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Neuer Leitfaden: Was tun, wenn es dem See schlecht geht? IGB Manual soll schnelle erste Orientierungshilfe bieten

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Jetzt im Sommer scheinen Seen häufiger aus dem Gleichgewicht zu geraten:
trübes Wasser und Gestank, starke Algenblüten, Fischsterben, sinkende
Wasserstände. Dann stellen sich für Kommunen, Verbände oder Bürger*innen
viele Fragen: Was ist passiert und handelt es sich tatsächlich um ein
ernsthaftes Problem mit Handlungsbedarf? Wenn ja, wie kann man es richtig
angehen? Wer ist zuständig? Und woher kommen die notwendigen finanziellen
Mittel? Gerade der Beginn eines solchen Prozesses kann unübersichtlich
sein. Deshalb hat das Leibniz-Institut für Gewässerökologie und
Binnenfischerei (IGB) einen frei verfügbaren Leitfaden veröffentlicht, der
Interessierten schnelle erste Orientierungshilfe bietet.

„Unsere Publikation gibt eine kompakte Übersicht über die fachlichen
Grundlagen und zeigt wichtige erste Schritte auf. Im Idealfall kann so
nach der ersten Beobachtung einer Zustandsveränderung oder eines konkreten
Problems ein gut koordinierter und strukturierter Prozess entstehen, der
dem See und allen, die ihn schützen und nachhaltig nutzen möchten,
weiterhilft“, erläutert Prof. Michael Hupfer, Co-Autor und Experte für
Seenrestaurierung.



Nicht jedes stehende Gewässer ist ein See:

Eine zentrale Herausforderung bei der Analyse und Ableitung von
Handlungsoptionen ist die Vielfalt von stehenden Gewässern. Selbst in der
Binnengewässerforschung gibt es keine allgemeingültige Definition für
Seen. In der Regel versteht man darunter ein dauerhaft vorhandenes,
stehendes Binnengewässer, das über einen Hektar groß ist und eine
Wasserverweilzeit von mindestens drei Tagen hat.

„Doch nicht jedes Standgewässer ist ein See“, erklärt Dr. Sabine Hilt, Co-
Autorin und Expertin für die Wasserpflanzen. „Im allgemeinen öffentlichen
Sprachgebrauch werden auch kleinere Standgewässer wie Teiche oder Stau-
und Speicherbecken als Seen bezeichnet. In diesen kleinen bis mittleren
Standgewässern herrschen aber häufig andere ökologische Bedingungen und
Dynamiken als in den größeren Seen vor, weshalb etablierte Methoden für
das Management größerer Seen nicht immer übertragbar sind“, erläutert die
Wissenschaftlerin. „Die prinzipielle Herangehensweise ist aber ähnlich –
wichtig ist vor allem, strukturiert und auf Basis des wissenschaftlichen
und praktischen Wissensstands vorzugehen.“

Solide Analysen statt Ferndiagnosen oder Heilsversprechen:

Natürliche und künstliche Seen können eine Vielzahl unterschiedlicher
Merkmale aufweisen. Zwar gibt es verschiedene Seetypen mit entsprechenden
Ähnlichkeiten, aber kein See gleicht vollständig dem anderen: „Uns
erreichen gerade jetzt im Sommer immer wieder Hilferufe, wenn sich
Gewässer scheinbar verschlechtern. Einige Ursachen und Problematiken wie
Nähr- und Schadstoffeinträge tauchen immer wieder auf, aber seriöse
Einschätzungen anhand von individuellen Situationsbeschreibungen, Fotos
oder Videos sind nicht per Ferndiagnose möglich“, unterstreicht Michael
Hupfer.

Denn ob sich aufgrund der im Einzelfall beobachteten Veränderungen auch
tatsächlich ein Handlungsbedarf ableiten lässt, ist nicht immer auf den
ersten Blick ersichtlich. Auch können Ursache und Wirkung zeitlich und
räumlich weit auseinander liegen. Wichtig ist laut den Forschenden
zunächst eine solide Zustands- und Ursachenanalyse, die mit Hilfe
vorhandener Daten oder weiterer Untersuchungen realisiert werden kann.

„Explizit gewarnt werden muss leider immer noch vor Anbietern, die
einfache Lösungen versprechen, jedoch einen wissenschaftlich belastbaren
Nachweis für ihre häufig vollmundig beworbenen Produkte schuldig bleiben.
Teilweise fallen solche Angebote auch in den Bereich der esoterischen
Heilsversprechen. Vor der Auswahl insbesondere ungewöhnlich erscheinender
Methoden sollte deshalb immer eine zusätzliche externe Fachmeinung
eingeholt werden“, rät Michael Hupfer eindringlich.

Wer ist eigentlich für einen See zuständig?

Bei öffentlichen Gewässern sind eine oder mehrere Behörden für die
Regelung von Schutz und Nutzung zuständig. Wasser- und Naturschutzbehörde
können zum Beispiel getrennt organisiert sein. Diese Regelungen und
Zuständigkeiten können je nach Bundesland oder auch in den
unterschiedlichen Kommunen abweichen. Bei kleineren Gewässern ist häufig
die Gemeinde zuständig, für größere Gewässer auch das Bundesland. Für das
konkrete Handeln vor Ort sollte im ersten Schritt immer eine zuständige
Behörde kontaktiert werden – im Idealfall schon die konkreten
Ansprechpersonen in der spezifischen Fachabteilung.

Interessenkonflikte benennen und Bedingungen für gute Kommunikation
schaffen:

Neben der reinen Eigentums-, Pacht- und Zuständigkeitsklärung ist die
Konstellation von Akteuren in der Praxis meist komplizierter: „Es kann
viele parallele und auch untereinander in Konflikt stehende Schutz- und
Nutzungsinteressen geben, zum Beispiel am Gewässer aktive Umwelt-, Angel-
und Wassersportverbände oder auch gewerbliche Nutzungen durch
Berufsfischerei, Bootsverkehr, touristische Einrichtungen oder
öffentlichen Badebetrieb“, erklärt Michael Hupfer.

Zudem kann nicht immer davon ausgegangen werden, dass alle behördlichen
Stellen und andere Interessengruppen kontinuierlich miteinander im
Austausch sind. Wird Handlungsbedarf erkannt, sind für effiziente
Kommunikation und Vertrauensbildung persönliche Austauschtreffen für
Zuständige, Betroffene und Interessierte hilfreich. „Bewährt haben sich
zum Beispiel Runde Tische oder Arbeits- und Projektgruppen, an denen die
Interessen- und Nutzungsgruppen beteiligt sind. So kann im Idealfall ein
gemeinsames Problemverständnis entwickelt werden“, erläutert Sabine Hilt.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Dr. Sabine Hilt: https://www.igb-berlin.de/profile/sabine-hilt

Dr. Michael Hupfer: https://www.igb-berlin.de/profile/michael-hupfer

Originalpublikation:
IGB (2026): Hilfe für Seen im schlechten Zustand – ein Leitfaden. IGB
Manual, Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei, Berlin.
DOI: https://doi.org/10.4126/FRL01-006528719