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Sport

Sport. Global. Nachhaltig.

Themenwochen an der Deutschen Sporthochschule Köln.  Foto: Deutsche Sporthochschule
Themenwochen an der Deutschen Sporthochschule Köln. Foto: Deutsche Sporthochschule

Sport fördert Toleranz und Respekt, stärkt die Selbstbestimmung des
Einzelnen und den Zusammenhalt von Gemeinschaften. Damit leistet er einen
wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agenda
2030. Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern – Themenwochen an
der Deutschen Sporthochschule Köln noch bis zum 28. November

Mit den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung haben sich die
Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen 2015 verpflichtet, in ihrem Kampf
gegen Armut, Diskriminierung und Umweltverschmutzung niemanden
zurückzulassen. Dennoch besteht zunehmend die Gefahr, dass der globale
Klimawandel, politische Krisen und technische Entwicklungen zur weiteren
Verschärfung von Ungleichheiten in und zwischen Ländern beitragen.

Vor diesem Hintergrund organisieren das Programm „Entwicklungsbezogene
Bildung in Deutschland“ (EBD) von Engagement Global und das Institut für
Europäische Sportentwicklung und Freizeitforschung (IESF) der Deutschen
Sporthochschule im November erneut gemeinsame Themenwochen. Unter dem
Motto „Sport. Global. Nachhaltig.“ wird in diesem Jahr insbesondere das
Ziel Nummer 10 – „Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern“ in den
Fokus genommen. In 13 institutsübergreifenden Veranstaltungen gehen
Studierende und externe Interessierte zusammen mit Expert*innen der Frage
nach, welchen Beitrag der Sport zur Verringerung von Ungleichheiten
leisten kann.

Den Höhepunkt der Themenwochen bildet am 13. November (11-12 Uhr, Hörsaal
1) die Podiumsdiskussion „Nachhaltigkeit in der Produktion von
Sportartikeln. Von globaler Ungleichheit zu »Fairplay«?“. Moderiert von
Institutsleiter Professor Jürgen Mittag, diskutieren Dr. Gisela Burckhardt
(Vorstandsvorsitzende Femnet e.V.), Stefan Wagner (CSR-Experte bei TSG
Hoffenheim) und Anne Rehner (Referentin „Sport für Entwicklung“,
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) über
Möglichkeiten und Herausforderungen in der nachhaltigen und fairen
Sportartikelherstellung. Anschließend findet im Foyer der Sporthochschule
für die Studierenden eine Kleidertauschbörse sowie ein informelles Get-
Together mit den Referent*innen statt.

Andere spannende und kritische Inhalte bieten deutsch- und
englischsprachige Vorträge und Seminare zu Themen wie Nachhaltigkeit im
Profifußball, Measuring and analyzing carbon footprints in international
sports organisations, Discriminatory practices and structures within the
global sports industry oder der zweitägige Workshop Ein Ball, Eine Welt /
One Ball, One World — teaching methods in sports for global learning and
sustainable development.

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Gedenken an die Zerschlagung der jüdischen Sportbewegung

Susana Baron überreicht das Trikot ihres Vaters Max Girgulski an Museumsdirektor Manuel Neukirchner.
Susana Baron überreicht das Trikot ihres Vaters Max Girgulski an Museumsdirektor Manuel Neukirchner.

Deutsches Fußballmuseum stellt Makkabi-Meistertrikot von 1936 aus

 

Das Deutsche Fußballmuseum hat am Samstag im Rahmen des Gedenkes an die Zerschlagung der jüdischen Sportbewegung durch das NS-Regime vor 81 Jahren ein einzigartiges Exponat entgegengenommen. Es handelt sich um das Meistertrikot von Max Girgulski aus dem Jahr 1936.

Girgulski war in den 1920er Jahren ein talentierter Nachwuchsspieler von Eintracht Frankfurt, der unmittelbar nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten den Verein verlassen musste und in den folgenden Jahren mit dem jüdischen Verein Bar Kochba erfolgreich an den Deutschen Makkabi-Meisterschaften teilnahm. Infolge der immer massiveren Ausgrenzung und Verfolgung wanderte Girgulski 1938 nach Argentinien aus. Nach Deutschland kehrte er nie wieder zurück. 

36 Jahre nach Girgulskis Tod übergab seine Tochter Susana Baron im Beisein von Mark Dainow, dem Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, nun das Trikot an Museumsdirektor Manuel Neukirchner. Damit kehrt das Unikat als einzigartiges Zeugnis eines lange vergessenen und verdrängten Kapitels deutscher Fußballgeschichte in seine ursprüngliche Heimat zurück. 

Mark Dainow äußerte in seinem Grußwort: "Es gibt schon seit längerem Alarmzeichen, wie präsent Judenhass in diesem Land ist. Offenbar sind Teile der Gesellschaft vergessend und unwissend. Viele wissen auch nicht, dass von den Nationalsozialisten verfolgte und ermordete jüdische Spieler wie Julius Hirsch Stars des deutschen Fußballs waren. Wir dürfen uns im Kampf gegen dieses Vergessen und Unwissen nicht beirren lassen."

