Zum Hauptinhalt springen

Trotz Corona: Europas Süden braucht Tourismus

Die internationalen Reisebeschränkungen in der Corona-Krise
beeinträchtigen mit dem Tourismus einen wichtigen Wachstumstreiber in den
strukturschwachen Urlaubsländern Südeuropas. Allein im Jahr 2019 zählten
diese Länder mehr als 900 Millionen Übernachtungen von ausländischen
Gästen. Große Länder wie Spanien und Italien wären besonders betroffen,
doch auch in kleineren Urlaubsländern wie Griechenland und Kroatien stehen
mehr als 180 Millionen Übernachtungen auf dem Spiel. Ohne Sommergeschäft
droht die Rückkehr der Wirtschaftskrise nach Südeuropa. Das
Infektionsgeschehen spielt insbesondere in den meisten Urlaubsregionen in
den südlichen EU-Ländern bislang eine eher geringe Rolle.

„Die südeuropäischen Urlaubsländer brauchen für ihren
Dienstleistungsexport den Europäischen Binnenmarkt genauso wie der
Warenexporteur Deutschland“, sagt IfW-Forscher Klaus Schrader (https://www
.ifw-kiel.de/de/experten/ifw/klaus-schrader/). Gemeinsam mit Claus-
Friedrich Laaser (https://www.ifw-kiel.de/de/experten/ifw/claus-fr-
laaser/
) hat er umfassend Daten rund um die Tourismusbranche in der
Europäischen Union in dem heute erschienenen Kiel Policy Brief "Erholung
durch Reisefreiheit: Warum Südeuropa in der Corona-Krise den Tourismus
braucht" (https://www.ifw-kiel.de/index.php?id=14763&L=1) analysiert. „Die
Beschränkungen der Reisefreiheit und die weitreichenden
Infektionsschutzmaßnahmen stellen in den Urlaubsländern Südeuropas die
Existenz vieler Tourismusbetriebe in Frage und verschärfen die
wirtschaftliche Krise in den tourismusintensiven EU-Staaten“, so Schraders
zentrale Schlussfolgerung.

Mit der Aufhebung der Reisewarnungen im Juni hätten die Volkswirtschaften
in Südeuropa zumindest eine Perspektive erhalten, den pandemiebedingten
wirtschaftlichen Schaden zu begrenzen. „In den touristisch wichtigen
Sommermonaten wird sich entscheiden, wie groß der Verlust ausfallen wird“,
so Schrader. Der Wegfall des Auslandstourismus in den Monaten von April
bis Juni hat vor allem Zypern, Malta und Griechenland getroffen, die 25
bis 30 Prozent ihrer jährlichen Übernachtungen verloren haben dürften. Bei
einem Fernbleiben der Auslandstouristen in den verbleibenden Sommermonaten
ständen in Griechenland und Zypern bereits 80 Prozent der jährlichen
Übernachtungen zur Disposition, in Kroatien könnte sich der Verlust
aufgrund der starken Konzentration auf die Hochsommermonate auf 90 Prozent
belaufen. Selbst Spanien mit einem größeren Inlandstourismus und einer
geringeren regionalen und saisonalen Konzentration droht ohne
Auslandstourismus bis zum Ende des Sommerhalbjahrs der Verlust von knapp
50 Prozent bzw. von 224 Millionen der jährlichen Übernachtungen.

Die Verluste im Tourismussektor wären besonders schmerzlich, da das
wirtschaftliche Gewicht der tourismusrelevanten Dienstleistungen in den
Urlaubsländern Südeuropas teilweise sehr hoch ist. Bei Ländern mit einer
besonders hohen Tourismusintensität entfallen nach Schätzungen der EU 15
bis 25 Prozent des BIP auf diesen Sektor, nach Berechnungen der Autoren
bewegt sich der Beschäftigungsanteil des touristischen Kernbereichs auf
einem Niveau um 10 Prozent der Gesamtbeschäftigung – bei Berücksichtigung
weiterer tourismus-relevanter Beschäftigungsanteile, beispielsweise im
Einzelhandel, könnten Werte um 20 Prozent erreicht werden. „Ausfälle im
Urlaubsgeschäft würden gerade die ärmeren Volkswirtschaften in der EU
treffen, in denen der von der EU geförderte Tourismus einen Beitrag zur
Überwindung der Wirtschaftskrise geleistet hat.“ Das im Tourismus
besonders starke Kroatien erreiche gerade einmal etwas mehr als 40 Prozent
des EU-Pro-Kopf-Einkommens und auch Griechenland, das nach der
Wirtschafts- und Finanzkrise erst seit 2017 wieder wachse, belegt mit 55
Prozent einen Platz im hinteren Drittel.

