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Bezahlbares und zukunftsfähiges Bauen und Wohnen: Modellvorhaben gesucht!

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) suchen für ein
Forschungsprojekt zur Vereinbarkeit von bezahlbarem und zukunftsfähigem
Bauen und Wohnen bis zu 60 Modellvorhaben. Das Spektrum reicht von
Wohngebäuden und Wohnanlagen über Gebäudeensembles bis zu kleinen
Quartiers- oder Siedlungseinheiten.

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) suchen für ein
Forschungsprojekt zur Vereinbarkeit von bezahlbarem und zukunftsfähigem
Bauen und Wohnen bis zu 60 Modellvorhaben. Das Spektrum reicht von
Wohngebäuden und Wohnanlagen über Gebäudeensembles bis zu kleinen
Quartiers- oder Siedlungseinheiten. Bauherren und Bestandshalter können
sich mit ihren innovativen Projekten bis zum 15. März 2021 bewerben. Alle
Informationen stehen unter <www.bbsr.bund.de/bzbw> bereit.

BMI und BBSR suchen Modellvorhaben, die ökologische, ökonomische und
soziale Ziele eines nachhaltigen Wohnungsbaus beispielhaft vereinen. Aus
den Projektergebnissen wollen sie übertragbare Erkenntnisse und Best-
Practice-Ansätze gewinnen. Die Modellvorhaben sollten mindestens folgende
Kriterien erfüllen:

•       In Summe sollen mindestens 50 Prozent der Wohnungen ein niedriges
und mittleres Preisniveau aufweisen – nach Einschätzung des Projektträgers
entsprechend der örtlichen Situation.
•       Die Projekte sollen nach gesetzlichen Anforderungen ab 2009 oder
später genehmigt worden sein.
•       Sie sollen einen besseren Energieeffizienz-Standard als gesetzlich
vorgeschrieben haben, wobei der Fokus auf besonders innovativen Standards
liegen soll (z.B. Plus-Energie-Haus, Nullenergiehaus, energieautarkes
Haus, ressourcenschonende Lösungen).
•       Die Wohnungen sollen fertiggestellt und mindestens ein Jahr
bewohnt sein.

Für ihre Mitwirkung am Projekt erhalten die Träger der Modellvorhaben eine
pauschale Aufwandsentschädigung und Zugang zum fachlichen Austausch
zwischen den Modellvorhaben sowie Fachexpertinnen und -experten.

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Behagliches Wohnen mit Hilfe einer Energieberatung Weiteres Erklärvideo des DEN: Auch Sicherheit lässt sich erhöhen

Wie behagliches Wohnen aussehen sollte, zeigt das neueste Erklärvideo des Deutschen Energieberater-Netzwerks (DEN) e.V. Hier erhalten Endkunden einen Überblick, was sich alles beim Wohnen durch eine kompetente und unabhängige Energieberatung verbessern lässt. Schon in einem ersten Erklärvideo hat der Verein auf die vielfältigen Möglichkeiten den Energieverbrauch im Gebäude zu verbessern aufmerksam gemacht.

So können durch energetische Maßnahmen im gesamten Haus oder in der Wohnung der Energiebedarf reduziert und der Wohnkomfort erhöht werden. „Lärm und Zugluft sind unangenehm. Lüftungs- und Wärmekonzepte können hier deutliche Verbesserungen schaffen“, sagt der DEN-Vorsitzende Dipl.-Ing. Hermann Dannecker: „Man fühlt sich dann wohler im eigenen Heim.“

Dabei lässt sich bei Maßnahmen zur energetischen Verbesserung auch das Thema Sicherheit berücksichtigen. Fenster und Türen können einbruchssicher ersetzt werden und die Überprüfung des Brand- und Schallschutzes im Rahmen der Beratung sind ebenfalls möglich. So fühlen sich die Bewohner nicht nur wohler, sondern auch sicherer. „Solche Leistungen durch Energieberater sind förderfähig“, betont Dannecker. „Hier lassen sich Zuschüsse bis zu 80 Prozent der Kosten erzielen.“

