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Gesundheit

mpulsgeber hilft Kommunen, bewegungsfreundlicher zu werden

Stadtteilspaziergänge, Bewegungskurse, barrierefreie Wanderwege oder
Boule-Plätze – Kommunen können viel dafür tun, das Lebensumfeld ihrer
älteren Bürgerinnen und Bürger bewegungsfreundlicher und damit gesünder zu
gestalten. Um sie dabei zu unterstützen, entsprechende Strukturen
aufzubauen und Bewegungsanreize zu schaffen, hat die Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BZgA) den „Impulsgeber Bewegungsförderung“
entwickelt: Das digitale Planungstool begleitet interessierte Städte und
Gemeinden Schritt für Schritt von der Planung über die praktische
Umsetzung bis zur Evaluation.

Der kostenlose Impulsgeber Bewegungsförderung ist wie ein Baukasten
angelegt, aus dem sich die Kommunen je nach ihren Erfordernissen und
Gegebenheiten bedienen können. Er wurde im Rahmen des BZgA-Programms
„Älter werden in Balance“ entwickelt, das durch den Verband der Privaten
Krankenversicherung e.V. (PKV) finanziell unterstützt wird.

Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung: „Mit dem Impulsgeber Bewegungsförderung wollen
wir Kommunen für das Thema sensibilisieren und einen Bewusstseinswandel
anstoßen. Viele ältere Menschen bewegen sich zu wenig, auch deshalb, weil
Anreize und Strukturen in ihrer Umgebung fehlen. Dabei ist der
gesundheitliche Nutzen von Bewegung vielfach belegt: Regelmäßige Bewegung
beugt Erkrankungen vor, steigert die Lebensqualität und dient dem Erhalt
einer selbstständigen Lebensführung im Alter. Kommunale Maßnahmen zur
Bewegungsförderung können daher entscheidend dazu beitragen, die
Gesundheit und somit auch die Autonomie und gesellschaftliche Teilhabe der
älteren Bürgerinnen und Bürger zu fördern. Zudem werden damit öffentliche
Räume belebt und die Klimafreundlichkeit verbessert.“

Dr. Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbands: „Bewegungsförderung ist
ein Schlüssel für ein langes aktives Leben und selbstbestimmtes Altern.
Mit dem Präventionsprogramm ‚Älter werden in Balance‘ fördert die Private
Krankenversicherung deshalb Projekte und neue Lösungsansätze, die den
Wandel zur bewegungsfreundlichen Gesellschaft vorantreiben. Der
‚Impulsgeber Bewegungsförderung‘ unterstützt als digitales
Planungsinstrument die Kommunen passgenau bei der Umsetzung vor Ort.“

Der Impulsgeber begleitet kommunale Akteurinnen und Akteure in jeder Phase
des Prozesses, unter anderem mit Informationen und Materialien, mit
Fragebögen und einem Auswertungsservice für die Ist-Analyse – sowie mit
ganz konkreten Praxisbeispielen, die Ideen für die Planung und Umsetzung
der Maßnahmen liefern.

Erprobt wurde er in den vergangenen drei Jahren bundesweit in
verschiedenen Modellregionen, die an der Entwicklung der Instrumente und
Materialien beteiligt waren. So wurden beispielsweise in der Modellregion
Mansfeld-Südharz mehrere Boule-Plätze, Bewegungsparcours und barrierearme
Wanderwege im öffentlichen Raum eingerichtet. Neu ausgebildete
Wanderbegleiterinnen und -begleiter unterstützen ältere Menschen bei der
Nutzung dieser Angebote. Auf regionaler Ebene wurden Steuerkreise
etabliert, lokale Politikerinnen und Politiker für die Thematik
sensibilisiert und Kümmerer qualifiziert, die das Projekt kontinuierlich
begleiten und verstetigen sollen.

