Zum Hauptinhalt springen

Onlinehandel braucht neue Regelungen

BVL-Cramer plädiert: EU-Referenzzentrum für eCommerce Kontrolle schaffen

Der Präsident des Bundesamtes für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) Friedel Cramer wünscht sich eine Anpassung
bestehender Rechtsvorschriften und Strukturen, um dem stetig wachsenden
Internethandel mit Lebensmitteln und anderen Bedarfsgegenständen gerecht
zu werden. „Zur Durchsetzung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes im
Onlinehandel fehlen noch immer notwendige Regelungen und Instrumente“,
erklärte Cramer zu Beginn des 35. Deutschen Lebensmittelrechtstags am
Donnerstag in Wiesbaden.

In seinem Vortrag zu aktuellen Entwicklungen auf dem Gebiet der
Lebensmittelsicherheit verwies der BVL-Präsident auf die EU-Vorhaben im
Rahmen des „Digital Services Acts“. „Der Vorschlag für strengere Regeln
für große Onlineplattformen enthält jedoch leider keine Verpflichtung für
Zahlungsdienstleister und Logistikunternehmen, die mit den zuständigen
Behörden zusammenzuarbeiten“, bemängelt Cramer jedoch.  Dies wäre jedoch
insbesondere für die Durchführung anonymer Onlineprobenbeschaffungen
unbedingt erforderlich. „Sofern der Digital Services Act nicht
entsprechend angepasst wird, sind andere rechtliche Regelungen auf
europäischer oder nationaler Ebene notwendig, um den gesundheitlichen
Verbraucherschutz im Internet durchzusetzen“, so der BVL-Präsident.

„Angesichts der wachsenden Bedeutung des Online-Handels würde ich außerdem
begrüßen, wenn die Europäische Kommission ein EU-Referenzzentrum für
eCommerce Kontrolle etablieren würde.“ Dieses könnte die Behörden der EU-
Mitgliedstaaten etwa bei Online-Recherchetechniken, zu Methoden zur
Online-Probenbeschaffung oder beim Kontakt zu Diensteanbietern
unterstützen.

Fehlende spezifische Regelungen beklagte Cramer auch bei der Bewertung von
Lebensmittelzutaten. Geregelt sei hier lediglich der Rahmen für den Zusatz
von Vitaminen und Mineralstoffen zu Lebensmitteln, inklusive
Nahrungsergänzungsmitteln. Regelungen über Höchst- und Mindestgehalte von
Vitaminen und Mineralstoffen seien zwar in Vorbereitung, fehlten derzeit
aber noch.

Hintergrund

„Lebensmittelrecht in Zeiten der Nachhaltigkeit – Herausforderungen und
Lösungen“ lautet der Titel des 35. Deutschen Lebensmittelrechtstags, der
vom 23. bis 25. März in Wiesbaden als hybride Konferenz veranstaltet wird.
Vertreter der Lebensmittelwirtschaft, von Behörden und Verbänden,
Verbraucherschützer und Juristen diskutieren dabei aktuelle
Fragestellungen zu neuen Entwicklungen des Lebensmittelrechts, aber auch
Themen wie Haftung für Klimaschäden und Hygiene- und Rückstandsfragen.
Veranstaltet wird der Deutsche Lebensmittelrechtstag von der Zeitschrift
für das gesamte Lebensmittelrecht (ZLR) und der Wissenschaftlichen
Gesellschaft für Lebensmittelrecht (WGfL).

  • Aufrufe: 78

Kreislaufwirtschaft spielerisch der Bevölkerung näherbringen

Mit dem Projekt „FragFritzi!“ bringt sich Prof. David Inkermann vom
Clausthaler Institut für Maschinenwesen ins Wissenschaftsjahr 2022 ein.
Ein E-Cargobike ist dabei Anlaufpunkt und zugleich Diskussionsgegenstand.

„Nachgefragt!“ Dieses Thema hat das Bundesbildungsministerium (BMBF) dem
Wissenschaftsjahr 2022 gegeben. Aus der Bevölkerung werden Fragen an die
Wissenschaft formuliert, die dann von den Forschenden im Dialog mit der
Gesellschaft beantwortet werden. An diesem Punkt setzt „FragFitzi!“ an,
ein partizipatives Wissenschaftskommunikationsprojekt, das von Prof. David
Inkermann und seiner Arbeitsgruppe am Institut für Maschinenwesen der TU
Clausthal umgesetzt wird. Mit einem E-Cargobike begibt sich das Team auf
eine Tour, um Schülerinnen und Schülern sowie Bürgerinnen und Bürgern das
Thema Kreislaufwirtschaft anhand eines digital-gestützten Planspiels
näherzubringen.

