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Politik

Anfrage an Bundesregierung: Sind wir im Krieg mit Russland?

Die Linke-Abgeordnete Zaklin Nastic möchte von der Bundesregierung eine Klarstellung zu den Aussagen von Außenministerin Annalena Baerbock.

26.01.2023 | 15:06 Uhr
Annalena Baerbock auf der Vollsammlung des Europarats in Straßburg. 
Annalena Baerbock auf der Vollsammlung des Europarats in Straßburg.AP

Die Abgeordnete der Linkspartei, Zaklin Nastic, hat die Bundesregierung in einer schriftlichen Anfrage um Aufklärung über den Status des deutschen Engagements in der Ukraine gebeten. Nastic fragt in der Anfrage, die der Berliner Zeitung vorliegt: „Hat Bundesaußenministerin Baerbock mit ihrer im Europarat getätigten Äußerung ,wir kämpfen einen Krieg gegen Russland‘ den Krieg erklärt und wie verhält sich ihre Aussage zur Positionierung der Bundesregierung, die regelmäßig betont, Deutschland sei keine Kriegspartei?“ Nastic weiter: „Vorausgesetzt, die Bundesregierung bleibt bei ihrer Position, Deutschland sei keinesfalls Kriegspartei, welche Konsequenzen wird der Bundeskanzler aus der (dann offensichtlich unabgestimmten und seiner Position widersprechenden) Äußerung ,wir kämpfen einen Krieg gegen Russland‘ von Außenministerin Baerbock  ziehen und welche Kommunikation der Bundesregierung hat seit der Äußerung von Frau Baerbock in Richtung Moskau stattgefunden, um besagte Aussage richtigzustellen bzw. sich von ihr zu distanzieren?“


US-Professoren kommen zu dem Ergebnis, dass die Aussage wohl nicht als Kriegserklärung zu interpretieren sei. Hilary Appel vom Claremont McKenna College in Claremont, Kalifornien, sagte dem Magazin Newsweek, dass Baerbock „sich falsch ausgedrückt“ habe. Appel bezeichnete die Aussage Baerbocks als „einen faszinierenden und wichtigen Fehler, der den Interessen Russlands dient“. Russland versuche nämlich ständig zu erklären, dass sein übergeordneter Krieg gegen die Nato gerichtet sei, nicht nur gegen die Ukraine.

„Russland zieht es vor, dies als Stellvertreterkrieg zu charakterisieren, um seine Aktionen zu rechtfertigen und seine schlechte Leistung auf dem Schlachtfeld zu erklären“, sagte Appel. „Im Gegensatz dazu charakterisieren die USA und ihre Nato-Verbündeten dies als einen Krieg zwischen Russland und der Ukraine, in dem der Westen die Verteidigung der Ukraine gegen eine nicht provozierte Invasion unterstützt.“

 
Außenministerin Annalena Baerbock: „Wir kämpfen einen Krieg gegen Russland“

Außenministerin Annalena Baerbock: „Wir kämpfen einen Krieg gegen Russland“

gestern

Mikhail Troitskiy, Professor für Praxis an der Universität von Wisconsin-Madison, sagte Newsweek, dass Baerbocks Verwendung des Begriffs „Krieg“ wahrscheinlich eher sinnbildlich als wörtlich sei, geprägt von der emotionalen Atmosphäre beim Europarat. „Es war keine Kriegserklärung oder ein Signal für eine radikale Abkehr von einer milderen Position – wie sie zum Beispiel von Nato-Beamten dargelegt wird, wenn diese sagen, dass die Nato die Ukraine unterstützt, aber vor dem Kampf gegen Russland zurückschreckt“, sagte Troitskiy. Obwohl die Aussagen einen Bruch mit der früheren zurückhaltenden offiziellen Rhetorik darstellten, sei „die Aussage über einen ‚Krieg mit Russland‘ keine sehr große Sache (no big deal)“. Die Entscheidung, Panzer und andere schwere Waffen an die Ukraine zu liefern, sei dagegen viel wichtiger.

