Schöne Bescherung! Änderungen in aller Stille zum Nachteil der Wildtiere
Die Deutsche Wildtier Stiftung kritisiert die geplante Novelle des
Bundesnaturschutzgesetzes
Vor Weihnachten geht es alle Jahre wieder um Plätzchen und Pakete, Gänse
und Geschenke oder Karten für das Weihnachtsoratorium. Da bleibt kaum Zeit
im Kopf für anderes – wenn zum Beispiel eine geplante, höchst brisante
Gesetzesnovelle zum Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ohne großes
Aufsehen auf den Weg gebracht wird. Zentrale Belange des Naturschutzes
sollen im Rahmen dieser Gesetzes-Novellierung bei der Errichtung von
Windkraftanlagen außer Acht bleiben. „Die Novellierung führt zu einer
dramatischen Verschärfung der Bedrohung von Vögeln und Fledermäusen durch
Windenergieanlagen. Und das ist inakzeptabel“, sagt Professor Dr. Fritz
Vahrenholt, Alleinvorstand der Deutschen Wildtier Stiftung.
Die beabsichtigte Neufassung des § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes soll
eine Lockerung des bisherigen Tötungs- und Verletzungsverbots von Tieren
festschreiben, wenn eine „Beeinträchtigung unvermeidbar ist“.
Unvermeidbare Beeinträchtigungen können im Sinne der Gesetzesnovelle bei
dem Betrieb von Windrädern entstehen. Das heißt, es können sowohl
betriebs-, aber auch bau- und anlagenbezogene Risiken für Vögel und
Fledermäuse lascher gehandhabt werden. „Die Tötung von Vögeln ist damit
kein prinzipieller Hinderungsgrund für den Bau von Windkraftanlagen“,
kritisiert Professor Dr. Vahrenholt. Die ohnehin schon große Gefahr einer
Kollision von Wildtieren wie Vögeln und Fledermäusen mit den Rotoren der
Windenergieanlagen wird dadurch noch größer. Diese Gesetzesänderung wird
dadurch begründet, dass der Ausbau der Windenergie öffentliches Interesse
sei. Dies ermöglicht es Windparkbetreibern, Ausnahmegenehmigungen vom
Tötungsverbot zu erhalten.
Der rasante Ausbau Erneuerbarer Energien wie der Windkraft führt schon
heute zu schwerwiegenden Verstößen des artenschutzrechtlichen
Tötungsverbotes (§ 44 BNatSchG). Wie dramatisch sich der Konflikt zwischen
Windenergie und Artenschutz in Deutschland zuspitzt, belegt die kürzlich
veröffentlichte Studie „Windenergie im Lebensraum Wald“ von Dr. Klaus
Richarz, die im Auftrag der Deutschen Wildtier Stiftung entstanden ist.
Schon heute töten Windenergieanlagen rund 250.000 Fledermäuse und über
12.000 Greifvögel pro Jahr. Die Liste der gefährdeten Arten in der Studie
liest sich wie das „Who is Who“ im Vogelreich. Auch der Widerstand in der
Bevölkerung wächst: Eine Emnid-Umfrage vom Oktober dieses Jahres belegt:
80 Prozent der Befragten sprechen sich gegen Windkraft im Wald aus – im
Osten ist die Ablehnung mit 87 Prozent besonders groß.
Über die Änderungsvorschläge und ihre Auswirkungen ist bisher nichts an
die Öffentlichkeit gedrungen. Die Zeit drängt. Die Verbände wurden erst am
2. Dezember angeschrieben und aufgefordert, innerhalb der kurzen Frist von
14 Tagen eine Stellungnahme abzugeben. „Wir erwarten von den anerkannten
Naturschutzverbänden, dass sie gegen diese Verschlechterung des
Naturschutzes protestieren“, sagt Professor Vahrenholt. Am 16. Dezember
endet die Frist für Einwände der Naturschutzverbände. Das Kabinett soll
die Novellierung des BNatSchG Anfang 2017 beschließen.
Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.DeutscheWildtierStiftung.de