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Lieferkettengesetzgebung in der EU kann zu wirtschaftlichen Schäden für Unternehmen führen

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Nachdem Deutschland im vergangenen Jahr sein
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verabschiedet hat, hat nun auch die
Europäische Kommission ihren Entwurf für eine „Richtlinie über
Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen“ vorgelegt. Doch eine zu strenge
Lieferkettengesetzgebung birgt erhebliche wirtschaftliche Risiken für die
betroffenen Unternehmen.

Zu diesem Ergebnis kommt eine heute vorgestellte Studie zur ökonomischen
Bewertung eines Lieferkettengesetzes im Auftrag von Gesamtmetall
(Felbermayr, Langhammer, Sandkamp: „Ökonomische Bewertung eines
Lieferkettengesetzes“/https://www.ifw-kiel.de/de/experten/ifw/alexander-
sandkamp/oekonomische-bewertung-eines-lieferkettengesetzes-0/
). Darin
haben sich unter anderen Gabriel Felbermayr vom Österreichischen Institut
für Wirtschaftsforschung Wien (WIFO) und Alexander Sandkamp vom Kiel
Institut für Weltwirtschaft (IfW Kiel) mit den möglichen Auswirkungen
einer strengen Gesetzgebung von Sorgfaltspflichten von Unternehmen in
ihrer Lieferkette beschäftigt. Das deutsche
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und ähnliche, noch weitergehende
Initiativen auf EU-Ebene sind nach ihrer Einschätzung als problematisch
einzustufen. Die zentralen Ergebnisse:

•       Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wird für
Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen, insbesondere in ärmeren Ländern mit
schwachen Institutionen, zusätzliche Kosten und Risiken schaffen. Es kann
daher davon ausgegangen werden, dass deutsche Unternehmen die Zahl der
Zulieferer aus diesen Ländern reduzieren oder sich ganz aus diesen Ländern
zurückziehen werden.
•       Reduzieren nun deutsche Unternehmen ihre Geschäftsbeziehungen mit
Drittländern mit besonders problematisch vermuteten Arbeitsverhältnissen,
schwächt dies die entwicklungsfördernde Einbindung dieser Unternehmen in
globale Wertschöpfungsketten, was zu einer Verringerung des Pro-Kopf-
Einkommens in ärmeren Ländern führen kann.
•       Daher sollte eine gute Lieferketten-Gesetzgebung die effektiven
Handelskosten mit ärmeren Ländern nicht erhöhen, um negative Effekte vor
Ort zu vermeiden. Die Studie schlägt daher einen sogenannten
„Negativlistenansatz“ vor, das heißt die Sanktionierung von ausländischen
Unternehmern, die Menschenrechte missachten. Das wäre kostengünstiger und
würde effektiver zur Stärkung der Menschenrechte in Drittländern
beitragen.

Alexander Sandkamp (IfW Kiel): „Eine strenge Regelung zu
Lieferkettensorgfaltspflichten hätte nach der von uns erstellten Studie
nicht nur höhere Bürokratiekosten für die europäischen Unternehmen zur
Folge. Sollten sich diese Unternehmen deshalb auch noch gezwungen sehen,
sich aufgrund von Haftungsrisiken von Zulieferern in ärmeren Ländern zu
trennen, hätte dies auch negative Auswirkungen auf diese Zulieferer,
selbst wenn keine Menschenrechtsverletzungen auftreten. Schlimmstenfalls
führt dies zu einer Verringerung des Pro-Kopf-Einkommens in den
betroffenen Ländern."

Gabriel Felbermayr (WIFO): „Gerade der Vorschlag der EU-Kommission für
eine europäische Lieferketten-Richtlinie wird das Haftungsrisiko für
europäische Unternehmen deutlich erhöhen, beispielsweise aufgrund der
darin verankerten zivilrechtlichen Haftung von Unternehmen für Dritte.
Damit wird das Rückzugsszenario von Unternehmen aus diesen Ländern sehr
real. Zudem würde die globale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen
Unternehmen gegenüber Konkurrenten geschwächt, die aus Ländern ohne
vergleichbare Regulierung kommen.“

Jetzt Studie lesen: Ökonomische Bewertung eines
Lieferkettengesetzes/https://www.ifw-kiel.de/de/experten/ifw/alexander-
sandkamp/oekonomische-bewertung-eines-lieferkettengesetzes-0/

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