Energy Sharing – ein Modell für die Energiewende?
Mit Energy Sharing soll ein stärkerer Ausbau der erneuerbaren Energien,
eine breitere Teilhabe von Menschen an der Energiewende und ein
reduzierter Netzausbau erreicht werden. Beim Energy Sharing finanzieren
Bürgerinnen und Bürger Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien mit
und können den so produzierten Strom gemeinschaftlich nutzen. Wie sich die
erwarteten Vorteile durch Energy Sharing tatsächlich auswirken, ist
derzeit jedoch noch offen und abhängig von künftigen politischen
Rahmenbedingungen. In einer neuen Studie haben das Öko-Institut und die
Stiftung Umweltenergierecht im Auftrag des Umweltbundesamts verschiedene
Ausgestaltungsmöglichkeiten von Energy Sharing verglichen.
Energy Sharing: Keine Umsetzungspflicht, aber Handlungsspielräume
Im EU-Recht ist festgelegt, dass gemeinschaftlich erzeugter Strom,
beispielsweise innerhalb von Erneuerbaren-Energien-Gemeinsc
gemeinsam genutzt werden kann. Eine finanzielle Förderung oder Ausnahmen
von energiewirtschaftlichen Pflichten im nationalen Recht schreibt das EU-
Recht den Mitgliedstaaten jedoch nicht vor. Der deutsche Gesetzgeber ist
daher EU-rechtlich aktuell nicht gezwungen, den Rechtsrahmen zu ändern.
Will er Energy Sharing fördern, kann er dies aber tun: Die Spielräume
hierfür zeigt die Analyse ebenfalls auf.
„Der EU-Gesetzgeber macht deutlich: Energy Sharing muss möglich sein. Eine
Besserstellung fordert er jedoch nicht. Vielmehr macht er selbst ein
Spannungsverhältnis zwischen Energy Sharing und den Versorgerpflichten
auf. Innerhalb dieses Rahmens hat der deutsche Gesetzgeber jedoch
Handlungsspielraum“, so Dr. Daniela Fietze, Projektleiterin bei der
Stiftung Umweltenergierecht.
Rolle von Energy Sharing für die Energiewende noch ungewiss
„Die Ziele, die mit Energy Sharing verfolgt werden, sind natürlich zu
begrüßen,“ so David Ritter, Projektleiter am Öko-Institut. Inwiefern
Energy Sharing aber tatsächlich zur Zielerreichung beitragen kann, ist
bisher noch nicht ausreichend mit Daten hinterlegt. Dies gilt besonders
für die Reduzierung des Netzausbaus. „Daher wäre eine Kosten-Nutzen-
Analyse wünschenswert, die Energy Sharing mit alternativen Instrumenten
zur Zielerreichung vergleicht.“
In der Studie wurden sechs Aspekte formuliert, die ausgestaltet werden
müssten, wenn die Entscheidung für die Umsetzung eines Energy Sharings
erfolgt. So ist es beispielsweise wichtig, den lokalen Zusammenhang
zwischen Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien und Verbrauchern
festzulegen. Ein weiterer Punkt wäre, ob nur Strom aus neuen Anlagen eine
Förderung erhält bzw. ob es überhaupt eine zusätzliche Förderung für
Energy Sharing geben soll.
Über das Öko-Institut
Das Öko-Institut ist eines der europaweit führenden, unabhängigen
Forschungs- und Beratungsinstitute für eine nachhaltige Zukunft. Seit der
Gründung im Jahr 1977 erarbeitet das Institut Grundlagen und Strategien,
wie die Vision einer nachhaltigen Entwicklung global, national und lokal
umgesetzt werden kann. Das Institut ist an den Standorten Freiburg,
Darmstadt und Berlin vertreten.
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Über die Stiftung Umweltenergierecht
Die Stiftung Umweltenergierecht ist eine unabhängige, gemeinnützige
außeruniversitäre Forschungseinrichtung, die sich seit ihrer Gründung am
1. März 2011 in Würzburg als Zukunftswerkstatt mit dem Rechtsrahmen der
Energiewende beschäftigt. Die Rechtswissenschaftlerinnen und
Rechtswissenschaftler gehen der zentralen Frage nach, wie sich der
Rechtsrahmen verändern muss, damit die energie- und klimapolitischen Ziele
in Deutschland und Europa erreicht werden.
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