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Koalition setzt bei Bauen und Wohnen auf die falschen Instrumente

Experten drängen auf Reform der Mietregulierung, um bezahlbares Wohnen für
alle zu ermöglichen

Die Maßnahmen im Bereich Bauen und Wohnen im gestern vorgelegten
Koalitionsvertrag sind kein großer Wurf. Dies ist das Urteil von drei
Experten der Universitäten Regensburg und Mannheim, Prof. Dr. Jürgen
Kühling, Prof. Dr. Siegloch und Prof. Dr. Steffen Sebastian, die zudem
auch für das Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung
(Siegloch und Sebastian) und die Monopolkommission der Bundesregierung
(Kühling) tätig sind.

Ihr Hauptkritikpunkt: Die bisherigen Werkzeuge der Marktregulierung –
ortsübliche Vergleichsmiete, Kappungsgrenze und Mietpreisbremse –, die
laut Koalitionsvertrag verschärft bzw. verlängert werden sollen, sind
sozial ungerecht, da sie nicht nur Bedürftige subventionieren, sondern
auch Bestandsmieter und Luxuswohnungen. Nicht ein Mangel an Wohnraum sei
das Problem, sondern die heterogene Entwicklung der Nachfrage: Stehen in
ländlichen Gebieten Häuser leer, ist bezahlbarer Wohnraum in den
Ballungsgebieten Mangelware. Und gerade für Wohnungssuchende ist es dort
schwierig, bezahlbare Wohnungen zu finden – nicht zuletzt deshalb, weil
Bestandsmieter keinen Anreiz haben, ihre womöglich überdimensionierten
doch durch Subventionen günstigen Wohnungen zu verlassen.

Um sicherstellen zu können, dass alle Bevölkerungsgruppen bezahlbaren
Wohnraum finden, schlagen Kühlung, Siegloch und Sebastian andere
Regulierungsmechanismen vor: Die Reform der ortsüblichen Vergleichsmiete,
die Anhebung von Bestandsmieten auf das Niveau der Marktmiete und die
stärkere Besteuerung der Vermieter; die höheren Steuereinnahmen können
dann für eine Förderung der tatsächlich Bedürftigen inklusive Haushalte
mit mittlerem Einkommen genutzt werden.

Eine Förderung, die sowohl schnell als auch bedarfsgerecht wirkt, ist nur
durch die individuelle finanzielle Unterstützung von betroffenen
Haushalten zu erreichen. Die derzeitige Unterstützung durch Wohngeld und
Kosten der Unterkunft reicht nicht aus und ist in der Umsetzung zu
kompliziert. Kühling, Sebastian und Siegloch schlagen vor, beide
Instrumente – Kosten der Unterkunft und das Wohngeld – zu einer
Transferleistung zusammenzulegen und Einkommensgrenze höher anzusetzen. So
könnten in Ballungsräumen auch Haushalte mit mittlerem Einkommen von der
Förderung profitieren.

*Finanzierung*
Die Finanzierung der neuen wohnungspolitischen Transferleistung soll nach
Ansicht der Experten ohne zusätzliche Belastung des Staatshaushaltes
erfolgen: durch eine stärkere Besteuerung der Vermieter. Diese soll sich
an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Vermieters orientieren,
also idealerweise als Zuschlag zur Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer.
Idealerweise ist diese wohnungspolitische Maßnahme haushaltsneutral.

Ungerechte Subventionen, die gleichermaßen Wohlhabende wie Bedürftige
begünstigen, sollten abgeschafft werden, empfehlen die Professoren. Die
Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete sollte in den jeweiligen
Mietspiegeln so reformiert werden, dass diese näher an der Marktmiete
liegt. Zudem sieht der Reformvorschlag vor, die Kappungsgrenze
abzuschaffen, da diese nicht nur Bedürftige sondern auch Wohlhabende
begünstigt und damit sozial nicht gerecht ist. Auch nach dem Vorschlag der
Experten wird von Vermietern zu Mietern umverteilt, jedoch sozial
gerechter, da sich die Förderung an der tatsächlichen Bedürftigkeit und
die Besteuerung an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientiert. Die
Unterstützung Bedürftiger käme wesentlich schneller und zielgerichteter an
als eine rein marktwirtschaftliche Lösung. So kann bezahlbares Wohnen für
nahezu alle möglich werden – und zwar sofort.

