Bislang 30 Einsprüche gegen die Wertung der Bundestagswahl
In der ersten Woche nach der Bundestagswahl sind rund 30 Einsprüche gegen die Wertung des Ergebnisses beim zuständigen parlamentarischen Ausschuss für Wahlprüfung eingegangen. Wie die "Saarbrücker Zeitung" berichtet, hätten Bürger wegen der bestehenden Fünf-Prozent-Hürde, vermeintlicher Auszählungsfehler, der Gestaltung der Stimmzettel oder der Art der zum Ankreuzen ausliegenden Schreibmittel Einspruch gegen die Wahl eingelegt. Laut Zeitung gab es nach der Bundestagswahl 2009 163 solcher Einsprüche, keiner davon war erfolgreich. Nach Angaben der Bundestagsverwaltung können Wahlberechtigte noch bis zum 22. November, 24 Uhr, beim Wahlprüfungsausschuss per Brief oder Fax Widerspruch einlegen.
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