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Neue S3-Leitlinie stärkt Versorgung von Menschen mit Psychose und Sucht

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Eine neue S3-Leitlinie soll die Versorgung von Menschen mit Psychosen und
einer zusätzlichen Suchterkrankung deutlich verbessern. Die Leitlinie
„Psychosen mit komorbider substanzbezogener Störung“ wurde gemeinsam von
der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie,
Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) und der Deutschen Gesellschaft
für Suchtforschung und Suchttherapie  (DG-Sucht) herausgegeben. Sie gibt
evidenzbasierte Empfehlungen für die Behandlung dieser besonders
belasteten Patientengruppe.



Psychosen zählen zu den besonders schweren psychischen Erkrankungen. Sie
können im Rahmen einer Schizophrenie, einer schizoaffektiven Störung oder
einer bipolaren Erkrankung auftreten oder durch Drogen ausgelöst werden.
Wenn Betroffene zusätzlich an einer Abhängigkeitserkrankung leiden – etwa
von Cannabis, Alkohol oder Stimulanzien – verschlechtert sich der
Krankheitsverlauf erheblich. Therapien werden häufiger abgebrochen,
Rückfälle treten öfter auf, stationäre Aufenthalte sind wahrscheinlicher.
Etwa die Hälfte aller Menschen mit Psychosen erkrankt im Laufe ihres
Lebens auch an einer substanzbezogenen Störung.

Integriert behandeln
Eine zentrale Empfehlung der neuen Leitlinie ist, dass die Behandlung bei
der Erkrankung idealerweise integriert erfolgen sollte. „Menschen mit
Psychose und Suchterkrankung profitieren besonders von einer gemeinsamen
Behandlung durch ein multiprofessionelles Team“, erläutert Prof. Dr.
Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank, Koordinatorin der Leitlinie und Präsidentin
der DGPPN. „Eine solche integrierte Versorgung senkt die Abbruchraten und
reduziert die Zahl stationärer Behandlungen.“
Ist eine integrierte Behandlung nicht verfügbar, sollten Psychose- und
Suchttherapie zumindest eng miteinander abgestimmt und koordiniert werden,
etwa durch ein strukturiertes Case Management. Wichtig ist dabei, beide
Erkrankungen konsequent zusammenzudenken und ihren Zusammenhang offen zu
thematisieren.

Spezialisiert behandeln
Im Vergleich zu den Behandlungsempfehlungen für die jeweiligen
Einzelerkrankungen gibt es bei den Empfehlungen für Betroffene mit der
Doppeldiagnose durchaus Besonderheiten. So empfiehlt die neue Leitlinie
beispielsweise, Psychosen medikamentös mit atypischen Antipsychotika zu
behandeln, da diese nicht nur psychotische Symptome lindern, sondern auch
das Risiko für weiteren Substanzkonsum senken können.
Für die Suchtbehandlung rät die Leitlinie, Abstinenz oder zumindest eine
deutliche Reduktion des Konsums anzustreben. Prof. Dr. Falk Kiefer, der
die mit-herausgebende DG-Sucht in der Steuerungsgruppe der Leitlinie
vertritt, erläutert: „Gerade im stationären Bereich sollte eine
integrierte Behandlung von Psychose und Sucht erfolgen. Abstinenz ist
dabei nicht die Voraussetzung für die Behandlung, sondern eines der
Therapieziele.“

Gewalt vorbeugen, Versorgung stärken
Eine leitliniengerechte Behandlung kann nicht nur das individuelle Leid
der Betroffenen verringern, sondern auch dazu beitragen, Risiken für
andere zu senken. Ohne Therapie ist das Risiko für fremdgefährdendes
Verhalten bei dieser Patientengruppe erhöht. Eine konsequente,
fachgerechte Behandlung ist daher auch ein wichtiger Beitrag zur
Gewaltprävention.
Um Betroffene zu erreichen, müssen Versorgungsangebote niedrigschwellig
gestaltet sein. Dazu kann es gehören, Hilfen aktiv anzubieten, statt
abzuwarten, bis Erkrankte selbst Unterstützung suchen – etwa durch
aufsuchende Angebote im Sinne eines „Assertive Community Treatment“.

Erfolgreiche Behandlung ist möglich
Noch immer gehen manche Behandelnde davon aus, dass Menschen mit der
Komorbidität Psychose und Sucht kaum von Therapien profitieren. Die
Leitlinie widerspricht dieser Annahme ausdrücklich. „Die Behandlung ist
anspruchsvoll, aber sie lohnt sich“, ermutigt DGPPN-Präsidentin Euphrosyne
Gouzoulis-Mayfrank. „Mit einer integrierten, leitliniengerechten
Versorgung lassen sich Krankheitslast und Rückfallrisiken senken und die
Lebensqualität der Betroffenen spürbar verbessern. Der Einbezug von
Angehörigen kann die Behandlung zusätzlich unterstützen und auch deren
Leidensdruck reduzieren.“

Der Leitlinienprozess
Die S3-Leitlinie „Psychosen mit komorbider substanzbezogener Störung“
umfasst 44 Empfehlungen zu Diagnostik und Behandlung. 27 Empfehlungen
basieren auf wissenschaftlicher Evidenz, 17 wurden im strukturierten
Expertenkonsens erarbeitet. Der Leitlinienprozess war trialogisch
angelegt. Insgesamt wirkten 32 Fachgesellschaften, Verbände sowie
Betroffenen- und Angehörigenorganisationen mit. Die Leitlinie ist seit
heute im Leitlinienregister der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen
Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) unter der Registernummer 038-027
veröffentlicht.

Originalpublikation:
https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/038-027 S3-Leitlinie
Psychosen mit komorbider substanzbezogener Störung (LL-KoPsS) im
Leitlinienregister der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen
Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF)