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Verarmt unsere politische Kultur? Herrenhäuser Gespräch über die Krise des politischen Sprechens

Öffentliche Veranstaltung am 11. April 2019 in Hannover: "Der Sound der
Macht – Die Krise des politischen Sprechens"

Politische Kommunikation ist in unserer krisengeschüttelten Gegenwart
keine einfache Aufgabe. Schließlich gilt es stets, Entscheidungen schnell
zu treffen und Maßnahmen kurzfristig zu koordinieren. Während die
Regierungspolitik nach sinnvollen, zukunftsweisenden, belastbaren Lösungen
für immer komplexer werdende Fragestellungen sucht, blasen Populisten
vermeintlich einfache Antworten auf die großen Fragen unserer Zeit in den
Äther. Im Fehlen fruchtbarer, lebhafter und konstruktiv geführter Debatten
über gesellschaftliche Umgestaltungsprozesse spiegelt sich die
Konzeptlosigkeit mancher Politikerinnen, Politiker und Parteien wieder.
Braucht die Demokratie ab und an ein populistisches Aufbegehren, um sich
aus dem "Würgegriff der technokratischen Unsprache" zu befreien? Welche
Verfalls- und Verarmungsprozesse politischer Sprache lassen sich weltweit
beobachten? Und wie können wir zurückfinden zu vernunftbasierten
politischen Debatten? Auf diese und weitere Fragen sucht das Herrenhäuser
Gespräch Antworten. Zu den Diskutantinnen und Diskutanten des Abends zählt
Dr. Robert Habeck, Bundesvorsitzender der Partei Bündnis 90/Die Grünen.


Herrenhäuser Gespräch: "Der Sound der Macht – Die Krise des politischen
Sprechens"
(Link zur Veranstaltung:
https://www.volkswagenstiftung.de/veranstaltungen/veranstaltungskalender/herrenh%C3
%A4user-gespr%C3%A4che/der-sound-der-macht-die-krise-des-politischen-

sprechens)

Donnerstag, 11. April 2019, 19 Uhr
Auditorium, Xplanatorium Schloss Herrenhausen, Hannover


Die Herrenhäuser Gespräche sind eine gemeinsame Veranstaltungsreihe von
NDR Kultur und der VolkswagenStiftung. Der Eintritt ist frei, die
Kapazitäten sind begrenzt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, der
Einlass beginnt um 18:15 Uhr. Bitte weisen Sie in Ihren Medien auf die
Veranstaltung hin!

Medienvertreterinnen und Medienvertreter sind herzlich willkommen, an der
Veranstaltung teilzunehmen. Eine formlose Anmeldung wird erbeten an
<Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.>.

PROGRAMM:

Podiumsgespräch mit
Ferdos Forudastan, Leiterin Ressort Innenpolitik, Süddeutsche Zeitung
Dr. Astrid Séville, Institut für Politische Wissenschaft, LMU München,
Autorin von "Der Sound der Macht. Eine Kritik der dissonanten Herrschaft"
Dr. Robert Habeck, Bundesvorsitzender der Partei Bündnis 90/Die Grünen
Prof. Dr. Henning Lobin, Direktor, Leibniz-Institut für Deutsche Sprache,
Mannheim

Moderation durch Dr. Ulrich Kühn, NDR Kultur

Weitere Informationen zu Veranstaltungen der VolkswagenStiftung finden Sie
unter
https://www.volkswagenstiftung.de/veranstaltungen/veranstaltungskalender.


INFORMATIONEN ZUR VOLKSWAGENSTIFTUNG:

Die VolkswagenStiftung ist eine eigenständige, gemeinnützige Stiftung
privaten Rechts mit Sitz in Hannover. Es handelt sich bei der
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einem Fördervolumen von insgesamt etwa 150 Millionen Euro pro Jahr ist die
VolkswagenStiftung die größte private deutsche wissenschaftsfördernde
Stiftung und eine der größten Stiftungen hierzulande überhaupt. Ihre
Mittel vergibt sie ausschließlich an wissenschaftliche Einrichtungen. In
den mehr als 50 Jahren ihres Bestehens hat die VolkswagenStiftung rund
30.000 Projekte mit insgesamt mehr als 4,7 Milliarden Euro gefördert. Auch
gemessen daran zählt sie zu den größten gemeinnützigen Stiftungen privaten
Rechts in Deutschland.

