nfektionsprävention ist Sepsisprävention: Pflegereform darf Infektionsschutz nicht schwächen
Sepsis-Stiftung fordert Nachbesserung beim Pflegeneuordnungsgesetz:
Desinfektionsmittel, Handschuhe und Masken müssen verlässlich finanziert
bleiben. Die Sepsis-Stiftung warnt davor, im Zuge des geplanten
Pflegeneuordnungsgesetzes ausgerechnet beim Infektionsschutz in der
häuslichen Pflege zu sparen. Nach dem derzeitigen Entwurf soll der bisher
eigenständige, zweckgebundene Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte
Pflegehilfsmittel entfallen. Dazu zählen unter anderem
Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und
Schutzmasken.
Aus Sicht der Sepsis-Stiftung wäre dies ein gefährliches Signal, denn
Infektionsprävention ist eine der wirksamsten und kostengünstigsten
Maßnahmen zur Vermeidung schwerer Infektionen, Krankenhausaufenthalte und
Sepsisfälle.
Besonders kritisch bewertet die Stiftung die geplanten Änderungen für
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1. Der bisherige Entlastungsbetrag von 131
Euro pro Monat soll entfallen. Gleichzeitig ist für diese Gruppe kein
Entlastungsbudget vorgesehen, aus dem künftig grundlegende
Infektionsschutzmaterialien finanziert werden könnten. Gerade ältere
Menschen, Menschen mit chronischen Erkrankungen, chronischen Wunden,
Kathetern, Inkontinenz, eingeschränkter Mobilität oder geschwächtem
Immunsystem sind jedoch besonders anfällig für schwere Infektionen und
Sepsis.
„Wenn wir wieder anfangen, am Infektionsschutz zu sparen, gefährdet das
Leben und kann am Ende mehr Kosten verursachen, als es einspart“, sagt
Prof. Dr. Andrew Ullmann, Internist und Infektiologe am
Universitätsklinikum Würzburg und Vorsitzender des Kuratoriums der Sepsis-
Stiftung. „Wer Bürokratie abbauen und die Pflege finanzierbar halten will,
darf gerade nicht bei wirksamer Prävention kürzen. Die Bundesregierung
sollte diesen Punkt im Entwurf nachbessern. Notwendig sind strukturelle
Effizienzgewinne im Gesundheitswesen und nicht Einsparungen, die
vermeidbare Infektionen, Krankenhausaufenthalte und Sepsisfälle
riskieren.“
Sepsis zählt zu den größten vermeidbaren Belastungen des deutschen
Gesundheitssystems. Rund 80 Prozent der Sepsisfälle entstehen außerhalb
des Krankenhauses. Für Deutschland werden jährlich rund 500.000
Sepsisfälle und etwa 140.000 Todesfälle angenommen (1). Mehr als zwei
Drittel der Überlebenden leiden unter körperlichen, kognitiven oder
psychischen Langzeitfolgen (2). Die jährlichen Kosten für Akutbehandlung
und Langzeitfolgen werden auf rund 32,7 Milliarden Euro geschätzt (3).
Aktuelle Schätzungen der Autoren des Global Burden of Disease Reports mit
internationalen Vergleichen zur Sepsissterblichkeit legen nahe, dass
derzeit in Deutschland das Risiko an einer Sepsis zu versterben in allen
Altersklassen doppelt so hoch ist wie in vergleichbaren Industrienationen
(4,5).
Die Sepsis-Stiftung fordert daher vor der Kabinettsbefassung eine klare
Nachbesserung des Gesetzentwurfs:
1. Der eigenständige, zweckgebundene Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte
Pflegehilfsmittel muss erhalten bleiben.
2. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 dürfen nicht vom refinanzierten
Zugang zu grundlegenden Infektionsschutzmaterialien ausgeschlossen werden.
3. Infektionsschutz muss ausdrücklich als Ziel der Pflegebegleitung und
der häuslichen Versorgung im PNOG verankert werden.
„Ein Gesetz, das die Pflege nachhaltig verbessern und Kosten senken soll,
darf nicht ausgerechnet die wirksamste Form der Sepsisprävention
schwächen: die Vermeidung von Infektionen“, betont Prof. Dr. Konrad
Reinhart, Vorstandsvorsitzender der Sepsis-Stiftung. „Deutschland hat bei
Sepsis im internationalen Vergleich erheblichen Nachholbedarf. Die Antwort
darauf muss mehr Infektionsprävention sein – nicht weniger.“
