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Politik

Tunesien: Krisenübung zu Lebensmittelsicherheit

Praxistest soll helfen, im Ernstfall vorbereitet zu sein

Weltweit ist es die Aufgabe der für die Lebensmittelsicherheit
verantwortlichen Behörden, in Krisen schnell, effizient und angemessen zu
reagieren sowie die Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren schützen.
Für einen Praxistest des tunesischen Krisenmanagementsystems kamen in
Tunis rund 50 tunesische Behördenvertreterinnen und -vertreter vom 4. bis
6. Oktober 2022 zusammen. Mit Unterstützung von Expertinnen und Experten
des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und des Bundesamts für
Verbraucherschutz und Lebensmittel (BVL) simulierten sie einen
lebensmittelbedingten Krankheitsausbruch.

Insbesondere lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche können sich schnell
zu krisenhaften Ereignissen entwickeln. Um eine erfolgreiche
Krisenbewältigung zu proben, übten das BVL und das BfR als Teil eines
Projekts zu Lebensmittelsicherheit und gesundheitlichem Verbraucherschutz
in Tunesien gemeinsam mit den tunesischen Behörden für
Lebensmittelsicherheit INSSPA (Instance Nationale de la Sécurité Sanitaire
des Produits Alimentaires) und ANCSEP (Agence Nationale de Contrôle
Sanitaire et Environnemental des Produits, künftig ANER) eine Krise.

Vertreterinnen und Vertreter des tunesischen Gesundheitsministeriums und
weiterer Ministerien, der Risikomanagementbehörde INSSPA und der
Risikobewertungsbehörde ANCSEP sowie von Laboren und regionalen Behörden
probten den Ernstfall, wobei die Verbreitung kontaminierter Lebensmittel
simuliert wurde. Hier war dann auch schnelles Handeln gefragt. Denn über
eine erfolgreiche Ausbruchsaufklärung entscheidet der rasche
Informationsaustausch zwischen den Behörden des gesundheitlichen
Verbraucherschutzes auf allen Ebenen.

Expertinnen und Experten von BVL und BfR hatten ein herausforderndes
Szenario und Hintergrundinformationen für die Übung bereitgestellt und ihr
Wissen für eine erfolgreiche Krisenvorsorge, Ausbruchsbekämpfung und
Krisenkommunikation geteilt. Die Übung wurde zuvor genau auf die
Begebenheiten in Tunesien angepasst und sehr realitätsnah ausgestaltet,
ergänzt durch die Simulation einer Pressekonferenz über das
Ausbruchsgeschehen.

Die Einbeziehung verschiedener Partnerinstitutionen in den Workshop bot
die einzigartige Gelegenheit, das gesammelte Fachwissen aller
Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu nutzen, und das derzeitige
Krisenmanagementsystem für Lebensmittelsicherheit in Tunesien auf den
Prüfstand zu stellen sowie Schlussfolgerungen für dessen zukünftige
Entwicklungen zu ziehen.

Deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren ebenfalls, denn mit
der zunehmenden Globalisierung des Lebensmittelmarktes können lokale
lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche eine grenzüberschreitende oder
sogar multinationale Bedeutung erlangen. Routine beim Erkennen, Melden,
Untersuchen und Kontrollieren sind notwendig, um im Falle eines Ausbruchs
ein schnelles Handeln der Behörden zu garantieren.

Zum Hintergrund

Das BfR und das BVL kooperieren auf verschiedenen Ebenen mit Behörden
anderer Staaten. Sie verfolgen mit diesem internationalen Engagement das
Ziel, über Partnerschaften die Lebensmittelsicherheit in den
Erzeugerländern nachhaltig zu stärken und so auch auf diesem Wege ein
hohes Verbraucherschutzniveau in Deutschland und Europa zu gewährleisten.

