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Hermann Dannecker, Vorstand DEN e.V., Rechte DEN e.V., Fotografin: Kerstin Jana Kater

Energieberatung für Wohngebäude attraktiv vermitteln“ DEN unterstützt Wüstenrot-Kampagne zur energetischen Gebäudesanierung

Hermann Dannecker, Vorstand DEN e.V., Rechte DEN e.V., Fotografin: Kerstin Jana Kater
Hermann Dannecker, Vorstand DEN e.V., Rechte DEN e.V., Fotografin: Kerstin Jana Kater

Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit, Wohlbefinden – diese Ziele stehen im Fokus der neuen Kampagne zur energetischen Gebäudesanierung des Baufinanzierers Wüstenrot. Das Deutsche Energieberater-Netzwerk DEN e.V. unterstützt Wüstenrot dabei fachlich. „Nach wie vor gibt es viel zu wenige Sanierungen und Modernisierungen im Gebäudebereich“, sagt der DEN-Vorsitzende, Dipl.-Ing Hermann Dannecker. „Damit werden wir in Deutschland die schlummernden Potenziale für den Klimaschutz nicht nutzen und unsere Klimaziele verfehlen. Wir müssen endlich etwas tun!“

Deshalb unterstütze das Netzwerk gerne die neue Kampagne seines Fördermitgliedes, der Wüstenrot Bausparkasse AG. Dannecker: „Wüstenrot ist Erfinder des Bausparens. Das Prinzip des Kollektivs ‚Hilfe zur Selbsthilfe‘ ist uns DEN-Energieberatern sympathisch. Denn ähnliche Hilfe in Zeiten des Klimawandels bieten die zahlreichen Förderungen durch die öffentliche Hand. Für manche Bauherren ist das ein Dschungel – aber durch diesen führen wir Energieberater gerne.“

Davon hätten insbesondere die Kunden etwas: Die erste halbe Stunde einer telefonischen Beratung durch eine Expertin oder einen Experten des DEN ist für den Endkunden kostenfrei, erklärt Dannecker. Ein Gutschein für die kostenfreie telefonische Erstberatung ist bei den Wüstenrot-Beratern, in jedem Wüstenrot Service-Center oder im Internet unter www.wuestenrot.de/klima erhältlich. Das Erstgespräch dient der Aufnahme des Kundenanliegens für die spätere Beratung vor Ort.

Diese Vor-Ort-Beratung werde seit Anfang Februar 2020 durch erhöhte Sätze gefördert: sowohl die Förderquote als auch die Förderhöchstsumme durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) seien gestiegen. Energieberater erhielten nunmehr eine Zuwendung in Höhe von 80 Prozent (statt zuvor 60 Prozent) des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 1.300 Euro (zuvor 800 Euro) bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro (zuvor 1.100 Euro) bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Dannecker: „Das kommt direkt den Bauherren zugute, denn ihre Beratungskosten verringern sich entsprechend.“

Der DEN-Vorsitzende unterstreicht, dass die Zusammenarbeit mit Wüstenrot keinesfalls die Unabhängigkeit der Energieberater berühre: „Es ist ein Grundsatz für Energieberaterinnen und Energieberater des DEN, ihren Kunden die bestmögliche Analyse, Beratung und Unterstützung zu geben. Das können sie nur, wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind. Es kommt hinzu, dass ihre Beratungen alle derzeit zur Verfügung stehenden technischen Lösungen berücksichtigen und thematisieren.“

Es gehe bei der vom DEN unterstützten Kampagne von Wüstenrot darum, mitzuhelfen, die Modernisierungs- und Sanierungsquoten in Deutschland zu erhöhen. Dannecker: „Wir sind gerne dabei, wenn es darum geht, Energieberatung für Wohngebäude attraktiv zu vermitteln.“

 

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Erhöhung der Umzugskostenpauschale 2020: Umzug von der Steuer absetzen

Wer in den nächsten Monaten umzieht, kann sich über eine Erhöhung der Umzugskostenpauschale freuen. Das Bundesfinanzministerium passt die Pauschale regelmäßig an - in diesem Jahr ist der 1. März Stichtag.

Inserate, Reparaturen und Trinkgelder - Wenn Kosten für einen berufsbedingten Umzug von der Steuer abgesetzt werden sollen, gibt es zwei Möglichkeiten: Die Kostenpunkte mit Quittungen und Belegen einzeln aufzuführen oder in Form der Umzugskostenpauschale gebündelt von der Steuer abzusetzen.

Die Höhe der Pauschale liegt ab dem 01.03.2020 für Verheiratete und Paare bei 1.639 Euro. Zu dieser Gruppe zählen auch verwitwete, geschiedene oder alleinerziehende Personen. Singles erhalten 820 Euro und je Kind oder sonstigen Angehörigen im Haushalt beläuft sich die Pauschale auf 361 Euro.

Ob Anzeigen für die Wohnungssuche in Zeitungen oder vertraglich notwendige Schönheitsreparaturen: Die Umzugskostenpauschale beinhaltet Aufwendungen, welche in der Steuererklärung unter sogenannten „sonstigen Umzugskosten” abgegolten werden. Dazu gehören außerdem: 

  • Elektroarbeiten in der neuen Wohnung
  • Ummeldegebühren von Wohnsitz, Pkw, Telefon- und Internetanschluss
  • Verpflegung und Trinkgeld für die Umzugshelfer
  • professionelle Montage von Vorhängen, Gardinen und Rollos
  • Anschluss von elektrischen Geräten

Für die Umzugskostenpauschale sind keine Zahlungsbelege erforderlich. Die Absetzung wird somit zur Erleichterung der Steuererklärung und lohnt sich vor allem, wenn die Pauschale höher ist, als die tatsächlich angefallenen Kosten. Sollte dies nicht der Fall sein, ist es in jedem Fall ratsam Belege und Rechnungen aller Ausgaben zu sammeln und die Einzelbeträge geltend zu machen. Für alle, die innerhalb der letzten fünf Jahre schon einmal aus beruflichen Gründen umgezogen sind, erhöht sich die Pauschale um weitere 50%.

Die wichtigsten Fakten zur Umzugskostenpauschale haben wir in einem Video zusammengefasst. Dieses möchten wir Ihnen gerne über folgenden Button zur Verfügung stellen:

Über Hausfrage
Die Plattform Hausfrage.de wurde 2013 als Teil der Interlead GmbH gegründet. Das junge Startup aus der Bremer Überseestadt verfolgt das Ziel mehr Transparenz in den Immobilienmarkt zu bringen. Das wachsende Team aus Redakteuren, Fachberatern und Vermarktungsexperten erarbeitet unter anderem spannende Infografiken, umfangreiche Ratgeber und hilfreiche Musterdokumente rund um die Themen Bauen und Wohnen. Weitere Informationen unter www.hausfrage.de

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Unter anderem das Institut für Gerontologie an der Universität Vechta hat die Tagung2020 veranstaltet.  Universität Vechta/Friedrich Schmidt

Wohnen und Gesundheit im Alter: Jahrestagung des Instituts für Gerontologie an der Universität

Unter anderem das Institut für Gerontologie an der Universität Vechta hat die Tagung2020 veranstaltet.  Universität Vechta/Friedrich Schmidt
Unter anderem das Institut für Gerontologie an der Universität Vechta hat die Tagung2020 veranstaltet. Universität Vechta/Friedrich Schmidt

Die Wohnsituation, das Wohnumfeld und die regionale Infrastruktur haben
einen wesentlichen Einfluss auf die Gesundheit im Alter, denn sie
beeinflussen den Alternsverlauf nicht nur im Hinblick auf physische
Aspekte, sondern auch psychisch und sozial. „Wohnen und Gesundheit im
Alter“ lautete der Titel der Veranstaltung zu der unter anderem das
Institut für Gerontologie (IfG) an der Universität Vechta
Wissenschaftler*innen aus dem In- und Ausland begrüßt hat. Mehr als 160
Gäste nahmen teil.

„Die Tagung passt hervorragend an die Universität Vechta“, sagte Micheal
Ewig. Das Thema Partizipation sei zentraler Bestandteil der Veranstaltung,
aber auch im Handeln der Hochschule verankert, ergänzte der Vizepräsident
für Forschung, Nachwuchsförderung und Transfer. Darüber hinaus freue er
sich, dass nicht nur etablierte Wissenschaftler*innen an der Tagung
teilnehmen würden, sondern auch Studierende und Menschen aus der Praxis.

Seit fast 40 Jahren gibt es das Fach Gerontologie in Vechta, sagte Prof.
Dr. Harald Künemund – zusammen mit Prof. Dr. Andrea Teti Organisator der
Veranstaltung an der Hochschule. Das IfG an der Universität widme sich der
Erforschung der individuellen und der gesellschaftlichen Voraussetzungen,
Mechanismen und Konsequenzen des Alterns. Durch einen multidimensionalen
Ansatz würden zum Beispiel die Studierenden dazu befähigt,
unterschiedliche Problemstellungen zu lösen.  Die Vorträge und
Tagungsbeiträge zeigten das breite Spektrum der Gerontologie – sowohl
hinsichtlich der beteiligten Wissenschaften, ihrer Theorien und Methoden,
als auch der Praxisfelder, so Prof. Dr. Harald Künemund vom IfG.