10 gute Gründe für eine bewegungsfördernde Kommune

Bewegung zu fördern lohnt sich, denn das…
…stärkt das Bewegungs- und Sportverhalten der Bürgerinnen und Bürger
…fördert die Gesundheit und Selbstständigkeit der Bürgerinnen und Bürger
…verhilft zu mehr Lebensqualität
…steigert die Attraktivität der Kommune
…sorgt für mehr Klimafreundlichkeit durch den Ausbau von Geh- und Radwegen
…stärkt die Autonomie und gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen
…erhöht die gesundheitliche Chancengleichheit
…stärkt das ehrenamtliche Engagement
…belebt öffentliche Räume
…schont Ressourcen.

Mehr Informationen zum Impulsgeber Bewegungsförderung unter:
https://www.aelter-werden-in-balance.de/impulsgeber-bewegungsfoerderung/

Flyer und Broschüre Impulsgeber können kostenfrei hier bestellt oder
heruntergeladen werden:
https://shop.bzga.de/alle-kategorien/gesundheit-aelterer-menschen/

Die Broschüren „10 gute Gründe für eine bewegungsförderliche Kommune“ und
„10 gute Gründe für mehr Bewegung“ zur Weitergabe an ältere Menschen
stehen zum kostenfreien Download oder zur Bestellung als Printversion
bereit unter:
https://shop.bzga.de/alle-kategorien/gesundheit-aelterer-menschen/

Weiterführende Angebote:

AlltagsTrainingsProgramm ATP-Bewegungspfad – Übungstafeln für Kommunen und
Sportvereine. Die Übungen zum Bewegungspfad können kostenfrei
heruntergeladen werden unter: https://www.aelter-werden-in-
balance.de/atp/materialien/atp-bewegungspfad/

Die BZgA Bewegungspackung mit 25 Übungen im Kartenformat, kostenfrei zu
bestellen:
https://www.aelter-werden-in-balance.de/bewegungspackung/ oder
https://shop.bzga.de/alle-kategorien/gesundheit-aelterer-menschen/

Bestellung der kostenlosen BZgA-Materialien unter:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: https://shop.bzga.de/
E-Mail: bestellung(at)bzga.de

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Warum Schwangere sich gegen Covid impfen lassen sollten

Warum Schwangere sich gegen Covid impfen lassen sollten  UKD
Warum Schwangere sich gegen Covid impfen lassen sollten UKD

Medizinerinnen und Mediziner aus der Klinik für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden bestätigen
die Ergebnisse einer internationalen Studie zu den Folgen einer Covid-
Infektion bei Schwangeren. Demnach haben ungeimpfte Schwangere ein weitaus
höheres Risiko sich zu infizieren, schwer oder schwerst zu erkranken. „Es
ist uns ein großes Anliegen, dass sich Schwangere impfen lassen“, sagt
Klinikdirektorin Prof. Pauline Wimberger. Unsichere Schwangere sollten
sich an ihren Gynäkologen wenden und alle offenen Fragen ansprechen. „Die
Impfung ist der beste Schutz für die Frauen und die ungeborenen Kinder“,
sagt sie.

Dies unterstreicht auch Prof. Michael Albrecht, Medizinischer Vorstand am
Uniklinikum: „Weiterhin ist es uns sehr wichtig, dass sich viele Menschen
für eine Impfung entscheiden und sich auch boostern lassen. Das gilt auch
für Schwangere. Die Impfung ist der beste Schutz, den es gegen einen
schweren Verlauf der Infektion gibt. Die Zahlen der Studie belegen dies.“
Das Geschehen auf der Covid-19-Intensivstation des Dresdner Uniklinikums
illustriert dies auf dramatische Weise: In den vergangenen Monaten kamen
zwei Babys von schwer an Covid-19 erkrankten Müttern hier per
Kaiserschnitt in der extremen Frühgeburtlichkeit zur Welt.

