Wie man sich gegen Mieterhöhungen wehren kann
Über eine Million Mieterhöhungen werden in Deutschland jedes Jahr verschickt. Doch keinesfalls immer müssen Mieter der Erhöhung zustimmen. So können die Schreiben wegen Formfehlern oder unzureichender Begründung unwirksam sein. Auch wenn sie wirksam sind, müssen sich Mieter nicht alles bieten lassen. Welche Regeln für eine Mieterhöhung gelten und wie man sich erfolgreich wehren kann, beschreibt die November-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest. Unwirksam ist ein Mieterhöhungsbegehren zum Beispiel, wenn das Datum oder die Unterschrift fehlen, nicht alle Mieter oder Vermieter in dem Schreiben genannt sind, die Quadratmeterzahl der Wohnung falsch angegeben oder die Nettokaltmiete nicht richtig berechnet ist. Das gilt ebenso, wenn die letzte Forderung weniger als 15 Monate zurückliegt.
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