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Brexit: UK hat starke Verhandlungsposition gegenüber EU

Das Vereinigte Königreich hat sich für die Aushandlung eines
Freihandelsabkommens in eine starke Position gegenüber der EU gebracht.
Zum einen ist die jetzt gültige Rückfalllösung im Falle keines
Freihandelsabkommens für die EU deutlich teurer, als der Backstop von
Theresa May es gewesen wäre. Zum anderen hat London für die Zeit nach dem
endgültigen Ausscheiden eine kluge Zollstrategie vorgelegt, die die EU
unter Druck setzt.

„Nach dem Ausscheiden aus der Europäischen Union wird Großbritannien nur
auf wenige Produkte Zölle erheben. Diese sind so schlau gewählt, dass sich
das Land gleichzeitig die Versorgung durch günstige Importe aus
Drittländern sichert, trotzdem hohe Zolleinnahmen verzeichnet und
Exporteure aus der EU besonders betroffen wären“, sagte IfW-Präsident
Gabriel Felbermayr anlässlich einer gemeinsamen Analyse mit den IfW-
Forschern Alexander Sandkamp und Vincent Stamer. „Großbritannien hat sich
damit in eine starke Verhandlungsposition für ein Freihandelsabkommen mit
der EU gebracht.“

Demnach will das Vereinigte Königreich nach dem endgültigen Ausscheiden
aus der Europäischen Union nur auf knapp 800 Produkte Abgaben erheben. Das
sind nur 4,8 Prozent aller 16.000 Produkte der EU-britischen Zollliste.
Auf mehr als 95 Prozent der Waren würden keine Zölle erhoben. Bezogen auf
den Warenwert liegt der Durchschnittszoll auf Importe in das Vereinigte
Königreich dann nur bei 1,2 Prozent. Damit erhebt Großbritannien deutlich
geringere Zölle als die EU, die rund 80 Prozent aller Produkte mit Zöllen
belegt, bezogen auf den Warenwert liegt der Durchschnittszoll bei 3
Prozent.

Dennoch würde Großbritannien damit Zolleinnahmen von Ländern außerhalb der
EU von 1,4 Milliarden Euro generieren, weil vor allem volumenstarke
Produkte aus den Bereichen Automobil und Textilien betroffen sind.
Aufgrund der spezifischen Handelsstruktur wären Exporteure aus der EU
besonders betroffen und müssten ohne ein Freihandelsabkommen 4,9
Milliarden Euro an Zöllen an das Vereinigte Königreich abführen. Verlieren
europäische Exporteure dadurch Marktanteile in Großbritannien, verursacht
dies einen spürbaren wirtschaftlichen Schaden in der EU.

„Großbritannien setzt die EU durch seine Zollstrategie unter Druck. Nach
dem Ausscheiden aus der EU wird das Königreich als Handelspartner für
andere Länder attraktiver. Europäische Exporteure bekommen deutlich mehr
Konkurrenz, dies ist ein starker Anreiz für die EU, ein
Freihandelsabkommen mit den Briten zustande zu bringen“, so Felbermayr.

Zusätzlicher Erfolgsdruck für die EU besteht durch die komplexe
Rückfalllösung, die sie mit Boris Johnson vereinbart hat, sollte kein
Freihandelsabkommen gelingen. „Nordirland ist in diesem Fall faktisch
gleichzeitig Teil des britischen Zollgebiets und Teil des europäischen
Binnenmarktes“, fügt Co-Autor Stamer hinzu. „Die EU ist dann zur Wahrung
ihrer Interessen auf die britische Zollbehörde angewiesen, die sie nicht
kontrollieren kann. Im Vergleich zur May-Lösung und dem Backstop, der
einen Verbleib Großbritanniens in der EU-Zollunion vorgesehen hatte, ist
die Johnson-Lösung deutlich teurer, bürokratisch extrem aufwendig und es
droht massiver Betrug.“

Die EU muss nach dem Brexit sowohl auf britische Mitgliedsbeiträge in Höhe
von 6,8 Milliarden Euro als auch auf ihre bisherigen Zolleinnahmen durch
Importe aus Drittländern nach Großbritannien verzichten, aufgrund der
höheren Zollsätze sind dies aktuell 3,7 Milliarden Euro, abzüglich der
Kosten der Zollbehörden. Ohne Abkommen müssten Exporteure aus
Großbritannien 6,7 Milliarden Euro an Zöllen an die EU abführen.