Eine Schwangerschaft ist für viele Frauen eine aufregende Zeit, die auch
von Unsicherheit und Ängsten geprägt ist. Das gilt besonders während der
Corona-Pandemie. Die Sorge sich selbst zu infizieren, vor
Kontaktbeschränkungen während oder kurz nach der Geburt sowie fehlenden
Austausch mit anderen Schwangeren macht es vielen werdenden Müttern nicht
einfach. Hinzu kommen immer wieder Fragen, ob und wann eine
Coronaschutzimpfung möglich ist und wie sich diese auf das ungeborene Kind
auswirken könnte. Dabei sind die Ängste vor einer Impfung in den
allermeisten Fällen unbegründet. Die Ständige Impfkommission empfiehlt
seit dem 17. September eine Covid-Schutzimpfung 2021 für Schwangere ab dem
zweiten Schwangerschaftsdrittel, das heißt ab der 14.
Schwangerschaftswoche, und für Stillende. Noch ungeimpften Schwangeren
wird demnach die Impfung mit zwei Dosen des mRNA-Impfstoffs von Biontech
im Abstand von drei bis sechs Wochen ab dem zweiten
Schwangerschaftsdrittel empfohlen. Wenn die Schwangerschaft nach bereits
erfolgter Erstimpfung festgestellt wurde, sollte die Zweitimpfung erst ab
dem zweiten Schwangerschaftsdrittel vorgenommen werden. Dieser Empfehlung
bekräftigen Medizinerinnen und Mediziner aus der Klinik für
Frauenheilkunde und Geburtshilfe am Universitätsklinikum Dresden.

Die Erfahrungen der vergangenen Wochen und Monaten hat das
geburtshilfliche Team bewegt, alle ambulanten und stationären Frauen eine
Impfung anzubieten. „Wenn wir schwangere Covid-Patientinnen auf der
Intensivstation sehen, dann sind diese alle ungeimpft“, sagt
Klinikdirektorin Prof. Pauline Wimberger. In den vergangenen Monaten
wurden auf der Covid-19-Intensivstation des Dresdner Uniklinikums zwei
Babys in der extremen Frühgeburtlichkeit per -Kaiserschnitt entbunden. In
beiden Fällen waren die Mütter ungeimpft und hatten einen so schweren
Krankheitsverlauf, dass sie ins künstliche Koma versetzt und über Wochen
maschinell beatmet werden mussten. „Die ersten Lebenswochen eines
Neugeborenen sind ganz wichtig für die Bindung zwischen Mutter und Kind.
Diese Beziehungserfahrungen spielen eine wichtige Rolle bei der weiteren
seelischen und körperlichen Entwicklung des Kindes“, sagt Prof. Wimberger.
„Es ist tragisch, wenn durch eine fehlende Impfung die Mutter und
möglicherweise auch das Kind in eine lebensbedrohliche Situation geraten
und über die Infektionskrankheit hinaus anhaltende Schäden davontragen.“
Die Zahlen der letzten Monate sprechen bezüglich der schützenden Wirkung
der Covid-19-Impfung von einer klaren Sprache. Sie reduziert die Gefahr
einer Infektion deutlich. Falls sich Geimpfte dennoch infizieren,
reduziert das Vakzin die Schwere der Erkrankung und die Dauer einer
stationären Behandlung deutlich.

Eine Studie in Schottland, die in der Fachzeitschrift „Nature Medicine“
veröffentlicht wurde, bestätigt diese Beobachtungen. Seit dem Start des
schottischen Impfprogramms im Dezember 2020 wurden bis Oktober 2021 91.183
Schwangerschaften bei 87.694 Frauen analysiert. Das Ergebnis: Ungeimpfte
Schwangere müssen bei einer Corona-Infektion wesentlich häufiger im
Krankenhaus behandelt werden als geimpfte, zudem infizieren sie sich
weitaus häufiger als geimpfte Schwangere. Dabei kann eine Infektion
erhebliche Folgen nicht nur für die werdende Mutter, sondern auch für das
ungeborene Kind haben. „Es kann zu Fehl- oder zu Totgeburten kommen. Es
kann auch notwendig werden, die Schwangerschaft frühzeitig zu beenden, um
die Mutter zu schützen, was dann mitunter eine extreme Frühgeburtlichkeit
mit all ihren Folgen bedeuten kann.“ sagt die Ärztin.

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BZgA-Informationspaket unterstützt Hausärztinnen und Hausärzte bei Beratung zur Organ- und Gewebespende

Ab 1. März 2022 können sich Patientinnen und Patienten in Hausarztpraxen
zur Organ- und Gewebespende beraten lassen. Die Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unterstützt Hausärztinnen und Hausärzte
dabei mit einem umfassenden Informationspaket.

