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Kardiologen zeigen aktuelle Herausforderungen in der Herzmedizin auf

Zusammenfassung der Vorträge im Rahmen der Pressekonferenz der DGK
Herztage 2023. Vollständige Pressestatements sowie die Aufzeichnung der
Konferenz unter den Links am Ende der Mitteilung.

Düsseldorf/Bonn, 9. Oktober 2023 – Unter dem Motto „Herzmedizin 2023:
Entwicklungen und Herausforderungen“ lief die Pressekonferenz im Rahmen
der DGK Herztage, die vom 4.-7. Oktober in Bonn stattfanden. Die jährliche
Veranstaltung ist einer der größten kardiologischen Fach-Kongresse in
Europa. Die drei Tagungspräsidenten Prof. Joachim Ehrlich (Wiesbaden), Dr.
Thomas Schmitz (Essen), Prof. Ulrich Laufs (Leipzig) und DGK-Präsident
Holger Thiele (Leipzig) gaben Einblicke in aktuelle Entwicklungen in der
Herzgesundheit.

Wann ist ein Vorhofflimmer-Screening sinnvoll und wie ist die Datenlage?
Dieser Frage ging Ehrlich, Tagungspräsident der „Deutschen Rhythmus Tage“
in seinem Vortrag nach. Er verwies auf eine aktuelle Diskussion in der
Fachwelt zu dem Thema aufgrund der höchst heterogenen Ausprägung der
Krankheit. In diesem Zusammenhang hob er verschiedene wissenschaftliche
Sitzungen im Rahmen des Kongresses hervor, die das Thema mit Einbezug von
verschiedenen Aspekten beleuchten, wie: „Wearables“ und „Implantables“,
Künstliche Intelligenz und Big Data, oder eine Gegenüberstellung von
medikamentöser Behandlung und Katheterablation bei verschieden
ausgeprägter Symptomatik.

Über den Siegeszug und die Zukunft der Transkatheter-Aortenklappen-
Implantation (TAVI) referierte Schmitz, Tagungspräsident der „AGIKlive“ in
seinem Vortrag „20 Jahre TAVI – Was ist erreicht, worin bestehen
zukünftige Herausforderungen?“. Ursprünglich wurden nur ältere,
schwerkranke Patientinnen und Patienten mit diesem schonenden Verfahren
therapiert. Mittlerweile ist es aber so erfolgreich, dass eine der
wichtigsten Fragen für Kardiologinnen und Kardiologen sein wird, wer
eigentlich nicht damit therapiert werden soll.

Über „Aktuelle Empfehlungen und Innovationen in der Lipidtherapie“
referierte der Tagungspräsident von „Kardiologie Aktuell“ Ulrich Laufs.
Noch immer können nur rund 20 % der Hochrisikopatient:innen in die
Zielwerte gebracht werden, obwohl mittlerweile effektive Medikamente und
Therapien zur Senkung von LDL-Cholesterin zur Verfügung stehen. Daher
sieht eine neue Strategie vor, von Anfang an mit einer
Kombinationstherapie zu beginnen. Er empfiehlt überdies, die aktuellen
Entwicklungen rund um PCSK9 im Blick zu behalten. In Studien mit Primaten
gelingt es bspw. bereits, das für PCSK9 verantwortliche Genom zu
modifizieren. Damit wächst erstmals die Hoffnung auf eine funktionierende
kurative Therapie auch beim Menschen.

