Bundestag beschließt Klagerecht für Verbraucherverbände beim Datenschutz
Der Bundestag hat heute das neue Verbandsklagerecht bei Datenschutzverstößen beschlossen. Damit lassen sich die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher in der digitalen Welt besser durchsetzen. Bislang mussten Unternehmen, die gegen Datenschutzgesetze verstießen, zu selten mit juristischen Folgen rechnen. Das soll sich durch die Reform des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) in Zukunft ändern.
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