Die hausärztliche Leistung wurde im Gesetz zur Stärkung der
Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende, das zum 1. März 2022 in
Kraft tritt, neu verankert. In der Beratung sollen Hausärztinnen und
Hausärzte bei Bedarf unter anderem über die Möglichkeiten und
Voraussetzungen der Organ- und Gewebespende aufklären sowie über die
Bedeutung der Spende für Erkrankte. Damit zielt die Beratung auf die
informierte Entscheidungsfindung der Angesprochenen ab. Adressiert werden
Patientinnen und Patienten, um selbstständig zu entscheiden, ob sie einer
Organ- und Gewebespende nach dem Tod zustimmen oder widersprechen möchten.

Eine bundesweite Repräsentativbefragung der BZgA aus dem Jahr 2020 zeigt,
das Beratungs- und Informationsangebot in der Hausarztpraxis würden 33
Prozent der Befragten ganz sicher und 45 Prozent vielleicht nutzen. Da 37
Prozent der befragen Personen bisher keine Entscheidung zur Organ- und
Gewebespende getroffen haben, kann die Beratungsleistung durch die
Hausärzteschaft zu einer kontinuierlichen Erhöhung der getroffenen
Entscheidungen beitragen. Um die Ärzteschaft bei der Aufgabe der Beratung
zu unterstützen, hat die BZgA das „Standardinformationspaket für
Hausarztpraxen” zusammengestellt und versendet es derzeit an etwa 34.000
Hausarztpraxen bundesweit.

Das kostenlos erhältliche Standardinformationspaket enthält wichtige
Informationsmaterialien, die zur Weitergabe an Patientinnen und Patienten
gedacht sind. Mit diesen Materialien können sich Interessierte auf ein
Beratungsgespräch zur Organ- und Gewebespende bei der Hausärztin bzw. beim
Hausarzt vorbereiten. Das Informationspaket enthält:

- Zehn Broschüren „Antworten auf wichtige Fragen“
- Zehn Broschüren „Wie erkläre ich meine Entscheidung zur  Organ- und
Gewebespende. Drei Wege: kurz und knapp“
- Zehn Informationskarten Verfügungen
- 100 Organspendeausweise als Plastikkarten

Ergänzend zum Paket bietet die BZgA für Hausarztpraxen die Broschüre
„Beratung zur Organ- und Gewebespende. Manual für das Arzt-Patienten-
Gespräch.“ mit Vorschlägen zur Thematisierung der Organ- und Gewebespende
im hausärztlichen Umfeld und mit ausgewählten Informationen an.

Die Hausarztpraxen können die Informationsmaterialien bei der BZgA
kostenfrei per E-Mail an hausarzt(at)bzga.de oder unter der Faxnummer
0221/8992257 bestellen oder nachbestellen.

Weiterführende Informationen unter:
https://www.organspende-info.de/hausaerzte.html

Darüber hinaus können sich Hausärztinnen und Hausärzte ebenso wie
Patientinnen und Patienten bei allen Fragen rund um das Thema Organ- und
Gewebespende an das kostenfreie Infotelefon Organspende wenden.
Bestellungen sind hierüber ebenfalls möglich. Das Infotelefon Organspende
ist montags bis freitags zwischen 9 und 18 Uhr unter 0800 90 40 400
erreichbar.

Die BZgA informiert zur Organ- und Gewebespende unter:
https://www.organspende-info.de

Die Repräsentativbefragung „Einstellung, Wissen und Verhalten der
Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende in Deutschland 2020“ gibt
es zum Herunterladen unter:
https://www.bzga.de/forschung/studien/abgeschlossene-studien/studien-
ab-1997/organ-und-gewebespende/


Ein Bildmotiv zum BZgA-Informationspaket für Hausarztpraxen steht zur
freien Nutzung zum Herunterladen unter:
https://www.bzga.de/presse/pressemotive/organspende

Bestellung der kostenlosen BZgA-Materialien unter:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: https://shop.bzga.de/
Fax: 0221/8992257
E-Mail: bestellung(at)bzga.de

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Gefährliches Doppel: Herz leidet bei Lungenkrankheit COPD oft mit

COPD-Patienten wissen oft nicht, dass sie auch an Herzkrankheiten wie
Herzschwäche oder koronare Herzkrankheit (KHK) leiden. Neben Rauchen auch
hohes Cholesterin, Bluthochdruck und Diabetes häufige Risikofaktoren.