Wie lässt es sich möglichst lange selbstbestimmt in der eigenen Wohnung
leben, welche Möglichkeiten bieten assistierende Technologien und wie
lassen sich diese besonders in ländlichen Regionen einsetzen – waren nur
einige der Fragestellungen der mehr als 60 Beiträge aus Forschung und
Praxis der IfG-Tagung. Die Veranstaltung nahm somit die Vielfalt der
Aspekte und Entwicklungen, wie Gesundheit, Lebensqualität, Wohlbefinden,
Teilhabe sowie Autonomie und Selbstbestimmung älterer Menschen in den
Fokus. Welche Trends und Entwicklungen hier auszumachen sind und welche
Wechselwirkungen zwischen diesen beiden Entwicklungen bestehen, wurde auf
der Jahrestagung in Vorträgen und Workshops diskutiert.  „Ich freue mich
sehr über diesen sehr guten Zuspruch – auch aus dem Ausland – und das
große Interesse an unserer Arbeit“, sagte Prof. Dr. Andrea Teti vom IfG.
„Durch die Tagung ist klargeworden, dass die Schaffung von altersgerechtem
Wohnraum nicht nur eine Aufgabe der Immobilienwirtschaft, sondern auch der
Politik und der Zivilgesellschaft ist. Neben Barrierefreiheit sollen auch
Sozialverträglichkeit und gesellschaftliche Einbindung berücksichtig
werden“.

Veranstalter:
Institut für Gerontologie Universität Vechta
Deutsche Gesellschaft für Soziologie
Deutsche Gesellschaft für Epidemiologie
Deutsche Gesellschaft für Demographie

Mehr Informationen über das Institut für Gerontologie (IfG): https://www
.uni-vechta.de/ifg

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DEN-Energieberater führen durch Förderdschungel GETEC in Freiburg zeigt energieeffizientes Bauen und Modernisieren

GETEC - Gebäude.Energie.Technik“ – diese Messe lockt jedes Jahr Tausende auf das Freiburger Messegelände in der Nähe des Flugplatzes. Vom 14. Bis 16. Februar 2020 dreht sich hier wieder alles um energieeffizientes Planen, Bauen und Modernisieren sowie um erneuerbare Energien und gesundes Wohnen. Diese Fachmesse im Südwesten Deutschlands bringt Bauherren, Handwerk, Planung und Hersteller zusammen. Mit einem breitgefächerten Rahmenprogramm, vielen Sonderthemen und Side Events sowie dem Marktplatz „Energieberatung“ bietet sie ihren Besuchern einen hohen Mehrwert, gekoppelt mit einer großen Bandbreite ausstellender Unternehmen und Organisationen.

Mit dabei ist wie in den vergangenen Jahren auch das Deutsche Energieberater-Netzwerk. Das DEN ist langjähriger Kooperationspartner der GETEC. Der Stand des DEN ist in Halle 2 zu finden und trägt die Nummer 2.1.71. Hier wird am Freitag und Samstag auch DEN-Vorstand Hermann Dannecker zu sprechen sein. Er und seine Kolleginnen und Kollegen können Bauherren vor Ort grundsätzlich zu ihren Projekten beraten und sie in diesem Zusammenhang über die vielfältigen Fördermöglichkeiten durch die öffentliche Hand informieren. Sie führen durch einen Förderdschungel.

Seit Anfang Februar nämlich wurden zahlreiche Förderangebote durch den Bund noch einmal aufgestockt. Dazu gehören auch erhöhte Zuschüsse für die Energieberatung: HauseigentümerInnen erhalten mehr Geld, wenn sie einen Gebäudeenergieberater beauftragen. So steigt beispielsweise der maximale Zuschuss für die Planung einer energetischen Sanierung bei Ein- und Zweifamilienhäusern von 800 auf 1.300 Euro. Eigentümer müssen nur noch 20 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars selbst tragen. Den Zuschuss zahlt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aus. Gut zu wissen: Wer von zinsgünstigen KfW-Sanierungskrediten und Zuschüssen profitieren möchte, für den ist eine Energieberatung Pflicht.

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