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Stiftung Kindergesundheit: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz!

30 Jahre UN-Charta für Kinderrechte auf Gesundheit und Bildung:
Kinderärzte beklagen Mängel in der Umsetzung in Deutschland

„Unser Grundgesetz kennt keine Kinder. Es schützt zwar seit 2002 auch
Tiere und Natur, Kindern bleibt aber dieser besondere Schutz verwehrt.
Ihre Rechte sind im Grundgesetz nicht verankert und auch nicht einklagbar.
Das muss anders werden!“ Klingt vertraut? Nicht ohne Grund: Mit dieser
Forderung eröffnete Professor Dr. Berthold Koletzko vor fünf Jahren eine
Tagung der Stiftung Kindergesundheit über die UN-Charta für Kinderrechte
auf Gesundheit und Bildung. Was hat der Weckruf seither bewirkt? Die
Antwort fällt enttäuschend aus, bedauert die Stiftung Kindergesundheit in
einer aktuellen Stellungnahme: Die Interessen der Kinder und Jugendlichen
spielen in Deutschland noch immer eine Nebenrolle.

Die Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland ist bis heute
Stückwerk geblieben, kritisiert der Münchner Kinder- und Jugendarzt und
Vorsitzender der Stiftung Kindergesundheit Professor Koletzko: „Kinder und
Jugendliche unter 18 Jahren stellen zwar mehr als 13 Prozent unserer
Bevölkerung, aber im politischen Alltag werden sie nach wie vor oft
übersehen. Bei Entscheidungen im öffentlichen Leben sowie in Politik,
Justiz und Verwaltung werden ihre Stimmen kaum gehört“.

Die UN-Kinderrechtskonvention wurde am 29. November 1989 verabschiedet und
im Laufe der folgenden Jahre von allen Nationen der Erde, mit Ausnahme der
USA, ratifiziert. Nach der Konvention hat jedes Kind

O das Recht auf freie Meinungsäußerung,

O einen Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit,

O ein Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit,

O ein Recht auf Bildung sowie

O ein Recht auf Ruhe, Freizeit und Spiel.

Vorrang für das Wohl des Kindes

Die Konvention legt fest, dass Kinder ein Recht auf das „erreichbare
Höchstmaß an Gesundheit“, sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur
Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit haben.
Ihre wichtigste Forderung lautet, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder
betreffen, das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen ist.

In den Verfassungen vieler anderer europäischer Staaten, aber auch in den
meisten Landesverfassungen der deutschen Bundesländer sind die Rechte von
Kindern bereits festgeschrieben. Auch im aktuellen Koalitionsvertrag von
CDU, CSU und SPD ist die ausdrückliche Verankerung von Kinderrechten im
Grundgesetz mit einem Kindergrundrecht ein wichtiges Vorhaben. Über die
entsprechende Änderung des Grundgesetzes berät eine Bund-Länder-
Arbeitsgemeinschaft, die am 06. Juni 2018 das erste Mal getagt hat. Sie
will, so die bisherige Planung, spätestens bis Ende 2019 eine Formulierung
vorlegen.

Mängel, Versäumnisse und ökonomische Zwänge

Auch 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention gibt es
auch in Deutschland noch Mängel und Versäumnisse in der Umsetzung ihrer
fundamentalen Prinzipien, unterstreicht die Stiftung Kindergesundheit:

O Deutschland gibt nur 5,3 Prozent seiner Wirtschaftsleistung für
Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen, z. B. Kindertagesstätten,
Schulen und Universitäten aus und liegt damit unter dem OECD-Durchschnitt,
der bei 6,3 Prozent liegt.

O Immer noch sind im reichen Deutschland zu viele Kinder und Jugendliche
von Armut und von dadurch bedingten schlechteren Gesundheits- und
Bildungschancen betroffen. Kinder in schwieriger sozialer Lage haben
häufiger Bewegungsmangel und Übergewicht, leiden unter
Entwicklungsstörungen, weisen häufiger Depressionen, ADHS,
psychosomatische Beschwerden und Suchtprobleme auf und sind öfter durch
Unfälle und von Karies betroffen. Somit erweist sich Armut als das größte
Gesundheitsrisiko für Kinder in Deutschland.