Im Jahr 2019 trat in Tunesien ein neues Lebensmittelsicherheitsgesetz in
Kraft, das den Aufbau effektiver behördlicher Strukturen für
Risikobewertung, Risikomanagement und Risikokommunikation vorsieht.
Gemeinsam unterstützen BfR und BVL die tunesischen Partner bei der
Umsetzung.

Das Projekt „Stärkung der Lebensmittelsicherheit und des gesundheitlichen
Verbraucherschutzes in Tunesien“ ist das erste Vorhaben, das auf der
„Vereinbarung über die Einbindung von Einrichtungen des BMEL
(Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) - Geschäftsbereichs
in Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit“ basiert. Der Zweck ist die
Einbindung des Geschäftsbereichs des BMEL in die
Entwicklungszusammenarbeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit (BMZ).

Über das BVL

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist
eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Das BVL trägt
mit vielfältigen Maßnahmen zur Lebensmittelsicherheit bei. Im
Krisenmanagement hat das BVL eine koordinierende Aufgabe. Es spricht
außerdem Zulassungen aus und koordiniert gemeinsam mit den Bundesländern
Überwachungsprogramme. Im Rahmen des europäischen Schnellwarnsystems sorgt
das BVL für den Informationsfluss zwischen der EU und den Bundesländern.

Über das BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich
unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die
Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und
Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in
engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.

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Gut 6,6 Millionen Beschäftigte profitieren von Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro

Neue Studie des WSI

Gut 6,6 Millionen Beschäftigte profitieren von Mindestlohnerhöhung auf 12
Euro – Studie liefert Daten für alle Städte und Landkreise

Rund 6,64 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland
werden von der Mindestlohnerhöhung zum 1. Oktober profitieren, weil sie
aktuell weniger als 12 Euro brutto pro Stunde erhalten. Das entspricht
17,8 Prozent aller Beschäftigten, die einen gesetzlichen Anspruch auf den
Mindestlohn haben (also ohne Auszubildende und Schüler in Minijobs, die
vom Mindestlohngesetz ausgenommen sind). In Ostdeutschland liegt die Quote
bei 29,1 Prozent, in Westdeutschland, inklusive Berlin, bei 16,1 Prozent.
Im bundesweiten Vergleich am höchsten ist der Anteil der Beschäftigten,
die im Zuge der Mindestlohnerhöhung Anspruch auf eine Entgelterhöhung
haben, in den Kreisen Sonneberg in Thüringen (44,0 Prozent), Teltow-
Fläming (Brandenburg; 43,1 Prozent), Saale-Orla (Thüringen; 40,0 Prozent)
und Vorpommern-Rügen (39,0 Prozent). Am niedrigsten ist der Anteil der
Beschäftigten, die aktuell noch unter 12 Euro die Stunde verdienen, in
Wolfsburg (7,9 Prozent), Erlangen (8,1 Prozent), dem Landkreis München
(9,7 Prozent) und in Stuttgart (10,3 Prozent). Das ergibt eine neue Studie
des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-
Böckler-Stiftung, die detaillierte Daten für alle Bundesländer und die 400
deutschen Landkreise und kreisfreien Städte liefert (siehe auch die
interaktive Karte sowie die ausführlichen Datenblätter; Link unten).* Die
regionale Verteilung steht im Einklang mit dem Ergebnis einer WSI-Studie
von 2021, die zeigte, dass die Anhebung des Mindestlohns vor allem die
Entlohnung von Beschäftigten ohne Tarifvertrag verbessert. Unter den 6,64
Millionen Menschen mit Stundenlöhnen unter 12 Euro sind knapp 2,55
Millionen Vollzeitbeschäftigte, 1,81 Millionen Teilzeitbeschäftigte und
knapp 2,29 Millionen Personen, die als einzige Beschäftigung einen Minijob
haben.

„Der Mindestlohn von 12 Euro bringt vielen Beschäftigten eine spürbare
Lohnsteigerung in einer Zeit, in der das wegen hoher Preise bei Energie
und Lebensmitteln besonders wichtig ist. Und das ohne absehbare
Auswirkungen auf die Beschäftigung, wie zum Beispiel eine aktuelle
Befragung unter den Arbeitsagenturen ergibt“, sagt WSI-Arbeitsmarktexperte
Dr. Eric Seils, der die Studie zusammen mit seinem Kollegen Dr. Toralf
Pusch verfasst hat. „Die Mindestlohnerhöhung trägt regional breit
gefächert zur Stabilisierung der Kaufkraft bei“, ergänzt Pusch. Damit
setze sich ein Effekt fort, den das WSI in einer kürzlich veröffentlichten
Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission schon für die Jahre nach der
Einführung der gesetzlichen Untergrenze nachgewiesen hat: Spürbare
Einkommensverbesserungen, die insbesondere in ärmeren Regionen mit hoher
Bedeutung des Mindestlohns wirken und den Konsum stärken.**

In ihrer Untersuchung haben Pusch und Seils das Sozio-oekonomische Panel
(SOEP) und die neuesten verfügbaren Daten des Statistischen Bundesamts und
der Bundesagentur für Arbeit verwendet und bis September 2022
fortgeschrieben. Damit können die WSI-Forscher eine Hochrechnung zur Zahl
der Beschäftigten vorlegen, die aktuell für weniger als 12 Euro arbeiten,
und diese auf die Ebene der Bundesländer, kreisfreien Städte und
Landkreise herunterbrechen.

Schaut man auf die Bundesländer, ist in Mecklenburg-Vorpommern der Anteil
der Beschäftigten, die von 12 Euro Mindestlohn profitieren, mit 31,2
Prozent am höchsten, gefolgt von Thüringen (30,8 Prozent). In absoluten
Zahlen gilt das, wenig überraschend, für die bevölkerungsreichsten
Bundesländer Nordrhein-Westfalen (rund 1,3 Millionen Beschäftigte; Quote
16,8 Prozent) und Bayern (gut 930.000, Quote 14,7 Prozent). Unter den
deutschen Millionenstädten weist Berlin mit 17,8 Prozent und knapp 305.000
Personen die höchste Quote und absolute Zahl der Betroffenen auf. Mit
Blick auf den Anteil folgen Hamburg (14,7 Prozent; gut 160.000), Köln
(14,5 Prozent; gut 94.000 Personen) und München (11,1 Prozent; gut
107.000).

Die Analyse zeigt auch, dass sich die Betroffenheit von niedrigen Löhnen
erheblich nach Typ der Beschäftigung und Arbeitszeit unterscheidet: Mit
Abstand am größten ist der Anteil unter Minijobbenden ohne weiteres
Arbeitsverhältnis: Knapp 80 Prozent von ihnen verdienen aktuell noch
weniger als 12 Euro die Stunde. Unter Teilzeitbeschäftigten sind es 20,1
Prozent und bei Vollzeitbeschäftigten 9,9 Prozent.

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Depression & Migration: Online-Programm für Geflüchtete aus der Ukraine

Kostenfreies Selbsthilfe-Programm bietet Fachpersonal Möglichkeit,
ukrainische Geflüchtete mit Depression zu unterstützen – 14 weitere
Sprachen inkl. Arabisch verfügbar

Leipzig, 26.09.2022 – Für Migrantinnen und Migranten mit Depression steht
das Online-Programm iFightDepression nun in einer ukrainischen
Sprachversion zur Verfügung. Das an die kognitive Verhaltenstherapie
angelehnte Online-Programm hilft Betroffenen, ihre Erkrankung besser zu
verstehen und zeigt Übungen für den Alltag.

Sprachbarrieren und Versorgungsengpässe für ukrainische Geflüchtete

Die ukrainische Version richtet sich an Geflüchtete in Deutschland und
soll helfen, Sprachbarrieren und Versorgungsengpässe zu überbrücken. Mehr
als 967.000 Menschen sind laut Bundesinnenministerium aus dem Krieg in der
Ukraine nach Deutschland geflüchtet. „Psychisch erkrankte Flüchtlinge
mussten die Behandlung in ihrer Heimat unterbrechen und haben es besonders
schwer, in einem neuen Land Hilfe zu finden. Es fehlen Psychotherapeuten
und Ärzte, die sie in ihrer Muttersprache behandeln können. Mit der
ukrainischen Version des iFightDepression-Programms wollen wir die
Versorgungssituation verbessern und insbesondere Patienten helfen, die
sonst gar keine Unterstützung bekommen würden“, erklärt Prof. Ulrich
Hegerl, Vorsitzender Stiftung Deutsche Depressionshilfe und
Suizidprävention/ Inhaber der Senckenberg-Professur an der Universität
Frankfurt/M. Die ukrainische Version des iFightDepression-Programms
enthält den zusätzlichen Workshop „Die innere Stärke finden“, der die
Resilienz von Menschen stärken soll, die in schwierigen Lebensumständen
und Krisen leben.

Begleitung durch ärztliches und psychotherapeutisches Fachpersonal sowie
Mitarbeitende in Flüchtlingshilfe

Studien belegen die Wirksamkeit von Online-Programmen vor allem dann, wenn
sie von Fachpersonal begleitet werden. Dann sind Online-Angebote ebenso
wirksam wie eine reguläre Psychotherapie. Vor diesem Hintergrund ist
iFightDepression nur für Patienten zugänglich, die dabei professionell
begleitet werden. Als Begleiter des iFightDepression-Programms können sich
Ärzte/Ärztinnen und Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen aber auch
Fachpersonal aus der Flüchtlingshilfe qualifizieren. Nachdem sie ein CME-
zertifiziertes 70-minütiges Online-Training durchlaufen haben, können sie
Patienten und Patientinnen zur Nutzung einladen. iFightDepression ist
sowohl für Fachpersonal als auch für Nutzerinnen und Nutzer kostenfrei.

Kostenfrei in 14 weiteren Sprachen verfügbar

Die Wirksamkeit von iFightDepression wurde in einer randomisierten
kontrollierten Studie (Oehler et al., 2020) nachgewiesen. iFightDepression
ist neben Ukrainisch auch in einer kultursensitiven arabischen Version und
in 13 weiteren Sprachen kostenfrei verfügbar. Mehr Informationen unter:
https://tool.ifightdepression.com
iFightDepression ist ein Projekt der European Alliance Against Depression
(EAAD). Die Verbreitung in Deutschland erfolgt über die Stiftung Deutsche
Depressionshilfe und Suizidprävention.

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Angriffskrieg auf die Ukraine rückt Strahlenschutz stärker ins Bewusstsein

BMUV und BfS stellen zweite Studie zur Wahrnehmung von Strahlung in der
Bevölkerung vor

Knapp die Hälfte der Menschen in Deutschland vertraut darauf, dass der
Staat sie im Falle eines Unfalls in einem Atomkraftwerk schützen wird.
Aufklärungsbedarf besteht dahingehend, wie sich die Bevölkerung bei einem
möglichen AKW-Unfall verhalten soll. Das ist ein Ergebnis der Studie „Was
denkt Deutschland über Strahlung?“, die das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und das
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) gemeinsam in Berlin vorgestellt haben.

Die Ereignisse in der Ukraine zeigen, wie schnell das Risiko einer
atomaren Bedrohung steigen kann. „Es ist unsere Pflicht, die Bevölkerung
bestmöglich über Risiken und Schutzmaßnahmen zu informieren und
Aufklärungsarbeit zu leisten“, sagt Christian Kühn, Parlamentarischer
Staatssekretär im BMUV. „Wo Wissen fehlt, müssen wir die Lücken
schließen.“

Bei der Umfrage im Auftrag des BfS sagten 63 Prozent der Bürger*innen,
eine mögliche radioaktive Belastung durch Atomkraftwerke nach einem Unfall
beunruhige sie sehr. BfS-Präsidentin Inge Paulini betont: „Uns haben in
den ersten Wochen des Krieges viele Fragen erreicht. Oft wollten Menschen
wissen, welche Schutzmaßnahmen in Deutschland bei einem Zwischenfall in
der Ukraine ergriffen werden müssten.“ Die Studie ergab, dass nur zwei von
zehn der Befragten wissen, wie sie sich bei einem möglichen Unfall in
einem Atomkraftwerk verhalten sollten.