Neben Informationen zur Energieberatung und zum behaglichen Wohnen finden Endkunden weitere informative Filme zum Thema Lüftung, Mieterstrom und Sommerhitze auf der Interseite des DEN unter https://www.deutsches-energieberaternetzwerk.de/das-deutsche-energieberater-netzwerk-e-v/filme/

oder unter https://www.deutsches-energieberaternetzwerk.de/qualifizierte-energieberatung/privathaushalte/

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GEG – ein Gesetzeswerk mit Licht und Schatten Stellungnahme des DEN zum bevorstehenden Gebäudeenergiegesetz

Am 1. November 2020 tritt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) werden durch dieses Gesetz ersetzt.

Dazu nimmt der Vorstand des Deutschen Energieberater-Netzwerks DEN e.V. aus Sicht der Energieberatung Stellung.

 

Das GEG ist ein Lehrbeispiel dafür, dass Politik sich schwertut, konsistente Entscheidungen zu treffen. Die Koalition hat sich, ganz demokratisch, an ihre Koalitionsvereinbarung gehalten und umgesetzt, was vereinbart wurde: keine Verschärfungen im Gebäudebestand, keine wesentlichen Herausforderungen im Neubau. Trotz des im Grunde sehr soliden Vorgehens hat die Politik es jedoch verpasst, die Dynamik der Klimabewegung aufzunehmen und mutige Entscheidungen zu treffen für einen zukunftsfähigen Gebäudebestand.

Gebäude verursachen nicht nur 30% der klimarelevanten Treibhausgasemissionen, sondern auch einen erheblichen Teil der privaten (und über die kommunalen Haushalte durch Transferleistungen zu kompensierenden) Lebenshaltungskosten. Zusätzlich ist Bauen und Sanieren ein erheblicher Wirtschaftsfaktor, mit einer starken lokalen Wertschöpfung, aber auch einer mit erheblichem Ressourcenverbrauch. Doch während beim Auto Fahrverbote möglich sind, etwa wegen Herstellerbetrugs, wird beim Gebäudebestand wesentlich stärker auf Eigeninitiative gesetzt.

Trotz der Differenzen zwischen Klimaschutzanforderungen und Eigentümerinteressen ist es den zuständigen Resorts (vor allem im BMWi und BMI) gelungen, dieses Gesetz auf den Weg und durch den Bundestag zu bringen - nicht zuletzt, indem sie vor 12 Monaten einen unabgestimmten Ressortentwurf in die Verbändeanhörung gegeben haben. Das war harte Arbeit für alle Beteiligten.

 

Fazit aus Sicht des DEN:

  1. Gut, dass endlich seit 5 Jahren überholte Normen nicht mehr Bilanzierungsgrundlage im Ordnungsrecht sind.
  2. Bei der Ausstellungsberechtigung von Energieausweisen in NWG wurde endlich unsere langjährige Forderung umgesetzt, auch Menschen ohne akademische Grundausbildung, aber mit Praxiserfahrung und gleichwertiger Qualifikation zuzulassen.
  3. Sanierungsfahrpläne werden einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten müssen. Die Umsetzung durch kostenfreie (eigentlich aber honorarpflichtige Beratungsleistungen) ist jedoch nicht optimal. Hier wird es entscheidend auf die Ausgestaltung der Umsetzung und es Vollzuges ankommen.

 

Das Deutsche Energieberater-Netzwerk hat bereits vor einem Jahr einen Fünf-Punkte-Plan für ein GEG vorgeschlagen. Die Anforderungen der bisherigen EnEV und des bisherigen EEWärmeG sollten in folgenden Anforderungen zusammengefasst werden:

  1. Begrenzung des mittleren U-Wertes als Anforderungswert an die Gebäudehülle und Begrenzung des Fensterflächenanteils (keine Glashäuser, die ohne passiven Sonnenschutz mittels Simulation schön gerechnet werden), um in klimatischer Hinsicht zukunftsfähige Gebäude zu bauen und dem sommerlichen Wärmeschutz gerecht zu werden.
  2. Anforderungswert für den maximalen Primärenergiebedarf unter Berücksichtigung des nichterneuerbaren und erneuerbaren Anteils als Maßstab für den Ressourceneinsatz (perspektivisch sind ggf. neue Kennwerte erforderlich, deren Entwicklung durch Forschungsprojekte untersucht werden muss).
  3. Mindestwert für die Deckung des Primärenergiebedarfs durch Erneuerbare Energien (ggf. Vorgaben für die Effizienz der Anlagentechnik).
  4. Einführung eines Maximalwertes für den CO2-Ausstoß als Maßstab für die Klimaverträglichkeit perspektivisch ergänzt (ähnlich dem Schweizer Modell, z.B. durch Mobilitätsfaktoren u.a.).
  5. Monitoring der Verbrauchsdaten zur Erfolgs-und Qualitätssicherung

(siehe hierzu: https://www.deutsches-energieberaternetzwerk.de/wpcontent/uploads/2019/07/DEN_GEGStellungnahme_-2019_Teil1.pdf)

An diesem Plan hat sich nichts geändert. Insbesondere die Aspekte der Wohnhygiene (sommerlicher Wärmeschutz, Raumluftqualität) haben sogar durch die Corona-Krise sogar noch an Bedeutung gewonnen.

Im Grunde setzt der Bund mit dem GEG die bisherige Strategie fort: kein Zwang, stattdessen intensive Förderung von ambitionierten Standards. Hier vertrauen wir als DEN darauf, dass die Umsetzung der Förderstrategie für Gebäude (die ja auf das GEG Bezug nimmt) auch wirklich Impulse setzt und zu einer Steigerung von Sanierungszahlen und von Qualität beiträgt und nicht nur zusätzliche Mitnahmeeffekte generiert.

Ganz praktisch hoffen wir vor allem darauf:

-       dass es eine Möglichkeit gibt, die über 10.000 Normenseiten, die im GEG als Grundlage in Bezug genommen sind, barrierefrei – also kostenfrei - zugänglich zu machen,

-       dass die Softwarehersteller zeitnah alle Änderungen einpflegen können und die Kosten unserer Softwarelizenzen dafür nicht überproportional steigen,

-       dass der Bund die Bedeutung der Qualifizierung erkennt und alle Planer, Bauherren und vor allem die Bauaufsichten mit zielgruppenadäquaten Weiterbildungshilfen unterstützt und

-       dass kostenlose Energieberatung staatlich finanzierter Institutionen nicht zu einer Entwertung der hochqualifizierten Arbeit von Architekten, Ingenieuren und unabhängigen Energieberatern führt.

Im Grunde ist ein so kleinteiliges Gebäudeenergiegesetz entbehrlich. Klimaschutz zielt auf den Erhalt unserer Lebensgrundlage ab, und deren Schutz ist im Grundgesetz verankert. Es verdeutlicht also den Stellenwert des Gebäudebestandes für die Klimaziele, wenn die Politik dafür ein eigenes Gesetz erlässt.

 

 

Das Deutsche Energieberater-Netzwerk (DEN) e.V. ist ein Zusammenschluss von rund 700 Ingenieuren, Architekten und Technikern. Alle Mitglieder verbindet das gemeinsame Arbeitsgebiet der Beratungs- und Planungsleistungen zur effizienten Energienutzung und Einsatz von erneuerbaren Energien im Gebäudebestand, der Wohnungswirtschaft, Gewerbe und Industrie sowie für Kommunen. Ihre Beratung erbringen sie neutral und unabhängig.

 

Deutsches Energieberater-Netzwerk (DEN) e.V.

