In dem neuen Projekt »FLUORBEST« befasst sich ein Konsortium unter Leitung des Fraunhofer-Instituts für Betriebsfestigkeit und Systemzuverlässigkeit LBF mit der Substitution von Fluorpolymeren. Der Fokus liegt auf der Entwicklung einer Bewertungsmethodik, die technische und (öko)toxikologische Aspekte integriert.
Im Germanischen Nationalmuseum zeigen Lehramtsstudierende der Uni Würzburg, wie die Radiowerbung der 1920er- und 1930er-Jahre Luxus, Technik und Weltöffnung inszenierte.
Für mehr Inklusion: Start-up KLAO von THWS- und JMU-Alumni entwickelt eine KI-Lösung für öffentliche Einrichtungen
Öffentliche Einrichtungen müssen Informationen in Leichter Sprache anbieten: Das Start-up KLAO hilft dabei mit seiner innovativen KI-Lösung. Die Köpfe hinter dem innovativen Unternehmen sind Geschäftsführer Fabian Schlausch, der an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (JMU) Sonderpädagogik studiert hat, sowie die beiden Alumni der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt (THWS), Svenja Fischer (Masterstudiengang Marken- und Medienmanagement) und Abdullah Abdelrazek (Masterstudiengang Artificial Intelligence).
Die häusliche Pflege von Angehörigen ist eine Aufgabe, die von Respekt und Engagement geprägt ist, aber auch mit erheblichen Belastungen einhergeht. Neben dem emotionalen und zeitlichen Aufwand spielen die finanziellen Aspekte eine wesentliche Rolle. Viele Familien wissen nicht, dass ihnen gesetzliche Leistungen zustehen, die den Pflegealltag spürbar erleichtern können. Eine dieser zentralen Unterstützungen ist die sogenannte Pflegebox. Diese Leistung der Pflegekassen stellt sicher, dass Pflegebedürftige und ihre Helfer monatlich mit wichtigen Verbrauchsmaterialien versorgt werden. Der vorliegende Artikel beleuchtet, wer Anspruch auf diese wertvolle Hilfe hat, was sie beinhaltet und wie man den passenden Anbieter findet, um diese Leistung unkompliziert und zuverlässig zu erhalten.
Was genau ist eine Pflegebox und wer hat Anspruch?
Die Pflegebox ist keine freiwillige Leistung, sondern ein gesetzlich verankerter Anspruch für Pflegebedürftige. Gemäß § 40 Abs. 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) haben Personen mit einem anerkannten Pflegegrad, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden, ein Recht auf "Pflegehilfsmittel zum Verbrauch".