Das E-Cargobike ist dabei zugleich Transportmittel, Hingucker und Exponat.
„FragFritzi! macht das Fahrrad zu einem zentralen Betrachtungs- und
Diskussionsgegenstand, um unterschiedlichste Fragen aus dem
Wissenschaftsjahr aufzugreifen, zum Beispiel zu Nachhaltigkeit,
Digitalisierung, Individualisierung und Mobilität“, sagt Professor
Inkermann (Fachgebiet Integrierte Produktentwicklung). Den inhaltlich
wissenschaftlichen Rahmen bildet dabei das Thema Kreislaufwirtschaft. Die
Umsetzung der Kreislaufwirtschaft sei eine zentrale Forderung für eine
ressourcenschonende Zukunft und werfe Fragen und Forschungsbedarfe in
verschiedenen Fachdisziplinen auf: von chemischen Prozessen über
technische Konstruktionen bis hin zu neuen Geschäftsmodellen und
gesellschaftlichen Entwicklungen. Da passt es ideal, dass das Leitthema
der TU Clausthal die Circular Economy ist, die ressourceneffiziente
Kreislaufwirtschaft.

Um die Fragen der Bevölkerung mit den Menschen zu diskutieren und einander
zu verstehen, rollt „FragFritzi!“ mehrere Monate durch die Region und ganz
Deutschland. Neben vereinbarten Terminen und Teilnehmerkreisen, etwa mit
Schulklassen, sind offene Veranstaltungen auf Plätzen in Innenstädten und
bei Universitäten geplant. Immer im Gepäck ist ein partizipatives,
digital-gestütztes Planspiel mit einem begehbaren Spielplan. Die
Teilnehmenden werden darin zu lebenden Spielfiguren, die sich auf ihrer
Reise durch die Forschungsthemen der Kreislaufwirtschaft aktiv mit
Herausforderungen, Lösungsansätzen und Forschungsfragen auseinandersetzen.
Bei der Konzeption des Spiels, das von einer App unterstützt und auf einem
Videoscreen am E-Cargobike ausgewertet wird, wirkt auch ein Partner aus
der Wirtschaft mit.

„Damit das Projekt eine möglichst große Reichweite erzielt, soll die Tour
auch digital sichtbar gemacht werden“, sagt Theresa Ammersdörfer,
wissenschaftliche Mitarbeiterin im Vorhaben „FragFritzi!“. Für die
digitale Präsenz werden Plattformen wie Facebook und Instagram ebenso
genutzt wie eine neu entwickelte Homepage. Zwischen Mai und September
sollen auf diese Weise rund 20 Aktionen in Präsenz digital vervielfältigt
werden. Als Veranstaltungsorte stehen beispielsweise Goslar, Wolfsburg,
Dresden und Stuttgart bereits fest.

Gefördert wird das ambitionierte Clausthaler Projekt, das von März bis
Dezember 2022 läuft, mit rund 150.000 Euro vom BMBF im Rahmen des
Wissenschaftsjahres 2022. Wer Interesse hat, das Planspiel zur
Kreislaufwirtschaft mit einer Gruppe zu spielen bzw. das Projekt
„FragFritzi!“ kennen zu lernen, kann sich wenden an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
clausthal.de

  • Aufrufe: 73

Projekte für Pop-up-Campus von Zukunft Bau gesucht

Hinter dem Pop-up-Campus steckt die Idee, Lösungswege für einen besseren Umgang mit Ressourcen im Bauwesen aufzuzeigen.  BBSR/Vagedes & Schmid
Hinter dem Pop-up-Campus steckt die Idee, Lösungswege für einen besseren Umgang mit Ressourcen im Bauwesen aufzuzeigen. BBSR/Vagedes & Schmid

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) ruft
Hochschulen dazu auf, Projektideen für den Pop-up-Campus des
Innovationsprogramms Zukunft Bau einzureichen.

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) ruft
Hochschulen dazu auf, Projektideen für den Pop-up-Campus des
Innovationsprogramms Zukunft Bau einzureichen. Für etwa drei Monate wird
ab Sommer 2022 in einem derzeit leerstehenden Gebäudeensemble in der
Aachener Innenstadt ein Experimentierraum für das Bauen der Zukunft
entstehen. Gesucht werden Projekte, die dazu beitragen, den Gebäudebestand
zu nutzen und zu verbessern, um Materialknappheit entgegenzuwirken,
Bauweisen zirkulär auszurichten und Bauabfälle sowie Emissionen zu
vermeiden. Der Pop-up-Campus steht entsprechend unter dem Motto „Save
Material – Save the Planet“.

Der Projektaufruf richtet sich vor allem an Nachwuchswissenschaftlerinnen
und -wissenschaftler. Für die Förderung der auf dem Campus gezeigten
Projekte stehen 350.000 Euro zur Verfügung. Die Summe soll sich auf etwa
20 Einzelprojekte aufteilen. Gesucht wird ein breites Spektrum an
Modellen, Experimenten, Präsentations- und Veranstaltungsformaten.

Interessierte können den Förderaufruf und die Antragsunterlagen unter
<www.zukunftbau.de/programme/pop-up-campus> abrufen.