Zur vollständigen Analyse: https://www.ifw-
kiel.de/fileadmin/Dateiverwaltung/Media/Images/News_Press_Releases/2020/draft_brexit_kpb_gf.pdf

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Deutsche Umwelthilfe, NRW-Landesregierung und Bundesstadt Bonn schließen gerichtlichen Vergleich für die Saubere Luft und die Verkehrswende in Bonn

Vor dem Oberverwaltungsgerichts NRW erzielter Vergleich enthält umfassendes Maßnahmenpaket für die Nachrüstung schmutziger Diesel-Fahrzeuge, Verringerung der Zahl  von Pkws auf der Reuterstraße und sowie massiver Ausbau und Vergünstigung des ÖPNV mit Verbesserungen beimsowie Fahrradverkehr – Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid wird damit für das Jahr 2020 sichergestellt – Deutsche Umwelthilfe erhält zur Kontrolle der Einhaltung monatliche Messdaten – Stadt und Land müssen Verkehrsmengen weiter reduzieren, wenn die Grenzwerteinhaltung beim Dieselabgasgift NO2 nicht wie vom Landesumweltamt berechnet eintritt – Besonders stark belastete Reuterstraße erhält Tempo 30 und Pförtnerampel zur Reduzierung der Verkehrsmenge – DUH, Stadt und Land vereinbaren, sich gemeinsam für Bundesmittel zur Verwirklichung eines „365-Euro-Tickets“ einzusetzen

Berlin, 23.1.2020: Im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Nordrhein-Westfalen für die Saubere Luft in Bonn haben die DUH, das beklagte Land und die Bundesstadt Bonn unter Vermittlung des 8. Senats des Oberverwaltungsgerichts NRW in Anwesenheit der Umweltministerin Ursula Heinen-Essen des Landes NRW, des Oberbürgermeisters von Bonn, Ashok-Alexander Sridharan, und des Bundesgeschäftsführers der DUH, Jürgen Resch, einen gerichtlichen Vergleich geschlossen. Mit dem ausgehandelten Maßnahmenkatalog verpflichten sich das Land NRW und die Stadt Bonn, den Grenzwert für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m3 im Jahresmittel noch in diesem Jahr einzuhalten. Mit der Veröffentlichung der Vereinbarung am 23. Januar 2020 ist der Vergleich rechtsgültig beschlossen. Die internationale Umweltrechtsorganisation ClientEarth unterstützt diese Klage für Saubere Luft der DUH.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Heute ist ein guter Tag für die Saubere Luft in Bonn. Wenn Stadt und Land die nun rechtsverbindlich vereinbarten Maßnahmen zur Verkehrswende in Bonn konsequent durchsetzen, wird nach zehn Jahren Überschreitung des Grenzwerts für das gesundheitsschädliche Dieselabgasgift NO2 endlich die Saubere Luft in der Bundesstadt Bonn Wirklichkeit. Um sicherzustellen, dass die Maßnahmen auch kommen und gegebenenfalls so lange verschärft beziehungsweise um weitere verkehrslenkenden Entscheidungen ergänzt werden, müssen uns Stadt und Land die Entwicklung der Belastungswerte kontinuierlich berichten und die Verkehrsregelung bei Bedarf nachschärfen. Wir haben zudem unsere Erwartung einer Zustimmung zum Fahrradentscheid durch die Stadt Bonn in den Vergleich aufgenommen. Schließlich haben wir vereinbart, dass sich DUH, Stadt Bonn und Land NRW gemeinsam für Bundesmittel zur schnellen Einführung eines generellen 365-Euro-Tickets einsetzen.“