Paulini: Klarer Auftrag an Bund, Länder und Kommunen
In der Studie, die zum zweiten Mal nach 2019 stattfand, nennen die meisten
der Befragten als wichtigste Informationsquelle im Falle eines nuklearen
Notfalls das Internet, gefolgt von Fernsehen und Radio. An die
öffentlichen Stellen in der Kommune, im Land oder auch an das BfS würden
sich nur jeweils 13 Prozent der Befragten wenden.

Paulini sieht als Resultat der Studie Handlungsbedarf auf mehreren Ebenen.
„Das ist ein klarer Auftrag an Bund, Länder und Kommunen, die eigenen
Informationsangebote weiter zu verbessern.“ Außerdem fordert sie mehr
Verzahnung des Katastrophenschutzes mit den Planungen für den
radiologischen Notfall: „Vieles davon ist im Strahlenschutzgesetz von 2017
schon angelegt worden. Wenn nun der Bevölkerungs- und Katastrophenschutz
insbesondere infolge der Erfahrungen aus der Flutkatastrophe im
vergangenen Jahr und der Corona-Pandemie neu aufgestellt wird, muss auch
der radiologische Notfall mitgedacht werden.“

Neben Atomkraft sind Mobilfunk- und UV-Strahlung besonders präsent
Zu den Strahlungsthemen, die in der Bevölkerung besonders präsent sind,
zählen neben der Atomkraft und deren möglichen Auswirkungen die
Mobilfunkstrahlung sowie die UV-Strahlung. Ein Großteil der Menschen (62
Prozent) kommt im Alltag nach eigenen Angaben am intensivsten über
Mobilfunk mit dem Thema Strahlung in Berührung. Besorgnis ruft die
Strahlung durch Mobilfunkgeräte und Mobilfunkmasten bei der Mehrheit eher
nicht hervor. Obwohl unterhalb der Grenzwerte keine Gesundheitsschäden zu
befürchten sind, äußern sich sieben beziehungsweise neun Prozent darüber
sehr beunruhigt.

Beim Thema Sonne und UV-Strahlung kennen viele die Risiken: 78 Prozent der
Befragten haben sich zum Thema Sonnenschutz informiert. Wissen und
Verhalten fallen jedoch oft auseinander: Nur 46 Prozent der Menschen
cremen sich zum Beispiel in der Sommersonne immer ein. Frauen schützen
sich deutlich häufiger als Männer. Über den jeweils aktuellen UV-Index,
der bei der Risikoeinschätzung hilft, informiert sich die Mehrheit der
Leute nie - und das, obwohl die Hautkrebszahlen steigen. „Individueller
Sonnenschutz und mehr Maßnahmen zum Schaffen von Schatten durch Bund,
Länder und Kommunen sollten Hand in Hand gehen“, sagt Kühn.