Prof. Dr. Jürgen Kühling, LL. M., Universität Regensburg
Jürgen Kühling ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht,
Immobilienrecht, Infrastrukturrecht und Informationsrecht, Universität
Regensburg. Er ist zudem Vorsitzender der Monopolkommission und Mitglied
der gif-Mietspiegelkommission. Mit seiner Zugehörigkeit zur Fakultät für
Rechtswissenschaft sowie seiner Anbindung an das IREBS-Institut für
Immobilienwirtschaft ist sein Lehrstuhl interdisziplinär ausgerichtet.
Kühling forscht seit vielen Jahren zu Regulierungsfragen und besonders zu
den rechtlichen Rahmenbedingungen der Immobilienmärkte und insbesondere
den Anforderungen an eine sinnvolle Mietenregulierung. Er berät die
öffentliche Hand umfassend in seinen Forschungsgebieten.

Prof. Dr. Sebastian Siegloch, Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung
(ZEW) und Universität Mannheim
Sebastian Siegloch ist Professor für Volkswirtschaftslehre an der
Universität Mannheim und Leiter des Forschungsbereich “Soziale Sicherung
und Verteilung” am benachbarten ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische
Wirtschaftsforschung. Sieglochs Forschungsschwerpunkt liegt auf der
Schnittstelle zwischen Finanzwissenschaften, Arbeitsmarkt- sowie
Regionalökonomik. In seinen aktuellen Arbeiten beschäftigt er sich etwa
mit den Effizienz- und Verteilungswirkungen regionaler Steuern und
Subventionen.

Prof. Dr. Steffen Sebastian, Universität Regensburg und Zentrum für
Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW)
Steffen Sebastian ist Inhaber des Lehrstuhls für Immobilienfinanzierung an
der IREBS International Real Estate Business School der Universität
Regensburg. Er ist zudem Research Associate des ZEW und dort in
immobilienbezogenen Forschungs- und Beratungsprojekten tätig. Professor
Sebastian ist Mitglied des Vorstands und Past President der European Real
Estate Society (ERES) sowie Mitglied des Vorstands der Gesellschaft für
Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. Seit 2017 ist er Vorsitzender der
Mietspiegelkommission der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche
Forschung e.V. Er berät Verbände, Abgeordnete und Kommunen in Fragen der
Wohnungspolitik.

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Neue Energiesparmodelle statt neuer Vorschriften! DEN: „Novelle der Heizkostenverordnung lindert den Sanierungsrückstand nicht“

Die Novelle der Heizkostenverordnung ist nunmehr auch vom Bundesrat verabschiedet worden. Nötig wurde die Neufassung, um deutsches Recht der EU-Energieeffizienz Richtlinie anzupassen Die Novelle sieht im Wesentlichen die Fernablesbarkeit von Messgeräten vor, welche den Wärmeverbrauch erfassen. Gleichzeitig verpflichtet sie Gebäude-Eigentümer und Vermieter, während der Heizperiode in regelmäßigen Abständen Mieter umfangreich über deren Verbrauch zu informieren.