O Besonders erschwert wird die Umsetzung von Kinderrechten im
medizinischen Alltag durch finanzielle Zwänge in den Kliniken und Praxen.
Professor Berthold Koletzko: „Die Ökonomisierung des Gesundheitswesens
schlägt immer mehr auch auf die Kinderheilkunde durch. Die Behandlung von
Kindern kostet erheblich mehr als die von anderen Patientengruppen, wird
aber durch das Fallpauschalen-System nicht hinreichend ausgeglichen. Die
Unterfinanzierung der Kinder- und Jugendmedizin hat bereits zu einem
dramatischen Rückgang der Kinderabteilungen in Deutschland geführt.
Dadurch hat der Ansturm auf die verbliebenen stationären Einrichtungen und
insbesondere die universitären Kinderkliniken zugenommen. Diese können
aber dem Bedarf aufgrund der chronischen Unterfinanzierung nicht gerecht
werden. Dies führt zu einer unerträglichen Verschlechterung in der
medizinischen Versorgung und zu unnötigem Leiden für die Kinder“.

Kinder- und Jugendärzte verstehen sich seit je als Interessenvertreter
ihrer kleinen Patienten, erinnert Professor Koletzko. Die Deutsche
Akademie für Kinder- und Jugendmedizin DAKJ, die Dachorganisation der
kinderärztlichen Fachverbände, hat deshalb bereits 2015 eine Petition für
die Einsetzung eines „Kinder- und Jugendbeauftragten beim Deutschen
Bundestag“ gestartet. Bundesweit hatten sich der Petition mehr als 116.000
Unterstützer angeschlossen, mit einer der höchsten Unterstützerzahlen, die
jemals von einer Petition beim Deutschen Bundestag erreicht wurde.

Der Erfolg: Viel Lob, aber formelle Ablehnung

Trotz der beeindruckenden Zahl der Unterstützer wurde die Petition der
DAKJ vom Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter Verweis
auf bereits bestehende parlamentarische und administrative Gremien und
deren Zuständigkeiten formell abgelehnt. Der Ausschuss begrüßte jedoch
ausdrücklich das Anliegen der Petition, die Rechte von Kindern und
Jugendlichen zu stärken. Nach Beratung hat sich der Deutsche Bundestag der
Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses angeschlossen und unter
Hinweis auf die grundsätzliche Wichtigkeit der mit der Petition
verbundenen Thematik beschlossen, die Petition den Fraktionen des
Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

Anlässlich des 70. Jahrestages der Verkündigung des Grundgesetzes haben
die kinderärztlichen Verbände ihre Forderung nach Kinderrechten erneuert:
„Es ist geboten, die in den letzten Jahrzehnten erfolgte Rechtsentwicklung
in Bezug auf Kinderrechte auch im Text des Grundgesetzes nachzuvollziehen
und Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Das wäre nicht zuletzt auch
für eine weitere kinderfreundliche Entwicklung der Rechtsprechung von
großer Bedeutung“, heißt es in der Stellungnahme der DAKJ vom Mai 2019.

Die Akademie der Kinderärzte unterstreicht: „Bei der Diskussion um eine
verfassungsrechtliche Verankerung der Kinderrechte geht es nicht um
Symbolik, sondern um elementare Ansprüche wie beispielsweise den Vorrang
des Kindeswohls bei allen das Kind betreffenden Entscheidungen, das Recht
auf freie Entwicklung, Entfaltung, Förderung und Bildung, das Recht auf
Beteiligung sowie die Verpflichtung des Staates, Chancengerechtigkeit und
kindgerechte Lebensbedingungen zu gewährleisten“.

Professor Berthold Koletzko: „Die bestehenden Gesetze haben im Bezug auf
Kinder und Jugendliche oft erhebliche Defizite, sind nicht immer klar
formuliert und benötigen Veränderungen im Sinne des Kindeswohls. Die
Stiftung Kindergesundheit schließt sich deshalb der Stellungnahme der DAKJ
an und unterstützt nachhaltig die in den Koalitionsvertrag aufgenommene
Forderung nach einer ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte im
Grundgesetz“.

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Ägyptens ehemaliger Präsident Mursi stirbt im Gerichtssaal. Hintergrundinformationen des ZMO

Nach Berichten des ägyptischen Staatsfernsehens ist der ehemalige
Präsident Mohammed Mursi tot. Mursi war 2012 in einer weichenstellenden
Wahl zum Staatspräsidenten gewählt worden. Er wurde von der Freiheits- und
Gerechtigkeitspartei aufgestellt, die von der Muslimbruderschaft nach der
Revolution in Ägypten im Jahr 2011 gegründet worden war.