Für den Fall, dass die Reisenden in diesem Jahr tatsächlich ausbleiben,
haben die südeuropäischen Urlaubsländer bereits die Berücksichtigung des
Tourismus beim europäischen Wiederaufbauplan eingefordert. „Dies ginge vor
allem zu Lasten der EU-Nettozahler“, sagt Schrader. Natürlich seien auch
die Urlaubsländer in einer Bringschuld: Der Tourismus in Corona-Zeiten
werde nur unter stimmigen und transparenten Infektionsschutzauflagen
wieder Tritt fassen können. Die von den beiden Forschern zusätzlich
analysierten Daten zum regionalen Infektionsgeschehen zwischen dem 5. Mai
2020 und dem 16. Juni 2020 (Zeitpunkt der Aufhebung der Reisewarnung durch
das Auswärtige Amt) zeigen aber auch: Die südeuropäischen Urlaubsregionen
haben bisher fast durchgehend den Vorteil niedriger Infektionsraten und
eines unauffälligen Infektionsgeschehens. Am Beispiel von Spanien und
Griechenland lässt sich zeigen, dass sich das Infektionsgeschehen eher auf
die Metropolregionen konzentriert, die wichtigsten Urlaubsregionen in den
Ländern aber eine noch deutlich geringere Covid-19-Intensität aufweisen.
Bei den Urlaubsländern und Veranstaltern verbleibt aber eine
Informationspflicht über das Geschehen am aktuellen Rand, damit Reisende
die potenziellen Risiken einschätzen können.

  • Aufrufe: 188

8 Tipps für die Reisebuchung in Corona-Zeiten

Die Ferienzeit beginnt und wer kurzfristig eine Reise ins europäische Ausland plant, sollte einige Dinge beachten. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland hat wichtige Punkte zusammengetragen.

  1. Informieren Sie sich vor der Buchung über Reise- und Sicherheitshinweise. So gibt es aktuell z. B. Reisewarnungen für die europäischen Länder Finnland, Schweden und Norwegen oder das beliebte Urlaubsland Türkei. Verboten ist die Reise in diese Staaten nicht, Touristen müssen aber mit Einreisebeschränkungen und Quarantänemaßnahmen rechnen.

  2. Überlegen Sie sich, ob eine Pauschalreise für Sie in Frage kommt. Denn hier sind Sie besser geschützt als bei Individualreisen. Sie haben etwa bessere Chancen, die Reise kostenlos zu stornieren, z. B. bei einer zweiten Corona-Welle. Storniert der Reiseveranstalter Ihre Reise, haben Sie ein Recht auf Erstattung des Reisepreises. Informieren Sie sich aber über Gutscheinregelungen im Urlaubsland.

  3. Wenn Sie eine Individualreise buchen (nur Hotel, Ferienwohnung, Flug- oder Bahnfahrt), ist es empfehlenswert, wenn sich diese kurzfristig kostenlos oder zu geringen Gebühren stornieren lässt. Lesen Sie sich vor der Buchung die Storno-Regelungen und die AGB des Anbieters genau durch. Viele Anbieter haben ihre Bedingungen angepasst. Ggf. kann es sich lohnen, für wenige Euro eine Stornierungs-Option hinzu zu buchen.

  4. Möchten Sie über ein Online-Buchungsportal buchen, achten Sie darauf, wer im Problemfall Ihr Ansprechpartner ist. Häufig ist dies nicht klar ersichtlich. Eindeutig ist es, wenn Sie direkt beim Anbieter (z. B. Hotel oder Airline) buchen. Das muss nicht unbedingt teurer sein als beim Buchungsportal.
     
  5. Denken Sie über Ihren Versicherungsschutz nach. Die Reiserücktrittsversicherung greift beispielswiese, wenn eine plötzliche Erkrankung oder Arbeitslosigkeit/Kurzarbeit vorliegt. Genauso ist eine Auslandsreisekrankenversicherung wichtig, aber auch hier muss geprüft werden, ob im Pandemiefall oder bei Reisen in Länder mit Reisewarnung gezahlt wird.

  6. Bedenken Sie bei der Buchung eines Reiseangebotes, dass es Corona-bedingte Anpassungen geben kann, etwa am Pool oder Buffet. Auf diese sollten Sie im Vorfeld hingewiesen werden. Ist dies nicht der Fall, können Sie einen Teil des Reisepreises zurückverlangen, es sei denn, es handelt sich um Einschränkungen, die der Urlaubsgast hinnehmen muss.
     