Geschäftsstelle Frankfurt/Offenbach

Berliner Straße 257

63067 Offenbach

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

www.deutsches-energieberaternetzwerk.de

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Deutschland muss beim Klimaschutz aufholen DEN: „Jüngste Beschlüsse zur CO2-Bepreisung weisen den richtigen Weg!“

Die jüngsten Beschlüsse des Deutschen Bundestages zur Bepreisung des CO2-Ausstoßes bei fossilen Energieträgern weisen nach Auffassung des Deutschen Energieberater-Netzwerks DEN e.V. in die richtige Richtung. Sie seien auch sinnvoll vor dem Hintergrund des Beschlusses des EU-Parlamentes, den Ausstoß von Treibhausgasen in Europa bis 2030 um 60% zu senken, erklärt Vorstandsmitglied Dipl.-Ing. Hermann Dannecker: „Deutschland ist im Vergleich zu anderen europäischen Staaten beim Klimaschutz in den vergangenen Jahren zurückgefallen. Als größte Volkswirtschaft in der EU müssen wir dies ändern und wieder mit guten Beispielen vorangehen.“

Mit der Einführung eines nationalen CO2-Emissionshandels und der Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr hat das deutsche Parlament dem Ingenieur zufolge die richtigen Signale gegeben: „Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel werden sich zwar verteuern. Aber so sollen ja auch Anreize gegeben werden, auf fossile Heiz- und Kraftstoffe zu verzichten und sie durch neue, klimafreundliche Techniken zu ersetzen. Sowohl Verbraucher als auch Wirtschaftsunternehmen wissen jetzt, womit sie zu rechnen haben. Diese Planungs- und Investitionssicherheit ist nicht zu unterschätzen.“ Bund und Länder hatten sich darauf geeinigt, den CO2-Preis ab Januar 2021 auf zunächst 25 Euro pro Tonne festzulegen und ihn schrittweise auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025 anzuheben.

Gerade im Gebäudesektor liegen Dannecker zufolge noch große, ungehobene Klimaschutzpotentiale: „Seit Jahren verharren die Sanierungsquoten im Gebäudebestand bei 1%. Das muss sich dringend ändern. 3% wären nötig, will man die selbstgesetzten Klimaschutzziele denn auch wirklich erreichen.“

Der Ingenieur und Energieberater sieht insbesondere in der Sektorenkopplung zusätzliche Potentiale, klimafreundlich erneuerbare Energien zu erzeugen und zu nutzen: „Die Solaranlage auf dem Dach, das Elektrofahrzeug in der Garage und die Wärmepumpe, die das Haus heizen hilft, im Garten - das sollte in naher Zukunft zum Standard werden bei Ein- und Zweifamilienhäusern jeglichen Alters. Bei Mietshäusern sollte der Mieterstrom gefördert werden. Dazu wäre es dringend nötig, Vorschriften zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen. Sonst bleiben Zehntausende von Dächern, die sich in Deutschland zur Stromerzeugung eignen würden, ungenutzt. Dieses Potential darf man nicht verspielen!“

Dabei tritt der DEN-Vorsitzende durchaus für Technologieoffenheit ein. „Solarstrom ist aus unserem Technologiemix inzwischen nicht mehr wegzudenken. Aber es wäre nicht einzusehen, warum wir uns nur auf ihn konzentrieren und vielversprechende Ansätze wie etwa bei der Wasserstoffnutzung aus dem Blick verlieren. Das gilt für den Gebäude- als auch für den Verkehrssektor. Forschung und Industrie in Deutschland können mehr. Mit ihrer Hilfe könnte unser Land in Europa wieder eine Vorreiterfunktion beim Klimaschutz einnehmen.“

 

 

Das Deutsche Energieberater-Netzwerk (DEN) e.V. ist ein Zusammenschluss von rund 700 Ingenieuren, Architekten und Technikern. Alle Mitglieder verbindet das gemeinsame Arbeitsgebiet der Beratungs- und Planungsleistungen zur effizienten Energienutzung und Einsatz von erneuerbaren Energien im Gebäudebestand, der Wohnungswirtschaft, Gewerbe und Industrie sowie für Kommunen. Ihre Beratung erbringen sie neutral und unabhängig.

 

Deutsches Energieberater-Netzwerk (DEN) e.V.

Geschäftsstelle Frankfurt/Offenbach

Berliner Straße 257

63067 Offenbach

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www.deutsches-energieberaternetzwerk.de

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