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Syrien: Schließung des Grenzübergangs für die Hilfslieferungen ist eine humanitäre Katastrophe

Nachdem Russland im UN-Sicherheitsrat am 08. Juli sein Veto gegen die Verlängerung der Resolution eingelegt hat, wird der letzte Grenzübergang für Hilfsgüter der UN zwischen Syrien und der Türkei ab Sonntag schließen müssen. Malteser International warnt davor, dass dies im Norden Syriens eine humanitäre Katastrophe zur Folge haben wird.  „Millionen Menschen, die im Nordwesten und Nordosten Syriens Schutz vor dem Krieg gefunden haben, sind abhängig von der Versorgung mit Lebensmitteln durch die UN. Wenn diese nun wegbricht, werden insbesondere die Menschen, die in Camps und Notunterkünften leben, hungern“, sagt Thomas Weiß, Leiter der Nahostabteilung von Malteser International.

In der Region Idlib gibt es für die Menschen kaum Einkommensmöglichkeiten. Die wirtschaftliche Lage hat sich aufgrund der Pandemie, der Inflation, der Auswirkungen des Ukrainekrieges und einer Dürre extrem verschlechtert. Viele sind auf Unterstützung durch Hilfslieferungen angewiesen, solange der Krieg nicht beendet ist.

„Wir werden unsere Hilfe weiterfortführen, um die Menschen vor Ort zu versorgen, aber der Druck auf die internationalen und lokalen Hilfsorganisationen wird noch größer werden. Das Loch, das durch das Ende der grenzüberschreitendenden Hilfe durch die UN in der Versorgung der Menschen entsteht, werden wir nicht vollständig schließen können“, sagt Weiß.

Gemeinsam mit lokalen Partnerorganisationen unterstützt Malteser International seit 2012 Krankenhäuser, Basisgesundheitszentren und mobile medizinische Teams in Syrien. Außerdem werden Hilfsgüter wie Medikamente, Decken, Matratzen und Hygieneartikel verteilt und die Wasser-, Sanitär- und Hygiene-Versorgung innerhalb der Camps verbessert.

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Streit über EU-Beitritt Nordmazedoniens: Historiker kritisiert Frankreichs Kompromissvorschlag

Seit Jahren blockiert Bulgarien EU-Beitrittsverhandlungen mit
Nordmazedonien. Nun hat Frankreich einen Kompromissvorschlag vorgelegt,
der das Veto beenden soll, zugleich aber Massenproteste gerade in Skopje
hervorrief, am 6. Juli fielen dabei auch Schüsse. Warum der Vorschlag
untauglich ist, kommentiert Prof. Dr. Ulf Brunnbauer, Historiker und
Direktor des Leibniz-Instituts für Ost- und Südosteuropaforschung.

"Dass ausgerechnet Frankreich einen – problematischen –
Kompromissvorschlag vorgelegt hat, entbehrt nicht einer gewissen Ironie.
Denn seit Jahren ist es gerade die französische Regierung, die bei der
Aufnahme der Westbalkanstaaten in die EU – ein zunehmend hohl klingendes
Versprechen – auf die Bremse drückt. Damit entstand überhaupt erst der
Freiraum für Bulgarien, mit nationalistisch begründeten Forderungen den
Beitrittsprozess Nordmazedoniens zu stoppen und dafür keinen politischen
Preis auf europäischer Ebene zahlen zu müssen. Die Blockade liegt in den
Phantomschmerzen begründet, die bulgarische Nationalisten beim Gedanken an
Nordmazedonien plagen, weil Nordmazedonien sich weigert die bulgarische
Lesart seiner Geschichte und Identität zu übernehmen.

Frankreich schlug nun vor, dass Nordmazedonien in seiner
Verfassungspräambel auch die Bulgaren als konstitutives Volk nennen und
dass der Fortschritt bei der Umsetzung des bulgarisch-mazedonischen
Freundschaftsvertrages von 2017 zum Bestandteil des Beitrittsprotokolls
werden soll. Vorschläge, die kaum umzusetzen sind. Ersteres scheitert an
fehlenden Mehrheiten im Parlament Nordmazedoniens, zumal Frankreich keinen
reziproken Akt Bulgariens verlangt, wo eine mazedonische Minderheit seit
Jahrzehnten der offiziellen Anerkennung harrt. Zweiteres würde einen
gefährlichen Präzedenzfall schaffen: nämlich einen bilateralen Disput über
Fragen, die nichts mit den Aufnahmekriterien zu tun haben, zum Teil der
Beitrittsverhandlungen zu machen. Damit wäre Erpressungen durch bestehende
EU-Mitglieder gegen Beitrittsaspiranten Tür und Tor geöffnet, insbesondere
wenn nationalistisch gesinnte Regierungen bizarre geschichtspolitische
Forderungen stellen – was sie gerne tun.

