Zum Hauptinhalt springen

Prävention am Arbeitsplatz: Neue Arbeitsmedizinische Regel rückt die ganzheitliche Vorsorge in den Fokus

Pin It

Arbeitsmedizinische Vorsorgen
sollen künftig verstärkt einem ganzheitlichen Prinzip folgen. So sieht es
die heute veröffentlichte neue arbeitsmedizinische Regel (AMR) vom
Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed im Bundesministerium für Arbeit und
Soziales) vor. Ziel ist es, das Präventionspotential der Arbeitswelt in
Deutschland besser zu nutzen.

Die AMR 3.3 trägt den Titel „Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge
unter Berücksichtigung aller Arbeitsbedingungen und arbeitsbedingten
Gefährdungen“. Sie eröffnet neue Perspektiven zur Weiterentwicklung des
Arbeits- und Gesundheitsschutzes und stellt den Einstieg in eine
Neukonzeption der arbeitsmedizinischen Vorsorge dar. Darüber hinaus wird
das ärztliche Handeln gestärkt.

Die wesentlichen neuen Aspekte sind:

- Es soll im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen grundsätzlich immer auf
Erkrankungen und Risikofaktoren eingegangen werden, die die
Beschäftigungsfähigkeit der Probanden gefährden können.

- Alle Gefährdungen sollen beim Vorsorgetermin berücksichtigt werden, auch
Gefährdungen aus zurückliegenden Beschäftigungsverhältnissen
(Latenzschäden).

- Auch Gefährdungen, die nicht im Anhang der ArbMedVV gelistet sind,
können einen Vorsorgeanlass darstellen.

- Vorsorgeanlässe aus unterschiedlichen Anlässen sollen zusammengelegt
werden.

- Ein niederschwelliger Zugang zu arbeitsmedizinischen Sprechstunden wird
empfohlen.

- Die Wunschvorsorge soll gestärkt und vom Arbeitgeber aktiv angeboten
werden.

- Die Auswertung der Ergebnisse arbeitsmedizinischer Vorsorgen soll
verstärkt werden.

- Die Abgrenzung zwischen Vorsorge und Eignungsuntersuchungen wird
präzisiert.

Die AMR wurde in einem Arbeitskreis des UA III des Ausschusses für
Arbeitsmedizin erarbeitet und dort am 2. November 2022 verabschiedet. Die
Autoren der neuen Regel sind überzeugt, dass mit dem beschriebenen
Vorgehen das Präventionspotential des Settings „Arbeitsplatz“ besser
genutzt wird.

DGAUM-Präsident Prof. Thomas Kraus und VDBW-Präsident Dr. Wolfgang Panter
erläutern:
„Mit rund 46 Mio. Erwerbstätigen in Deutschland stellt die Arbeitswelt das
mit Abstand größte Präventionssetting dar. Die neue arbeitsmedizinische
Regel zeigt Wege auf, den Arbeitsplatz für die Prävention und den Erhalt
der Beschäftigungsfähigkeit besser zu nutzen. Vor dem Hintergrund des
demografischen Wandels der Gesellschaft gewinnt dies zunehmend an
Bedeutung.“

Hinweise zur Umsetzung der AMR sind in Vorbereitung. Sie werden die
Akteure im Gesundheitsschutz in Unternehmen umfassend informieren und bei
der Umsetzung unterstützen.  Die AMR 3.3. kann auf der Website der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) abgerufen
werden: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-
Regeln/Regelwerk/AMR/AMR.html