Zum Hauptinhalt springen

CO2-Ausgleich: Auch in Corona-Zeiten klimafreundlich reisen

Vor dem Hintergrund des globalen Klimastreiks am 25. September und angesichts der aktuell stark eingeschränkten Reisemöglichkeiten, hinterfragen viele Verbraucher ihr Reiseverhalten in Vor-Corona-Zeiten kritisch. Wer dennoch weite Strecken zurücklegen muss, kann etwa mit der Bahn oder dem Bus umweltschonend durch Europa fahren. Fluggäste können unvermeidbare CO2-Emissionen durch eine Spende in Klimaprojekte ausgleichen. Hierzu informiert das EVZ auf einer speziellen ThemenseiteMaske, Abstand und Hygienemaßnahmen gehören für Reisende derzeit ohne Zweifel zu den wichtigsten Dingen, an die gedacht werden muss. Nichtsdestotrotz sollte der Klimaschutz nicht aus den Augen verloren werden. Gerade Reisende, die aufs Fliegen nicht verzichten können, sollten über eine CO2-Kompensation nachdenken. Zahlreiche Airlines bieten dies an, meist schon während des Buchungsvorgangs. Ansonsten können Emissionen in nur wenigen Klicks auch über unabhängige Organisationen ausgeglichen werden.

Auf geprüfte Klimaprojekte achten

Wer seinen ökologischen Fußabdruck verringern möchte, sollte jedoch auf die Seriosität des Kompensationsdienstleisters achten. Nur so ist gewährleistet, dass das Geld auch wirklich beim Klimaprojekt ankommt und Emissionen ausgeglichen werden. So muss nachvollziehbar sein, wie die Höhe der CO2-Menge und der Kompensation berechnet werden. Behauptet eine Airline, man könne gegen eine Spende von 1 € klimaneutral fliegen, handelt es sich um Augenwischerei. Entscheidend ist weiterhin, dass Klimaprojekte geprüft und zertifiziert wurden. Vertrauensvoll ist laut Bundesumweltamt der Gold Standard. Auch sollten Verbraucher eine Bestätigung ihrer Zahlung erhalten (häufig in Form eines PDF-Dokuments). 

CO2-Kompensation ist steuerlich absetzbar 

Das Gute: Eine CO2-Kompensation kann in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Vorausgesetzt die Spende geht an eine gemeinnützige Organisation (was bei vielen seriösen Anbietern der Fall ist); die Zahlung kann nachgewiesen werden und liegt über 36 €. Außerdem darf der Betrag nicht 20 Prozent des Einkommens übersteigen.

  • Aufrufe: 138

Risikogebiete und Corona-Reisewarnung: Was bedeutet das für eine gebuchte Individualreise?

Vermehrt wenden sich Verbraucher an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, die ihren gebuchten Auslandsurlaub wegen einer Corona-Reisewarnung kurzfristig selbst storniert haben und sich wundern, weil sie hohe Stornokosten zahlen mussten. Wichtig: Anders als bei Pauschalreisen können Individualreisen während der Corona-Pandemie nicht einfach so kostenlos storniert werden.

Was ist eine Individualreise? 

Bei einer Individualreise stellen Urlauber Reiseleistungen einzeln nach eigenen Wünschen zusammen. Dabei werden Flug, Unterkunft und Ausflüge bei unterschiedlichen Anbietern gebucht und bezahlt. Klassische Individualreisen sind z. B. ein einzeln gebuchter Flug oder der Ferienhausurlaub mit eigener Anreise. 

Wann handelt es sich um eine Pauschalreise? 

Eine Pauschalreise ist ein vorgefertigtes Reisepaket, das aus mindestens zwei Hauptreiseleistungen besteht, z. B. Flug plus Übernachtung oder Hotel plus Musical-Ticket. Auch wenn zwei Hauptreiseleistungen getrennt voneinander ausgewählt und vom Buchungsportal oder Reisebüro zu einem Gesamtpaket mit Gesamtpreis zusammengefasst werden, handelt es sich um eine Pauschalreise –  typisch für Flug- und Hotelbuchungen. Zu den Pauschalreisen zählen aber auch Kreuzfahrten und Tagesreisen, die mehr als 500 Euro kosten. 