Weitere Informationen über die VolkswagenStiftung finden Sie unter
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Studie: Deutsche lehnen Brexit ab

Deutsche lehnen Brexit ab www.splendid-research.com
Deutsche lehnen Brexit ab Grafik von www.splendid-research.com

Einer aktuellen repräsentativen Studie zufolge ist deutlich mehr als die Hälfte der Deutschen gegen den Brexit. Ein Großteil würde Großbritannien nach einem Brexit wieder aufnehmen, allerdings unter härteren Bedingungen. Das Hamburger Marktforschungsinstitut SPLENDID RESEARCH hat im Januar 2019 im Rahmen einer repräsentativen Umfrage 1.006 Deutsche zwischen 18 und 69 Jahren online zu ihrer Einstellung zur Europäischen Union (EU) und zum Brexit befragt. In der Studie wurde untersucht, welche positiven und negativen Aspekte die EU mit sich bringt und unter welchen Bedingungen Großbritannien nach dem Brexit wieder in die EU aufgenommen werden sollte.

Fragt man die Bundesbürger nach ihrer Haltung zur Europäischen Union, dann sind nahezu 60 Prozent Befürworter der Staatengemeinschaft. Demgegenüber steht ein Drittel der Deutschen, die die EU negativ bewertet. Weitere elf Prozent sind sich uneins. Bei Abfrage von Aspekten, die durch die EU ermöglicht werden, gibt es überwiegend positive Bewertungen. So sind freies Reisen, Arbeiten in anderen EU-Ländern als auch der freie Waren- und Dienstleistungsverkehr besonders willkommene Effekte. Auch die gemeinsame Währung wird von zwei Dritteln der Bürger als positiv angesehen. Lediglich die Auswirkungen der EU auf die Landwirtschaft werden von weniger als der Hälfte positiv beurteilt. „Das Gefühl von Freiheit taucht bei den Befürwortern immer wieder auf und ist ihr gemeinsamer Nenner“, fasst Studienleiter Kolja Turkiewicz zusammen.

Beim Brexit gibt es eine klare Meinung unter den Deutschen: 64 Prozent bewerten den EU-Austritt von Großbritannien negativ, 28 Prozent befürworten ihn und acht Prozent sind indifferent. Betrachtet man die Meinung von EU-Kritikern, zeigt sich wiederum kein klares Meinungsbild: 43 Prozent der EU-Ablehner sprechen sich für einen Brexit aus, während 49 Prozent einen Austritt kritisch sehen.

Die Mehrheit der Bundesbürger sieht im Brexit vor allem negative Folgen für Wirtschaft, politische Lage und Zusammenleben, sowohl für Großbritannien als auch für die übrigen Mitgliedsstaaten.

„Wenig verwunderlich ist daher, dass mit 85 Prozent ein Großteil der Deutschen Großbritannien wieder in die EU aufnehmen würde“, führt Turkiewicz weiter aus. Allerdings verlangen die Befragten dann überwiegend schärfere Bedingungen: Knapp die Hälfte der Bundesbürger würde bei einem Wiedereintritt die Anwendung gleicher Regelungen wie bei Neumitgliedern verlangen. Jeder sechste Deutsche würde sogar härtere Auflagen erwarten. Lediglich gut jeder Dritte wäre mit der Anwendung derselben Regeln wie vorher einverstanden.

Die vollständige Studie gibt es unter www.splendid-research.com/studie-eu-brexit

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Equal-Pay-Day Die Lohnlücke ist vor allem Politik-gemacht

Ungleiches Einkommen (nicht Bezahlung) von Frauen beruht vor allem auf verfehlter Familienpolitik. Förderung gemeinsamer Elternschaft könnte Lohnlücke gravierend senken. Und in vielen Regionen Deutschland verdienen Frauen auch bereits heute mehr als Männer


Alljährlich beklagt vor allem die Politik die angebliche Lohnungerechtigtkeit bei Frauen, den sogenannten Gender-Pay-Gap. Verantwortlich für den größten Teil dieser Lohnlücke ist jedoch eine verfehlte Familienpolitik und ein vor allem politisches Festhalten an längst überholten Familienbildern dar. Hierauf weist der Väteraufbruch für Kinder e.V. anlässlich des heutigen Equal-Pay-Day hin.

„Das größte Einkommens-Risiko für Frauen stellt heute die Mutterschaft dar, die sie in Verbindung mit dem Ehegattensplitting häufig in Teilzeit oder Minijobs drängt, Väter hingegen drängen es aus der Familie heraus und hinein in den Beruf“ erklärt Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Vereins und fordert die Abschaffung solcher einer Gleichberechtigung entgegenstehender Fehlanreize.