Wer Luftnot in Ruhe verspürt oder plötzlich und ungewohnt Luftnot bei
körperlichen Anstrengungen bekommt, sollte unbedingt einen Arzt aufsuchen.
Sie ist das führende Symptom für eine Lungen- oder Herzerkrankung und sie
tritt in der Regel dann ein, wenn es zu krankhaften Veränderungen unserer
„Lebensmotoren“ Herz und Lunge kommt. Luftnot kann ein Warnzeichen für die
chronisch-obstruktive Lungenerkrankung COPD oder eine Herzerkrankung wie
Herzschwäche (Herzinsuffizienz) sein. Deswegen sind die Erkrankungen auch
leicht zu verwechseln und nicht selten wird eine der beiden Krankheiten
übersehen. Luftnot wird durch eine Verengung der Atemwege verursacht. „Wir
erleben leider immer wieder, dass die Luftnot entweder allein der
Herzschwäche oder der COPD zugeschrieben wird. Die Herz- und die
Lungenkrankheit kommen aber häufig zusammen vor“, bestätigt der
Herzspezialist Prof. Dr. med. Thomas Voigtländer, Vorstandsvorsitzender
der Deutschen Herzstiftung. „Diagnostiziert ein Arzt eine COPD, sollte er
unbedingt auch nach einem Herzleiden wie Herzschwäche oder eine koronare
Herzkrankheit schauen und umgekehrt“, betont der Kardiologe und
Intensivmediziner am Cardioangiologischen Centrum Bethanien (CCB)
Frankfurt am Main anlässlich des Titelthemas „Herz und Lunge“ der
aktuellen Ausgabe von HERZ heute. Die Herzstiftungs-Zeitschrift kann
kostenfrei unter Tel 069 955128-400 angefordert werden. Weitere Infos zum
Themenschwerpunkt Herz & Lunge sind auch unter www.herzstiftung.de
/lungenembolie-und-herz oder www.herzstiftung.de/lungenhochdruck
abrufbar
Fast ein Drittel der Patienten mit Herzschwäche haben auch eine COPD.
Liegen bei einem Patienten beide Erkrankungen gleichzeitig vor, wirkt sich
das beschleunigend auf die organische Belastung und damit den
Kräfteverlust beim Patienten aus. Umso wichtiger ist es daher, eine
Herzschwäche und COPD frühzeitig zu behandeln. Herz-Kreislauf-Erkrankungen
wie Herzschwäche, die wie die koronare Herzkrankheit (KHK) und der
Herzinfarkt häufig mit der COPD zusammentreffen, führen in Deutschland die
Todesursachenstatistik an. Krankheiten des Atmungssystems stehen nach
Krebsleiden an dritter Stelle. Weltweit sind etwa zwölf Prozent der
Menschen von COPD betroffen, in Deutschland leiden bis zu vier Millionen
Menschen an einer COPD – so viele wie Herzschwäche-Patienten.

Herzmuskelschwäche durch COPD: Wie kommt es dazu?
Beim Lungenherz, fachsprachlich „Cor Pulmonale“, führt die COPD zu einer
dauerhaften Druckbelastung der rechten Herzhälfte, wodurch sich die rechte
Herzkammer vergrößert und die rechte Herzmuskelwand verdickt: es kann
dadurch zur Herzschwäche in Form der sogenannten „rechtsventrikulären
Dilatation“ kommen. Zusätzlich ist häufig auch die linke Herzhälfte
verändert: je stärker die COPD, desto geringer wird – nach ersten Daten –
der Durchmesser der linken Hauptkammer. Mithilfe einer
Lungenfunktionsprüfung lässt sich die COPD auch bei Herzschwäche
diagnostizieren. Infos zur Herzinsuffizienz sind abrufbar unter
www.herzstiftung.de/herzschwaeche-therapie

