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Auf den Kompetenzerwerb kommt es an - Biologieverband legt Leitfaden zur KI in Studium und Lehre vor

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Hochschulen sollen den Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) nicht auf
pauschale Verbote, isolierte Toolentscheidungen oder lokale Ad-hoc-
Regelungen reduzieren. Entscheidend ist vielmehr, welche Kompetenzen
erworben und nachgewiesen werden sollen. Dies stellt der VBIO in einem
jüngst vorgelegten KI-Leitfaden dar, der biologischen Fakultäten und
Studiengängen Hilfestellung für den Umgang mit KI als Werkzeug in Lehre,
Studium, Prüfungen und Studiengangsentwicklung geben soll. Der VBIO
begrüßt zugleich auch den Vorstoß des Landes Bayern, den Einsatz von KI
hochschulrechtlich zu rahmen. Alle Betroffenen sind aufgerufen, die
Debatte weiterzuführen und anschlussfähige Lösungen zu finden.

KI ist längst Teil wissenschaftlicher Praxis. Die entscheidende Frage ist
daher nicht, ob KI grundsätzlich erlaubt oder verboten wird, sondern
welche Kompetenzen in Studium und Prüfungen tatsächlich erworben und
nachgewiesen werden sollen, so der Leitfaden. Für die Biowissenschaften
ist diese Frage besonders relevant, denn Biologische Forschung und
Berufspraxis verändern sich rasant. Große Datensätze, computergestützte
Analysen und Modellierungen, Bildauswertung und algorithmische Vorhersagen
prägen die Mehrheit der biologische Arbeitsfelder bereits heute. Deshalb
kann auch der reflektierte Umgang mit KI Teil biologischer Fach-,
Methoden- und Urteilskompetenz sein, Allerdings nicht als pauschales
Zusatzthema für jedes Modul, sondern dort, wo ihr Einsatz fachlich trägt,
didaktisch begründet ist und berufspraktische Relevanz hat., Ebenso
wichtig ist, dass ihre Nutzung kritisch reflektiert werden kann.

„KI wird Studium, Lehre, Prüfungen und wissenschaftliches Arbeiten
verändern. Entscheidend ist, diesen Wandel nicht defensiv zu verwalten,
sondern wissenschaftlich verantwortlich zu gestalten“, so Prof. Dr. Markus
Engstler, Präsident des VBIO.

Lokale Leitlinien brauchen übergeordnete Orientierung
Der VBIO warnt davor, dass ohne übergreifende Orientierung ein
Flickenteppich aus lokalen Einzelregelungen entsteht. Viele Hochschulen
und Fakultäten arbeiten derzeit unter großem Handlungsdruck an eigenen KI-
Leitlinien. Dieser Handlungsdruck ist nachvollziehbar. Dauerhaft tragfähig
sind solche Regelungen aber nur, wenn sie an übergeordnete, fachlich
fundierte und rechtlich belastbare Standards anschlussfähig bleiben.
Studierende, Lehrende und Prüfende brauchen Orientierung, Vergleichbarkeit
und Rechtssicherheit. Zugleich muss jedes Fach selbst entscheiden können,
welche Formen des KI-Einsatzes zu seinen Lernzielen passen.
Der Vorstoß aus Bayern setzt ein wichtiges Signal in der bundesweiten
Debatte und macht deutlich, dass Fragen des KI-Einsatzes nicht nur
einzelne Lehrveranstaltungen oder Prüfungsformate betreffen, sondern
zentrale Grundlagen akademischer Bildung: Prüfungsfairness,
Vergleichbarkeit, Eigenständigkeit wissenschaftlicher Leistung, gute
wissenschaftliche Praxis, Datenschutz, Chancengleichheit und
wissenschaftliche Integrität.

Verantwortung abgestuft regeln
Der VBIO plädiert für ein abgestuftes Modell: Gesetzgeber und
übergeordnete Stellen sollten den allgemeinen rechtlichen Rahmen setzen
und Spielräume für fach- und prüfungsbezogene Konkretisierung sichern.
Hochschulleitungen sollten freigegebene Tools, Datenschutz- und IT-
Vorgaben, Schulungsangebote, Supportstrukturen und Ressourcen
bereitstellen. Fakultäten und Studiengänge sollten diese Rahmen
disziplinsensibel übersetzen. Lehrende sollten aus den Lernzielen
ableiten, ob und wie KI als Hilfsmittel eingesetzt werden kann.
Dabei gilt: Je stärker eine Prüfungsleistung auf eigenständige Analyse,
Bewertung, Argumentation oder praktische Durchführung zielt, desto klarer
müssen zulässige Hilfen, Dokumentationspflichten und Bewertungsmaßstäbe
benannt werden.
KI-Leitfaden des VBIO für biologische Fakultäten und Studiengänge
Mit seinem nun veröffentlichten KI-Leitfaden für biologische Fakultäten
und Studiengänge legt der VBIO einen freiwilligen Orientierungsrahmen vor.
Der Leitfaden versteht KI nicht als Sonderregime, sondern als Werkzeug im
Rahmen bestehender Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis,
prüfungsrechtlicher Verantwortung, Datenschutzanforderungen und fachlicher
Kompetenzorientierung.

„Der KI-Leitfaden des VBIO setzt auf einen Perspektivwechsel“, betont Dr.
Carsten Roller, Ressort Ausbildung & Karriere des VBIO. „Entscheidend ist
nicht, ob ein bestimmtes Werkzeug erlaubt ist, sondern welche Kompetenz
gelernt oder geprüft werden soll. Studierende müssen KI-Ausgaben fachlich
prüfen, Fehler erkennen, Quellen und Daten validieren, Datenschutz
beachten und transparent machen, worin ihre eigene wissenschaftliche
Leistung besteht“, so Carsten Roller weiter.

Fachliche Perspektiven einbeziehen
Der VBIO sieht angesichts des Vorstoßes aus Bayern eine Chance, die
Debatte aus der Logik einzelner Verbote oder Toolentscheidungen
herauszuführen. Nun kommt es darauf an, die gesetzliche Rahmung mit
wissenschaftlich fundierten, didaktisch tragfähigen und fachlich
differenzierten Empfehlungen zu verbinden. In die weitere Ausgestaltung
sollten Hochschulen, Studierende, Hochschuldidaktik, Datenschutz,
Prüfungsrecht, Wissenschaftsrat, Hochschulrektorenkonferenz,
wissenschaftliche Fachgesellschaften und weitere einschlägige Akteure
einbezogen werden. Nur so kann eine Orientierung entstehen, die Innovation
ermöglicht, Vergleichbarkeit sichert und akademische Integrität stärkt.