SUP: Ein-Personen-Gesellschaften fördern Sozialdumping und Schwarzarbeit
Die EU-Kommission plant die Einführung einer Ein-Personen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz SUP (Societas Unius Personae) genannt. Damit will man den grenzüberschreitenden Handel im Binnenmarkt und die Gründerkultur fördern. Die neue Rechtsform kann ohne persönliche Anwesenheit innerhalb von drei Tagen online beantragt werden. Das Mindestkapital beträgt lediglich einen Euro. Ein Notar ist nicht beteiligt. Der Gründer hat die freie Wahl unter allen 28 Mitgliedsstaaten; eine Bindung von Satzungs- und Verwaltungssitz besteht nicht.
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