Verhängnisvoll für Herz, Lunge und Gefäßsystem zugleich: Rauchen
Dass COPD und Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie die KHK häufig zusammen
vorkommen, erklären die Autoren in HERZ heute unter anderem mit
gemeinsamen Risikofaktoren, allen voran Rauchen: „Beide Erkrankungen
können durch Rauchen verursacht beziehungsweise verschlimmert werden.
Rauchen führt einerseits zu einer chronischen Entzündung der Atemwege,
andererseits schädigt Rauchen die Blutgefäße. Bluthochdruck, periphere
arterielle Verschlusskrankheit/pAVK, Herzinfarkte und Herzschwäche sind
die Konsequenz“, sagt Prof. Dr. med. Claus F. Vogelmeier, Direktor der
Klinik für Innere Medizin, Pneumologie und Intensivmedizin am
Universitätsklinikum Marburg (UKGM), Mitglied im Deutschen Zentrum für
Lungenforschung (DZL) und Vorsitzender der Deutschen Lungenstiftung (DLS).
Fast alle COPD-Patienten haben, so Vogelmeier, mindestens eine
Begleiterkrankung („Komorbidität“), mehr als die Hälfte sogar mehrere
zusätzliche Erkrankungen wie Fettstoffwechselstörungen (hohes
Cholesterin), Bluthochdruck oder Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit).

Studie zeigt: Viele COPD-Patienten wissen nichts von ihrer Herzerkrankung
Die im Jahr 2010 begonnene Beobachtungsstudie „COSYCONET“ (COPD and
Systemic Consequences – Comorbidities Network) konnte bisher zeigen, dass
nahezu ein Fünftel der COPD-Patienten an KHK oder Herzschwäche leidet oder
einen Herzinfarkt erlitten hat. „Erstaunlicherweise fand sich unter den
Patienten mit eingeschränkter Herzfunktion ein bemerkenswerter Anteil,
denen die Herzschwäche oder eine anderweitige Herzerkrankung nicht bekannt
war, was ja die Nicht-Behandlung der Herzerkrankung bedeutet“, berichtet
Prof. Dr. med. Peter Alter, Oberarzt der Klinik für Innere Medizin,
Pneumologie und Intensivmedizin am UKGM und DZL-Mitglied, und fügt hinzu:
„Bekanntlich kann eine Behandlung der Herzschwäche den Langzeitverlauf der
COPD deutlich verbessern. Daher sollte bei der Anamnese vom Arzt immer bei
beiden Krankheiten COPD und Herzschwäche die jeweils andere mitbedacht
werden. Das Leitsymptom Luftnot ist hier ein elementares Warnzeichen“, so
Alter.
Die Luftnot als Folge einer Lungenerkrankung wie COPD kann sich ähnlich
wie bei einer Herz-Kreislauf-Erkrankung darstellen: bei stärkerer
körperlicher Belastung und, je nach Schweregrad, bereits in Ruhe.
Wechselwirkungen beider Erkrankungen können die Luftnot verstärken. Was
das gleichzeitige Auftreten beider Erkrankungen für die Therapie bedeutet
(z. B. Medikamente, Inhalationstherapie), darüber informiert der Beitrag
„Herzenssache COPD“ in der aktuellen HERZ heute-Ausgabe 4/2021.

Literatur: Karch, A. et al. (2016): The German COPD cohort COSYCONET:
Aims, methods
and descriptive analysis of the study population at baseline. Respir Med.
doi: 10.1016/j.
rmed.2016.03.008

Aktuelle HERZ heute: Jetzt Probeexemplar anfordern!
Die Zeitschrift HERZ heute erscheint viermal im Jahr. Sie wendet sich an
Herz-Kreislauf-Patienten und deren Angehörige. Weitere Infos zum Thema
bietet die aktuelle Zeitschrift HERZ heute 4/2021 „Herz & Lunge – Die
Unzertrennlichen“ Ein kostenfreies Probeexemplar ist unter Tel. 069
955128-400 oder unter www.herzstiftung.de/bestellung erhältlich.

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