Eine selbst von Experten des Finanzministeriums [1]und vielen Verbänden [2] seit Jahrzehnten geforderte Abschaffung des Ehegattensplittings lehnt die Regierung aber weiterhin kategorisch ab.[3] Besonders prekär wird es, wenn Mütter dann nach einer Trennung die Betreuung der Kinder mit Mini- oder Teilzeitjob alleine bewältigen und erneut nicht in die Situation kommen, einer existenzsichernden Beschäftigung nachgehen zu können. Für eine Stärkung gemeinsamer Elternschaft als Leitbild (sog. Wechselmodell / Doppelresidenz [4]) auch nach einer Trennung spricht sich aber einzig die FDP aus – alle anderen Parteien lehnen dies ab.

Und während der zweite Gleichstellungsbericht der Bundesregierung eine Ausweitung der Partnermonate auch für Väter fordert [5], um Gleichberechtigung zu stärken, sind politische Maßnahmen bisher nicht erkennbar [6]. Gleiches gilt für Familienarbeitszeit oder das Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit.

Dabei liegt es nicht am mangelnden Willen der Eltern. Diese wünschen sich seit langem eine gleichberechtigte Aufteilung von Beruf und Familie [7], [8]. Warum die Politik die seit langem vorliegenden Ergebnisse der von Steuergeldern finanzierten Studien nicht umsetzt, ist nicht nachvollziehbar. Klar ist nur: die Politik, die sich am Equal-Pay-Day lauthals über die angebliche Diskriminierung beschwert, ist selbst einer der größten Bremser auf dem Weg hin zu einer gerechten Einkommensverteilung. 

„Solange nicht die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Eltern sich im gleichen Umfang um die Betreuung der Kinder kümmern und vor allem auch im gleichen Umfang arbeiten können, ergibt sich zwangsläufig eine Lohnlücke, denn weniger Arbeitszeit ergibt weniger Einkommen“ erläutert Witt und weist damit auf den immer wieder herangezogenen „unbereinigten“ Gender-Pay-Gap hin, der lediglich das Einkommen, nicht aber die Arbeitszeit berücksichtigt, was das Bild verfälsche. Der bereinigte Gender-Pay-Gap liegt hingegen bei lediglich 2% [9] – 6% [10] - je nach Betrachtungsweise – und nimmt seit Jahren kontinuierlich ab.

Hier zeigt sich dann auch, dass Frauen bereits heute in vielen Regionen mehr verdienen als Männer, wie eine Untersuchung [11] des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit aus dem Jahr 2018 zeigte. Der regionale Gender-Pay-Gap zeigte, dass in Ostdeutschland Frauen 2% (max. 17%) mehr verdienen als Männer, während es in Westdeutschland im Schnitt 16,1% (max. 38%) weniger sind. Dies sei vor allem auf das Job-Angebot und die Art der Betriebe in den Regionen zurückzuführen. Es handelt sich hier also nicht um eine angenommene Diskriminierung wie häufig behauptet, sondern um strukturelle Gegebenheiten des Arbeitsmarktes.

„Wenn die Politik etwas an den Einkommensdifferenzen zwischen Männern und Frauen und vor allem zwischen Müttern und Vätern ändern will, dann muss sie endlich eine zeitgemäße Familienpolitik auf den Weg bringen und Eltern endlich das ermöglichen, was sie seit Jahrzehnten fordern: eine gleichberechtigte und gleichverantwortliche Elternschaft von Anfang an und im gesamten Lebensverlauf“ fordert Witt und weist darauf hin, dass z.B. in Skandinavien oder Belgien, wo gleichberechtigte Elternschaft seit Jahrzehnten auch staatlich gefördert wird, die Lohnlücke erheblich geringer ist. [12] Diese Länder liegen allesamt in der europäischen Spitzengruppe.

Der Gender-Pay-Gap sein kein Thema für den Geschlechterkampf, wie die Politik gerne versucht zu suggerieren. Er ist der beste Grund für Mütter und Väter, sich gemeinsam dafür einzusetzen, dass ihre Wünsche nach gemeinsamer Elternschaft in der Politik endlich gehört und durch gesetzliche Rahmenbedingungen auch gefördert werden. Dann besteht auch die Chance, dass der Equal-Pay-Day zukünftig mit Böllern und Raketen gefeiert wird – an Neujahr, da beide Eltern die gleichen Rahmenbedingungen und Chancen für ein gleiches Einkommen haben.


