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Fahrtüchtig mit medizinischem Cannabis? DVR: verantwortungsvoller Umgang absolut notwendig

 Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) empfiehlt Ärzten und Patienten einen verantwortungsvollen Umgang mit medizinischem Cannabis, damit die Fahrtüchtigkeit der Patienten nicht beeinträchtigt wird. (Fotomontage: VKM)
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) empfiehlt Ärzten und Patienten einen verantwortungsvollen Umgang mit medizinischem Cannabis, damit die Fahrtüchtigkeit der Patienten nicht beeinträchtigt wird. (Fotomontage: VKM)

Seit März 2017 können sich Patientinnen und Patienten Cannabisblüten und daraus hergestellte Extrakte auf Betäubungsmittelrezept vom Arzt verschreiben lassen. Grundsätzlich dürfen diese Personen am Straßenverkehr teilnehmen, soweit sie nach Aufnahme der cannabisbasierten Medikamente noch in der Lage sind, ein Fahrzeug im Straßenverkehr sicher zu führen. Treten allerdings während der Fahrt Ausfallerscheinungen auf, die auf die Einwirkung dieser Medikamente zurückzuführen sind, drohen strafrechtliche Konsequenzen. Darauf weist der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hin.

 

„Besonders in der Einstellungs- und Eingewöhnungsphase kann die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt werden“, erläutert Jacqueline Lacroix vom DVR. Auch eine zu hohe Dosierung oder die Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten, einschließlich selbst geringer Mengen an Alkohol, könnten zu Problemen führen. „Dabei ist zu beachten, dass verschiedene Drogenmaterialien angeboten werden, die sich in ihren Inhaltsstoffen zum Teil erheblich unterscheiden. Dabei geht es vor allem um den Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC), das zu rund 20 Prozent in medizinischen Cannabisblüten enthalten ist, oder Cannabidiol,“ ergänzt die Expertin.

 

Die Wirkstoffe der Cannabisblüten können durch Inhalation oder oral aufgenommen werden, zum Beispiel als Tee oder Gebäck. Eine optimale Verordnung bedarf daher spezieller medizinischer Expertise. „Die Ärzte, die medizinisches Cannabis verordnen, müssen ihre Patienten über die möglichen Beeinträchtigungen bei der Teilnahme am Straßenverkehr aufklären. Insbesondere sollten sie zu Beginn der Therapie vom Führen eines Fahrzeuges abraten, und zwar so lange, bis die unerwünschten Nebenwirkungen nicht mehr auftreten und sie trotz Krankheit fahrsicher sind“, empfiehlt Lacroix.

 

Darüber hinaus müssten aber auch die Patienten selbst ihre Fahrtüchtigkeit im Auge behalten und im Zweifelsfall auf das Fahren verzichten. „Sie werden im Straßenverkehr genauso behandelt wie andere Patienten, die unter einer Dauermedikation stehen, die zum Beispiel ein psychoaktives Arzneimittel verordnet bekommen haben“, erklärt Lacroix.

 

Problematisch ist, dass Cannabisblüten, die lose von den Apotheken auf Rezept abgegeben werden, über keinen Beipackzettel verfügen und von den Patienten selbst in Kleinstmengen, zum Teil bis unter 0,1 Gramm, dosiert werden müssen. Das Rezept muss daher eindeutige Angaben zum Drogenmaterial, zur Darreichungsform und zu den Einzel- und Tagesdosen enthalten.

 

„Von den Cannabispatienten wird ein hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortlichkeit im Umgang mit der Medikation und bei Auftreten von Nebenwirkungen erwartet“, sagt Lacroix. Wenn das THC im Blut aus einer bestimmungsgemäßen Einnahme eines für den konkreten Krankheitsfall verschriebenen cannabisbasierten Arzneimittels herrührt und die Einnahme die Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigt, kommt es nicht zu Sanktionierungen gemäß dem Straßenverkehrsgesetz (StVG). Bei missbräuchlicher Einnahme derartiger Arzneimittel droht hingegen nicht nur eine Sanktionierung nach dem StVG, sondern zusätzlich der Verlust der Fahrerlaubnis. Patienten sollten deshalb eine ärztliche Bescheinigung über ihre Therapie mit cannabisbasierten Medikamenten oder eine Kopie des aktuellen Rezeptes über medizinisches Cannabis mit sich führen.

 

„Es ist nicht einfach, zu bestimmen, welchen Einfluss der Gebrauch von medizinischem Cannabis auf das Fahrvermögen hat“, fasst Lacroix das Problem zusammen. Die im Blut festgestellte THC-Konzentration entspreche oft nur zu einem geringen Grad der messbaren Beeinflussung. Auch lasse die THC-Konzentration im Blut keine sicheren Rückschlüsse auf die Menge an THC zu, die tatsächlich geraucht oder eingenommen wurde. Die Polizei sollte zudem bei einem Anfangsverdacht in Betracht ziehen, dass der Fahrer Cannabis auch wegen einer medizinisch-indizierten Medikation eingenommen haben könnte. Zu prüfen wäre dann, ob Anhaltspunkte für eine nicht bestimmungsgemäße Einnahme vorliegen.

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Bei Notbremsung: Nur keine Hemmungen!

Gerade noch rechtzeitig: Beim Verkehrssicherheitstraining lernt man, eine richtige Vollbremsung durchzuführen.
Gerade noch rechtzeitig: Beim Verkehrssicherheitstraining lernt man, eine richtige Vollbremsung durchzuführen.

Jeder Autofahrer kennt die Situation: Auf der Autobahn herrscht Feierabendverkehr, alles drängt sich dicht an dicht mit dem Ziel, möglichst schnell zu Hause anzukommen. Jede Lücke wird genutzt, um etwas mehr Geschwindigkeit aufzunehmen, der Sicherheitsabstand schrumpft und schrumpft. Und dann leuchten plötzlich die Bremslichter vor einem auf …

Damit es zu solchen Situationen nicht kommt, regelt § 4 Abs. 1 StVO den Sicherheitsabstand, allerdings macht er keine konkrete Angabe. Im Gesetzestext heißt es lediglich, dass der Abstand zum Vordermann so groß sein muss, dass man im Falle einer Bremsung rechtzeitig zum Stehen kommt. Der einzuhaltende Abstand ist demnach von der Fahrgeschwindigkeit, der Beschaffenheit der Fahrbahn und den Witterungsverhältnissen abhängig.

Wie groß ist der Mindestabstand?
Eine gängige Faustformel besagt, dass innerhalb geschlossener Ortschaften ein Sicherheitsabstand eingehalten werden sollte, der der in einer Sekunde zurückgelegten Strecke entspricht (bei Tempo 50 also 15 Meter oder drei Pkw-Längen). Außerhalb geschlossener Ortschaften vergrößert sich der Sicherheitsabstand auf die halbierte Geschwindigkeit in Metern, bei Tempo 100 also 50 Meter. Beim Mindestabstand handelt es sich aber um einen absoluten Minimalabstand, der entsprechend vergrößert werden muss, wenn etwa Straßen- und Sichtverhältnisse schlecht sind. Im Ernstfall benötigt man nämlich nicht nur die Zeit, die Gefahr zu erkennen, sondern auch entsprechend zu reagieren. Diese Reaktionszeit beträgt etwa eine Sekunde: eine Sekunde, in der der Wagen mit unverminderter Geschwindigkeit auf ein Hindernis zufährt. Bei Tempo 100 legt er also rund 30 Meter zurück, bevor der Bremsvorgang überhaupt begonnen hat. Selbst wenn man während der Fahrt den Sicherheitsabstand einhält, kann es zu gefährlichen Situationen kommen. Wird man z. B. durch ein plötzlich auftretendes Hindernis am Straßenrand abgelenkt, realisiert man oft zu spät, dass der Abstand zum Vordermann zu gering geworden ist und kann möglicherweise nicht mehr rechtzeitig eingreifen.

