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Ladungssicherung im Straßenverkehr: Die wichtigsten Regeln

Ladungssicherung im Straßenverkehr Symbolbild unsplash
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Ladungssicherung im Straßenverkehr Symbolbild unsplash
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Werden Ladungen in Fahrzeugen nicht ausreichend gesichert, tritt ein hohes Sicherheitsrisiko ein. Ladungen sind in Pkws oder Transportern so zu verstauen, dass selbst bei einer unvorhergesehenen Vollbremsung kein Risiko besteht, dass die Gepäckstücke sich unkontrolliert bewegen, verrutschen, umkippen oder vom Fahrzeug fallen. Für die Ladungssicherung in Fahrzeugen existieren gesetzliche Vorgaben, die nicht nur der Fahrer, sondern auch der Fahrzeughalter beherzigen sollte. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg.



Was ist Ladungssicherung und warum ist sie im Straßenverkehr so wichtig?

Ungesicherte Ladungen als Auslöser von Verkehrsunfällen sind keine Seltenheit. Werden Ladungen auf öffentlichen Wegen bewegt, sind Fahrzeugführer und Fahrzeughalter in der Pflicht, die Ladung so zu sichern, dass davon keine Gefahr ausgeht.

Die Ladung muss zunächst in einem geeigneten Fahrzeug transportiert werden. Sperrige Güter, die dem Fahrer die Sicht versperren, können auch gesichert zur Unfallgefahr werden, weil das Blickfeld eingeschränkt ist und das Verkehrsgeschehen nicht ausreichend im Blick behalten werden kann.

Damit Ladungen nicht zu gefährlichen Wurfgeschossen werden, müssen diese hinsichtlich des Verrutschens, Kippens oder Abstürzens hinreichend gesichert werden. Wenn Ladung sich im Fahrzeug bewegt, kann der Fahrer die Kontrolle über den Wagen verlieren. Fällt die ungesicherte Ladung vom Fahrzeug und passiert dies bei hohen Geschwindigkeiten, können die nachfolgenden Autos nicht ausweichen und die unsachgemäß behandelte Ladung kann zum Auslöser von Massenkarambolagen werden.

Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für die Ladungssicherung?

Die Straßenverkehrsordnung macht genaue Angaben, wie die Fracht in Fahrzeugen ordnungsgemäß zu sichern ist. Wie es in § 22 StVO heißt, sind Ladungen und die zur Sicherung der Ladung notwendigen Geräte so zu verstauen, dass bei Vollbremsungen oder abrupten Ausweichbewegungen die Ladung nicht verrutschen, umfallen, kippen, herumrollen oder herabfallen kann. Es wird auch darauf hingewiesen, dass beim Ladungstransport kein unnötiger Lärm erzeugt werden soll. Dabei ist unter Beachtung der anerkannten technischen Regeln vorzugehen.

Weitere Vorgaben finden sich in § 23 StVO. Dort ist zu lesen, dass Fahrzeugführer die Verantwortung tragen, dass die Passagiere, mitfahrende Tiere, die Ladung oder Gerätschaften nicht die Sicht und die Hörleistung des Fahrzeugführers beeinträchtigen dürfen und es zu keiner Beeinträchtigung des Fahrzeugzustandes durch die zu transportierende Ladung kommen darf. Fahrzeugführer haben dafür Sorge zu tragen, dass die Ladung vorschriftsmäßig ist und die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges nicht in Mitleidenschaft gezogen wird.

Welche Methoden der Ladungssicherung sind am effektivsten?

Fahrzeugführer sollten sich bereits im Vorfeld Informationen einholen, wie die zu transportierende Ladung im Fahrzeug vorschriftsmäßig zu sichern ist, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet bleibt.

Tipp: Wer häufig Ladungen transportiert oder als Berufskraftfahrer unterwegs ist, sollte sich auf entsprechenden Seminaren umfassend über die Regelungen und Gegebenheiten der Ladungs- und Transportsicherung schlaumachen.

Für die Sicherung von Fracht sind zwei unterschiedliche Methoden geläufig:

  • Formschlüssige Ladungssicherung: Bei dieser Sicherungsart wird die Ladung lückenlos in das Fahrzeug geladen. Die Absicherung kann durch eine Kopflaschung oder durch Zurrgurte erfolgen. Hohlräume sind mit Füllmaterial zu versehen. Nur wenn das Fahrzeug über eine gewisse Stabilität verfügt, kann auf Keile, Zurrketten, Sperrbalken oder Netze zur Ladungssicherung verzichtet werden.

  • Kraftschlüssige Ladungssicherung: Die Ladung wird hierbei durch Niederzurren fixiert. Die Güter werden mit Gürten oder Ketten auf eine dafür geeignete Fläche gepresst. Für eine verstärkte Ladungssicherung können Antirutschmatten sorgen.

Der Aspekt des korrekten Verstauens der Ladung verschärft sich mit der Größe des Fahrzeuges. Die Ladungssicherung bei Transportern und LKWs sollte von geschulten Personen vorgenommen werden. Für die Beförderung sperriger Gegenstände sind nach Möglichkeit Anhänger zu verwenden.

Welche Strafen drohen bei unzureichender Ladungssicherung?

Eine mangelnde Sicherung von Ladung geht häufig mit einer Überladung des Fahrzeuges einher. Wurde das Fahrzeug überladen, kann die Fracht meist nicht vorschriftsmäßig gesichert werden. Das Gefahrenpotenzial geht hier nicht allein von der unzureichend gesicherten Ladung aus. Überladene Fahrzeuge zeigen ein verändertes Kurvenverhalten, eine geringere Bremswirkung und eine unzureichende Straßenlage. Kommt es zu Vollbremsungen oder Ausweichmanövern, kann die Ladung verrutschen, umkippen und für die Fahrzeuginsassen zum Unfallrisiko werden. Damit wird gegen die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung verstoßen.

Hinweis: Um eine Überladung des Fahrzeuges zu vermeiden, muss das zulässige Gesamtgewicht im Auge behalten werden. Die Angaben unterscheiden sich je nach Fahrzeugmodell. Bei Pkws gelten 2,8 Tonnen als Richtwert.

Wurde die Ladung nicht ausreichend gesichert und das Fahrzeug ist mit 15 Prozent überladen, droht ein Bußgeld von 35 Euro. Bei Überladungen von 20 Prozent erhöht sich das Bußgeld auf 95 Euro und es kommt ein Punkt in Flensburg dazu. Werden Überladungen von mehr als 30 Prozent festgestellt, sind 235 Euro zu zahlen.

Folgende Strafen drohen bei unzureichender Ladungssicherung bei LKWs:

  • Ladung nicht hinreichend gegen Herabfallen gesichert = 60 Euro Bußgeld

  • Ladung nicht hinreichend gesichert mit Gefährdung = 75 Euro Bußgeld, 1 Punkt

  • Ladung nicht hinreichend gesichert mit Sachbeschädigung = 100 Euro Bußgeld, 1 Punkt

  • Ladung erzeugt vermeidbaren Lärm = 10 Euro Bußgeld

  • Ladung überschreitet die Gesamthöhe von 4,20 Metern = 70 Euro Bußgeld, 1 Punkt

  • Ladung ragt nach hinten drei Meter und mehr heraus = 20 Euro Bußgeld