Für Dipl.-Ing. Hermann Dannecker, Vorsitzender des Deutschen Energieberater-Netzwerks DEN e.V., lindert diese Neufassung der Heizkostenverordnung das eigentliche Problem im Gebäudebestand nicht. „Unser großes Problem ist der eklatante Sanierungsrückstand, den wir nach wie vor in Deutschland beklagen müssen. Seit Jahren ist Allen bewusst, dass wir jährlich 3% des Bestandes energetisch sanieren müssten, um die selbstgesetzten Klimaziele noch zu erreichen. Trotzdem verharrt die Sanierungsquote bei nur 1%. Daran haben auch großzügige und vielfältige Förderungen bislang nichts wesentlich ändern können.“

Weiterlesen unter https://www.deutsches-energieberaternetzwerk.de/den-pm-16-2021/

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Herausforderungen für eine nachhaltige, zukunftsfähige Immobilienwirtschaft

Die Herausforderungen des Immobiliensektors liegen nicht allein in der
Schaffung klimaneutraler Gebäude und klimaresilienter Quartiere. Es gilt
auch, sich verändernde Anforderungen der Nutzer, Eigentümer und Investoren
in den Blick zu nehmen und die digitale Transformation von Immobilien,
Immobilienunternehmen und öffentlicher Hand weiter voranzutreiben. Prof.
Dr. habil. Sigrid Schaefer, Professorin für Immobilienmanagement an der IU
Internationalen Hochschule, nennt die zentralen Aspekte, die für eine
nachhaltige Immobilienwirtschaft unverzichtbar sind.

Nachhaltigkeit erfordert mehr als einen klimaneutralen Gebäudebestand
Ein hohes Potenzial für die Umsetzung der Umwelt- und Klimaziele liegt im
nachhaltigen Bauen und Sanieren sowie in Lösungen für einen
energieeffizienten Gebäudebetrieb. Entlang des gesamten
Immobilienlebenszyklus gilt es, Treibhausgasemissionen zu reduzieren und
Cradle-to-Cradle-Prinzipien umzusetzen. Dazu kommen soziale und
ökonomische Aspekte, insbesondere eine nutzergerechte
Gebäudefunktionalität sowie eine langfristige Wertstabilität. Für die
Sicherung des Erfolgs einer Immobilie bzw. eines Portfolios am Markt und
die Finanzierung von Investitionen sind die Anforderungen der EU-
Taxonomie-Verordnung zu berücksichtigen.

Mit digitaler Transformation das Kerngeschäft nachhaltig ausbauen
Der Einsatz innovativer digitaler Technologien entlang des gesamten
Immobilienlebenszyklus sowie zur Unterstützung immobilienbezogener
Geschäftsprozesse stellt Informationen bereit, aus denen auf das
Nutzerverhalten abgestimmte, flächen- und ressourcenschonende, energie-
und kosteneffiziente Lösungen für Gebäude und deren Bewirtschaftung
abgeleitet werden können. Stellen sich immobilienwirtschaftliche Akteure
als Serviceanbieter und Plattformbetreiber (z. B. Space-as-a-Service,
Mobilitäts-Hubs) auf, können sie ihr Kerngeschäft ausbauen und die
(Weiter-)Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle forcieren.

Zukunftsfähige Kompetenzen sind Schlüssel für das Immobilienmanagement
Immobilienmanager der Zukunft benötigen (auch) Grundlagenwissen
beispielsweise zur digitalen Transformation von Prozessen in Unternehmen
und öffentlicher Verwaltung, zur intelligenten Gebäudeautomation sowie zu
Datenschutz und Datensicherheit. Sie müssen sich – als weitere Beispiele –
Wissen auch zum Ressourcen- und Energiemanagement, zur Zertifizierung
eines Sustainable Building und Smart Building sowie zu sich verändernden
Leadership-Trends aneignen. In welcher inhaltlichen Tiefe
Immobilienmanager in diese Themenfelder eindringen, ist abhängig von der
jeweiligen Ausrichtung, z. B. einer Tätigkeit als Asset Manager oder als
Facility Manager.

Frau Prof. Schaefer ist eine von über 170 VHB experts des Verbands der
Hochschullehrer für Betriebswirtschaft e.V. (VHB). Mit rund 2.800
Mitgliedern ist der Verband eine wachsende, lebendige Plattform für
wissenschaftlichen Austausch, Vernetzung und Nachwuchsförderung in allen
Bereichen der BWL und darüber hinaus.