Der Westbalkan droht zum Scherbenhaufen der europäischen Integration zu
werden. Im konkreten Fall ist es Bulgarien, das die Aufnahme seines
Nachbarn torpediert, und damit auch jene Albaniens, denn die EU hat
entschieden, entweder mit beiden oder keinem der beiden Länder zu
verhandeln. Welchen Vorteil Bulgarien darin sieht, seine Nachbarregion zu
destabilisieren, ist schwer nachzuvollziehen. Der Kreml wird sich
jedenfalls freuen, wenn die nationalen Emotionen antieuropäische
Rechtspopulisten an die Macht brächten."

Der gesamte Kommentar unter: https://ostblog.hypotheses.org/3470

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Unbegründete Debatte nach der Aufhebung §219a: Kompetenzen und Fertigkeiten bei FrauenärztInnen umfassend vorhanden

Warum aktuelle politische Überlegungen, wonach sich Versäumnisse in der
Aus-, Fort- und Weiterbildung angeblich negativ auf die Versorgungslage
bei Schwangerschaftsabbrüchen auswirken würden, die Komplexität dieses
thematischen Spannungsfeldes überdecken, erläutern die gynäkologischen
Dachverbände. Der Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF)
und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V.
(DGGG), vereint im
German Board and College of Obstetrics and Gynecology (GBCOG) kritisieren,
dass die Debatte ein solides Grundverständnis für die fachärztliche
Kompetenz von Frauenärztinnen
und Frauenärzten vermissen lässt.

Berlin, im Juli 2022 – Frauen, die einen straffreien
Schwangerschaftsabbruch vornehmen
lassen möchten, müssen darauf vertrauen können, dass dieser auf hohem
medizinischem
Niveau durchgeführt wird und Risiken weitgehend ausschließt. Damit dies
sichergestellt ist,
dürfen nach der G-BA-Richtlinie zur Empfängnisregelung und zum
Schwangerschaftsabbruch
(ESA-RL)1 Abbrüche nur von Ärztinnen und Ärzten ausgeführt werden, welche
die
vorgesehenen Leistungen auf Grund ihrer Kenntnisse und Erfahrungen
erbringen können,
nach dem ärztlichen Berufsrecht dazu befugt sind und über die
erforderlichen Einrichtungen
verfügen. Die erforderlichen medizinischen sowie rechtlichen und ethischen
Kompetenzen
werden Frauenärztinnen und Frauenärzten in Aus-, Fort- und Weiterbildung
vollumfassend
vermittelt.

Jeder Facharzt und jede Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
erwirbt in der
mindestens 5-jährigen Weiterbildungszeit Kenntnisse, Erfahrungen und
Fertigkeiten zur
Vorgehensweise beim medikamentösen Schwangerschaftsabbruch sowie die
Technik eines operativen Schwangerschaftsabbruchs. „Die manuellen
Fertigkeiten für einen operativen Schwangerschaftsabbruch sind
vergleichbar mit der Entleerung einer Gebärmutter nach spontaner
Fehlgeburt. Ein Routineeingriff, der auch im Rahmen einer gestörten, nicht
entwicklungsfähigen Schwangerschaft notwendig werden kann“, erläutert
Prof. Dr. Anton J. Scharl, Präsident der Deutschen Gesellschaft für
Gynäkologie und Geburtshilfe e.V.

Notwendig bei der Thematik „Schwangerschaftsabbruch“ sind zudem Kenntnisse
zu den
rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen, die im Zusammenhang mit einem
Schwangerschaftsabbruch eine zentrale Rolle spielen. „Bereits während des
Medizinstudiums werden nach Auskunft aller medizinischen Fakultäten die
Studierenden über das Pflichtcurriculum zu rechtlichen und medizinischen
Grundlagen eines
Schwangerschaftsabbruchs vollumfänglich unterrichtet. Sie werden während
der
frauenärztlichen Facharztweiterbildung erneut vermittelt und sind darüber
hinaus auch Teil
fachspezifischer Fortbildungen“, erklärt Dr. Klaus Doubek, Präsident des
Berufsverband der Frauenärzte e.V.

In einzelnen Bundesländern kann zudem der Nachweis spezieller
Fortbildungen notwendig
sein. Laut Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG)2 sind die Länder dazu
verpflichtet, ein
ausreichendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zu
schaffen, sie geben
gleichzeitig die länderspezifischen Anforderungen vor.