Die NRW-Landesregierung muss demnach den Luftreinhalteplan für die Stadt Bonn um ein umfassendes Maßnahmenpaket ergänzen. Hierzu gehören nicht nur die Nachrüstung der gesamten ÖPNV-Busflotte auf die Abgasnorm Euro 6/ VI, die Beschaffung von Elektrobussen, sondern auch die Hardware-Nachrüstung von allen geeigneten Kommunalfahrzeugen und der Ausbau von Radschnellrouten.

Der Vergleich beinhaltet außerdem ein Maßnahmenpaket zur deutlichen Verringerung der Abgasemissionen auf der Reuterstraße. Hierzu soll die dort verkehrende Verkehrsmenge deutlich verringert werden. Erreicht werden soll dies durch eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30, eine umweltsensitive Ampelsteuerung mit kontinuierlicher Prüfung und möglicher Nachsteuerung des Verkehrszuflusses sowie die Einrichtung einer Vorzugsstrecke nach Bad Godesberg.

Da der Grenzwert in Bonn im Jahr 2019 nur noch an der Reuterstraße und dort auch nur noch um 1 µg/m3 überschritten war, können diese Maßnahmen genügen, wenn sie konsequent durchgesetzt werden. Um eine wirkliche Verkehrswende wie in Zürich, Amsterdam, Wien oder Kopenhagen zu erreichen, sind allerdings weitere Maßnahmen dringend notwendig.

Zum erzielten Ergebnis erklärt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt: „Ähnlich wie in Essen und Dortmund ist für Bonn ein Vergleich gelungen, der endlich rechtmäßige Zustände schafft. Die mehrstufigen Maßnahmen und die kontinuierliche Kontrolle an verschiedenen Messpunkten macht für alle Seiten transparent, wie zu handeln ist.“

Wesentlicher Bestandteil der Vergleichsvereinbarung ist zudem eine fortlaufende Wirkungskontrolle der festgesetzten Maßnahmen. An drei Messpunkten (Bornheimer Straße, Reuterstraße und Auerberg) werden die Messwerte erhoben. Sollte die DUH Hinweise bzw. Erkenntnisse haben, dass an anderer Stelle die Grenzwerte überschritten werden, ist das Land verpflichtet, diesen von der DUH gemeldeten Verdachtsfall nachzugehen und gegebenenfalls weitere Messungen zu veranlassen. Führen all diese Maßnahmen nicht zur einer Grenzwerteinhaltung im Jahresmittel 2020, sieht die Vereinbarung eine „Auffanglösung“ vor. Dann wird die Anschlussstelle Endenich in Richtung Poppelsdorf auf der Reuterstraße gesperrt. Zudem muss dann die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 auf der Reuterstraße verlängert werden. Davon ist jedoch nicht auszugehen, da der Grenzwert in Bonn schon im Jahr 2019 nur noch sehr gering überschritten war. Sollte selbst mit den vereinbarten Auffangmaßnahmen immer nochdennoch eine Überschreitung bleiben, vereinbarten die Parteien ein Schiedsverfahren, in dem kurzfristig wirksame harte Maßnahmen wie ein Dieselfahrverbot zusätzlich beschlossen werden. Ein derartiger Schiedsspruch ist nicht mehr anfechtbar.

Alle Maßnahmen, auch die Auffanglösung, werden in einen neuen Luftreinhalteplan der Stadt Bonn aufgenommen und erhalten somit Rechtsgültigkeit. Der Luftreinhalteplan muss neben dem Maßnahmenpaket auch entsprechende Prognosen enthalten. Damit ist eine unverzügliche Umsetzung der Maßnahmen garantiert.