Holger Thiele freute sich, „Neuigkeiten zur Nationalen Herz-Allianz“ (NHA)
verkünden zu können. Die Initiative aller großen kardiovaskulären
Fachgesellschaften, die noch sein Vor-Vorgänger, der damalige DGK-
Präsident Prof. Hugo A. Katus mit auf den Weg brachte, trägt weitere
Früchte. In Bayern und Niedersachsen läuft aktuell die VRONI-Studie, bei
der im Rahmen der U9-Untersuchungen Kinder auf Familiäre
Hypercholesterinämie untersucht werden sollen. Die Maßnahme hat bei Erfolg
gute Chancen, in die Regelversorgung aufgenommen zu werden. Jüngst
verkündete das Bundesministerium für Gesundheit zudem den Aufbau des neuen
Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM). Der
Schwerpunkt der Arbeit des Instituts soll auf nicht-übertragbaren
Krankheiten wie Krebs, Demenz und Herz-Kreislauf-Erkrankungen liegen.
Thiele freute sich über die gesteigerte Awareness für letztere in der
Gesundheitspolitik: „Früher wurde immer nur Krebs genannt. Allein, dass
Herz-Kreislauf-Erkrankungen nun auf einer Ebene mitgenannt werden, ist
schon eine ganz wichtige Entwicklung.“ Zu vielen weiteren Maßnahmen, wie
Reduktion des Nikotinkonsums, Senkung der Diabetes-Prävalenz oder der
Verbesserung der Laien-Reanimationsquote, steht die NHA mittlerweile im
engen und vertrauensvollen Austausch mit dem Bundesministerium für
Gesundheit.

Die vollständigen Pressestatements der Referenten zu ihren Vorträgen
stehen unter https://www.herzmedizin.de/meta/presse zur Ansicht und zum
Download zur Verfügung. Die Videoaufzeichnungen der Pressekonferenz können
außerdem auf https://dgk.meta-dcr.com/ht2023/library/events angesehen
werden.

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Zurück zu 19 Prozent Mehrwertsteuer in der Gastronomie

Der Mehrwertsteuersatz für die Gastronomiebranche ist während der Corona-
Pandemie temporär von 19 auf 7 Prozent gesenkt worden. Mit dieser
Subvention sind jährliche Steuerausfälle von gut drei Milliarden Euro
verbunden. Nach jetziger Rechtslage läuft diese Regelung Ende 2023 aus.
Eine ZEW-Analyse zeigt nun, dass die Rückkehr zur 19-Prozent-Besteuerung
ökonomisch sinnvoll und sozial gerecht ist, denn die Herausforderungen wie
Strukturwandel, Inflation oder Arbeitskräftemangel betreffen andere
Branchen ebenso stark.

„Mit dem Ende der Pandemie ist die ursprüngliche krisenbezogene Begründung
für die Sieben-Prozent-Besteuerung von Speisen in Restaurants weggefallen.
Die Erwartung, dass es bei einem Ende der Steuersubvention zu einem
Preissprung in vollem Umfang der Steuersatzdifferenz käme, ist nicht
plausibel. Schließlich hat die Branche trotz Steuerermäßigung erhebliche
Preissteigerungen durchgesetzt und die Preise für Strom und Gas sind
rückläufig“, erklärt Friedrich Heinemann, Leiter des ZEW-
Forschungsbereichs „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche
Finanzwirtschaft“. „Im Ergebnis können die vorgebrachten Argumente für
eine Entfristung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie nicht überzeugen.
Die Post-Pandemie-Zeit mutet der Gastronomie wie anderen Branchen auch
einen weiteren Strukturwandel zu, der keine Rechtfertigung für eine
dauerhafte Subventionierung liefert“, ergänzt Katharina Nicolay,
Stellvertretende Leiterin des ZEW-Forschungsbereichs
„Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“.

Strukturwandel: Gastronomie keine Ausnahme

Befürworter/innen einer Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes
argumentieren häufig, dass eine solche Hilfe angesichts des
Arbeitskräftemangels in dieser Branche nötig sei. „Die deutsche Wirtschaft
ist allerdings in der Breite und in allen Sektoren mit einem wachsenden
Arbeitskräftemangel konfrontiert. Die Subventionierung ausgewählter
Branchen ist für dieses umfassende Problem kein aussichtsreicher
Lösungsweg“, erklärt Friedrich Heinemann. „Es ist auch kaum
nachvollziehbar, warum etwa der Arbeitskräftemangel in der Gastronomie für
die deutsche Wirtschaft ein schwerwiegenderes Problem darstellen sollte
als im Handwerk oder im Einzelhandel. Arbeitskräftemangel muss durch
Maßnahmen wie Bildungspolitik, eine zielgenaue Migrationspolitik und
Arbeitsanreize im Steuer- und Transfersystem umfassend für alle Sektoren
adressiert werden.“