Manuel Neukirchner sagte bei der Übergabe des Trikots: „Fußball ist ein Medium, um Zeit- und Gesellschaftsgeschichte zu vermitteln. Erinnerungskultur gehört zu unseren wichtigsten Aufgaben. Wir bedanken uns sehr für dieses weltweit einmalige Exponat. Mit dem Trikot erinnern wir an die großen Pionierleistungen jüdischer Fußballer und zugleich an die Zeiten unseres Sports zwischen Krieg und Vernichtung. Wir wollen deutlich zeigen: Auch dieses Kapitel ist ein Teil deutscher Fußballgeschichte."

Susana Baron erzählte vom Lebensweg ihres Vaters: "Er wäre sicher stolz, dass sein Trikot nun im Deutschen Fußballmuseum ausgestellt wird. Es ist der richtige Ort. Ich hoffe, das Trikot meines Vaters dient insbesondere den jungen Ausstellungsgästen als Erinnerung, dass sich die Geschichte von Ausgrenzung, Verfolgung und Ermordung nie wiederholen darf."

 

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Sorgt der Videobeweis im Fußball wirklich für mehr Gerechtigkeit?

Statement von Dr. Christian Deckenbrock vom Institut für Arbeits- und
Wirtschaftsrecht
Er empfiehlt Wiederholungen strittiger Szenen auf den Bildschirmen im
Stadion und Offenlegung des Funkverkehrs

„Ich bin nach wie vor der Meinung, dass der Videobeweis Blödsinn ist. Vor
allem die Diskussionen am Arbeitsplatz werden uns fehlen – die vermisse
ich jetzt schon“, sagte Bayern-Präsident Uli Hoeneß anlässlich der
Einführung des Videobeweises in der Fußball-Bundesliga zur Saison 2017/18.
Die Befürchtung oder Hoffnung – je nach Sichtweise –, dass über
Schiedsrichterentscheidungen nicht mehr diskutiert wird, hat sich
allerdings nicht bewahrheitet. Im Gegenteil: Seither gibt es rund um den
Begriff der „klaren und offensichtlichen“ Fehlentscheidung, die
Voraussetzung für einen Eingriff des „Video-Assistant-Referees“ (VAR) ist,
ganz neues Diskussionspotenzial.

Gleichwohl lässt sich nicht leugnen, dass dank des Videobeweises die
Anzahl solcher klaren und offensichtlichen Fehlentscheidungen abgenommen
hat – der Deutsche Fußball-Bund (DFB) spricht für die Saison 2018/19
davon, dass 82 von 92 Fehlentscheidungen verhindert wurden. Es verwundert
daher nicht, dass der Videobeweis immer flächendeckender eingesetzt wird.
Nach seiner Premiere bei WM und Champions League werden ab der kommenden
Saison auch die Schiedsrichter der 2. Bundesliga den sogenannten „Kölner
Keller“ anrufen können.

Mithilfe des Videobeweises können offensichtliche und klare
Fehlentscheidungen unmittelbar, also noch vor der nächsten
Spielfortsetzung, korrigiert werden. Der Videobeweis steht daher nicht im
Widerspruch zum sportrechtlich anerkannten „Grundsatz der Unanfechtbarkeit
der Tatsachenentscheidung“. Dieser besagt nur, dass Fehlentscheidungen von
Schiedsrichterinnen und -richtern in der Regel nicht im Wege eines auf
Spielwiederholung gerichteten Einspruchs nachträglich überprüft werden
dürfen. Denn der Reiz und die Attraktivität sportlicher Wettkämpfe leben
davon, dass die Spiele auf dem Feld und nicht am grünen Tisch entschieden
werden. Es verwundert daher nicht, dass auch Entscheidungen, die trotz –
oder wegen – des Videobeweises falsch getroffen werden, in der Regel nicht
eine Neuansetzung eines Meisterschaftsspiels nach sich ziehen dürfen.
Erhobene Einsprüche gegen die Spielwertung haben daher praktisch keine
Erfolgsaussicht.

Dass mit der Einführung des Videobeweises verbundene „Mehr an
Gerechtigkeit“ hat aber seine natürlichen Grenzen: Menschliche Fehler
lassen sich bei „Interpretationsentscheidungen“ auch mithilfe der Technik
und von fortwährenden intensiven Schulungen nicht vollständig vermeiden,
zumal bei der Entscheidungsfindung erheblicher Zeitdruck besteht. Der
Begriff „Videobeweis“ gaukelt eine Objektivität vor, die längst nicht
immer gegeben ist und auch nicht gegeben sein kann.

