Längster Streik seit Jahren trifft USB Bochum Nachleerungen werden nicht möglich sein

Der längste Streik seit Jahren trifft in der kommenden
Woche die USB Bochum GmbH. Die Gewerkschaft ver.di hat sich entschieden, den
Arbeitskampf in den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst deutlich zu
verschärfen.
Betroffen sind demnach vom 10. bis 15. März 2025 die Leerungen der
Restmüll-, Bio-, und Papiertonnen sowie alle Sperrmülltermine. Die Wertstoffhöfe
sind ebenfalls geschlossen. Die Straßenreinigung fällt aus.
Durch die Länge des Ausstandes ist bereits klar, dass die Müll-Touren nicht
nachgeholt werden können. Die Müllabfuhr kann erst zum nächsten regulären
Leerungstermin nach dem Streik wieder die betroffenen Abfallbehälter leeren.
Die USB Bochum GmbH arbeitet an einer Lösung, die Folgen einzudämmen.
Vorerst gilt:
Restmüll: Sollten Ihre Restmülltonnen vom Streik betroffen sein, können zum
nächsten Leerungstermin fest verschlossene und stabile Säcke mit zur
Restmülltonne gestellt werden. Die maximal zusätzliche Menge darf die Größe bzw.
das Volumen des vorhandenen Restmüllvolumens nicht übersteigen.
Außerdem besteht die Möglichkeit, nach Vorlage des Personalausweises, den
Restmüll unentgeltlich nach dem Streik (ab 17. März 2025) am Wertstoffhof
Havkenscheider Straße abzugeben.
Die erlaubte Menge, die dort abgegeben werden darf, bemisst sich anhand der
Behältergröße der Restmülltonne. Wenn Abfälle aus der Nachbarschaft mit
angeliefert werden, sind Dokumente bzw. Vollmachten des Abfalleigentümers
mitzubringen. Mehrmengen werden kostenpflichtig abgerechnet.
Diese Regelung gilt maximal bis zum 22.März 2025
Papiertonnen: Eine Leerung kann erst zum nächsten regulären Termin erfolgen.
Zusätzlicher Papierabfall sollte nach den Streiks zu den Wertstoffhöfen gebracht
werden. Zusätzliche Mengen neben den Behältern können nicht mitgenommen
werden.
Bioabfall: Auch hier wir erst zum nächsten regulären Leerungstermin eine Leerung
erfolgen. Für Grünabfälle können die USB-Wertstoffhöfe (ab 17. März 2025) genutzt
werden. Sollte das Volumen des Bio-Behälters nicht ausreichen, muss in diesem
Ausnahmefall das Restmüllvolumen genutzt werden. Beistellungen zur Biotonne
können nicht mitgenommen werden.
Hinweis: Nach dem Streik kann es zu Verzögerungen der regulären
Leerungstermine kommen.
Sperrmüll: Die Sperrmülltermine werden nach dem Streik abgearbeitet. Der sollte
nicht an den Streiktagen bereitgestellt werden, es sei denn er kann längere Zeit
sicher auf dem eigenen Grundstück gelagert werden. Auch für Termine ab dem
17.März 2025 kann es zu Verzögerungen kommen.
Die Leerungen der kombinierten Wertstofftonnen und -säcke sind vom
Warnstreik nicht betroffen und werden wie geplant durchgeführt.
Wertstoffhöfe: Die Wertstoffhöfe haben während des Streiks geschlossen. Abfälle
auf den Parkplätzen oder in der Umgebung der Wertstoffhöfe abzuladen ist verboten.
Nutzen Sie die Wertstoffhöfe nach Beendigung des Streiks (ab dem 17. März 2025).
Papiercontainer: Die Container für Altpapier im Stadtgebiet werden in der
Streikwoche ebenfalls nicht geleert. Abfälle zu den Containern zu stellen, ist nicht
erlaubt. Bitte dafür nach dem Streik die Wertstoffhöfe nutzen.
Altglas-Container: Die Altglas-Container sind nicht betroffen und werden auch
während der Streikwoche geleert.