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Neue Handlungsempfehlungen zur Diagnostik und Therapie des Descensus genitalis der Frau erarbeitet

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Mit dem Update der S3-Leitlinie zum weiblichen Descensus genitalis werden
diagnostische und therapeutische Maßnahmen eingeordnet, die zur adäquaten
Versorgung von Patientinnen beitragen. Beleuchtet werden unter anderem
konservative und operative Verfahren.



Berlin, im Juni 2026 – Der Descensus genitalis oder Genitalsenkung ist ein
häufiges Krankheitsbild, das das Tiefertreten von Blase, Rektum, Dünn-
und/oder Dickdarm, Vagina oder Uterus bezeichnet. Ein Genitaldeszensus ist
häufig mit einer Belastungsinkontinenz assoziiert, definiert als
Urinverlust bei körperlicher Belastung wie Husten oder Heben. Der
Deszensus kann aufgrund dieser und weiterer Begleitsymptome die
Lebensqualität von betroffenen Frauen erheblich einschränken. Um die
Lebensqualität zu verbessen, kann die Senkung mit verschiedenen
konservativen und operativen Methoden behandelt werden.

Die S3-Leitlinie zum Descensus genitalis, an der die DGGG federführend
mitgearbeitet hat, liefert eine evidenzbasierte Beschreibung von der
Diagnostik und den verschiedenen Therapiemethoden. Die
Leitlinienaktualisierung ergab Neuerungen zur Ergänzung und Bewertung
neuer Operationstechniken sowie die Betrachtung neuer Fragestellungen und
Themen. So setzte sich die aktualisierte Leitlinie erstmals auch mit der
Therapie bei noch nicht abgeschlossener Familienplanung sowie mit
primären, sekundären und tertiären Präventionsstrategien auseinander.
Konkret analysierte die Leitliniengruppe, welche Diagnostik sinnvoll ist,
um das Krankheitsbild zu erfassen und adäquat zu therapieren und welche
konservativen oder operativen Verfahren mit welchen Indikationen zur
Verfügung stehen und welche Erfolgsraten sowie Komplikationen mit diesen
einhergehen.

Diagnostik des Descensus genitalis

Für die Diagnostik bei betroffenen Frauen wird neben einer Anamnese eine
klinische Untersuchung eingeplant. Diese umfasst eine vaginale
Untersuchung mit Spekulumeinstellung, einen Ultraschall des Beckenbodens,
manchmal auch der Nieren oder auch andere bildgebende Verfahren, wie ein
dynamisches MRT.

Laut den Expertinnen und Experten sollten für die Anamnese standardisierte
oder validierte Fragebögen verwendet werden, die Blasen-, Darm-,
Deszensus- und Sexualsymptome erfassen. Für wissenschaftliche Erhebungen
sollen validierte Instrumente eingesetzt werden. Neben der Anamnese hat
die klinische Untersuchung den größten Stellenwert. Das Ausmaß des
Deszensus sollte standardisiert mit einem Referenzniveau beurteilt werden.
Im Kapitel der klinischen Untersuchung wird unter anderem festgehalten, ob
und wie klinische oder sonographische Beurteilungen erfolgen sollten,
inkl. rektovaginale Untersuchungen und postmiktioneller Restharnmessung.

Zu den bildgebenden Untersuchungen zählen laut der Leitlinie der
Nierenultraschall, der Introitus-, Perineal- und Beckenboden-Ultraschall,
die Beurteilung der Blasensenkung und der Mobilitäts des Blasenhalses, die
sogenannte Kolpozystorektographie, die Defäkographie und das dynamische
MRT.

Aufklärung von Patientinnen

Essentiell ist es, die Patientinnen über die Erkrankungen und die
möglichen Therapieoptionen aufzuklären.

„Die Aufklärung nimmt einen großen Teil der ärztlichen Aufgaben ein und
ist aus ethischer und juristischer Sicht unverzichtbar. Damit die
Patientin eine informierte Entscheidung treffen kann, sollte die
Aufklärung gut strukturiert sein und, wenn möglich, auf der Basis von
eigenen Daten zu Erfolg und Komplikationen von Eingriffen erfolgen. Im
Aufklärungsprozess sollen konservative und operative Therapieoptionen
erläutert und gemeinsam mit der Patientin die für sie beste Behandlung
unter Einbeziehung von Co-Morbiditäten sowie Wünschen und Zielen der
Patientin eruiert werden.“

- PD Dr. med. Kaven Baeßler, Leitlinienkoordinatorin, Zentrumsleitung des
Berliner Beckenbodenzentrums, Joseph Kliniken Berlin

Im Aufklärungsgespräch sollte folgende Punkte berücksichtigt werden:

• Angaben zur Erkrankung der Frau
• Behandlungsoptionen
• Beobachtung
• Beckenbodentherapie
• Pessare
• verschiedene Operationsverfahren (vaginal, abdominal, laparoskopisch,
robotergestützt, kombiniert, mit oder ohne Fremdmaterial)
• Erfolgsraten, anatomisch, funktionell (wenn möglich, eigene Daten
mitteilen)
• Operation mit oder ohne Hysterektomie
• Operation mit oder ohne Salpingektomie oder Adnexektomie
• Vor- und Nachteile, Alternativen zur Netzanwendung
• Komplikationen: Art und Häufigkeit und deren Behandlungsmöglichkeiten
• Einfluss der Operation auf die Sexualität sowie die Blasen- und
Darmfunktion
• evtl. notwendige weitere Operationen (z.B. ein- oder zweizeitig
durchgeführte Belastungsinkontinenzoperation)

Wichtig ist, dass die gemeinsame Entscheidungsfindung von Arzt/Ärztin und
Patientin dokumentiert werden sollte. Der Aufklärungsprozess sollte
mindestens 24 Stunden vor einer geplanten Operation durchgeführt werden.

Therapieoptionen beim Descensus genitalis

Die S3-Leitlinie setzt sich sowohl mit der konservativen als auch mit der
operativen Therapie auseinander. Zur konservativen Therapie gehören die
Beobachtung und die Hormonersatztherapie, spezifisches
Beckenbodentraining, die Pessartherapie. Die etablierte operative Therapie
schließt im vorderen Kompartiment die vordere Scheidenplastik, Operationen
mit synthetischer Netz-Augmentation, eine vaginale oder laparoskopische
paravaginale Defektkorrektur und die Sakrokolpopexie mit vorderer
Netzextension ein. Die Empfehlungen legen dar, dass auf biologische
Implantate verzichtet werden kann.

Im hinteren Kompartiment sind eine hintere Scheidenplastik, Operationen
mit synthetischen biologischen Implantaten, die Sakrokolpopexie und
anteriore (ventrale) Netzrektopexie für Rektozelen oder die ventrale
Netzrektopexie bei kombiniertem vaginalen und rektalen Prolaps mögliche
Optionen. Verzichtet werden sollte allerdings auf die Vereinigung der
Levatorenschenkel bei der hinteren Plastik. Auf den Einsatz von
biologischen Implantanten soll und auf die Anwendung von synthetischen
Netzen sollte in der Primärsituation verzichtet werden.

Hinsichtlich des mittleren Kompartiments wurden die vaginale und
abdominale bzw. laparoskopische Sakrouterinligamentfixation, die vaginale
sakrospinale Fixation, die abdominale/laparoskopische Sakrokolpopexie und
laparoskopische Pektopexie sowie die ventrolaterale Netzarm-Suspension und
die Manchester-Operation betrachtet. Eine gleichzeitige totale
Hysterektomie sollte bei geplanter Einlage von vaginalen oder abdominalen
synthetischen Netzen wegen des erhöhten Risikos für Netzkomplikationen
vermieden werden. Der Einsatz von resorbierbaren bzw. biologischen
Implantaten zur Fixation am Sakrum bei der Sakrokolpopexie wird bei
fehlender Evidenz nicht empfohlen und sollte nur bei fehlenden
Alternativen in Studien eingesetzt werden.

Neben dieser Ausführung sind in der Leitlinie weiterhin Informationen zum
Descensus genitalis und Belastungsinkontinenz, dem perioperativen
Management, zu Komplikationen und deren Behandlung sowie zur
Deszensustherapie bei noch nicht abgeschlossener Familienplanung zu lesen.
Gleichermaßen werden primäre, sekundäre und tertiäre Präventionsstrategien
angesprochen.

Prävention eines Descensus genitalis

Zu Präventionsstrategien zählen die Aufklärung über Beckenbodenfunktion,
ein präventiver Einsatz von Pessaren, die lokale hormonelle Therapie,
Gewichtsreduktion sowie präventive prä- und peripartale Aspekte. Die
Betrachtung von Risikofaktoren, die Tertiär- und Komplikationsprävention
sind außerdem entscheidende Punkte, die in der Handlungsempfehlung
aufgegriffen werden. Hierzu gehören prognostische Variablen, die einen
Einfluss auf das Ergebnis einer Operation zur Korrektur eines Deszensus
haben. Das Alter und vorherige Operationen sind nur Beispiele dieser
Faktoren. Am Ende der Leitlinie finden sich darüber hinaus Empfehlungen
zur weiteren Forschung.

Neben der DGGG waren 12 weitere Organisation und 35 Fachvertretende an der
Leitlinienerstellung beteiligt. Finanziell unterstützt wurde die Leitlinie
seitens des DGGG-Leitlinienprogramms.

Leitlinien sind Handlungsempfehlungen. Sie sind rechtlich nicht bindend
und haben daher weder haftungsbegründende noch haftungsbefreiende Wirkung.