 Individualreisende haben schlechte Karten, wenn sie stornieren

Wird das Urlaubsgebiet plötzlich zum Risikogebiet erklärt oder das Auswärtige Amt spricht eine Reisewarnung aus, haben Pauschalurlauber dank der EU-Pauschalreiserichtlinie mehr Rechte, als Urlauber, die nur eine einzelne Reiseleistung gebucht haben.  

Um nicht böse überrascht zu werden, müssen Individualreisende bei der Buchung ganz genau hinschauen, welche Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen gelten. Insbesondere bei Unterkünften können die Stornokosten ansonsten sehr hoch ausfallen, teilweise 80 % bis 100 %, wenn der Gast kurzfristig absagt. Einige Betreiber, z. B. manche Ferienhausanbieter und Fährgesellschaften, bieten jedoch Stornierungs-Optionen an, die bei der Buchung für wenige Euro hinzugebucht werden können. 

Wer eine Individualreise aus Angst nicht antreten möchte, dem bleibt ansonsten nichts Anderes übrig, als auf die Kulanz der Anbieter zu hoffen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Reise durchgeführt werden könnte, der Flieger also startet oder das Ferienhaus zur Verfügung steht.

Die größte finanzielle Last trägt derzeit in vielen Fällen der Urlaubsgast. Wünschenswert wäre eine bessere Risikoverteilung zwischen Anbieter und Verbraucher“, sagt EVZ-Juristin Sabine Blanke. 

Wird die Reise hingegen vom Betreiber gestrichen, z. B. die Übernachtung im Ferienhaus, sind die Chancen auf eine Erstattung hoch. Annulliert die Airline den Flug, bekommen Fluggäste auf jeden Fall ihr Geld zurück.   

 Reiserücktrittsversicherung hilft nicht bei Reisewarnungen 

Eine Reiserücktrittsversicherung hilft übrigens nicht bei einer Reisewarnung. Der Versicherungsschutz besteht hier nur, wenn dem Reisenden selbst etwas widerfährt, wie etwa eine schwere Erkrankung, eine schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit.

Stets aktuelle Reisehinweise und Reisewarnungen sowie Informationen zu den Reiserechten in Corona-Zeiten finden Verbraucher auf der Website des EVZ Deutschland.

  • Aufrufe: 164
Dame studiert Infotafeln am Flughafen Foto Pixabay

Digitales Reisen wird immer beliebter

Dame studiert Infotafeln am Flughafen Foto Pixabay
Dame studiert Infotafeln am Flughafen Foto Pixabay

Die aktuellen Reisetrends und eine Aussicht auf das Reiseverhalten im Jahr 2021 verreist. Das alles erfahren Sie hier!

Digitales Reisen: Die Urlaubstrends der kommenden Saison 

Die Reisegewohnheiten haben sich in diesem Jahr so schnell verändert, wie nie zuvor. Stundenlangen Flugreisen in weit entfernte Urlaubsziele gingen stark zurück und heimische Reisen in der Region sind immer mehr im Kommen. Zudem wird Akteuren in aktuellen Zeiten der Corona-Krise bewusst, dass die Digitalisierung auch in der Reisebranche nützlich sein kann und vorangetrieben werden muss.

Dabei ist die Digitalisierung in der Tourismusbranche schon wesentlich weiter, als den Meisten bewusst ist. Neben digitalen Vergleichsportalen für die Auswahl der günstigsten Flüge, Smartphone-Apps zum online Check-In und Smart-Home Systemen in Hotelzimmern, nehmen digitale Anwendungen in der Tourismusbranche einen immer größeren Stellenwert ein. Grund dafür sind die wachsenden Ansprüche der Reisenden: Flexibler, schneller, digitaler.

 

Digitale Reisemöglichkeiten sind immer gefragter 

Der Reiseanbieter TUI hat sich die aktuelle Situation der Tourismusbranche angeschaut und in einer Infografik zusammengefasst, worauf es den Reisenden ankommt und welche Richtungen Reiseanbieter, Hotels & Co. einschlagen müssen, um den Absprung nicht zu verpassen.

 

Virtuelle Technologien für Reisen auf dem Vormarsch 

Virtuelle Technologien für Reisen auf dem Vormarsch

Die Infografik .https://www.tui.com/urlaub-2020/ zeigt: Virtual Reality (VR) und Augmented Reality (AR) verändern den Tourismusmarkt maßgeblichDank digitaler Technologien entwickeln sich neue Möglichkeiten zu Reisen. Während VR eine vollkommen virtuelle Welt kreiert, ermöglicht AR das digitale Erkunden real existierende Orte.