So hilft der Notbremsassistent
Was tut nun der Notbremsassistent? Er misst den Abstand zu Vordermann unter Berücksichtigung der aktuellen Fahrtgeschwindigkeit, warnt frühzeitig, wenn er sich verringert, und verschafft dem Fahrer so wertvolle Zeit zu reagieren. Wenn es zur Bremsung kommt, unterstützt er den Fahrer, indem er die Bremsung verstärkt, sofern das Bremspedal nicht richtig durchgetreten wird. Und bleibt eine Bremsung aus, führt der Notbremsassistent sie komplett eigenständig durch. Fachleute gehen davon aus, dass Notbrems-Assistenzsysteme bei flächendeckender Ausstattung je nach Funktionsumfang 20 - 40 % der Pkw- zu Pkw-Unfälle mit Personenschäden positiv beeinflussen oder verhindern. Manche Notbremsassistenten sind darüber hinaus noch mit einem Insassenschutz verbunden: Ist ein Aufprall unvermeidbar, ziehen sich automatisch die Gurte fest, Sitze und Kopfstützen werden in die richtige Position gebracht. Aus der Verantwortung entlässt der Notbremsassistent den Fahrer allerdings nicht: Er wurde für Gefahrensituationen entwickelt, nicht dazu, den Fahrer aus der Verantwortung zu entlassen. Demnach sollte es tunlichst unterlassen werden, seine Funktionstätigkeit „aus Spaß“ auszuprobieren.

Vollbremsung: Härtetest für Wagen und Insassen
Es kommt auf das richtige Bremsen an und das ist leichter gesagt als getan. Im normalen Straßenverkehr treten wir eher sanft auf die Bremse, denn es besteht ja normalerweise kein Anlass mit voller Kraft in die Eisen zu gehen. Wir haben zu Recht Hemmungen, das Bremspedal fest durchzutreten, denn es handelt sich dabei um einen echten Gewaltakt: Das schwere Fahrzeug wird binnen kürzester Zeit zum Stillstand gebracht, die sich dabei entfaltenden Kräfte wirken nicht nur auf das Auto selbst, sondern auch auf die Passagiere, die dabei nur durch die Sicherheitsgurte in ihren Sitzen gehalten werden. Doch gerade diese fehlende Erfahrung erweist sich in kritischen Situationen oft als Problem: Selbst wenn rechtzeitig gebremst wird, wird oft nicht stark genug gebremst – oder aber so hart, dass die Räder blockieren und die Kontrolle über den Wagen verloren geht. Der Wagen kommt nicht rechtzeitig zum Stehen, die Kollision kann nicht vermieden werden, selbst wenn der Sicherheitsabstand eigentlich groß genug war. Viele der Auffahrunfälle könnten durch kürzere Reaktionszeiten oder richtige Bremsungen vermieden werden. Beides kann man lernen.

Richtig bremsen lernen
Experten empfehlen genau aus diesem Grund, an sogenannten Fahrsicherheitstrainings teilzunehmen. In diesen Trainings erlernen Autofahrer unter Anleitung zum Beispiel, wie man sich verhält, wenn das eigene Fahrzeug auf nasser Fahrbahn ins Schleudern gerät, aber auch, wie man eine richtige Vollbremsung durchführt. Sich dies anzueignen, ist jedem Autofahrer anzuraten, der regelmäßig und viel unterwegs ist. Allein schon, um sein Fahrzeug besser kennenzulernen, denn jedes verhält sich ein bisschen anders. Ob man einen Wagen mit oder ohne ABS fährt, spielt ebenfalls eine Rolle für das richtige Bremsen. Was für den einen Wagen gut ist, führt beim anderen zum Blockieren der Reifen, das man auf jeden Fall vermeiden sollte. Ein Notbremsassistent hilft zwar bei der Vollbremsung, ersetzt aber nicht die eigene Fahrkompetenz.

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Abbiegeassistenten erhöhen die Verkehrssicherheit

 Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Deutscher Verkehrssicherheitsrat

Immer wieder werden schwere Unfälle beim Rechtsabbiegen von Lkw, Omnibussen oder Transportern verursacht, bei denen Fußgänger oder Radfahrer, oft Kinder und ältere Menschen, die Opfer sind. Bei diesen Unfällen kommen pro Jahr rund 30 Menschen ums Leben, 160 werden schwer verletzt. Für die Lkw-Fahrer ist das Rechtsabbiegen ohne ausreichende Sicht auf den Raum neben ihrem Fahrzeug immer ein erheblicher Stressfaktor.

„Ein elektronischer Abbiegeassistent ist ein geeignetes Mittel, solche Unfälle zu vermeiden“, sagt der Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) Dr. Walter Eichendorf. Mit einem solchen System sollen rechts vom Lkw und unmittelbar vor dem Lkw fahrende Radfahrer erkannt werden. Der Abbiegeassistent warnt den Fahrer und leitet – falls nötig – selbstständig eine Bremsung des Lkw ein. Nach Angaben der Unfallforschung der Versicherer (UDV) könnte der unsichtbare Helfer über 60 Prozent aller Unfälle zwischen Lkw und Radfahrern verhindern oder zumindest dessen Folgen abschwächen.

