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Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS): Ungeschützte Mauer / Nach einem Abriss stand die Giebelwand des Nachbarn "nackt" da

Ungeschützte MauerUngeschützte Mauer Nach einem Abriss stand die Giebelwand des Nachbarn "nackt" da Berlin (ots) - Zwei Grundstücksnachbarn, deren Häuser sich eine gemeinsame Giebelwand teilten, hatten damit lange Zeit keine Probleme. Doch ab dem Moment, als der eine von beiden seinen Gebäudeteil abreißen ließ, gerieten sie miteinander in einen Rechtsstreit. Denn nun war die bisher durch die Nachbarimmobilie des anderen geschützte Giebelwand plötzlich "nackt". Sie lag frei und war der Witterung ausgesetzt.

Der Verursacher dieser Misere bot an, die Kosten für das Aufbringen eines zweilagigen Außenputzes zu übernehmen. Darauf ließ sich der Geschädigte nicht ein, er wollte mehr. Er hielt eine zusätzliche fachgerechte Wärmedämmung für erforderlich. In höchster Instanz wurde nach Information des Infodienstes Recht und Steuer der LBS entschieden, dass die Forderung berechtigt war.

Zwar habe der Nachbar sein Gebäude abreißen lassen dürfen, doch damit sei dem anderen Objekt "der bisherige Schutz gegen Witterungseinflüsse genommen" worden und sie sei "in dem freigelegten Zustand (...) nicht mehr ausreichend als Hausabschlusswand nutzbar" gewesen. Dafür müsse Ersatz geleistet werden. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 2/12)

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Zweifel an neuem Makler-Gesetz

ImmobilienmaklerIn Fachkreisen wachsen die Zweifel an der Umsetzbarkeit des "Bestellerprinzips", mit dem die künftige große Koalition die Bezahlung von Wohnungsmaklern neu regeln will: Künftig soll den Makler grundsätzlich zahlen, wer ihn bestellt hat. "Das wäre ein massiver Verstoß gegen das übergeordnete Recht auf Vertragsfreiheit und ist juristisch kaum durchsetzbar", sagte die Bundesgeschäftsführerin des Immobilienverbands Deutschland (IVD), Sun Jensch, der "Rheinischen Post". Auch der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Franz-Georg Rips, ist skeptisch. In einem internen Schreiben, aus dem die "Rheinische Post" zitiert, nennt der Mieterpräsident die angestrebte Änderung zwar "erwünscht". Aber es sei "grundsätzlich nicht einfach, eine rechtssichere und auch gerechte Ausformulierung in ein Gesetz fließen zu lassen, wonach am Ende der Besteller bezahlt".

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Wie man sich gegen Mieterhöhungen wehren kann

MietvertragÜber eine Million Mieterhöhungen werden in Deutschland jedes Jahr verschickt. Doch keinesfalls immer müssen Mieter der Erhöhung zustimmen. So können die Schreiben wegen Formfehlern oder unzureichender Begründung unwirksam sein. Auch wenn sie wirksam sind, müssen sich Mieter nicht alles bieten lassen. Welche Regeln für eine Mieterhöhung gelten und wie man sich erfolgreich wehren kann, beschreibt die November-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest. Unwirksam ist ein Mieterhöhungsbegehren zum Beispiel, wenn das Datum oder die Unterschrift fehlen, nicht alle Mieter oder Vermieter in dem Schreiben genannt sind, die Quadratmeterzahl der Wohnung falsch angegeben oder die Nettokaltmiete nicht richtig berechnet ist. Das gilt ebenso, wenn die letzte Forderung weniger als 15 Monate zurückliegt.

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Finanztest Spezial Immobilien: Preise und Mieten für 100 Städte und Kreise

ImmobilienmarktWer zurzeit ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchte, kann aufgrund der niedrigen Zinsen eine günstige Finanzierung abschließen. Doch welchen Preis ist eine Immobilie wert? Für mehr Transparenz im Immobilienmarkt sorgt das neue Spezialheft „Immobilien“ der Stiftung Warentest. Es gibt einen detaillierten Überblick für 100 Städte und Kreise über Kaufpreise und Mieten von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern. Über 13 Groß- und Universitätsstädte wird in ausführlichen Portraits berichtet.

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