Unter https://pop-up-campus.de entsteht sukzessive ein Webportal, das
detaillierte Informationen zum Veranstaltungsort und allen Aktivitäten
rund um den Pop-up-Campus von Zukunft Bau bietet. Für Fragen hat das BBSR
eine Hotline eingerichtet: +49 228 99401-2777.

Kontakt:

Christian Schlag
Stab Direktor und Professor
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
Deichmanns Aue 31–37
53179 Bonn
Telefon: +49 228 99 401-1484
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

***
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt
für Bauwesen und Raumordnung (BBR) berät als Ressortforschungseinrichtung
die Bundesregierung bei Aufgaben der Stadt- und Raumentwicklung sowie des
Wohnungs-, Immobilien- und Bauwesens.

  • Aufrufe: 79

Lieferkettengesetzgebung in der EU kann zu wirtschaftlichen Schäden für Unternehmen führen

Nachdem Deutschland im vergangenen Jahr sein
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verabschiedet hat, hat nun auch die
Europäische Kommission ihren Entwurf für eine „Richtlinie über
Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen“ vorgelegt. Doch eine zu strenge
Lieferkettengesetzgebung birgt erhebliche wirtschaftliche Risiken für die
betroffenen Unternehmen.

Zu diesem Ergebnis kommt eine heute vorgestellte Studie zur ökonomischen
Bewertung eines Lieferkettengesetzes im Auftrag von Gesamtmetall
(Felbermayr, Langhammer, Sandkamp: „Ökonomische Bewertung eines
Lieferkettengesetzes“/https://www.ifw-kiel.de/de/experten/ifw/alexander-
sandkamp/oekonomische-bewertung-eines-lieferkettengesetzes-0/
). Darin
haben sich unter anderen Gabriel Felbermayr vom Österreichischen Institut
für Wirtschaftsforschung Wien (WIFO) und Alexander Sandkamp vom Kiel
Institut für Weltwirtschaft (IfW Kiel) mit den möglichen Auswirkungen
einer strengen Gesetzgebung von Sorgfaltspflichten von Unternehmen in
ihrer Lieferkette beschäftigt. Das deutsche
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und ähnliche, noch weitergehende
Initiativen auf EU-Ebene sind nach ihrer Einschätzung als problematisch
einzustufen. Die zentralen Ergebnisse:

•       Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wird für
Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen, insbesondere in ärmeren Ländern mit
schwachen Institutionen, zusätzliche Kosten und Risiken schaffen. Es kann
daher davon ausgegangen werden, dass deutsche Unternehmen die Zahl der
Zulieferer aus diesen Ländern reduzieren oder sich ganz aus diesen Ländern
zurückziehen werden.
•       Reduzieren nun deutsche Unternehmen ihre Geschäftsbeziehungen mit
Drittländern mit besonders problematisch vermuteten Arbeitsverhältnissen,
schwächt dies die entwicklungsfördernde Einbindung dieser Unternehmen in
globale Wertschöpfungsketten, was zu einer Verringerung des Pro-Kopf-
Einkommens in ärmeren Ländern führen kann.
•       Daher sollte eine gute Lieferketten-Gesetzgebung die effektiven
Handelskosten mit ärmeren Ländern nicht erhöhen, um negative Effekte vor
Ort zu vermeiden. Die Studie schlägt daher einen sogenannten
„Negativlistenansatz“ vor, das heißt die Sanktionierung von ausländischen
Unternehmern, die Menschenrechte missachten. Das wäre kostengünstiger und
würde effektiver zur Stärkung der Menschenrechte in Drittländern
beitragen.

Alexander Sandkamp (IfW Kiel): „Eine strenge Regelung zu
Lieferkettensorgfaltspflichten hätte nach der von uns erstellten Studie
nicht nur höhere Bürokratiekosten für die europäischen Unternehmen zur
Folge. Sollten sich diese Unternehmen deshalb auch noch gezwungen sehen,
sich aufgrund von Haftungsrisiken von Zulieferern in ärmeren Ländern zu
trennen, hätte dies auch negative Auswirkungen auf diese Zulieferer,
selbst wenn keine Menschenrechtsverletzungen auftreten. Schlimmstenfalls
führt dies zu einer Verringerung des Pro-Kopf-Einkommens in den
betroffenen Ländern."

Gabriel Felbermayr (WIFO): „Gerade der Vorschlag der EU-Kommission für
eine europäische Lieferketten-Richtlinie wird das Haftungsrisiko für
europäische Unternehmen deutlich erhöhen, beispielsweise aufgrund der
darin verankerten zivilrechtlichen Haftung von Unternehmen für Dritte.
Damit wird das Rückzugsszenario von Unternehmen aus diesen Ländern sehr
real. Zudem würde die globale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen
Unternehmen gegenüber Konkurrenten geschwächt, die aus Ländern ohne
vergleichbare Regulierung kommen.“

Jetzt Studie lesen: Ökonomische Bewertung eines
Lieferkettengesetzes/https://www.ifw-kiel.de/de/experten/ifw/alexander-
sandkamp/oekonomische-bewertung-eines-lieferkettengesetzes-0/

  • Aufrufe: 76