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Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Duisburg

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Der Rat der Stadt Duisburg hat die Änderung der Hundesteuersatzung
beschlossen. Im Sinne der Gleichberechtigung können rückwirkend zum 1.
Oktober 2025 alle anerkannten Assistenzhunde auf entsprechenden Antrag
hin von der Hundesteuer befreit werden.


„Menschen mit nicht-sichtbaren Behinderungen, die einen Assistenzhund als
medizinisches Hilfsmittel verwenden, sind ab sofort von der Hundesteuer
befreit“, freut sich Jens Jordan, Inklusionsbeauftragter der Stadt Duisburg.
Assistenzhunde sind medizinische Hilfsmittel, die bei einer Vielzahl von
Behinderungen und chronischen Beeinträchtigungen (beispielsweise bei
Gehörlosigkeit, Epilepsie, Autismus, Diabetes) wichtige, oft lebensrettende
Aufgaben für ihre Menschen übernehmen. Sie haben besondere
Zutrittsrechte und dürfen überall dorthin, wo auch Menschen mit normalen
Straßenschuhen eintreten. Dabei sind Assistenzhunde mit der Kenndecke
und dem Führgeschirr eindeutig zu erkennen.
Die Stadt Duisburg hat sich bereits im Jahr 2024 der Kampagne
„Assistenzhund willkommen“ angeschlossen und gewährt seitdem
Assistenzhunden Zugang zu allen öffentlich zugänglichen Gebäuden.
Bürgerinnen und Bürger können sich ab sofort an das Amt für

Rechnungswesen und Steuern per E-Mail an steuerveranlagung@stadt-
duisburg.de wenden, um einen Antrag auf Befreiung von der Hundesteuer zu

stellen. Weitere Informationen unter www.duisburg.de (Stichwort:
„Hundesteuerbefreiung“)
Weitere Informationen zur Kampagne „Assistenzhund willkommen“ gibt es
unter www.pfotenpiloten.org/aw.

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