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Wohnen

DEN lädt ins „Aktuelle Energiestudio“ Erster Podcast blickt hinter die Kulissen des Deutschen Energieberater-Netzwerks

Jetzt gibt es das Deutsche Energieberater-Netzwerk (DEN) e.V. auch zum Hören. Rechtzeitig zum 20-jährigen Jubiläum laden seine Energieberaterinnen und Energieberater zum Podcast. In dessen erster Folge lassen Sie hinter die Kulissen des Netzwerks blicken, klären über seine Entstehungsgeschichte auf und sprechen wichtige Themen, Aufgaben und Perspektiven ihrer Tätigkeit an.

„Ein neues, frisches Medium, in dem es uns vor allem, aber eben nicht nur um Information geht, sondern in dem es auch menscheln darf“ – mit diesen Worten beschreibt Dipl.-Ing. Stefanie Koepsell den Zugang des DEN in den jetzt gestarteten Audiomitschnitten. In der Tat können die Hörerinnen und Hörer des Podcasts neben interessanten Einblicken in die Arbeit von Energieberaterinnen und Energieberatern auch prägende Akteure des DEN im Gespräch mit der Vorstandssprecherin kennenlernen.

 

…weiterlesen unter https://www.deutsches-energieberaternetzwerk.de/den-pm-18-2022/

 

Und warum die erste Folge unseres Podcasts den Titel ‚Gemüse statt Schokolade für unsere Gebäude‘ trägt, kann man hier erfahren:

https://www.deutsches-energieberaternetzwerk.de/das-deutsche-energieberater-netzwerk-e-v/podcast/

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Ein Treppenlift für zu Hause – welche Arten gibt es?

Ein Treppenlift erhöht die Mobilität innerhalb der eigenen vier Wände Symbolbild
Ein Treppenlift erhöht die Mobilität innerhalb der eigenen vier Wände Symbolbild

Ab einem gewissen Alter kann das Treppensteigen zur Qual werden. Das Überwältigen der Stiege artet zu einem anstrengenden Kraftakt aus, der nur unter Schmerzen bewältigt werden kann. Ein Treppenlift löst dieses Problem, indem er Menschen, bei denen das Gehen eingeschränkt ist, ohne weitere Hilfe zwischen den Stockwerken hin und her transportiert.

 

Im Zuge des Konzepts des barrierefreien Wohnens können Fördermittel abgerufen werden. Damit wird der Treppenlift erschwinglich und die Betroffenen bleiben länger selbstständig. So wird ein Auszug für betagte Menschen unnötig und sie können länger in ihrem gewohnten Umfeld bleiben. Ein entscheidender Faktor für den Erhalt der Lebensqualität im Alter.

Welche Typen von Treppenliften gibt es?

 

Ein Treppenlift ist eine Konstruktion, auf der ein Sitz oder eine Plattform angebracht ist. Bewegungseingeschränkte Menschen werden damit zwischen den Stockwerken befördert. Ein Treppenlift kann an jede Wohnsituation individuell angepasst werden. Dabei wird zwischen den folgenden Möglichkeiten unterschieden:

Standard-Sitzlift

 

Bei einem Sitzlift handelt es sich um das geläufigste Lift-Modell. Er eignet sich für Personen, denen das Hinsetzen und Aufstehen keine Probleme bereiten. Ein Sitzlift beansprucht wenig Platz und kann auch bei engen, kurvigen Treppen angebracht werden. Da die Sitzfläche umklappbar ist, stellt er für die anderen Mitbewohner kein Hindernis dar.

Stehlift

 

Stehlifte bieten eine Lösung für Menschen mit Beschwerden in den Gelenken, die nur unter Schmerzen eine sitzende Haltung einnehmen können. Am Lift ist anstelle des Sitzplatzes ein kleines Podest angebracht, das in Hüfthöhe über einen Sicherheitsbügel verfügt, der für Halt sorgt. Ein Stehlift eignet sich besonders für enge und kurvige Treppen, weil er noch platzsparender als ein Sitzlift arbeitet.

Plattformlift mit großer Traglast

 

Der Plattformlift ähnelt einem Stehlift, nur dass die Plattform um einiges größer ausfällt. Ein solcher Treppenlift ist mit bis zu 300 kg Traglast ausgestattet und bewältigt einen Menschen im Rollstuhl. Er eignet sich auch für Personen mit Gehilfen oder medizinischen Apparaten wie einem Infusionsschlauch oder einem Sauerstoffgerät.

Hublift

Ein Treppenlift erhöht die Mobilität innerhalb der eigenen vier Wände Symbolbild

Wenn im Alter die Elastizität des Bewegungsapparates und der Muskulatur nachlässt, kann das Treppensteigen zur Qual werden. Ein modernes Liftsystem für Ihr Zuhause schafft dabei Abhilfe und sorgt für eine bessere Mobilität innerhalb der eigenen vier Wände.