Experten aus dem ZMO stehen für Hintergrundgespräche und Einschätzungen
zur Verfügung.

Der Anthropologe und Fotograf Dr. Samuli Schielke vom ZMO hat die
ägyptische Revolution vor Ort verfolgt und parrallel zu den Ereignissen
seinen Blog "You'll be late for the revolution! An Anthropologist's Diary
of the Egyptian Revolution and what followed" publiziert.

Dr Schielke ist der Autor von >Egypt in the Future Tense. Hope,
Frustration, and Ambivalence before and after 2011< (erschienen 2015)

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Frauen in der Kommunalpolitik

Frauen in der Kommunalpolitik. Ein Werkstattgespräch des Harriet Taylor Mill-Instituts für Ökonomie und Geschlechterforschung am 4. Juni 2019 an der HWR Berlin  Foto: Sylke Schumann / HWR Berlin
Frauen in der Kommunalpolitik. Ein Werkstattgespräch des Harriet Taylor Mill-Instituts für Ökonomie und Geschlechterforschung am 4. Juni 2019 an der HWR Berlin Foto: Sylke Schumann / HWR Berlin

Es gibt zwei Millionen mehr Frauen in Deutschland als Männer. Doch in
kommunalen Parlamenten, Führungs- und Entscheidungsgremien besetzen sie
nur ein Viertel der Ämter. In einem Werkstattgespräch des Harriet Taylor
Mill-Instituts für Ökonomie und Geschlechterforschung am 4. Juni 2019 um
18.30 Uhr an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin erörtern
Juristinnen, Politikwissenschaftlerinnen und Politikerinnen Hintergründe,
Notwendigkeit und Wege zur Überwindung der Unterrepräsentanz.

Referentinnen:

•       Dr. Cara Röhner: Juristin Oberlandesgericht Frankfurt am Main,
Autorin der Dissertation "Ungleichheit und Verfassung"
•       Dr. Uta Kletzing: Politikwissenschaftlerin und Psychologin;
Referentin zur Geschlechter- und Familienpolitik im "Forum Politik und
Gesellschaft", Friedrich-Ebert-Stiftung, Berlin
•       Nicole Bauer, MdB: Kreisvorsitzende der FDP im Landkreis Landshut,
Frauenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Mitglied des
Bündnisses "Frauen für die Kommunalpolitik" des Landkreises Landshut

Die Veranstaltung ist öffentlich, um Anmeldung wird gebeten per E-Mail an
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Veranstaltungsort: HWR Berlin, Badensche Str. 50–51 in 10825 Berlin, Haus
B, Raum B 1.01.

Auch Medienvertreter/innen sind herzlich eingeladen.

Weitere Informationen
https://www.hwr-berlin.de/aktuelles/veranstaltungen/veranstaltung-
detail/290-frauen-in-der-kommunalpolitik-engagieren-entscheiden-fuehren/


Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin

Die Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin ist mit über 11 000
Studierenden eine der großen Hochschulen für angewandte Wissenschaften –
mit ausgeprägtem Praxisbezug, intensiver und vielfältiger Forschung, hohen
Qualitätsstandards sowie einer starken internationalen Ausrichtung. Das
Studiengangsportfolio umfasst Wirtschafts-, Verwaltungs-, Rechts- und
Sicherheitsmanagement sowie Ingenieurwissenschaften in 60 Studiengängen
auf Bachelor-, Master- und MBA-Ebene. Die HWR Berlin unterhält aktuell 176
aktive Partnerschaften mit Universitäten auf allen Kontinenten und ist
Mitglied im Hochschulverbund „UAS7 – Alliance for Excellence“. Als eine
von Deutschlands führenden Hochschulen bezüglich der internationalen
Ausrichtung von BWL-Bachelorstudiengängen und bei dualen Studienangeboten
belegt die HWR Berlin Spitzenplätze im deutschlandweiten Ranking des CHE
Centrum für Hochschulentwicklung und nimmt auch im Masterbereich vordere
Plätze ein. Aus einer bundesweiten Umfrage von DEUTSCHLAND TEST ist die
Hochschule wiederholt als „TOP Business School“ im Weiterbildungsbereich
und auf dem Gründungsradar 2018 des Stifterverbandes für die Deutsche
Wissenschaft als eine der besten Fachhochschulen Deutschlands
hervorgegangen. Die HWR Berlin unterstützt die Initiative der
Hochschulrektorenkonferenz „Weltoffene Hochschulen – Gegen
Fremdenfeindlichkeit“.