Das Risiko durch Radon wird massiv unterschätzt
Radon wird im Vergleich zu allen anderen abgefragten Strahlungsrisiken am
wenigsten als Gesundheitsrisiko eingeschätzt. Elf Prozent der Befragten
wissen gar nicht, ob das radioaktive Gas überhaupt eine Gefahr darstellt.
Dabei ist Radon nach dem Rauchen eine der wichtigsten Ursachen von
Lungenkrebs. „Beim Edelgas Radon laufen Risiko und Risikoeinschätzung
diametral auseinander“, fasst Parlamentarischer Staatssekretär Kühn
zusammen. „Hier müssen wir verstärkt handeln und noch mehr Aufklärung
leisten!“

Großes Vertrauen und unterschiedliche Risikowahrnehmung im Strahlenschutz
Insgesamt zeigt die Befragung, dass das Gefühl, in Sachen Strahlung vom
Staat geschützt zu werden, gestiegen ist. Besonders ausgeprägt ist das in
der Medizin: 82 Prozent der Befragten fühlen sich hier gut bis sehr gut
geschützt – dieser Anteil war auch in der Vorgängerstudie von 2019 mit 70
Prozent schon sehr hoch. Auch das Gefühl der Informiertheit über Strahlung
im Allgemeinen ist im Vergleich zu 2019 etwas gestiegen. Allerdings liegt
es weiter auf einem niedrigen Niveau.

Paulini: „Die Studie zeigt, dass es in der Bevölkerung erhebliche
Unterschiede bei der Wahrnehmung der einzelnen Strahlungsarten sowie ihres
Risikopotenzials gibt. So passen u.a. bei Mobilfunk und UV-Strahlung die
Risikowahrnehmung und das tatsächliche Risiko nicht zueinander. Dies
begreifen wir als Auftrag an uns, dazu weiter intensiv zu informieren und
aufzuklären und auch den Dialog mit den Bürger*innen zu suchen.“

Bund, Länder und Kommunen bieten Informationsangebote
Informationen zum Strahlenschutz allgemein sowie zum radiologischen
Notfall sind auf den  Internetseiten des BMUV (www.bmuv.de) und des BfS
(www.bfs.de/notfallschutz) zu finden. Weitere Informationen zum
Strahlenschutz-Notfall für die Bevölkerung halten Länder und Kommunen
bereit.

Die repräsentative Studie „Was denkt Deutschland über Strahlung?“ ist von
der Gesellschaft für Innovative Marktforschung (GIM) im Auftrag des BfS
durchgeführt worden und besteht aus zwei Teilen. Im Zeitraum von April bis
Mai 2022 wurden rund 2000 Personen ab 16 Jahren zu ihrer Einstellung
hinsichtlich Strahlung beziehungsweise ihrem Wissen hierzu befragt.
Bereits im November 2021 sowie im Januar 2022 fand der qualitative
Studienteil mit Einzelinterviews und Gruppendiskussionen statt. Die Studie
ist nach 2019 die zweite dieser Art. Ziel der Untersuchungsreihe ist, die
Wahrnehmungen, Kenntnisse und Informationsbedürfnisse der Bevölkerung in
Deutschland zu erfassen und daraus Handlungsempfehlungen abzuleiten.

Link zum Livestream:    PK am 22.09.22, 10.00 – 11.00 Uhr
Veranstaltungshof des Bundesumweltministeriums
Link zur Studie:                www.bfs.de/strahlenbewusstsein22
Kurzfassung:            Ausgewählte Ergebnisse und Grafiken

Vorgängerstudie:         www.bfs.de/strahlenbewusstsein19

Bundesamt für Strahlenschutz
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) arbeitet für den Schutz des
Menschen und der Umwelt vor Schäden durch Strahlung. Das BfS informiert
die Bevölkerung und berät die Bundesregierung in allen Fragen des
Strahlenschutzes. Die über 550 Beschäftigten bewerten Strahlenrisiken,
überwachen die Umweltradioaktivität, unterstützen aktiv im radiologischen
Notfallschutz und nehmen hoheitliche Aufgaben wahr, darunter im
medizinischen und beruflichen Strahlenschutz. Ultraviolette Strahlung und
strahlenrelevante Aspekte der Digitalisierung und Energiewende sind
weitere Arbeitsfelder. Als wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde
betreibt das BfS Forschung und ist mit nationalen und internationalen
Fachleuten vernetzt. Weitere Informationen unter www.bfs.de.

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