 

Ein Treppenlift erhält die Lebensqualität in gewohnter Umgebung

Bei einem Hublift handelt es sich weniger um einen Treppenlift. Er hat die Funktion eines Plattformlifts, läuft aber nicht entlang der Treppe, sondern überwindet Höhenunterschiede von bis zu drei Metern in senkrechter Richtung. Meist kommt er im Eingangsbereich zum Einsatz.

Homelift

 

Der Homelift gleicht einem normalen Aufzug, wurde aber speziell für den Einbau in Privathäusern konzipiert. Es muss kein Aufzugsschacht angelegt werden. Die erforderliche Technik ist in der Kabine und der Verkleidung untergebracht.

Außenlift

 

Sofern im Inneren des Gebäudes nicht genügend Platz vorhanden ist, um einen Treppenlift zu montieren, bietet sich ein Außenlift an. Ein solcher kann mehrere Stockwerke miteinander verbinden. In manchen Fällen muss dabei ein Fundament ausgehoben werden, um die Stabilität zu gewährleisten.

Lift für die Außentreppe

 

Für den Außenbereich können sowohl Lifte mit Sitz oder Podest verwendet werden. Bei diesen Modellen sind der Antrieb sowie alle anderen Elemente, die unter der Feuchtigkeit leiden, mit wetterfesten und UV-resistenten Materialien versiegelt.

Kosten für einen Treppenlift

 

Die Auswahl eines Treppenliftes hängt von den Bedürfnissen der Betroffenen, den baulichen Gegebenheiten sowie dem Budget ab. Die einfachste Option eines Sitzliftes bei gerader Treppe beläuft sich in einer Preisspanne von 3.200 bis 8.000 Euro. Sollte die Treppe eine oder mehrere Kurven besitzen, ist mit bis zu 13.900 Euro zu rechnen. Für einen Plattformlift im Innenbereich kann, je nach Form der Treppe, mit 8.000 bis 19.000 Euro kalkuliert werden. Hublifte schlagen mit bis zu 15.000 Euro zu Buche.

Treppenlifte erhalten staatliche Förderungen

 

Die öffentliche Hand stellt eine Vielzahl von Förderprogrammen für barrierefreies Wohnen zur Verfügung. Dabei ist die Pflegestufe maßgeblich. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) vergibt zinsgünstige Kredite bis 50.000 Euro und Zuschüsse von maximal 6.250 Euro. Von der Pflegekasse werden 4.000 Euro in Aussicht gestellt. Die jeweiligen Anträge müssen gestellt werden, bevor die Baumaßnahmen beginnen.

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So viele Dächer wie möglich: Empfehlungen für eine ambitioniertere EU- Solardach-Pflicht

Möglichst rasch – schon ab Ende 2024 – und auf möglichst vielen
Gebäudetypen sowie Parkplätzen soll die Solarpflicht gestaffelt innerhalb
der EU eingeführt werden. Zudem sollen alle Mitgliedsstaaten verpflichtet
werden, möglichst günstige Bedingungen im eigenen Land zu schaffen, damit
das gesamte geeignete Dachpotenzial für die Energieerzeugung mit Sonne
genutzt werden kann.

Alternativen zu den EU-Vorschlägen
Diese und weitere Empfehlungen hat ein Forschungsteam des Öko-Instituts im
Auftrag des Climate Action Network (CAN) Europe in einem Policy Brief
veröffentlicht. Das Ziel ist es zu zeigen, wie die die aktuellen
Vorschläge der EU-Kommission noch wirkungsvoller gestaltet werden können.
Diese plant die Solardach-Pflicht in der gesamten EU im Zuge der Änderung
der Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden (EPBD) einzuführen.
Schnelle und gestaffelte Einführung der Solarpflicht
Die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen empfehlen, die Solarpflicht
zwei Jahre früher, am 31. Dezember 2024 zu starten, als der Vorschlag der
Kommission vorsieht (31. Dezember 2026). So hätten die Mitgliedsstaaten
nach der geplanten Umsetzung auf EU-Ebene Mitte nächsten Jahres eineinhalb
Jahre Zeit, die EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Die nach Gebäudetypen gestaffelte Einführung würde einen frühzeitigen
Beginn der Pflicht ermöglichen. Parallel zur schrittweisen Ausweitung der
Pflicht können die benötigten Handwerker und Handwerkerinnen ausgebildet
und die Infrastruktur für das Material aufgebaut werden, um
Personalengpässe und Spitzen für die Solarindustrie zu vermeiden.

Mehr Flächen einbeziehen
Jedes Gebäude, egal welchen Typs, dessen Dach grundlegend saniert wird,
sollte, wie alle Neubauten, direkt von Ende 2024 an zur Installation einer
Solaranlage verpflichtet werden. Dies soll nach Ansicht des Expertenteams
vom Öko-Institut auch für neue Parkplätze gelten. Der Legislativvorschlag
der EU berücksichtigt bisher nicht die Solarinstallation zum Zeitpunkt
einer Dachsanierung.
Zudem soll, laut Policy Brief, die Pflicht für unrenovierte Gebäude neben
den von der EU vorgeschlagenen kommerziellen und öffentlichen Gebäuden
auch für gewerblich betriebene Wohngebäude gelten. Diese Pflicht soll
gestaffelt nach Dachgröße und nur für Dächer mit einer verbleibenden
Lebenserwartung von mindestens 20 Jahren eingeführt werden. Für bestehende
Wohngebäude in Privatbesitz sollen die Mitgliedsstaaten Anreize schaffen,
damit die Dächer mit Solaranlagen ausgestattet werden. Zudem kann ein
europäisches Solardachregister Immobilienbesitzenden ermöglichen, ihre
Dächer für die Photovoltaikanlagen Dritten zur Verfügung zu stellen.

Empfehlungen zu Solarthermie, Förderung, Bürokratie
Die europäische Solarpflicht sollte auch solarthermische Anlagen zur
Erfüllung der Pflicht zulassen. Da diese Anlagen meistens jedoch nur
geringe Anteile der Dachfläche belegen, würden sie nur in Kombination mit
einer Photovoltaikanlage die Solarpflicht erfüllen können. Die
Mitgliedsländer sollen Förderprogramme auflegen; auch spezifische für
einkommensschwache Haushalte. Denn auch diese sollen in die Pflicht
einbezogen werden, um sich an der Energiewende beteiligen zu können. Den
bürokratischen Aufwand soll eine Anlaufstelle für alle notwendigen
Informationen und Formulare („One-Stop-Shop“) so gering wie möglich
halten. Um ein Nachsteuern zu ermöglichen, sollen die Mitgliedsstaaten
regelmäßig über bestimmte Indikatoren für den Solarausbaufortschritt
berichten.

Das Öko-Institut ist eines der europaweit führenden, unabhängigen
Forschungs- und Beratungsinstitute für eine nachhaltige Zukunft. Seit der
Gründung im Jahr 1977 erarbeitet das Institut Grundlagen und Strategien,
wie die Vision einer nachhaltigen Entwicklung global, national und lokal
umgesetzt werden kann. Das Institut ist an den Standorten Freiburg,
Darmstadt und Berlin vertreten.
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Überprüfung von Gasheizungen ab 1. Oktober Pflicht DEN: „Probleme machen Engpässe bei Energieberatung und im Handwerk“

Zu Beginn der kalten Jahreszeit sagt die Bundesregierung energiefressenden Heizungen den Kampf an. Vom 1. Oktober an gilt die Pflicht zu einer regelmäßigen technischen Überprüfung von Gasheizungen. „Dies ist ein genauso notwendiger wie sinnvoller Schritt“, sagt der Vorsitzende des Deutschen Energieberater-Netzwerks, Dipl.-Ing. Hermann Dannecker. „Falsch eingestellte oder ungenügend gewartete Heizanlagen vergeuden unnötig Energie. Dies sollten wir uns nicht nur in der aktuellen Krisensituation nicht leisten, sondern auch aus Klimaschutzgründen abstellen.“

Betroffen von der Regelung sind Eigentümer von Gebäuden mit Gasheizungen. Sie müssen innerhalb der kommenden zwei Jahre einen Heizungs-Check durchführen. Ein hydraulischer Abgleich wird Pflicht für Eigentümer von Wohngebäuden ab sechs Wohnungen, ebenso von Nichtwohngebäuden ab 1.000 m², sofern diese eine zentrale Wärmeversorgung auf Erdgasbasis aufweisen. In einer ersten Stufe der Energiesparverordnung hatte man auf eine Änderung des Verhaltens beim Gas- und Stromverbrauch abgezielt. So wurden in öffentlichen Nichtwohngebäuden die Temperaturen gesenkt sowie die Heizung privater Schwimm- und Badebecken mit Gas oder mit Strom aus dem Netz untersagt.

 

Weiterlesen unter https://www.deutsches-energieberaternetzwerk.de/den-pm-17-2022/

 

 

Das Deutsche Energieberater-Netzwerk (DEN) e.V. ist ein Zusammenschluss über 800 Ingenieuren, Architekten und Technikern. Alle Mitglieder verbindet das gemeinsame Arbeitsgebiet der Beratungs- und Planungsleistungen zur effizienten Energienutzung und Einsatz von erneuerbaren Energien im Gebäudebestand, der Wohnungswirtschaft, Gewerbe und Industrie sowie für Kommunen. Ihre Beratung erbringen sie neutral und unabhängig.

 

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