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Politik

Sonntagsfrage: Union überholt die Grünen Verluste bei den Grünen, Gewinne für CDU/CSU

26 Prozent der wahlberechtigten Bundesbürgerinnen und Bundesbürger geben an, CDU/CSU zu wählen, wenn am nächsten Sonntag Bundestagswahl wäre. Dieser Wert stellt eine leichte Verbesserung um 2 Prozentpunkte im Vergleich zum Vormonat dar. Mit diesem Ergebnis überholt die Union wieder die Grünen: Bündnis 90/Die Grünen erreichen in der Mai-Wahlabsicht 22 Prozent, 3 Prozentpunkte weniger als im April 2021. Die SPD landet im Mai bei 15 Prozent der Wählerstimmen (14 Prozent im Vormonat), die FDP bei 12 Prozent (11 Prozent im Vormonat) und die Linke bei 7 Prozent bei der Wahlabsicht der deutschen Wahlberechtigten (8 Prozent im Vormonat). Die AfD bleibt stabil bei 11 Prozent. Die sonstigen Parteien erreichen 7 Prozent der Wählerstimmen.

Das ist das Ergebnis der aktuellen Sonntagsfrage, für die 1.706 Personen unter 2.085 wahlberechtigten Umfrageteilnehmern ihre Wahlabsicht zwischen dem 21.05.2021 und 24.05.2021 abgegeben haben.

Unter den Spitzenkandidaten wird Olaf Scholz‘ Arbeit am besten bewertet

Am häufigsten bescheinigen die Deutschen dem Kanzlerkandidaten der SPD Olaf Scholz gute bis sehr gute Arbeit (28 Prozent). Über Christian Lindner (FDP) sagen dies 25 Prozent, über die Kanzlerkandidatin der Grünen Annalena Baerbock 24 Prozent. Die Arbeit von Armin Laschet als Kanzlerkandidat der Union wird von 22 Prozent als gut bis sehr gut bewertet.

17 Prozent der deutschen Wahlberechtigten geben an, Annalena Baerbock ihre Stimme zu geben, wenn sie den Bundeskanzler bzw. die Bundeskanzlerin direkt wählen könnten. 15 Prozent sagen dies über Olaf Scholz und 14 Prozent über Armin Laschet. 43 Prozent aller Befragten würden keinen dieser Kandidaten wählen.


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BREXIT: Neue Herausforderungen für Europa Positionspapier aus der ARL 120 jetzt Open Access zugänglich!

Das zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ausgehandelte Handels-
und Kooperationsabkommen trat am 1. Januar 2021 vorläufig in Kraft,
nachdem alle 27 Mitgliedstaaten dem Abkommen und seiner vorläufigen
Anwendung ihre Zustimmung erteilt hatten. Am 27. April 2021 stimmte auch
das Europäische Parlament zu, so dass das Abkommen am 1. Mai 2021
endgültig in Kraft trat.
Die Verhandlungen über das zukünftige Verhältnis zwischen dem Vereinigten
Königreich und der EU wurden seit März 2020 geführt und hatten zum
Zeitpunkt der Erarbeitung des Positionspapiers noch zu keinen greifbaren
Ergebnissen geführt.
Eine Adhoc-Arbeitsgruppe der ARL hat sich unabhängig davon, wie das
zukünftige Verhältnis zwischen Europäischer Union und Vereinigtem
Königreich vertraglich konkret ausgestaltet sein wird, mit den
einschneidenden Veränderungen, die weite Bereiche des wirtschaftlichen,
gesellschaftlichen und politischen Lebens, für die Vertragspartner, aber
auch weltweit, tangieren, befasst.
Bei der Regelung des BREXIT und des Verhältnisses zwischen der Union und
dem Vereinigten Königreich geht es, salopp gesprochen, wie bei Scheidungen
üblich, erstens ums Geld, also um das Haushaltbudget der Union und noch zu
leistende Zahlungen beider Parteien.
Zweitens betrifft es sozusagen das Sorgerecht und das zukünftige
Umgangsrecht für die Kinder. Hier geht es darum, wie die Parteien es mit
den Grundfreiheiten des Europäischen Binnenmarktes halten, beispielsweise
mit der Freizügigkeit und den Rechten der im eigenen Territorium lebenden
Bürgerinnen und Bürger, und mit dem Zugang zu den Märkten.
Drittens geht es auch um die Trennung der Güter. Dahinter stehen Fragen
der institutionellen Trennung des Vereinigten Königreichs von der Union,
der Ausgestaltung der künftigen Zusammenarbeit und auch des Umganges mit
der Teilnahme an EU-Programmen.
Diese mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs verbundenen
Entwicklungen haben auch vielfältige räumliche Konsequenzen. Die
unterschiedlichen Aspekte der Wirkungen bestimmen mit dem Grad etwa der
sektoralen Involviertheit und den wirtschaftlichen Verbindungen und
Verflechtungen die regionale Betroffenheit.
Das ARL-Positionspapier leistet einen raumbezogenen Beitrag zur Debatte um
mögliche Auswirkungen des BREXIT. Es skizziert Entwicklungen in sieben
Handlungsfeldern, welche die räumliche Entwicklung in besonderer Weise
beeinflussen werden:

•       EU-Kohäsionspolitik und transnationale räumliche Kooperation
•       Indikatoren zur Abschätzung von Auswirkungen des BREXIT
•       Wirtschaftsverflechtungen
•       Finanzsektor
•       Mobilität und Arbeitsmärkte
•       Bildung und Forschung
•       Territoriale Kohäsion und europäische Förderprogramme

Das Positionspapier 120 schließt mit einer Diskussion möglicher Szenarien
(Kanada-Modell vs. No-Deal) des zukünftigen Verhältnisses zwischen dem
Vereinigten Königreich und der EU.

Es ist Open Access zugänglich: https://shop.arl-
net.de/media/direct/pdf/pospapier/pospapier_120.pdf


Zitierempfehlung:
ARL – Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft (Hrsg.)
(2021): Brexit – neue Herausforderungen für ein neues Europa. Hannover. =
Positionspapier aus der ARL 120. URN: https://nbn-
resolving.org/urn:nbn:de:0156-01201

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Chinesische Außenpolitik in Konfliktregionen

Gespräch in der Reihe „Die Welt im Umbruch“ am 26.05.2021 um 19 Uhr im
Livestream

China ist weltweit aktiv, auch in zahlreichen fragilen und
konfliktanfälligen Staaten. Insbesondere im Rahmen der „Belt­and-Road-
Initiative“ ist China treibender Akteur für großangelegte
Infrastrukturinvestitionen. Durch diese Expansion wird China auch selbst
immer häufiger und direkter in Konflikte verstrickt, wie aktuell etwa in
Myanmar zu beobachten ist. Dies stellt neue Herausforderungen an Chinas
Außenpolitik und zwingt zu Anpassungen, die selbst grundsätzliche
Prinzipien wie das der Nichteinmischung in die Politik anderer Staaten in
Frage stellen. Im Gespräch soll ausgeführt werden, wie sich Chinas
Einfluss in Konfliktstaaten im Wechselspiel mit lokalen Interessen
entfaltet, welche transformative Wirkung von chinesischen
Infrastrukturprojekten ausgeht, und wo sich Zielüberschneidungen und
Gegensätze mit europäischer Politik ergeben.

Über die chinesische Außenpolitik in Konfliktregionen diskutieren:

Johnny Erling, Journalist und Sinologe

Pascal Abb, Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der HSFK

Mittwoch, 26. Mai 2021
Beginn: 19 Uhr
Die Diskussion findet online statt und wird live gestreamt unter:
https://www.youtube.com/watch?v=c_wKpm3lvsU

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Informationen zur Reihe
In den Gesprächen der Reihe „Die Welt im Umbruch“ diskutieren Friedens-
und Konfliktforscher:innen aus Frankfurt mit renommierten Journalist:innen
über Friedenshindernisse, Konfliktlinien und Zukunftsstrategien.
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Kooperationsveranstaltung von:
Leibniz-Institut Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK)
Heinrich-Böll-Stiftung Hessen

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MÜNCHEN ALS 8. BAYERISCHER REGIERUNGSBEZIRK?!

Positionspapier aus der ARL 119 vertieft landespolitische Diskussionen um
Behördenverlagerung

Im Hinblick auf die stockenden Pläne der Bayerischen Staatsregierung um
die Errichtung eines "Regierungsbezirks München“ und die aktuelle
Diskussion um eine Verlagerung von Behörden aus München in die ländlichen
Räume informiert die ARL - Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-
Gemeinschaft erneut über das kostenfrei zugängliche Positionspapier 119.
Das Positionspapier wurde von einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe der
Landesarbeitsgemeinschaft Bayern der ARL 2020/21 erarbeitet und vertieft
die aktuellen Diskussionen zu diesem Thema aus raumwissenschaftlicher
Sicht: https://shop.arl-
net.de/media/direct/pdf/pospapier/pospapier_119.pdf.