Alle drei Parteien des Vergleichs, das Land NRW, die Stadt Bonn und die DUH, fordern zudem in der Präambel des richterlichen Vergleichs die Autokonzerne zu einer beschleunigten Hardware-Nachrüstung der schmutzigen Diesel-Bestandsfahrzeuge auf. Zudem hat sich das Land verpflichtet, zu prüfen, welche Dieselfahrzeuge im Landesbesitz kurzfristig nachgerüstet werden. Hierzu wurden für das 1. Quartal 2020 Gespräche zwischen der DUH und der Landesregierung vereinbart.

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„Deutschland verliert einen wichtigen Verbündeten“ Kommentar von Prof. Gabriel Felbermayr, Präsident des IfW Kiel

„Die Wahlen geben Boris Johnson ein eindeutiges Mandat, „sein“
Austrittsabkommen durch das Unterhaus zu bringen. Damit wird am 31.1.2020
die EU-Mitgliedschaft Großbritanniens beendet sein. Die Option, das Land
könnte doch noch in der EU verbleiben, ist endgültig vom Tisch. Das ist
ein trauriger Moment für Europa und Deutschland. Die EU wird dadurch
wesentlich transformiert. Deutschland verliert einen wichtigen Verbündeten
für Freihandel und den Binnenmarkt.

Das Austrittsabkommen regelt den Austritt, nicht aber die zukünftigen
Beziehungen der EU mit dem Königreich. Am 31.1.2020 beginnt die nächste
Frist zu laufen. Bis Ende 2020 soll nun ein umfassendes Abkommen
verhandelt werden. Dieses müsste sehr viel weiter gehen, als die
ambitioniertesten Freihandelsabkommen, die die EU je verhandelt hat, z.B.
mit Kanada. Schon diese Gespräche haben viele Jahre gedauert, und das
Abkommen mit Kanada ist immer noch nicht vollständig in Kraft.

Weil das Abkommen mit dem Königreich auch Themen umfassen wird, die nicht
allein in die Zuständigkeit Brüssels fallen, werden alle EU-Staaten
zustimmen müssen, inklusive mancher Regionalparlamente. Und weil der
Brexit sicher weiter in Großbritannien polarisieren wird, bleibt auch dort
der Prozess sehr schwierig. Es wird wohl wieder zu Fristverlängerungen
kommen und zu Hängepartien.

Die Unsicherheit ist gestern Abend weniger geworden, aber in einem
unerfreulichen Sinn: Ein Exit vom Brexit ist nicht mehr möglich. Ob es zu
einem weichen oder harten oder smarten Deal mit der EU kommt, ist aber
weiter maximal unsicher.“

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Ursula von der Leyen hielt „Rede des Jahres 2019“

„Europa einen und stärken“: Seminar für Rhetorik würdigt eindrucksvolles
und glaubwürdiges Bekenntnis zu Europa

Das Seminar für Allgemeine Rhetorik der Universität Tübingen verleiht die
Auszeichnung „Rede des Jahres“ 2019 an Ursula von der Leyen. Sie erhält
die Auszeichnung für ihre Wahlrede vor dem Europäischen Parlament am 16.
Juli 2019. Die Rede sei ein eindrucksvolles und glaubwürdiges Bekenntnis
zu Europa, ein Beweis für die Integrationskraft der Idee „Europa“ und ein
engagiertes Plädoyer für eine europäische Wertegemeinschaft, so die Jury
in ihrer Begründung.

Ursula von der Leyen hatte nicht die besten Ausgangsbedingungen für ihre
Bewerbung zur EU-Kommissionspräsidentin. Bis zur Abstimmung war offen, wie
sich das Europäische Parlament entscheiden würde. In dieser krisenhaften
Situation gelingt es von der Leyen jedoch in vorbildlicher Weise,
Überzeugungsarbeit zu leisten, für ihr Programm zu argumentieren und für
Europa zu werben.