Zudem bieten mittlerweile immer mehr Reisebüros die Möglichkeit an, vor der Entscheidung für ein bestimmtes Reiseziel den Ort schon einmal mittels VR digital zu erkunden. Die Vorteile für den neuen Trend liegen dabei auf der Hand: Hotels können schon vor der Reise begutachtet und Städte vor dem Trip erkundet werden. So werden Fehlentscheidungen minimiert und bestimmte Wunschziele bereits frühzeitig ausgemacht.

Aber auch verschiedenste Städte auf der ganzen Welt bieten zunehmend virtuelle Sightseeing- und Stadttouren an. Dabei können spannende Sehenswürdigkeiten, einzigartige Altstädte oder interessante Museen bequem aus den eignen vier Wänden besichtigt werden. Zudem können längst nicht mehr vorhandene Naturerscheinungen oder Sehenswürdigkeiten noch Jahrhunderte nach ihrem Verschwinden dank virtueller Technologien besichtigt werden. Möglich ist es dadurch auch, sich noch im Bau befindliche Gebäude bereits vor der realen Fertigstellung anzuschauen. In der Mischung aus virtuellen und realen Welten auf digitaler Ebene sind hier den Möglichkeiten nahezu keine Grenzen mehr gesetzt. Die großen Vorteile vom virtuellen Reisen – eine aufwändige Planung, lange Anreisezeiten und hohe Kosten – fallen weg.

  • Aufrufe: 301
Ein Großteil der Deutschen verbringt seinen Urlaub zu Hause.  Bildnachweis: Vonovia / Bierwald

Die Mehrheit der Deutschen macht Urlaub zu Hause Zahl im Vergleich zu 2018 deutlich gestiegen Ostdeutsche sind reisefreudiger

Ein Großteil der Deutschen verbringt seinen Urlaub zu Hause.  Bildnachweis: Vonovia / Bierwald
Ein Großteil der Deutschen verbringt seinen Urlaub zu Hause. Bildnachweis: Vonovia / Bierwald

Urlaub in Corona-Zeiten – das bedeutet für die Mehrheit der Deutschen freie Zeit zu Hause: 41 Prozent fahren weg, 57 Prozent machen keine Urlaubsreise. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Wohnungsunternehmens Vonovia. Für die Studie befragte das Meinungsforschungsinstitut Kantar deutschlandweit mehr als 1.000 Menschen. Zum Vergleich: Vor zwei Jahren gaben noch fast zwei Drittel der Befragten an, in den Urlaub zu fahren. Rund ein Drittel blieb 2018 zu Hause.  

 

Ostdeutsche fahren häufiger in Urlaub

Vergleicht man die Befragungsergebnisse von 2018 und 2020, ist eins besonders auffällig: Während 2018 ebenso viele Menschen in West- wie in Ostdeutschland Urlaub geplant hatten (jeweils 62 Prozent), hat sich 2020 ein deutlicher Unterschied herauskristallisiert: 59 Prozent der befragten Westdeutschen verbringen ihren Urlaub zu Hause, aber nur 45 Prozent der Ostdeutschen.

 

Ein weiterer Unterschied: Während die westdeutschen Befragten 2020 etwa gleich häufig Ferienziele im Ausland wie im Inland ansteuern (18 Prozent machen Urlaub in Deutschland, 17 Prozent im Ausland), bleiben die ostdeutschen Teilnehmer der Studie mehrheitlich lieber in heimischen Gefilden (37 Prozent Urlaub in Deutschland, 10 Prozent Urlaub im Ausland). 2018 dagegen zog es die Mehrheit der Westdeutschen ins Ausland, während die ostdeutschen Befragten etwa zu gleichen Teilen in in- wie ausländischen Urlaubsgefilden Erholung suchten.

 

Zwei Drittel der Berliner machen Urlaub

Von den befragten Berlinern haben sich fast 60 Prozent entschieden, auch in diesem Jahr in den Urlaub zu fahren – das ist bundesweit der Spitzenplatz. Zum Vergleich: Nur ein Drittel der Bayern ist in diesem Jahr weggefahren bzw. will das noch tun.

  • Aufrufe: 407