Wohlhabende Haushalte profitieren besonders

Eine verteilungspolitische Rechtfertigung zugunsten der ermäßigten
Mehrwertsteuer würde sich ergeben, wenn diese Subvention ärmere Haushalte
begünstigen würde. „Empirisch ist das Gegenteil der Fall, weil diese
Steuervergünstigung wohlhabende und kinderlose Haushalte stärker
begünstigt“, sagt Katharina Nicolay. „Lediglich für die gastronomischen
Dienstleistungen in Schulen und Kindergärten gilt eine Steuerermäßigung im
Hinblick auf die Entlastung ärmerer Haushalte als zielgenauer.“

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KINDERGRUNDSICHERUNG BEDARFSGERECHT ZEITNAH EINFÜHREN

Der Väteraufbruch für Kinder e.V. (VAfK) fordert, dass in Deutschland zeitnah eine ausreichende Kindergrundsicherung zur Bekämpfung der Kinderarmut eingeführt wird.

 
Es ist beschämend, dass in einem der reichsten Länder jedes fünfte Kind in einer Armutsfamilie leben muss und dadurch in seiner Entwicklung und seiner sozialen Integration in die Gemeinschaft behindert wird. Die Lage der betroffenen Kinder hat sich durch die aktuelle Inflation und die mangelnde Unterstützung ihrer Familie weiter erheblich verschlechtert; dem muss zeitnah entgegengewirkt werden.

 
 
Kinderarmut ist Familienarmut!
 
Sie betrifft in erster Linie Familien, die durch ihr Schicksal eh schon wirtschaftlich und sozial, teilweise seit Generationen benachteiligt sind. Hierzu gehören insbesondere die Trennung und Scheidung der Eltern.

 
Nach der Trennung der Eltern wollen die Kinder auch zukünftig von Vater und Mutter versorgt und betreut werden. Trennungsfamilien haben dadurch nicht nur doppelte Ausgaben für zwei Haushalte, sondern auch noch einen erheblichen logistischen Aufwand. Demgegenüber sinken die Möglichkeiten, das notwendige Einkommen zu erzielen.

 
Gleichzeitig werden sie – nach Scheidung – schlechter versteuert. Während auch kinderlose Paare das Ehegattensplitting in Anspruch nehmen, fällt dies bei Scheidungsfamilien weg; hinzu kommt eine schlechte Steuerklasse.

 
Der VAfK fordert deshalb, dass bei Wegfall des Ehegattensplitting Familien mit Kindern besser ausgestattet werden und somit der Aufwand von Trennungseltern, die ihre Kinder gemeinsam versorgen, auch steuerlich entsprechend berücksichtigt wird. 

 
 
Trennungsfamilien auch steuerlich entlasten!
 
Die Kindergrundsicherung muss finanziell so ausgestattet sein, dass kein Kind mehr aus finanziellen Gründen auf soziale Integration und kulturelle Bildung (z.B. Teilnahme an Reisen, Veranstaltungen und Vereinsmitgliedschaften) ausgeschlossen bleibt. 

 
Die Äußerung von Trennungseltern: “Das können wir uns leider nicht leisten!” soll zukünftig der Vergangenheit angehören.

 
 
Irritationen beim Begriff “Eltern” und “Auswirkungen auf die Gleichstellung
 
Leider wurde der VAfK nicht vom BMFSFJ zur Stellungnahme aufgefordert. Nun finden sich auch im Regierungsentwurf vom 27.09.2023 zwei irritierende Punkte.