„Der DVR begrüßt daher den Vorstoß der Verkehrsministerkonferenz, durch Abbiegeassistenten für Nutzfahrzeuge im innerstädtischen Bereich die Verkehrssicherheit zu verbessern“, ergänzt Dr. Eichendorf. Die Verkehrsminister bitten die Bundesregierung zu prüfen, wie bereits bestehende Fördermöglichkeiten zum Einbau von Abbiegeassistenzsystemen für schwere Nutzfahrzeuge angenommen werden. Zudem sollten Forschungsvorhaben unterstützt werden, die vernetzte intelligente Transportsysteme erproben. Dabei soll der Blick vornehmlich auf potenziell gefährliche Kreuzungssituationen mit besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmern gerichtet werden. Außerdem sollte die Bundesregierung ein Informationskonzept erarbeiten, um Fußgänger und Radfahrer auf die Gefahren rechtsabbiegender Nutzfahrzeuge an Verkehrsknotenpunkten hinzuweisen und stärker für diese besonders gefährliche Verkehrssituation zu sensibilisieren. „Vielfach ist Radfahrern die Gefährlichkeit der Situation nicht bewusst, weil ihnen die Sichteinschränkungen aus dem Fahrerhaus nicht bekannt sind. Deshalb muss Radfahrern aller Altersgruppen, aber auch Fußgängern, dieses Problem immer wieder nahegebracht werden“, unterstützt der DVR-Präsident diese Forderung.

Bereits vor drei Jahren hat der DVR gefordert, den Einbau von Abbiegeassistenzsystemen gesetzlich vorzuschreiben.

 

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Gedenktag für Verkehrsunfallopfer weltweit

Der dritte Sonntag im November ist den Opfern von Verkehrsunfällen gewidmet: Dieses Jahr findet der Gedenktag am 19. November statt. Die Dachorganisation der Verkehrsunfallopferorganisationen, die European Federation of Road Traffic Victims (FEVR, www.fevr.org), gedenkt dieses Jahr bereits zum 24. Mal all der Personen, die ihr Leben oder ihre Gesundheit durch Straßenverkehrsunfälle verloren haben. Ferner ist der Tag ein Zeichen des Dankes und des Respektes gegenüber den engagierten und hochprofessionellen Rettungsdiensten, den Polizisten und Ärzten, die tagtäglich mit den traumatischen Folgen von Tod und Verletzung auf den Straßen dieser Welt konfrontiert sind.

Weltweit sterben pro Jahr ca. 1,3 Millionen Personen im Straßenverkehr und 20 Millionen werden verletzt. In Deutschland kamen 2016 täglich durchschnittlich 9 Menschen ums Leben – insgesamt 3.206 Verkehrstote. 396.666 Verkehrsteilnehmer wurden im Jahr 2016 in Deutschland verletzt.

Im Rahmen des "Jahrzehnts für Verkehrssicherheit" haben die Vereinten Nationen (UN) im Oktober 2005 den World Remembrance Day of Remembrance for Road Traffic Victims als UN-Tag anerkannt und sich das Ziel einer Reduzierung der Anzahl der Verkehrstoten und der Verletzten um 50 Prozent gesetzt. In Deutschland greift der WDR das Thema in einer Motto-Woche auf.

Unter dem Link: www.worldremembranceday.org sind Tipps für Gedenkfeiern zu finden. Der globale Zusammenschluss der Nicht-Regierungsorganisationen für Verkehrssicherheit (Global Alliance of NGOs for Road Safety) hat auf seiner Webseite einen „Werkzeugkasten“ zur Unterstützung von Aktivitäten anlässlich des Gedenktages zur Verfügung gestellt: http://roadsafetyngos.org/world-day-of-remembrance-toolkit-2017.

Der DVR weist darauf hin, dass viele tragische Verkehrsunfälle durch ein umsichtiges und regelgerechtes Verhalten vermieden werden könnten und ruft jede/n Einzelne/n auf, Geschwindigkeitsbegrenzungen zu achten und sich im Straßenverkehr nicht ablenken zu lassen bzw. Smartphones auszuschalten.

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