden Sie unter:http://www.bzga.de/presse/daten-und-
fakten/maennergesundheit/

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) spricht mit der
Internetseite www.maennergesundheitsportal.de gezielt Männer an, um sie
über die Möglichkeiten einer geschlechtsspezifischen Gesundheitsvorsorge
zu informieren. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und können
die persönliche Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt sowie durch
qualifiziertes medizinisches Fachpersonal nicht ersetzen.

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50 neue Studierende an der Pflegewissenschaftlichen Fakultät Einführungstage an der PTHV

Zu zwei Einführungstagen lud die Pflegewissenschaftliche Fakultät der
Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar (PTHV) alle neuen
Studierenden ihrer Fakultät am 04. und 05.10.2017 ein. Insgesamt konnten
der Rektor der PTHV, Prof. Dr. Dr. Holger Zaborowski, und der Dekan der
Pflegewissenschaftlichen Fakultät, Prof. Dr. Hermann Brandenburg, 50 neue
Studierende willkommen heißen. „Wir freuen uns sehr über die Vielzahl
derjenigen, die sich für ein Studium an der Pflegewissenschaftlichen
Fakultät entschieden haben. Sie haben eine gute Entscheidung getroffen“,
sagte Prof. Dr. Hermann Brandenburg. „Das Studium wird Ihnen eine
Perspektive für neue berufliche Tätigkeitsprofile in der
Pflege(-wissenschaft) bieten.“

Nach der Begrüßung gaben Maria Peters MScN, Stabsstelle
Studienangelegenheiten, und Kathrin Müller, Vorsitzende des AStA der
Fakultät, Informationen rund um die Universität und die Fakultät.
Weiterhin gab es am Vormittag Vorträge zum Thema Qualitätsmanagement und
Evaluierung von Lehrveranstaltungen, zum „Studium Generale“ sowie zum
Thema Pflegedidaktik. Nach einem gemeinsamen Mittagessen wurden die
einzelnen Studiengruppen durch das Haus geführt. Dabei wurden ihnen alle
Bereiche unter dem Dach der Universität vorgestellt: Veranstaltungsräume,
Dekanat, Studierendenbüro, Prüfungsamt, Unikirche sowie den
Gästezimmerbereich.´

Abschließend gab es Informationen zum organisatorischen Ablauf des
Studiums und zu den an der Fakultät angebotenen Studienprogrammen: Neben
dem Master- und Promotionsstudiengang „Pflegewissenschaft“ sowie dem
Lehramtsstudiengang „Pflege an berufsbildenden Schulen“ (BBS), wurde der
Bachelorstudiengang „Pflegeexpertise“ vorgestellt, der in diesem
Wintersemester bereits zum dritten Mal startet. Der Masterstudiengang
„Pflegewissenschaft“ startet mit dem Wintersemester 2017/18 bereits zum
dreizehnten Mal.

Information zur PTHV:
Die Philosophisch-Theologische Hochschule Vallendar (PTHV) ist eine
kirchlich und staatlich anerkannte wissenschaftliche Hochschule (im Rang
einer Universität) in freier Trägerschaft. Die Gesellschafter der PTHV
gGmbH sind die Vinzenz Pallotti gGmbH und die Marienhaus Holding GmbH.
Rund 50 Professoren und Dozenten forschen und lehren an der PTHV und
betreuen etwa 450 Studierende beider Fakultäten Theologie und
Pflegewissenschaft.

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