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Heizkosten steigen drei Mal so schnell wie Einkommen

HeizkostenDie Heizkosten für einen durchschnittlichen Haushalt sind nach aktuellen Angaben der Bundesregierung zwischen 2002 und 2012 um 43 Prozent gestiegen. Damit nahmen die Heizkosten fast drei Mal so stark zu wie die Haushaltseinkommen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" vorliegt. Die Nominallöhne wuchsen im gleichen Zeitraum lediglich um 17 Prozent, heißt es in der Antwort des Bundesumweltministeriums. Demnach entfiel im vergangenen Jahr ein deutlich höherer Anteil des Haushaltseinkommens auf Ausgaben für Raumwärme und Warmwasser als noch 2002.

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Mietpreisbremse soll noch im Sommer kommen

MietvertragBau- und Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hat aktuell ein Gesetz zur Mietpreisbremse noch vor der Sommerpause angekündigt. "Ich hoffe, dass die gesetzlichen Grundlagen für die Mietpreisbremse bis zur Sommerpause im Gesetzblatt stehen", sagte Hendricks dem "Tagesspiegel am Sonntag".

(ots) / Bild: Gerd Altmann  / pixelio.de

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Stiftung Warentest testet Mittel gegen Schimmel - Hausmittel tun es auch

SchimmelPilze töten alle 20 Schimmelentferner im Test, doch einige Sprays und Lösungen mit Hypochlorit wirken wie „chemische Keulen". Sie treffen nicht nur den Schimmel, sondern belasten auch die Atemwege der Anwender. Eine bessere Wahl sind „gute" Produkte mit weniger Nebenwirkungen, schreibt die Stiftung Warentest in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift test. Darunter auch drei Hausmittel. Die Hausmittel Brennspiritus, Isopropylalkohol und Wasserstoffperoxid gibt es in Drogerien und Apotheken oft für wenig Geld. Brennspiritus und Isopropylalkohol wirken direkt und sofort. Danach verflüchtigen sich die Alkohole. Wasserstoffperoxid verwandelt sich in Wasser und Sauerstoff. Um einen besseren Effekt zu erzielen, sollten derartige Mittel mindestens zweimal auf die befallenen Stellen aufgetragen werden.

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Fördergelder für die energetische Sanierung des Eigenheims

KfW-FördermittelHaus Aktuell - Bei den derzeitigen Temperaturen denken die wenigsten Hausbesitzer an ihre Heizung. Dabei sind die Sommermonate ideal, um mögliche Einsparpotenziale im Heizungskeller aufzudecken und diese durch gezielte Optimierungs- oder Sanierungsmaßnahmen zu nutzen. Seit Januar 2013 stellt der Bund zusätzliche Fördermittel von jährlich 300 Millionen Euro bereit. "Wer bei seiner Heizungsmodernisierung von Förderprogrammen profitieren will, sollte einige wichtige Details beachten", erklärt Dr. Michael Herma, Geschäftsführer VdZ - Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V. gegenüber Haus Aktuell, "Beispielweise müssen Fördermittel der KfW-Bank vor Beginn der Arbeiten beantragt werden", so der Experte weiter.

Voraussetzungen für Fördergelder beachten und profitieren Auf der Servicewebsite www.intelligent-heizen.info finden interessierte Hausbesitzer Informationen über mögliche Förderungen und nützliche Tipps für die Planung einer Heizungsmodernisierung. Neben Broschüren als kostenlosem Download zu den Fördermitteln der KfW-Bank und des Marktanreizprogramms (MAP) vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), findet sich hier auch eine Fördermitteldatenbank. Mit wenigen Angaben wie Postleitzahl und Baujahr, erhalten Verbraucher einen Überblick über nationale und regionale Fördertöpfe.

Beim Förderprogramm der KfW werden Einzelmaßnahmen mit 10 Prozent subventioniert. Die maximale Förderhöhe liegt bei 5000 Euro. Für ein Effizienzhaus 55 werden 25 Prozent der förderfähigen Kosten ausgeschüttet (maximal 15000 Euro), für ein sogenanntes Effizienzhaus 70 erhalten Hauseigner einen Anteil von 25 Prozent (maximal 18750 Euro). Das MAP fördert beispielsweise den Kesseltausch mit einem einmaligen Bonus von 500 Euro. Um die Fördergelder der KfW oder MAP abrufen zu können, müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

Förderprogramm der KfW-Bankengruppe "Energieeffizient Sanieren"
Der Antrag ist vor Beginn des Bauvorhabens bei der KfW zu stellen. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn
Ein unabhängiger, externer Sachverständiger muss vor und nach der Modernisierungsmaßnahme als Gutachter beauftragt werden.
Nach der Modernisierung muss ein Hydraulischer Abgleich durchgeführt werden.

Markanreizprogramm vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Inbetriebnahme der Heizungsanlage beim BAFA eingehen. Ausnahme: Anträge von Unternehmen, Gewerbetreibenden und Freiberuflern sowie Anträge für Solarkollektoranlagen und Biomasseanlagen müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.
Fördervoraussetzung bei einem Kesseltausch ist der Nachweis des Hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage. Zudem müssen die Umwälzpumpen im Heizwasserkreislauf die Effizienzklasse A oder Energieeffizienzindex EEI gemäß Ökodesignrichtlinie von 0,27 einhalten.

(wts) / Bild: Uwe Schlick  / pixelio.de

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