Bochum, Fördermittel für Opfer des Hochwassers 2021 noch bis Mitte 2026 beantragen

Bochumerinnen und Bochumer, an deren Immobilien das Hochwasser im Jahr 2021 Schäden
verursacht hat, können unter bestimmten Umständen immer noch Fördergeld zu deren
Instandsetzung bekommen. Die Frist für den Antrag auf Geld aus dem NRW-Landesfonds
„Aufbauhilfe 2021“ läuft noch bis zum 30. Juni 2026.
Die wichtigste Voraussetzung für eine
Förderung ist, dass die Schäden durch Rückstau und Überflutung direkt durch das
Schadensereignis im Juli 2021 verursacht worden sind.
Förderfähig sind Maßnahmen zur Beseitigung von direkten Schäden an Gebäuden und Wegen
sowie Einkommenseinbußen für Unternehmen und Vermieterinnen und Vermieter. Die
Schadenshöhe muss in der Regel mindestens 5.000 Euro betragen. Neben den Kosten für den
Wiederaufbau können auch Kosten für präventive Hochwasserschutzmaßnahmen am
Gebäude förderfähig sein. Alle Infos zum Förderprogramm und der Antragsstellung finden
sich online auf www.land.nrw/wiederaufbauhilfe.