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Aktualisierte S3-Leitlinie: Prävention und Therapie gegen Aggression und Zwang

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Die soeben veröffentlichte S3-Leitlinie „Verhinderung von Zwang –
Prävention und Therapie aggressiven Verhaltens bei Erwachsenen“ bietet
aktualisierte Empfehlungen für den Umgang mit Aggression in der
Psychiatrie.



Ziel der Leitlinie ist es, Maßnahmen, die gegen den Willen der
Patientinnen und Patienten durchgeführt werden, so weitgehend wie möglich
zu vermeiden. Nur wenn keine andere Möglichkeit besteht, die Sicherheit
der Patientinnen und Patienten, des Personals in den Kliniken oder anderer
Personen zu gewährleisten, dürfen Zwangsmaßnahmen angewendet werden. Denn
der Umgang mit aggressivem Verhalten in der Psychiatrie bewegt sich in
einem sensiblen Spannungsfeld: dem ärztlichen Auftrag zu heilen, dem Recht
der Betroffenen auf Selbstbestimmung und normativen Vorgaben des
Gesetzgebers.

„Zwangsmaßnahmen greifen immer tief in Grundrechte ein und werden von
allen Beteiligten als sehr belastend empfunden“, sagt PD Dr. Sophie
Hirsch, Chefärztin für Psychiatrie und Psychotherapie am ZfP
Südwürttemberg, die Koordinatorin der gerade aktualisierten Leitlinie.
„Weil solche Maßnahmen in einem Machtgefälle stattfinden, braucht es hier
besondere Sorgfalt und klare Regeln.“

Vor diesem Hintergrund wurde die S3-Leitlinie 2018 entwickelt und nun
umfassend überarbeitet. Sie bündelt aktuelle wissenschaftliche Evidenz und
klinische Erfahrung, um eine differenzierte Orientierung für den Umgang
mit aggressivem Verhalten in psychiatrischen Einrichtungen zu geben.
Während die Vorläuferversion auf die Psychiatrie in Deutschland beschränkt
war, konnte in der aktualisierten Veröffentlichung auch die Situation in
Österreich und der Schweiz integriert werden. Zudem wurde angesichts
aktueller gesellschaftlicher Debatten ein Kapitel über die Möglichkeiten
und Grenzen der Psychiatrie bei der Prävention von Gewalt in der
Gesellschaft ergänzt.

Zwang nur als ultima ratio

Der Grundgedanke der Leitlinie: Freiheitsbeschränkende oder
freiheitsentziehende Maßnahmen gegen den natürlichen Willen der
Betroffenen dürfen nur dann zum Einsatz kommen, wenn alle weniger
einschränkenden Maßnahmen ausgeschöpft wurden und eine akute Gefahr ein
Eingreifen unerlässlich macht. Der Prävention von Aggression kommt daher
ein hoher Stellenwert zu; alle Mitarbeitenden sollen im Rahmen von
Aggressionsmanagement-Trainings systematisch in Deeskalationstechniken und
im professionellen Umgang mit herausforderndem Verhalten geschult werden.

Um eventuelle Risiken für aggressives Verhalten besser einschätzen zu
können, empfiehlt die Leitlinie den routinemäßigen Einsatz strukturierter
Instrumente, etwa der Brøset Violence Checklist, insbesondere in der
Akutpsychiatrie und in Notaufnahmen. Die Fachärztin für Psychiatrie und
Psychotherapie Sophie Hirsch erläutert: „Solche Instrumente geben
kurzfristig Hinweise darauf, wer in der aktuellen Krise ein Risiko für
aggressives Verhalten zeigt und helfen dabei, Maßnahmen zur
Aggressionsvermeidung gezielt anzubieten. Keinesfalls dürfen sie aber
alleinige Grundlage für restriktive Maßnahmen sein.“

Ausgehend von neuer wissenschaftlicher Evidenz enthält die aktualisierte
Leitlinie nun zudem Empfehlungen für strukturelle Maßnahmen, mit denen
Einrichtungen die Häufigkeit und Intensität von Zwang reduzieren können.
Dazu zählen unter anderem offene Behandlungskonzepte in den Kliniken,
strukturierte Nachbesprechungen nach kritischen Ereignissen, ethische
Fallberatungen sowie stationsbezogene Ansätze, die eine Vielzahl von
Einzelmaßnahmen, von der Umgebungsgestaltung bis zur gewaltvermeidenden
Kommunikation, bündeln.

Breiter Konsens

Die Leitlinie wurde in enger Zusammenarbeit von 33 Fachgesellschaften
sowie Betroffenen- und Angehörigenorganisationen aus Deutschland,
Österreich und der Schweiz erarbeitet. Der Konsensprozess war als
strukturierter Austausch zwischen Steuerungsgruppe, themenspezifischen
Arbeitsgruppen und Mandatierten organisiert.

„Angesichts der sensiblen Thematik war es uns ein zentrales Anliegen,
unterschiedliche Perspektiven konsequent einzubeziehen und transparent
abzuwägen“, betont Psychiaterin Sophie Hirsch. „Nur so konnten wir
Empfehlungen entwickeln, die sowohl wissenschaftlich fundiert als auch
praktisch tragfähig sind.“

„Die Leitlinie zeigt, dass die Vermeidung von Zwang nicht durch
Einzelmaßnahmen erreicht werden kann. Haltung, strukturelle Maßnahmen und
konkrete Handlungsstrategien müssen ineinandergreifen“, führt Sophie
Hirsch weiter aus. „Die Leitlinie bietet Einrichtungen dazu eine evidenz-
und konsensbasierte Grundlage.“

Die S3-Leitlinie „Verhinderung von Zwang – Prävention und Therapie
aggressiven Verhaltens bei Erwachsenen“ umfasst insgesamt 88 Empfehlungen.
Sie behandeln die Entstehung von Aggression und Gewalt, die Diagnostik,
ethische und rechtliche Grundlagen, präventive Möglichkeiten und
detaillierte Handlungsempfehlungen für Kliniken. Etwa die Hälfte der
Empfehlungen basiert auf wissenschaftlichen Studien; die andere Hälfte
wurde im strukturierten Expertenkonsens erarbeitet. Die Leitlinie ist im
Leitlinienregister der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen
Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) veröffentlicht und ist bis 2031
gültig.

Originalpublikation:
https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/038-022 Die Leitlinie auf
der Website der AWMF