Berlins Gebäude sozialverträglich und ambitioniert energetisch sanieren: Was Bund und Land jetzt tun müssen
► Das IÖW hat untersucht, wie sich Kosten energetischer Sanierungen auf
Mietende und Vermietende verteilen
► Das Ergebnis: Ambitionierte energetische Sanierungen können ohne
steigende Warmmieten umgesetzt werden; allerdings fehlen bislang Anreize
für Vermietende
► Bund und Land sollten Rahmen für Förderung und Modernisierungsumlage so
ändern, dass ambitionierte energetische Sanierungen attraktiv sind und
sozialverträglich umgesetzt werden müssen
► IÖW und BBH haben Empfehlungen für Berliner Bezirke entwickelt, wie in
Milieuschutzgebieten sozialverträglich energetisch saniert werden kann
Berlin, 16. September 2021 – Die verschärften Klimaziele des Landes Berlin
erfordern, dass das Heizen von Gebäuden in der Hauptstadt in den nächsten
Jahren deutlich weniger Treibhausgase verursacht. Dafür müssen sowohl
Heizungsanlagen auf erneuerbare Energien umgestellt als auch die Gebäude
ambitioniert energetisch saniert werden. Wegen der angespannten Situation
auf dem Berliner Wohnungsmarkt, der ganz überwiegend ein Mietmarkt ist,
sind die Kosten der energetischen Sanierungen brisant. Zwei neue Studien
unter Leitung des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW)
zeigen nun, dass Sanierungen häufig sozialverträglich möglich sind, aber
für Vermietende weder attraktiv noch verpflichtend. Deshalb muss sowohl
der Bund als auch das Land Berlin nun die Rahmenbedingungen ändern.
Fördermittel und Modernisierungsumlage zentral für die Wirtschaftlichkeit
von Sanierungen
Das IÖW hat anhand unterschiedlicher Modellgebäude berechnet, wie sich
Kosten energetischer Sanierungen verteilen. Die Ergebnisse zeigen, dass
ambitionierte Sanierungen so gestaltet werden können, dass sowohl Mietende
als auch Vermietende profitieren und dass die Warmmieten weniger steigen
als bei Sanierungen nach dem Mindeststandard laut Gebäudeenergiegesetz.
„Wie sich die Kosten verteilen, hängt von zahlreichen Faktoren ab, sodass
die Kostenstrukturen in Einzelfällen auch deutlich anders aussehen
können“, erklärt Studienautorin Julika Weiß vom IÖW. „Insbesondere die
Inanspruchnahme von Fördermitteln und die Umlagepraxis spielen eine
entscheidende Rolle für die Wirtschaftlichkeit aus Sicht der Mietenden.“
Empfehlungen für Bund und Land Berlin
Die Forschenden empfehlen dem Bund und dem Land Berlin Ansätze zu
verfolgen, die ambitionierte Sanierungen steigern und dabei eine
Inanspruchnahme von Fördermitteln sicherstellen bei gleichzeitiger
Begrenzung der Umlage. Das Land sollte Kleineigentümer*innen vor allem
durch Beratungs- und Informationsangebote unterstützen. Bei den
Wohnungsunternehmen können Best-Practice-Beispiele und
Klimaschutzvereinbarungen helfen. Für landeseigene Wohnungsunternehmen
kann der Senat darüber hinaus Regelungen für hohe Sanierungsstandards
festlegen – als Ergänzung zu den bereits bestehenden Anforderungen an die
Miethöhe.
Sanierungen in Milieuschutzgebieten: Chancen für Klimaschutz nutzen
In den rund 70 Berliner Milieuschutzgebieten sind aufwändige energetische
Sanierungen mit hohen Wärmedämmstandards und einem Wechsel zu erneuerbaren
Energien derzeit häufig in der Praxis nicht genehmigungsfähig. Dabei
könnten solche Sanierungen langfristig günstige Warmmieten sicherstellen.
Eine gemeinsame Studie von IÖW und der Kanzlei BBH empfiehlt aufbauend auf
einer Analyse der aktuellen Rechtslage und Praxis in den Bezirken,
Leitbilder für klimafreundliche und sozialverträgliche Sanierungen in
Milieuschutzgebieten zu entwickeln. Zudem sollten die Bezirke ihre
Genehmigungspraxis anpassen, um ambitionierte energetische Sanierungen
unter Verwendung von Fördermitteln und einer Begrenzung der Umlage zu
ermöglichen. Ein Leitfaden könnte die Bezirke und die Wohnungswirtschaft
unterstützen. Außerdem kann das Land Berlin durch Härtefallregelungen die
Sozialverträglichkeit energetischer Sanierungen sicherstellen.
Bund: Attraktive Förderbedingungen und Umlagebegrenzung austarieren
Noch umfassender kann der Bund die Wirtschaftlichkeit und insbesondere die
Kostenverteilung energetischer Sanierungen beeinflussen, indem er eine
Kappungsgrenze bei der Modernisierungsumlage vornimmt oder die Umlagehöhe
reduziert. Dennoch müssen ambitionierte Sanierungen für Vermietende
attraktiv gestaltet werden, da ansonsten die Gefahr besteht, dass mit
niedrigen energetischen Standards saniert wird. Somit ist es insbesondere
wichtig, die Reduktion der Modernisierungsumlage mit attraktiven
Fördermöglichkeiten für ambitionierte Sanierungen zu kombinieren, die
möglichst unkompliziert beantragt werden können. Diese Regelungen sind für
die Kostenverteilung aktuell deutlich relevanter als die viel diskutierte
CO2-Umlage.
Die Arbeiten zur Kostenverteilung erfolgten im Projekt Sozial-ökologische
Wärmewende in Berlin, das Teil des Forschungsverbunds Ecornet Berlin ist,
der gefördert wird vom Regierenden Bürgermeister, Senatskanzlei –
Wissenschaft und Forschung Berlin. Die Arbeiten zum Thema Milieuschutz
entstanden im Projekt Urbane Wärmewende mit Förderung des
Bundesforschungsministeriums.
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Mehr Informationen und Downloads:
► Energetische Sanierungen in Milieuschutzgebieten. Empfehlungen zur
Umsetzung ambitionierter Klimaschutzmaßnahmen in den Sozialen
Erhaltungsgebieten in Berlin (Download PDF, 1, 4 MB):
<https://www.ioew.de/fileadmin
► Energetische Sanierungen in Berlin. Wie sich Kosten und Nutzen
ambitionierter Klimaschutzmaßnahmen zwischen Mieter*innen und
Vermieter*innen verteilen (Download PDF, 3 MB):
<https://ecornet.berlin/ergebn
► Download der Infografiken „Wärmewende darf Milieuschutzgebiete
nicht ausklammern“ <https://www.urbane-
waermewende.de/fileadmin/urban
Urbane_Waermewende-Milieuschut
& „Sozialverträglicher Klimaschutz in Milieuschutzgebieten“ https://www
.urbane-waermewende.de/fileadm
Urbane_Waermewende-
Sozialvertraeglicher_Klimaschu
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