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Gesine Schwan, Gregor Gysi und Achim Truger diskutieren über Europa

Ist die EU noch zu retten? Eine Talk-Runde mit Gesine Schwan, Gregor Gysi und Achim Truger an der HWR Berlin  Foto: Sylke Schumann / HWR Berlin
Ist die EU noch zu retten? Eine Talk-Runde mit Gesine Schwan, Gregor Gysi und Achim Truger an der HWR Berlin Foto: Sylke Schumann / HWR Berlin

Das solidarische Europa – wie muss es aussehen, wie stehen die Chancen?
Eine prominent besetzte öffentliche Talk-Runde dazu am Freitagabend im
Political Economy Forum an der HWR Berlin.

Ist die EU noch zu retten? Und wenn ja, wie? Angesichts wirtschaftlicher,
sozialer und ökologischer Krisen in Europa und zunehmend militärisch
ausgetragener oder angedrohter Konflikte in der Welt rückt die Solidarität
in Europa in den Fokus. Welche Strategien gibt es und für welche
progressive Utopie von Europa es sich zu kämpfen lohnt, darüber
diskutierten am 24. Mai 2019 von 18.00–19.45 Uhr am Campus Schöneberg die
Vorsitzende der SPD Grundwertekommission und Präsidentin der Humboldt-
Viadrina Governance Platform, Prof. Dr. Dr. h.c. Gesine Schwan, Dr. Gregor
Gysi, Mitglied des Deutschen Bundestags und Präsident der Europäischen
Linken, und Wirtschaftsweiser und Professor für Sozioökonomie an der
Universität Duisburg-Essen, Prof. Dr. Achim Truger.

Moderiert wird das öffentliche Diskussionsforum des Institute for
International Political Economy Berlin (IPE) an der Hochschule für
Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin (Badensche Str. 50–51 in 10825 Berlin,
Haus B, Raum B 4.04) von Bea Ruoff.

Um kostenlose Anmeldung wird gebeten. Auch Medienvertreter/innen sind
herzlich eingeladen.

Weitere Informationen und Anmeldung
https://www.hwr-berlin.de/aktuelles/veranstaltungen/veranstaltung-
detail/273-die-eu-der-99-perspektiven-eines-solidarischen-europas/


Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin

Die Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin ist mit über 11 000
Studierenden eine der großen Hochschulen für angewandte Wissenschaften –
mit ausgeprägtem Praxisbezug, intensiver und vielfältiger Forschung, hohen
Qualitätsstandards sowie einer starken internationalen Ausrichtung. Das
Studiengangsportfolio umfasst Wirtschafts-, Verwaltungs-, Rechts- und
Sicherheitsmanagement sowie Ingenieurwissenschaften in 60 Studiengängen
auf Bachelor-, Master- und MBA-Ebene. Die HWR Berlin unterhält aktuell 176
aktive Partnerschaften mit Universitäten auf allen Kontinenten und ist
Mitglied im Hochschulverbund „UAS7 – Alliance for Excellence“. Als eine
von Deutschlands führenden Hochschulen bezüglich der internationalen
Ausrichtung von BWL-Bachelorstudiengängen und bei dualen Studienangeboten
belegt die HWR Berlin Spitzenplätze im deutschlandweiten Ranking des CHE
Centrum für Hochschulentwicklung und nimmt auch im Masterbereich vordere
Plätze ein. Aus einer bundesweiten Umfrage von DEUTSCHLAND TEST ist die
Hochschule wiederholt als „TOP Business School“ im Weiterbildungsbereich
und auf dem Gründungsradar 2018 des Stifterverbandes für die Deutsche
Wissenschaft als eine der besten Fachhochschulen Deutschlands
hervorgegangen. Die HWR Berlin unterstützt die Initiative der
Hochschulrektorenkonferenz „Weltoffene Hochschulen – Gegen
Fremdenfeindlichkeit“.

www.hwr-berlin.de

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