In ihrer halbstündigen Rede kämpft sie für eine Erneuerung Europas und
bezieht deutlich Position zu aktuellen Herausforderungen wie Klimawandel,
Digitalisierung und Brexit. Pointiert deutet sie die Einigung Europas als
ein „gewaltiges Werk“ und beschwört das Parlament, Europa zu einen und zu
stärken. Unter Beifall erklärt sie den Klimaschutz zu einer zentralen
Herausforderung und wirbt überzeugend für einen „Green Deal“. In der
sorgsam durchkomponierten Rede spannt sie einen weiten Bogen von
Sachthemen, um schließlich einen emotionalen Appell für Europa zu
formulieren: „The world needs more Europe“.

Von der Leyen spricht engagiert und wohl artikuliert, sie zeigt mit einer
akzentuierten Gestik und Körperhaltung, wie wichtig ihr Europa ist. Ihre
in drei Sprachen gehaltene Rede (Französisch, Englisch, Deutsch) ist ein
Muster für die Realität der politischen Rede in der vielsprachigen
Europäischen Union und illustriert damit die kulturelle Vielfalt des
Kontinents in souveräner Weise. In Zeiten von starker Polarisierung setzt
von der Leyen auf die integrative Kraft Europas, wirbt für Einheit und
Zusammenhalt. Ihr Einsatz für Europa wird dabei plausibel aus der eigenen
Biographie abgeleitet: „Deshalb bin ich in Brüssel geboren und Europäerin
gewesen, bevor ich später gelernt habe, dass ich Deutsche bin und
Niedersächsin.“

In Straßburg etabliert sich von der Leyen als „leidenschaftliche
Kämpferin“ für Europa, die eindrucksvoll für die Idee Europa streitet,
Rechtstaatlichkeit und moralische Standards hochhält. Dabei macht es sich
die Rednerin nicht leicht, weil sie Probleme und Schwierigkeiten in ihrer
Rede eben nicht ausspart. Ein Zitat ihres Vaters weist dabei den Weg:
„Europa ist wie eine lange Ehe. Die Liebe wird nicht größer als am ersten
Tag, aber sie wird tiefer.“ Am Ende steht der emotionale Ausruf „Es lebe
Europa!“, ein Appell, der aus tiefstem Herzen zu strömen scheint. Damit
war ihr nicht nur der Applaus der Abgeordneten sicher, sondern auch die
Mehrheit der Stimmen (383 von 747).

Jury: Jutta Beck, Nico Bosler, Dr. Simon Drescher, Dr. Gregor Kalivoda,
Rebecca Kiderlen, Prof. Dr. Joachim Knape, Sebastian König, Prof. Dr. Olaf
Kramer, Michael Pelzer, Clara Rohloff, Viktorija Romascenko, Pia Rox,
Frank Schuhmacher, Prof. Dr. Dietmar Till, Dr. Thomas Zinsmaier, Peter
Weit

Text der Rede:
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/SPEECH_19_4230

Video der Rede: https://www.youtube.com/watch?v=dR3k4fTmX5Y

Hintergrund „Rede des Jahres“
Die Auszeichnung „Rede des Jahres“ wird seit 1998 vom Seminar für
Allgemeine Rhetorik der Universität Tübingen vergeben und ging seitdem
unter anderem an Margot Käßmann, Marcel Reich-Ranicki und Navid Kermani.
Mit diesem Preis würdigt das Seminar für Allgemeine Rhetorik jährlich eine
Rede, die die politische, soziale oder kulturelle Diskussion entscheidend
beeinflusst hat. Neben das Kriterium der Wirkungsmächtigkeit treten bei
der Auswahl weitere Bewertungs‒maßstäbe wie argumentative Leistung und
stilistische Qualität der Rede. Ziel ist es, das gesamte rhetorische
Kalkül des Redners zu betrachten und zu bewerten.

Die Jury der „Rede des Jahres“ setzt sich aus Mitarbeitenden des Seminars
für Allgemeine Rhetorik sowie einem Vertreter der Studierendenschaft
zusammen.

Den Kriterienkatalog und ehemalige Reden des Jahres finden Sie unter:
http://www.rhetorik.uni-tuebingen.de/portfolio/rede-des-jahres/

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