Fehlerfreiheit wird man auch künftig nicht erwarten können, und manchmal
kommt es sogar erst aufgrund des Videobeweises zu einer Fehlentscheidung
(der DFB spricht für die Saison 2018/19 von zwei Fällen). Zudem ist der
Einsatz des Videobeweises – zur Wahrung des Spielflusses – von vornherein
auf bestimmte Spielsituationen beschränkt. Die Verhängung einer gelb-roten
Karte oder eines Freistoßes an der Strafraumgrenze etwa zählen nicht
hierzu. Aber auch aus einem zu Unrecht gegebenen Eckball kann das
spielentscheidende Tor fallen. Mehr Gerechtigkeit „insgesamt“ bedeutet
daher nicht zwingend, dass das Endergebnis im konkreten Spiel tatsächlich
„gerecht“ ist.
Damit der Videobeweis auch bei seinen Kritikern weiter an Akzeptanz
gewinnt, bedarf es mehr Transparenz für die Zuschauer und Zuschauerinnen
in den Stadien und vor den Bildschirmen. Dabei darf auch die Wiederholung
strittiger Entscheidungen auf der Videoleinwand oder die Offenlegung des
Funkverkehrs zwischen Schiedsrichterteam und Videoassistenten kein Tabu
sein. Zudem sollte die FIFA überlegen, die Entscheidung, ob es zur
Überprüfung einer Situation kommt, grundsätzlich den Mannschaften zu
überantworten (das sogenannte Prinzip der „Challenge“ oder Anrufung).
Sofern ein Team von ihrem (in der Anzahl zu begrenzenden) Anrufungsrecht
Gebrauch macht, sollte die Überprüfung stets vom Feldschiedsrichter selbst
vorgenommen werden. Der Video-Assistent sollte sich dagegen nur bei
„Schwarz-Weiß“-Entscheidungen (insbesondere Abseits oder Vergehen
innerhalb oder außerhalb des Strafraums) von sich aus einmischen dürfen.

Kurzbiographie:
Dr. Christian Deckenbrock ist Akademischer Rat am Institut für Arbeits-
und Wirtschaftsrecht d3er Universität zu Köln. Er engagiert sich
ehrenamtlich als Vizepräsident Recht des Deutschen Hockey-Bundes e.V.
Zudem ist er Schiedsrichter in der Hockey-Bundesliga (470 Einsätze) sowie
Turnieroffizieller für den internationalen Hockey-Verband mit Einsätzen
auf allen Ebenen einschließlich  Weltmeisterschaften und Olympische
Spiele.

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Sport studieren an Deutschlands einziger Sportuniversität: Bis 15. Juli für ein BA-, MA- oder Lehramtsstudium bewerben.

An Deutschlands einziger Sportuniversität haben Studieninteressierte die
Möglichkeit, zwischen fünf sportwissenschaftlichen Bachelor-Studiengängen,
fünf Schulformen im Bereich der Lehramtsausbildung sowie neun Master-
Studiengängen zu wählen. Eine Bewerbung ist noch bis zum 15. Juli möglich.
Die neue Plattform www.sportstudium.koeln liefert Studieninteressierten
alle nötigen Infos.

Die Deutsche Sporthochschule Köln ist keine gewöhnliche Universität. Sie
ist die einzige Universität in Deutschland, die sich ausschließlich dem
Themenfeld Sport und Bewegung widmet. Während an anderen Universitäten die
Sportwissenschaft neben vielen weiteren Fachgebieten besteht, findet man
in Köln eine außergewöhnliche Situation vor: An 19 Instituten und weiteren
wissenschaftlichen Einrichtungen wird das vielfältige und spannende Gebiet
der Sportwissenschaft in allen seinen Facetten detailliert unter die Lupe
genommen.
Die Studiengänge reichen von Sportmanagement über Rehabilitation, und
Sporttourismus bis hin zu Sportjournalismus und Bewegungsgerontologie.
Bewerbungsfrist für alle Studiengänge ist der 15. Juli.
Eine ausführliche Übersicht aller Studiengänge sowie weitere Infos liefert
die neue Plattform für Studieninteressierte: www.sportstudium.koeln

Die Studiengänge:
•       Lehramt an Grundschulen
•       Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen
•       Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
•       Lehramt an Berufskollegs
•       Lehramt für sonderpädagogische Förderun
•       B.A. Sportmanagement und Sportkommunikation (SMK)
•       B.A. Sport und Gesundheit in Prävention und Therapie (SGP)
•       B.Sc. Sport und Leistung (SUL)
•       B.A. Sport, Erlebnis und Bewegung (SEB)
•       B.A. Sportjournalismus (SPJ)

•       M.Sc. Human Technology in Sports and Medicine
•       M.Sc. Sport- und Bewegungsgerontologie
•       M.Sc. Sporttourismus und Destinationsmanagement
•       M.A. Sport, Medien- und Kommunikationsforschung
•       M.Sc. Sport Management
•       M.Sc. Leistung, Training und Coaching im Spitzensport
•       M.A. Rehabilitation, Prävention und Gesundheitsmanagement
•       M.Sc. Psychology in Sport and Exercise
•       M.A. International Sport Development and Politics

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