[1]  Bundesfinanzministerium: „Gutachten zur Reform der Besteuerung von Ehegatten“ vom 27.09.2018
[2]  Verband berufstätiger Mütter e.V.: Unsere Ziele – Deine Lobby
[3]  Bundestag vom 25.02.2019: „Ehegattensplitting wird nicht geändert“ und Agentur Reuters vom 28.09.2019: „Finanzministerium will nicht an Ehegatten-Splitting ran“
[4]  www.doppelresidenz.org
[5]  Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Zweiter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, S. 154
[6]  http://www.taz.de/!5511626/
[7]  Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung: Familienleitbilder in Deutschland
[8]  Institut für Demoskopie Allensbach, Studie „Getrennt gemeinsam erziehen“, im Auftrag des BMFSFJ, 2017
[9]  Institut der deutschen Wirtschaft: Nur 2 Prozent Gehaltsunterschied
[10]  DeStatis, Pressemitteilung vom 14.03.2017: „Drei Viertel des Gender Pay Gap lassen sich mit Strukturunterschieden erklären"
[11]  Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit: „Regionale Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen in Deutschland“ vom 12.02.2018
[12]  Eurostat: Geschlechtspezifisches Verdienstgefälle Allen Kindern beide Eltern !!


Väteraufbruch für Kinder e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Herzogstr. 1a, 60528 Frankfurt/M.
Tel.  069 - 13 39 62 90
Fax  0321 - 21 42 53 72
eMail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Beitrags- und Spendenkonto: 
Frankfurter Volksbank eG
DE31 5019 0000 7700 0180 70 

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Der Vorschlag der Grünen zur Regelung der Mit-Mutterschaft diskriminiert schwule Väter und klammert die in der UN-Kinderrechtskonvention verbrieften Rechte von Kindern völlig aus. Das „Kindeswohl“ wird ad absurdum geführt. Der Väteraufbruch für Kinder e

Der Vorschlag der Grünen zur Regelung der Mit-Mutterschaft diskriminiert schwule Väter und klammert die in der UN-Kinderrechtskonvention verbrieften Rechte von Kindern völlig aus. Das „Kindeswohl“ wird ad absurdum geführt.

Der Väteraufbruch für Kinder e.V. weist zur heute im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages stattfindenden Anhörung zu einer Neuregelung des Abstammungsrechtes darauf hin, dass der vorliegende Vorschlag der Fraktion „Die Grünen“ für eine den heutigen Lebensverhältnissen entsprechende Neuregelung gänzlich ungeeignet ist.

Der Entwurf reduziert Kinder auf das Objekt der rechtlichen Zuordnung zu zwei weiblichen Erwachsenen, ohne das Recht des Kindes zu berücksichtigen, Kenntnis von seiner Abstammung und auch ein Recht auf Erziehung durch seinen Vater zu haben. Die Abstammung der Kinder und damit auch die Elternschaft sollte eindeutig, nämlich genetisch, geregelt werden. „Beziehungen zwischen Erwachsenen können sich immer wieder ändern. Die Abstammung der Kinder von Mutter und Vater aber ist die einzige, ihr Leben lang anhaltende Konstante“, betont Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Vereins. „Wenn ein Kind sich fragt, woher es besondere Begabungen, Neigungen oder auch Erbkrankheiten hat, dann sollten diese Fragen beantwortet werden können – dies können aber nur die leiblichen Eltern, unabhängig davon, ob sie zusammenleben oder nicht“, betont Witt. „Es ist das verbriefte Recht von Kindern und die Politik muss dem Rechnung tragen.“

Der Väteraufbruch für Kinder setzt sich dafür ein, dass die leiblichen Eltern auch die rechtlichen Eltern eines Kindes sind, unabhängig davon, in welcher Beziehungskonstellation diese leben. Die bisherige Regelung einer rein rechtlichen Vaterschaft, unabhängig davon, ob dieser auch der leibliche Vater ist, erweist sich angesichts des medizinischen Fortschritts, der eine eindeutige Feststellung der Vaterschaft ermöglicht, als überholt.

Darüber hinaus macht der Verein auch Vorschläge, wie die Rechtsverhältnisse in weiteren Familienkonstellationen wie Regenbogen- oder Patchwork-Familien eindeutig und vergleichsweise einfach geregelt werden könnten. Dem Verein ist es dabei wichtig zu betonen, dass er dabei keine Beziehungskonstellation zwischen Erwachsenen bevor- oder benachteiligen möchte –für die Kinder jedoch sollten vorrangig ihre leiblichen Eltern Verantwortung tragen.

Die Stellungnahme des Vereins ist auf den Seiten des Deutschen Bundestages und auf der eigenen Homepage veröffentlicht (vaeteraufbruch.de/abstammungsrecht). Parallel dazu gibt es auch erste Überlegungen des Bundesjustizministeriums zu einer Neuregelung des Abstammungsrechts. Hierauf hatten sich die Regierungsfraktionen im Koalitionsvertrag verständigt.

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