Schuldenfrei werden ohne Insolvenz ist in vielen Fällen möglich, nämlich über einen außergerichtlichen Vergleich mit den Gläubigern, bei dem oft nur ein Teil der Forderung zurückgezahlt wird. Der Gang zum Insolvenzgericht ist damit weder der einzige noch immer der beste Weg.
Überschuldung ist in Deutschland ein verbreitetes Problem, von dem nach vorliegenden Erhebungen mehrere Millionen Menschen betroffen sind, die ihre laufenden Rechnungen dauerhaft nicht mehr aus eigener Kraft bezahlen können. Steigende Mieten, hohe Energiekosten und die Nachwirkungen mehrerer Krisenjahre führen dazu, dass auch Haushalte mit mittlerem Einkommen in eine Schuldenspirale rutschen können. Sie sind mit dieser Situation nicht allein – und Sie haben mehr Möglichkeiten, als Sie vielleicht glauben.
Warum die Privatinsolvenz nicht am Anfang stehen sollte
Die Verbraucherinsolvenz ist ein wirkungsvolles Instrument, um eine Restschuldbefreiung zu erreichen. Seit der Reform von 2020 ist dies für Verfahren, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden, regelmäßig nach drei Jahren möglich. Sie hinterlässt aber Spuren. Der Eintrag in öffentlichen Insolvenzbekanntmachungen und bei Auskunfteien bleibt auch nach der Restschuldbefreiung noch eine gewisse Zeit sichtbar, ein Treuhänder greift in Ihre Vermögensverhältnisse ein, und in bestimmten Berufen kann ein laufendes Verfahren zu Problemen führen.
Viele Betroffene wissen nicht, dass das Insolvenzrecht die außergerichtliche Einigung sogar vorschreibt.
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