  7. Falls Sie eine gebuchte Pauschalreise nicht antreten können oder wollen, können Sie diese in der Regel bis 7 Tage vor Antritt an Dritte übertragen (gegen Aufpreis).

  8. Können Probleme mit Anbietern aus dem EU-Ausland nicht selbst geklärt werden, hilft das Europäische Verbraucherzentrum kostenlos weiter.
  • Aufrufe: 174
Mobilitätsanbieter FREE NOW

FREE NOW: Statement zum finalen Eckpunktepapier der PBefG Reform

Mobilitätsanbieter FREE NOW
Mobilitätsanbieter FREE NOW

Am vorvergangenen Freitag haben sich die Vertreter der Länder und der Bundesregierung auf ein finales Eckpunktepapier zur Reform des Personenbeförderungsgesetzes geeinigt. Alexander Mönch, General Manager Deutschland und Österreich des Mobilitätsanbieters FREE NOW, gibt dazu folgendes Statement:

„Wir begrüßen den beschlossenen Kompromiss zur dringend notwendigen Reform des Personenbeförderungsgesetzes. Insbesondere beim Taxigewerbe werden neue Wege beschritten, die wir außerordentlich befürworten. Die Einführung und die Bevorzugung eines gesonderten Pooling-Typen wird allerdings für erneutes Konfliktpotential sorgen. Hier braucht es klare Regeln, die man in einer Mischkonzessionen definieren könnte, um langfristig alle Verkehrsarten besser auszulasten. Wir hoffen auf Nachbesserungen im parlamentarischen Verlauf.“

  • Aufrufe: 418
Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland

CO2-Kompensation: Tipps für Flugreisende

Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland

Europa öffnet wieder seine Grenzen und der eine oder andere schmiedet bereits Urlaubspläne.  Wer mit dem Flugzeug reist, kann mit einer CO2-Kompensation einen Beitrag für den Klimaschutz leisten. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) geht auf das Für und Wider des CO2-Ausgleichs ein und erklärt Reisenden, worauf sie achten müssen. Wie funktioniert die freiwillige Kompensation von Emissionen? Welche Anbieter gibt es? Wie erkennt man seriöse Klimaprojekte? Ein neues Informationsangebot des EVZ gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen.  

So funktioniert CO2-Kompensation  

Nach Untersuchungen des EVZ bieten 70% der größeren Airlines in Europa eine CO2-Kompensation an. Das Prozedere ist meist ganz einfach. Bei vielen Airlines kann der Reisende seinen CO2-Ausstoß und die Kompensationszahlung mithilfe eines CO2-Rechners berechnen und anschließend, wenn gewollt, direkt abbuchen lassen. Andere Airlines bieten unabhängig von der Strecke Pauschalbeträge an. Air France und British Airways sollen laut eigener Aussage Inlandsflüge bereits automatisch kompensieren, d. h. eine Umweltspende ist hier bereits im Flugpreis enthalten.

Wie das EVZ festgestellt hat, setzen einige Airlines die Kompensationszahlung jedoch viel zu niedrig an, beispielsweise mit 1 Euro. Das reicht nicht aus, um die Emissionen zu kompensieren. 

Neben Fluggesellschaften haben Reisende auch die Möglichkeit, auf eine unabhängige Organisation zurückzugreifen. Eine Vielzahl von europäischen Anbietern unterstützen seriöse Klimaprojekte in Entwicklungsländern. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Kompensationszahlung auch steuerlich abgesetzt werden. 

Die Höhe der CO2-Kompensation variiert stark von Anbieter zu Anbieter. Für einen Hin- und Rückflug von Berlin nach Barcelona für eine Person beträgt der CO2-Ausstoß beispielsweise eine Tonne, wofür nach den Recherchen des EVZ zwischen 1 und 17 Euro berechnet werden.  

Auf Qualitätsstandards achten 

Um sicher zu gehen, dass das Geld beim Klimaprojekt ankommt und dieses auch durchgeführt wird, sollten Verbraucher auf Qualitätsstandards achten. Vertrauenswürdig sind beispielsweise Projekte, die mit dem Gold Standard versehen sind. Reisenden ist also geraten, einen genauen Blick auf die Internetseite des Anbieters der CO2-Kompensation zu werfen. 

Nicht vergessen werden darf, dass eine C02-Kompensation immer nur die zweitbeste Lösung ist. Wer umweltschonend reisen möchte, nimmt besser die Bahn oder den Bus. 

Dies und mehr auf der neuen Themenseite des EVZ: CO2-Kompensation bei Flügen: Wie sinnvoll ist der angebotene CO2-Ausgleich?

  • Aufrufe: 415