 
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Ukrainischer Präsident trifft Studierende aus Frankfurt (Oder) und Berlin zu einem digitalen Austausch

Studierende der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) und aller
Berliner Universitäten haben am Dienstag, dem 17. Januar 2023, 15.00 Uhr
bis 16.30 Uhr, die Gelegenheit, den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr
Selenskyj zu einem digitalen Gespräch in deutscher Sprache zu treffen.

Die Veranstaltung an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder)
findet in Hörsaal 4 im Gräfin-Dönhoff-Gebäude, Europaplatz 1 statt.
Eingeladen zur Teilnahme vor Ort in Präsenz sind angemeldete Studierende
und Angehörige der Europa-Universität Viadrina.
In Berlin findet die Veranstaltung für angemeldete Studierende im Fritz-
Reuter-Saal der Humboldt-Universität, Dorotheenstraße 24, Berlin-Mitte
statt.

Für alle Interessierten wird die Online-Veranstaltung zusätzlich live im
Internet als Stream in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt; dieser
kann ohne vorherige Anmeldung unter folgendem Link verfolgt werden:
https://www.youtube.com/watch?v=T_kphp-GbF8.

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Frühzeitiger Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erhöht Bildungserwartungen und Bildungschancen

Neue Analysen des BiB und bisherige Befunde zu den Wirkungen der
Staatsangehörigkeitsreform von 1999 aus Sicht der Bildungsforschung

30 Prozent der in Deutschland lebenden Kinder haben mindestens ein
Elternteil mit eigener Migrationserfahrung. Auch ein Teil von ihnen würde
von der derzeit diskutierten Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes
profitieren. Analysen zu den Wirkungen früherer Reformen des
Staatsangehörigkeitsrechts geben nämlich Hinweise darauf, dass die
Einführung des Geburtsortsprinzips beim Erwerb der Staatsangehörigkeit die
Bildungschancen der davon betroffenen Kinder begünstigt hat. So zeigen
neue Berechnungen des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB),
dass sich mit dem Erlangen der deutschen Staatsangehörigkeit bei Geburt
sowohl Bildungserwartungen als auch schulische Leistungen von Kindern
ausländischer Eltern erhöhen können. Erwartungen von Kindern und Eltern
hinsichtlich zukünftiger Schulabschlüsse der Kinder, sogenannte
„Bildungsaspirationen“, gelten als wichtiger Indikator für den
Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen. Das zeigen zahlreiche
nationale und internationale Studien.

Frühzeitiger Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erhöht den
Bildungserfolg bei Kindern

Analysen des BiB auf Basis des Nationalen Bildungspanels (NEPS) haben die
Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1999 evaluiert, mit der das
sogenannte „Geburtsorts­prinzip “ ergänzend eingeführt wurde. Dies
bedeutet: Kinder ausländischer Eltern, die ab dem 1. Januar 2000 in
Deutschland geboren wurden und von denen mindestens ein Elternteil bereits
mindestens acht Jahre lang rechtmäßig in Deutschland gelebt hat und ein
unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt, erlangen automatisch bei Geburt
die deutsche Staatsangehörigkeit. Zur Messung eines möglichen kausalen
Effektes des frühen Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit auf den
Bildungserfolg von Kindern vergleicht das BiB Kinder auf zwei
verschiedenen Ebenen: Zum einen Kinder, die im Jahr vor der Reform geboren
sind mit Kindern, die im Jahr nach der Reform geboren wurden. Zum anderen
Kinder, deren Eltern die vorgeschriebene achtjährige Aufenthaltsbedingung
erfüllen mit Kindern, deren Eltern diese Bedingung nicht erfüllen. Die
Ergebnisse des BiB belegen, dass sich der Erwerb der deutschen
Staatsangehörigkeit von Kindern bei Geburt positiv auf die
Wahrscheinlichkeit auswirkt, wonach das Abitur der gewünschte und als
realistisch angesehene Schulabschluss des Kindes und der Eltern ist.
„Sowohl Eltern als auch Kinder selbst erwarten sehr viel häufiger als
diejenigen, die nicht von der Reform betroffen waren, dass das Kind bzw.
es selbst die Schule mit dem Abitur abschließt“, erklärt Elena Ziege,
Bildungsforscherin am BiB. Es sind 14 bzw. 16 Prozent mehr, die dies
erwarten. Mit der deutschen Staatsangehörigkeit steigt aber nicht nur die
Erwartung, das Abitur erfolgreich abzuschließen - es nimmt auch die
Wahrscheinlichkeit zu, dass das Kind nach der vierten Klasse tatsächlich
ein Gymnasium besucht. Im Vergleich zu den Kindern, die nicht von der
Reform betroffen waren, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit von 46 auf 62
Prozent. Der Effekt, dass eher ein Gymnasium besucht wird, lässt sich über
die gesamte Schulzeit beobachten.