Das Positionspapier kommt zu dem Ergebnis, dass nach den bestehenden
verfassungsrechtlichen Bestimmungen eine Konstituierung Münchens als
„landesunmittelbare“ Stadt bzw. die Schaffung eines neuen (achten)
Regierungsbezirks, der nur die Landeshauptstadt München umfasst,
ausgeschlossen ist. Unabhängig davon sprechen auch gravierende fachliche
Erwägungen dagegen, da die Metropolfunktionen von München und die damit
zusammenhängenden urbanen Strukturen sich längst auf die gesamte Region
München ausgedehnt haben. Das Positionspapier plädiert deshalb dafür, dass
der neue (achte) Regierungsbezirk zumindest die gesamte Region München
umfassen muss. Das „Einziehen“ einer weiteren Verwaltungsgrenze innerhalb
des Gebietsumgriffs der Region würde die Aufgabenwahrnehmung von München
als europäische Metropole und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit bremsen. Für
„Rest“-Oberbayern ist ein zweigeteilter Regierungsbezirk mit zwei
getrennten, weit auseinanderliegenden Gebieten vor allem aus
verwaltungsökonomischen, verkehrlichen und wirtschaftsstrukturellen
Gründen zu vermeiden. Präferiert wird die Zusammenführung der Gebiete der
Regionen München und Ingolstadt zu einem neuen Regierungsbezirk
„Nordoberbayern“ und einem aus den Gebietsumgriffen der Regionen Oberland
und Südostoberbayern gebildeten Regierungsbezirk „Südoberbayern“. Dies
würde nach den gültigen verfassungsrechtlichen Bestimmungen auch eine
entsprechende Änderung der Grenzen der Bezirke nach sich ziehen.

In Anbetracht geänderter Anforderungen im internationalen
Standortwettbewerb kommt der Reform tradierter Planungsstrukturen in der
Region München besondere Bedeutung zu. Das Positionspapier fordert deshalb
auch eine Neuausrichtung der Regionalplanung in der Region München,
verbunden mit einer institutionellen Stärkung, einer Erweiterung des
Aufgabenspektrums und einer Verbesserung der finanziellen und personellen
Ressourcen. Darüber hinaus bedarf effizientes staatliches Handeln auf der
mittleren Ebene der allgemeinen inneren Verwaltung der engen Kooperation
mit weiteren leistungsfähigen öffentlichen und privaten Partnern.  Dem
Prinzip der Einräumigkeit folgend, sind deshalb gegebenenfalls auch
Reformen in anderen Organisationen, so etwa im Spektrum der Wirtschafts-
und Arbeitsmarktverwaltung, angezeigt.

Wie immer sich die Staatsregierung entscheidet, für jede Modifikation der
bisherigen Abgrenzung der Regierungsbezirke sollte der Handlungsbedarf
detailliert ermittelt und transparent sowie plausibel dargelegt werden.
Auch eine Effizienzprüfung, die den Reformprozess begleitet und
kontrolliert, wird als dringend erforderlich gehalten.


Das Positionspapier enthält zentrale Ergebnisse und Empfehlungen der Ad-
hoc-Arbeitsgruppe „Verwaltungsneugliederung Südbayern“ der
Landesarbeitsgemeinschaft Bayern der ARL – Akademie für Raumentwicklung in
der Leibniz-Gemeinschaft.

Pressekontakt – bei Fragen oder um fachliche Ansprechpersonen zu
kontaktieren, wenden Sie sich bitte an:
Dr. Tanja Ernst
Geschäftsstelle der ARL/ Stabsstelle Wissenschaftskommunikation
Tel. +49 511 34842-56
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

***
Die ARL – Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft
Aufgabe der ARL ist die wissensbasierte Analyse und Beratung zu aktuellen
Fragen nachhaltiger Raumentwicklung. Komplexe gesellschaftliche
Herausforderungen erfordern integrative und damit inter- und
transdisziplinäre Perspektiven. Die spezifische Arbeitsweise der ARL –
transdisziplinär und netzwerkförmig – ermöglicht das enge Zusammenwirken
und den umfassenden Austausch von Wissenschaft und Praxis.  Die ARL macht
ihre Arbeitsergebnisse allen fachlich Interessierten sowie politisch-
administrativen Verantwortlichen dauerhaft zugänglich. Zugleich erzeugt
der Wissenstransfer der ARL einen weiteren Mehrwert: die Ko-Produktion von
Wissen erweitert die fachlichen und sektoralen Perspektiven, fördert
Innovation und fließt in die hauptberuflichen Tätigkeiten der Mitwirkenden
aus Akademie und Netzwerk ein.
Die Landesarbeitsgemeinschaften (LAG) der ARL sind ein Forum für regional
orientierte Forschung und für den Informationsaustausch auf Länderebene.
Sieben Landesarbeitsgemeinschaften decken das Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland ab.

Originalpublikation:
https://shop.arl-net.de/media/direct/pdf/pospapier/pospapier_119.pdf

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