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Schenkungen rechtzeitig gestalten: Warum sich der Gang zum Steuerberater fast immer lohnt

Schenkungen rechtzeitig gestalten Symbolbild
Schenkungen rechtzeitig gestalten Symbolbild
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Wenn Sie Vermögen zu Lebzeiten übertragen, wollen Sie damit meist zwei Dinge erreichen, nämlich die nächste Generation finanziell absichern und Erbschaftsteuer vermeiden. Beides klingt einfach, scheitert in der Praxis aber regelmäßig an Details des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes.

Genau deshalb ist es sinnvoll, bei Schenkungen einen Steuerberater nutzen,statt erst nach der notariellen Beurkundung über Freibeträge, Bewertungen und Meldepflichten nachzudenken.


Freibeträge sind das wichtigste Werkzeug und werden oft verschenkt


Das deutsche Schenkungsteuerrecht arbeitet mit persönlichen Freibeträgen, die alle zehn Jahre neu genutzt werden können. Ehepartner können untereinander 500.000 Euro steuerfrei übertragen, Kinder erhalten pro Elternteil 400.000 Euro, Enkel in der Regel 200.000 Euro, Geschwister sowie Nichten oder Neffen lediglich 20.000 Euro. Wenn Sie diese Beträge kennen und die Zehn-Jahres-Frist sauber planen, können Sie erhebliche Vermögenswerte steuerfrei weitergeben. Ohne Plan fallen je nach Steuerklasse und Wert Steuersätze zwischen 7 und 50 Prozent an.



Immobilien: Hier entscheidet die Bewertung über die Steuer




Besonders Immobilien sind ein Risiko, weil ihr Wert für die Schenkungsteuer nach dem Bewertungsgesetz ermittelt wird. Seit den Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022, die ab 2023 wirken, können die Finanzamtswerte in vielen Fällen höher ausfallen als zuvor, vor allem bei vermieteten Mehrfamilienhäusern und in gefragten Lagen. Wenn Sie ein Haus auf Ihre Kinder übertragen, ohne vorher den Bewertungsansatz, ein mögliches Sachverständigengutachten und Nießbrauchs- oder Wohnrechtsmodelle zu prüfen, riskieren Sie eine spürbar höhere Steuerlast. Auch die Befreiung für das selbst genutzte Familienheim ist an Voraussetzungen geknüpft, und bei Schenkungen unter Ehegatten gelten teils eigene Regeln.



Was Schenkende oft übersehen




Neben der reinen Steuerrechnung gibt es weitere Punkte, die schnell teuer werden, wenn Sie sie übersehen:

Anzeigepflicht



bedeutet, dass eine Schenkung grundsätzlich innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt anzuzeigen ist; bei notariell beurkundeten Schenkungen übernimmt dies in der Regel der Notar.

Kettenschenkungen



sind heikel. Wenn Sie Vermögen über den Ehepartner an die Kinder weiterreichen, müssen Sie aufpassen, denn das Finanzamt prüft, ob es sich um eine wirtschaftlich einheitliche Übertragung handelt.

Vorbehalt von Rechten



wie Nießbrauch oder Wohnrecht kann den steuerlichen Wert der Schenkung mindern, muss aber wirtschaftlich sinnvoll und rechtssicher gestaltet sein.

Pflichtteilsergänzung



heißt, dass Schenkungen zivilrechtlich bis zu zehn Jahre in den späteren Erbfall hineinwirken und Pflichtteilsansprüche auslösen können.

Rückforderungsrechte



fehlen ohne vertragliche Regelung in vielen Fällen. Eine Schenkung lässt sich kaum zurückholen, wenn sich Lebensumstände ändern, etwa bei Scheidung des Beschenkten oder Insolvenz.

Wann sich Beratung besonders rechnet



Eine steuerliche Beratung lohnt sich nicht nur bei großen Vermögen. Sie zahlt sich vor allem dort aus, wo mehrere Komponenten zusammenkommen, etwa Immobilien plus Wertpapierdepots, Unternehmensanteile, Beteiligungen an einer vermögensverwaltenden GmbH oder einer Familiengesellschaft. Auch bei Patchwork-Konstellationen, minderjährigen Kindern oder ausländischen Vermögenswerten sollten Sie vor jeder Übertragung prüfen lassen, welcher Weg steuerlich und zivilrechtlich der bessere ist. Spezialisierte Kanzleien wie die Steuerberatung J. R. Herrmann aus Esslingen, die Erbschaft, Schenkung und Immobiliensteuerrecht zu ihren Kernbereichen zählt, kombinieren in solchen Fällen Bewertung, Gestaltung und laufende Begleitung samt Anzeigepflichten und Folgesteuererklärungen.



Was eine gute Beratung konkret leistet



Eine fundierte Schenkungsberatung beginnt nicht mit dem Notartermin, sondern mit einer Bestandsaufnahme. Welche Vermögenswerte gibt es, welche Steuerklasse gilt für die Beschenkten, welche Freibeträge wurden in den letzten zehn Jahren bereits genutzt? Daraus entsteht ein Übertragungsplan, der Schenkungen oft in mehrere Etappen zerlegt, Bewertungen optimiert und zivilrechtliche Schutzklauseln einbaut. Ihr Steuerberater übernimmt anschließend die Anzeige beim Finanzamt, die Schenkungsteuererklärung und die Abstimmung mit dem Notar.



Fazit



Schenkungen sind ein wirksames Instrument, um Vermögen geordnet weiterzugeben und Erbschaftsteuer zu reduzieren, aber nur, wenn Freibeträge, Bewertungen, Fristen und zivilrechtliche Folgen zusammen gedacht werden. Wenn Sie sich vor der Übertragung steuerlich beraten lassen, können Sie in vielen Fällen einen erheblichen Betrag sparen und vermeiden teure Korrekturen im Nachhinein. Der eigentliche Wert der Beratung liegt darin, eine Schenkung nicht als Einzelakt zu sehen, sondern als Teil einer mehrjährigen Vermögensstrategie.