Solidaritätszuschlag ist Verfassungswidrig - Neue Bundesregierung muss den Soli abschaffen
Zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags durch das Finanzgericht Niedersachsen, erklärt der Generalsekretär des Wirtschaftsrats der CDU e.V., Wolfgang Steiger: "Beschluss des Finanzgerichtes Niedersachsen ist ein weiterer Fingerzeig für die Abschaffung des Soli-Zuschlages". Die Auffassung des Finanzgerichtes Niedersachsen, der Solidaritätszuschlag verstoße gegen das Gleichbehandlungsgebot im Grundgesetz, belegt einmal mehr, dass die weitere Erhebung des Soli-Zuschlages in der nächsten Legislaturperiode auf den Prüfstand muss", sagt der Generalsekretär des Wirtschaftsrates, Wolfgang Steiger. Der Beschluss könnte bald vor dem Bundesverfassungsgericht liegen.
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