Für die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs ist grundsätzlich jede
qualifizierte
Ärztin und jeder qualifizierte Arzt berechtigt. Laut § 12 Absatz 1
Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) kann jedoch kein Arzt und keine
Ärztin zur
Mitwirkung an einem Schwangerschaftsabbruch verpflichtet werden – auch
nicht im Rahmen
der Weiterbildung. Die Gewissensentscheidung gegen die Teilnahme an
Schwangerschaftsabbrüchen darf kein Hinderungsgrund für die Berufung sein,
Frauenärztin
bzw. Frauenarzt werden zu können. Ärztinnen und Ärzten steht wie allen
Teilen der
Gesellschaft zu, auf individuelle Weise mit der großen ethischen
Herausforderung eines
Schwangerschaftsabbruchs umgehen zu dürfen. Bei aller Notwendigkeit, dass
sichere
Schwangerschaftsabbrüche als elementarer Bestandteil der medizinischen
Grundversorgung
angesehen werden müssen: Die ärztliche Entscheidung, an einem
Schwangerschaftsabbruch
teilzunehmen oder nicht, basiert auf der ärztlichen Berufsordnung und muss
vor dem
Hintergrund des beruflichen Selbstbildes von Ärztinnen und Ärzten und
ihren individuellen
ethischen Wertvorstellungen gesehen und respektiert werden.

Die Entscheidung, an einem Schwangerschaftsabbruch teilzunehmen, stellt im
Übrigen nicht
nur Ärztinnen und Ärzte, sondern das gesamte medizinische Personal,
welches zur
Durchführung dieser medizinischen Maßnahme notwendig ist – z.B. Assistenz-
bzw OPPflegepersonal – vor komplexe ethische Herausforderungen. Allen
Beteiligten steht bei einem anstehenden Schwangerschaftsabbruch eine
persönliche Entscheidung hinsichtlich einer Beteiligung zu.

Ärztinnen und Ärzte aber auch betroffene Frauen sind nach wie vor von
Anfeindungen und
Stigmatisierung durch Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern – wie
z.B.
Mahnwachen vor Praxen – betroffen. Es ist eine Herausforderung, sich in
dem derzeitigen
gesellschaftlichen Klima öffentlich dazu zu bekennen, diese medizinische
Leistung
anzubieten, denn Ärztinnen und Ärzte müssen vor allem in der Peripherie
mit Belagerungen
und Belästigungen rechnen. Hierdurch wird die Versorgungssituation
bedrängt, denn die
hilfesuchenden Frauen sind auf die Informationen angewiesen, bei wem oder
in welcher
Einrichtung sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen können.
Maßnahmen zum Schutz von Ärztinnen und Ärzten sind daher ebenso notwendig,
wie
Bedingungen, die keinen Spielraum für Anfeindung und Bedrängung von
betroffenen Frauen
zulassen. Das Risiko, psychische Probleme nach einem
Schwangerschaftsabbruch zu
entwickeln, steht maßgeblich im Zusammenhang mit Tabuisierungs- und
Stigmatisierungserfahrungen bei Frauen.

Wie sich die Informationslage zu Versorgungsangeboten bei
Schwangerschaftsabbrüchen in
den deutschen Bundesländern derzeit darstellt und künftig entwickelt, muss
letztlich als
Ausdruck der gesellschaftlichen Strömungen und Einstellungen zum Thema
betrachtet
werden. Rahmenbedingungen zu schaffen, die es ermöglichen, geltendes Recht
flächendeckend umzusetzen, muss als nicht verhandelbare
gesamtgesellschaftliche Aufgabe
betrachtet werden.

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Ukraine Support Tracker: Zusagen fallen und bleiben hinter Bedarf der Ukraine zurück

Die finanzielle und militärische Unterstützung anderer Länder an die
Ukraine bleibt deutlich hinter den Notwendigkeiten zurück, um die
Situation in dem angegriffenen Land zu stabilisieren. Zudem ist das
Eintreffen der Unterstützung für die ukrainische Regierung kaum planbar.
Das ergibt sich aus den Datenauswertungen für das jüngste Update des
Ukraine Support Trackers. Insgesamt lässt die Dynamik neuer
Unterstützungszusagen nach. Waffen oder Finanzhilfen werden weiterhin nur
sehr zeitverzögert bereitgestellt.