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Unabhängige Stromversorgung plus Wärmebedarfsunterstützung – sichern Sie sich jetzt bis zum 20. November die Förderung von bis zu 40 % in NRW!

  • Heimspeichersysteme Grafik Sommer
    Heimspeichersysteme Grafik Sommer
    NRW mit aktuell höchster Förderung für Wasserstoff und Batteriespeicher im Ländervergleich
  • Spitzenförderung von bis zu 40 % für Solar-Wasserstoff-Speicher picea von HPS; Antragstellung bis zum 20. November 2021
  • Hersteller HPS und der Heizung-, Klima-, Sanitärspezialist Hasenkamp unterstützen Antragsteller mit Expertentelefon
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    Der Klimawandel ist das beherrschende Thema des Bundestagswahlkampfes. In einem Punkt scheinen sich alle Parteien einig zu sein. Die Zeit drängt und Deutschland muss sein Potenzial nutzen, um mit innovativen Lösungen voranzugehen, die Anreize für die Anwendung schaffen und gleichzeitig die Wirtschaftskraft stärken.

    So hat das Land Nordrhein-Westfalen in der jüngsten Aktualisierung des Förderprogramms progres.nrw vom August 2021 u. a. marktreife Technologien im nicht-industriellen Maßstab für den Einsatz im Eigenheimbereich aufgenommen. Im Programmbereich „Klimaschutztechnik“ werden im Fördermodul „Energiesysteme für klimagerechte Gebäude“ auch „Stationäre wasserstoffbasierte Energiesysteme in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage“ bezuschusst. Ziel dieser Förderung sind u. a. Mini-Kraftwerke für Ein- bis Mehrfamilienhäuser, die neben einer Kurzzeitspeicherung des Stroms aus der PV-Anlage auch elektrolytisch erzeugten Wasserstoff als saisonale Langzeitspeicher nutzen.

    Heimspeichersysteme Grafik Winter
    Heimspeichersysteme Grafik Winter

    Solche Heimspeichersysteme werden z. B. von der HPS Home Power Solutions GmbH aus Berlin entwickelt und vermarktet. Ihr Produkt mit dem Namen picea ist der weltweit erste Stromspeicher auf Wasserstoff-Basis für Ein- und Zweifamilienhäuser. Die an sonnenreichen Tagen erzielten Überschüsse einer Photovoltaik-Anlage werden als grüner Wasserstoff gespeichert und in der dunklen Jahreszeit in Form von Strom und Wärme wieder zur Verfügung gestellt. So erreicht picea ganzjährig eine CO2-freie Strom-Vollversorgung und verringert zudem die Heizkosten. Pro Jahr vermeidet ein picea-System ca. drei Tonnen CO2 und bindet so eine CO2-Menge wie 130 Fichten und leistet somit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. picea hat mehrere renommierte Preise gewonnen, zuletzt den Handelsblatt Energy Award 2020 und den Smarter E Award 2021.

    Dadurch dass sowohl der Kurzzeit- als auch der Langzeitspeicher gefördert werden, sind für den Eigenheimbesitzer in Kombination mit KfW-Fördermitteln Zuschüsse von aktuell bis zu 40 Prozent der Investitionssumme möglich. Die Förderanträge müssen bis zum 20. November 2021 eingereicht werden. Um interessierte Eigenheimbesitzer bei der Antragsstellung zu unterstützen, hat der Hersteller HPS in Kooperation mit der Hasenkamp GmbH, einem der führenden Fachbetriebe für die Installation von Heizung-, Klima- und Sanitärsystemen im Ruhrgebiet mit Standorten in Bochum und Hattingen, ein Expertentelefon eingerichtet.

     

    Bei Interesse melden Sie sich gerne unter:

    Telefon: +49 30 235 914 – 600 (Sprechzeiten: Montag bis Freitag, 9 bis 18 Uhr)

    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

     

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