Teilhabe der Kinder steigert soziale Interaktion der Eltern

Andere wissenschaftliche Untersuchungen belegen ebenfalls die positive
Wirkung des frühzeitigen Staatsangehörigkeitserwerbs auf Kinder mit
Migrationshintergrund: Die deutsche Staatsangehörigkeit vergrößert demnach
auch die Wahrscheinlichkeit eines Kitabesuchs. Zusätzlich verbessern sich
ihre Deutschkenntnisse, das sozioemotionale Verhalten und die
Schulleistungen. Darüber hinaus wiederholen Kinder, die nach der
Staatsangehörigkeitsreform die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt
erwerben konnten, seltener eine Klasse. Weitere Studienergebnisse zeigen
auch, dass sich durch den frühen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
der Kinder die soziale Interaktion der Eltern mit Deutschen erhöht.
Darüber hinaus verbessern die Eltern ihre Deutschfähigkeiten und lesen
häufiger deutsche Zeitungen, was sich wiederum positiv auf die Kinder
auswirken kann. „In der empirischen Forschung gibt es zahlreiche Hinweise
darauf, welche positiven Auswirkungen ein früherer Erwerb der deutschen
Staatsangehörigkeit auf die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen
in Deutschland haben könnte - auch das sollte bei der gegenwärtigen
Diskussion nicht außer Acht gelassen werden“, so BiB-Direktorin C.
Katharina Spieß.

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Initiative im Europäischen Parlament gegen Benachteiligung junger Krebspatient:innen bei Krediten

n Deutschland erkranken pro Jahr etwa 16.500 junge Erwachsene im Alter
zwischen 18 und 39 Jahren an Krebs. Über 80 Prozent von ihnen können
geheilt werden. Die Folgen ihrer Erkrankung tragen sie jedoch ein Leben
lang. Jetzt will eine Initiative des Europäischen Parlaments erreichen,
dass Überlebende nach Krebserkrankung spätestens zehn Jahre nach Ende der
Behandlung bei der Vergabe von Verbraucherkrediten nicht mehr
benachteiligt werden dürfen.

So erfreulich die Fortschritte in der Behandlung von Krebs bei jungen
Erwachsenen und Kindern auch sind – die Ungleichbehandlung nach der
Erkrankung erstreckt sich über viele Lebensbereiche. Gegenstand vieler
Beratungsgespräche der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs
sind Probleme bei der Aufnahme von Krediten, dem Abschluss von
Versicherungen wie Krankenhauszusatz- oder (Risiko-) Lebensversicherungen
oder der Verbeamtung. Auch eine Adoption von Kindern wird selbst viele
Jahre nach geheilter Krebserkrankung häufig abgelehnt.