 
Scheinbar sind alle Erwachsenen, die mit dem Kind zusammenleben, plötzlich “Eltern”. So könnte man den § 13 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 2 Absatz 1 des Gesetzentwurfs verstehen. Mit dem neuen Begriff “Familiengemeinschaft” wäre der Elternteil, der noch nicht oder nicht mehr mit dem Kind zusammenlebt, kein Teil der Familie und nicht “Eltern”. Auch das Bundessozialgericht empfahl dies zu überdenken.

 
Das BMFSFJ vergisst, dass nicht alle Mütter nach einer elterlichen Trennung die Kinder unfreiwillig bei sich wohnen haben. Gleiches gilt für das allein erziehen. Der VAfK fürchtet, dass eine steigende finanzielle Entlastung von Alleinerziehenden weitere Anreize nimmt, den anderen Elternteil in die Kinderbetreuung einzubinden.

 
 
Anregung den Gesetzentwurf auf Fehlanreize zu prüfen
 
Werden die richtigen Weichen auch im Gleichklang mit der geplanten Modernisierung des Unterhaltsrechts gestellt, könnte sich der Gender Pay Gap weiter reduzieren und die Gesundheit von Kindern durch eine höhere Involviertheit ihrer Väter verbessern. Der VAfK schrieb dazu ausführlich an alle Mitglieder von Bundesrat und Bundestag (https://vaeteraufbruch.de/news/aktuelle-meldung/hinweise-zur-kindergrundsicherung-der-begriff-eltern-und-auswirkungen-auf-die-gleichstellung).

 
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Sprachförderprojekt der Universität Koblenz ausgezeichnet

Ende September wurde das Projekt FUNK (Fachsprachlicher Förderunterricht
an der Universität Koblenz) der Forschungsstelle Wissenstransfer des
Fachbereichs Philologie / Kulturwissenschaften der Universität Koblenz mit
dem Megafon Förderpreis der Joachim Herz Stiftung für Sprachbildung und
Sprachförderung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen prämiert.

Stellvertretend für das gesamte Projektteam nahm Dr. Iris Meinen,
Geschäftsführerin des FUNK-Projektes der Universität Koblenz den mit der
Fördersumme von 5.000€ dotierten Preis auf der feierlichen Verleihung im
Opernloft in Hamburg entgegen (siehe Bild). In der Begründung der Jury
wurde die hohe gesellschaftliche Relevanz und der deutschlandweite
Vorbildcharakter des Projektes hervorgehoben.
"Befragungen im Raum Koblenz haben gezeigt, dass die Fach- und
Bildungssprache für viele Schulabgänger*innen eine besondere
Herausforderung darstellt. FUNK ist ein Sprachförderprojekt, das auf
diesen Bedarf bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen reagiert und einen
sprachsensiblen Förderunterricht bietet. Durch die Beteiligung unserer
Lehramt-Studierenden entsteht zudem eine doppelte Lehr-Lern-Situation: die
Teilnehmer*innen werden bei dem Erreichen ihres Bildungsabschlusses
unterstützt und die Studierenden für die Herausforderungen mehrsprachiger
Lernender sensibilisiert.", kommentiert Dr. Iris Meinen.
Das Projekt, das bereits seit 13 Jahren in Koblenz unter der
wissenschaftlichen Leitung von Herrn Prof. Dr. Wolf-Andreas Liebert
durchgeführt wird, fördert Schüler*innen (ab der Klassenstufe 8) und
Auszubildende mit internationaler Familiengeschichte.  Gefördert wird das
Projekt durch Stadt Koblenz und den Landkreis Neuwied. Der von Lehramt-
Studierenden erteilte Förderunterricht unterstützt die Teilnehmer*innen
bei ihrem gezielten Auf- und Ausbau ihrer fachsprachlichen Kompetenzen in
allen Fächern. Wöchentlich können die Jugendlichen an bis zu drei
Unterrichtseinheiten teilnehmen, die von Lehramtsstudierenden
unterschiedlicher Fächer in Kleingruppen durchgeführt werden. Die
Studierenden sammeln so erste didaktische Erfahrungen und können sich auf
den Unterricht in heterogenen Klassen vorbereiten – ein weiterer Pluspunkt
des Projektes.

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