Die Dynamik weiterer Unterstützungszusagen für die Ukraine lässt nach. Im
nun zusätzlich für den Ukraine Support Tracker erfassten Zeitraum (8. Juni
bis 1. Juli) kamen nur wenige neue Zusagen hinzu, und sie fielen weniger
umfangreich aus. Die größte neue Einzelzusage ist militärische
Unterstützung durch das Vereinigte Königreich im Umfang von 1,5 Mrd. Euro.
Insgesamt sind jetzt Hilfszusagen von 80,7 Mrd. Euro erfasst. Dieser Wert
stieg seit dem vorangegangenen Update nur noch um gut drei Prozent.

Auffällig ist zudem die große Lücke zwischen zugesagter und tatsächlich
geleisteter Unterstützung. Sowohl was die militärischen als auch was die
finanziellen Zusagen betrifft, liegen die Leistungen unter dem, was die
Ukraine laut eigener Einschätzung benötigt und was dem Land versprochen
wurde.

„Aufgrund der schweren Artillerieangriffe ist die Ukraine vor allem auf
Raketenwerfer und Haubitzen angewiesen, um sich wehren zu können. Nicht
nur die gelieferten, sondern auch die zugesagten Waffen liegen hier
deutlich unter dem Bedarf, den die Ukraine formuliert hat. Die Bestände
Russlands liegen ohnehin deutlich höher“, sagt Christoph Trebesch,
Forschungszentrumsdirektor am IfW Kiel und Leiter des Teams, das den
Ukraine Support Tracker erstellt.

„Die Finanzhilfen an die Ukraine werden nach wie vor zu langsam
ausgezahlt, um den Haushalt des Landes nachhaltig stabilisieren zu können.
Wichtig wären hier vor allem Zuschüsse, die nach einem verlässlichen
Zeitplan ausgezahlt werden. Nur dann ist der Regierung in Kiew eine
Haushaltsplanung möglich. Die internationalen Geberkonferenzen fokussieren
sich zunehmen auf Wiederaufbauprogramme für die Ukraine. Die sind zwar
wichtig, zunächst muss das Land aber der aktuellen Notsituation begegnen“,
sagt Trebesch.

„Der Westen und insbesondere die EU sollte ein zentrales Planungsbüro für
die Unterstützung der Ukraine einrichten, damit Zusagen für das Land
koordiniert und damit für die Regierung in Kiew planbar werden. Derzeit
dominiert ein nationales Vorgehen. Sowohl für die militärische als auch
für ihre Haushaltsplanung ist die Regierung der Ukraine jedoch auf einen
verlässlichen Zeitplan angewiesen, wann Unterstützung das Land erreicht“,
sagt Trebesch.

Über den Ukraine Support Tracker

Der Ukraine Support Tracker erfasst und quantifiziert militärische,
finanzielle und humanitäre Hilfen, die der Ukraine seit dem 24. Januar
2022 (aktuell bis zum 1. Juli 2022) zugesagt wurden. Berücksichtigt sind
mit diesem neuen Update 37 Länder, spezifisch die EU-Staaten, die weiteren
Mitglieder der G7, Hilfszusagen der EU-Kommission und der Europäischen
Investitionsbank sowie Australien, Südkorea, Türkei, Norwegen, Neuseeland
und die Schweiz. Erfasst sind Zusagen, die diese Regierungen oder
Institutionen der ukrainischen Regierung gemacht haben; private Spenden
oder solche internationaler Organisationen wie des IWF sind in der
Hauptdatenbank nicht enthalten. Ebenso nicht mitgezählt sind Hilfen an
Nachbarländer der Ukraine wie Moldawien oder andere Länder – etwa für die
Aufnahme von Geflüchteten.

Datenquellen sind Bekanntgaben offizieller Regierungsstellen und Berichte
internationaler Medien. In Sachmitteln geleistete Hilfe wie zum Beispiel
Medizingüter, Lebensmittel oder militärisches Gerät werden anhand von
Marktpreisen oder Angaben aus früheren Hilfskampagnen geschätzt. In
Zweifelsfällen werden die höheren verfügbaren Werte angesetzt.

Der Ukraine Support Tracker wird laufend erweitert, korrigiert und
verbessert. Anregungen dazu sind sehr willkommen und können gerne an
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. geschickt werden.

Mehr Informationen und die kompletten Daten finden Sie auf der Webseite:
https://www.ifw-kiel.de/de/themendossiers/krieg-gegen-die-ukraine/ukraine-
support-tracker/


Mehr zur Methodik des Ukraine Support Trackers steht in einem vertiefenden
Kiel Working Paper/https://www.ifw-kiel.de/index.php?id=17204.

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