Die Betroffenen wünschen sich, dass ihre geheilte Krebserkrankung nach
einer angemessenen Zeit „vergessen“ wird und sie dadurch keine Nachteile
mehr erfahren. Im Europäischen Parlament besteht jetzt eine Initiative,
die zumindest auf dem Gebiet der Verbraucherkredite aus diesem Wunsch
Wirklichkeit werden lassen könnte.

Europäische Richtlinie für Verbraucherkredite und das „Recht auf
Vergessenwerden“

Am 30.6.2021 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine
Richtlinie über Verbraucherkredite  vor. Gegenstand der Richtlinie sollen
Verbraucherkredite bis 100.000 Euro sein. Immobilienkredite werden
Gegenstand einer getrennten Richtlinie sein. Aus dem Europäischen
Parlament wurden vier Änderungsvorschläge eingebracht, die die
Benachteiligung junger Menschen nach geheilter Krebserkrankung beenden
sollen. Sie sind im Bericht des Ausschusses des Europäischen Parlaments
für Binnenmarkt und Verbraucher-schutz vom 25.8.2022  dokumentiert.

Beispielhaft hier der Kernsatz des Änderungsantrags 65. Er zielt auf die
Einführung eines neuen Absatzes in die Richtlinie, mit dem ein „Recht auf
Vergessenwerden“ für die Betroffenen realisiert werden soll:

„‘Recht auf Vergessenwerden‘ - das Recht von Personen, die einschlägige
ansteckende und nicht ansteckende Krankheiten wie Krebs überlebt haben,
ihre Diagnose zehn Jahre nach Ende ihrer Behandlung und bei Patienten,
deren Diagnose vor dem 18. Lebensjahr gestellt wurde, fünf Jahre nach Ende
ihrer Behandlung nicht mehr erklären müssen und nicht mehr anders
behandelt werden dürfen als Personen, die bei der Beantragung und beim
Zugang zu Finanzprodukten oder -dienstleistungen wie Versicherungen und
Darlehen keine solche Diagnose erhalten haben.“

Die Änderungsanträge 22, 121 und 142 zielen in die gleiche Richtung.

In den Änderungsanträgen wird darüber hinaus das „Recht auf
Vergessenwerden“ auch auf Versicherungspolicen ausgeweitet, die im
Zusammenhang mit Kreditvergaben gefordert werden. Dies betrifft zum
Beispiel Risikolebensversicherungen. Nach den Erfahrungen der Deutschen
Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs ist dies in der Praxis ein
wichtiger Punkt.

Derzeitiger Stand des Verfahrens zur Richtlinie für Verbraucherkredite

Der Vorschlag der Europäischen Kommission und die Änderungsanträge des
Parlaments liegen zurzeit im sogenannten „Trilog“ zur Diskussion und
Abstimmung.  Beteiligt sind dabei Delegierte der Kommission, des
Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats mit den Vertretern der
Finanz- und Wirtschaftsministerien der EU-Länder. Laut einer kürzlichen
Pressemitteilung  wurde jetzt eine Einigung erreicht. Soweit der
Mitteilung zu entnehmen ist, wird das „Recht auf Vergessenwerden“
zumindest auf den Abschluss von Versicherungen im Rahmen von
Kreditvergaben angewendet. Ob das „Recht auf Vergessenwerden“ auch
generell auf Kreditvergaben angewendet werden soll, bleibt in der
Pressemeldung offen.

Deutsche Vertreter im Europäischen Rat eher ablehnend gegenüber dem „Recht
auf Vergessenwerden“

Dr. Françoise Meunier von der European Cancer Patient Coalition berichtete
bei einem Treffen mit der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit
Krebs, dass die deutschen und österreichischen Delegierten des
Europäischen Rats der Einführung des „Recht auf Vergessenwerden“ in der
Richtlinie eher ablehnend gegenüberstehen. Demgegenüber haben Belgien,
Frankreich, Luxemburg, die Niederlande, Portugal und Rumänien bereits
entsprechende Regelungen in ihr nationales Recht aufgenommen. Laut Meunier
zeigen die Erfahrungen aus Frankreich seit 2016, dass von der
Kreditwirtschaft befürchtete Nachteile wie Verteuerungen für die breite
Masse der Konsumenten nicht eingetreten sind. Die skeptische Haltung der
deutschen und österreichischen Vertreter des Rats sei daher nicht
gerechtfertigt.

