Der Markt für klassische Arcade-Automaten, Flipper, Airhockey-Tische und Kraftmesser erlebt eine Renaissance. Gastronomen und Eventveranstalter nutzen diese Geräte gern, um die Verweildauer der Gäste zu verlängern oder schlichtweg die Atmosphäre zu lockern. Doch wer glaubt, dass bei Automaten ohne Geldgewinnmöglichkeit völlige Narrenfreiheit herrscht, irrt gewaltig. Zwar entfällt der strenge Würgegriff des Glücksspielstaatsvertrags, dem Geldspielgeräte unterliegen, doch auch für reine Unterhaltungsmodule greift ein engmaschiges Netz aus Gewerberecht, steuerlichen Abgaben und Sicherheitsvorschriften.
Definition und Auswahl: Die rechtliche Weichenstellung
Bevor der erste Stecker in die Dose wandert, muss Klarheit über die Geräteart herrschen. Der Gesetzgeber zieht eine harte Trennlinie zwischen Geldspielgeräten (mit Gewinnmöglichkeit) und Unterhaltungsgeräten (Warenspielgeräte oder reine Spaßmaschinen).
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