„Wir wünschen uns sehr, dass die deutschen Vertreter in der Europäischen
Kommission das ‚Recht auf Vergessenwerden‘ in der Richtlinie über
Verbraucherkredite voll und ganz unter-stützen“, sagt Prof. Dr. Mathias
Freund, Vorsitzender des Kuratoriums der Stiftung, und fährt fort:
„Krebspatientinnen und -patienten wünschen sich nach ihrer Heilung ein
normales Leben. Jegliche Diskriminierung muss ein Ende haben. Das ‚Recht
auf Vergessenwerden‘ muss in allen für diese jungen Menschen bedeutsamen
Bereichen eingeführt werden.“

So berichtet etwa Doktorandin Claudia, zum Zeitpunkt der Diagnose eines
Schilddrüsen-karzinoms 31 Jahre alt, von Diskriminierungserfahrungen beim
Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung: „Ich bin gegen Ende meines
Studiums erkrankt und nach Abschluss der Therapie ganz normal in den Beruf
eingestiegen. Ich hatte dann aber keine Chance mehr eine
Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Es ist total unfair, dass
ich wegen einer sechsmonatigen Krankheit in jungen Jahren meine
Arbeitskraft nicht mehr absichern kann.“

Stiftung sammelt Erfahrungen junger Betroffener unter
#RechtAufVergessenWerden

Die Stiftung bittet junge Betroffene, von ihren
Diskriminierungserfahrungen zu berichten und unter den Hashtags
#RechtAufVergessenWerden und #righttobeforgotten in der Öffentlichkeit
Aufmerksamkeit zu schaffen. Benachteiligungen sollten laut Stiftung nicht
im Dunkeln bleiben.

Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs

Jedes Jahr erkranken in Deutschland nahezu 16.500 junge Frauen und Männer
im Alter von 18 bis 39 Jahren an Krebs. Die Deutsche Stiftung für junge
Erwachsene mit Krebs ist Ansprechpartnerin für Patient:innen, Angehörige,
Wissenschaftler:innen, Unterstützer:innen und die Öffentlichkeit. Die
Stiftungsprojekte werden in enger Zusammenarbeit mit den jungen
Betroffenen, Fachärzt:innen sowie anderen Expert:innen entwickelt und
bieten direkte und kompetente Unterstützung für die jungen Patient:innen.
Die Stiftung ist im Juli 2014 von der DGHO Deutsche Gesellschaft für
Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. gegründet worden. Alle
Stiftungsprojekte werden ausschließlich durch Spenden finanziert. Die
Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs ist als gemeinnützig
anerkannt.

Spendenkonto der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs:
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE33 1002 0500 0001 8090 01, BIC: BFSW DE33

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[1] Entwurf der Richtlinie vom 30.6.2021: https://eur-
lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:2df39e27-da3e-11eb-895a-
01aa75ed71a1.0003.02/DOC_1&format=PDF
Anhänge: https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:2df39e27-da3e-
11eb-895a-01aa75ed71a1.0003.02/DOC_2&format=PDF

[2] https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-9-2022-0212_DE.pdf
[3]
https://www.europarl.europa.eu/cmsdata/253995/2021%200171(COD)-CCD-%202022%20-%20Articles.pdf
[4]
https://www.europarl.europa.eu/pdfs/news/expert/2022/12/press_release/20221128IPR58027/20221128IPR58027_en.pdf
[5] https://ecpc.org/

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