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Industriestandort Deutschland – produktiv, umweltbewusst und sozial:

Experten stellten aktuelle Entwicklungen und Strategien vor

Das diesjährige Kolloquium des ifaa – Institut für angewandte
Arbeitswissenschaft e. V. gab Einblicke in aktuelle Entwicklungen und
Strategien von Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie in Deutschland
in Richtung Nachhaltigkeit mit ihren Dimensionen — Wirtschaftlichkeit,
Ökologie, soziale Verantwortung und Technologie. Hochkarätige
Referentinnen und Referenten stellten Herausforderungen, Good Practice,
Erfahrungen und Erfolge ihrer Unternehmen vor.

Zu Beginn des Kolloquiums begrüßte Michael Kellner, Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz die Anwesenden per
Videobotschaft und stellte die politischen und wirtschaftlichen
Herausforderungen und Maßnahmen der Bundesregierung vor.
Olaf Eisele, wissenschaftlicher Mitarbeiter am ifaa gab eine Einführung in
das Nachhaltigkeitsmanagement. „Eine ganzheitliche Betrachtung bedeutet
alle vier Dimensionen einzubeziehen: Wirtschaft, Umwelt, Technik und
Soziales.“ Er gab auch einen Überblick zu den Unterstützungsangeboten des
ifaa.
Mit Einblicken in die Unternehmen startete Mario von Hall, Leiter
Sustainability & Digitalization von der thyssenkrupp Rasselstein GmbH. Er
beschrieb den Weg von der Entwicklung des unternehmensspezifischen
Nachhaltigkeitszielbildes über die Strategie bis hin zur operativen
Prozessverbesserung.

Dr. Marco Rische, Director System Business bei der ABP Induction Systems
GmbH gab einen praxisnahen Einblick in das Thema Nachhaltigkeit und
CO2-Neutralität bei energieintensiven Anlagen.

Am zweiten Tag berichteten Jörg Döllekes, Geschäftsführer der HÄRTEREI
REESE BOCHUM GmbH und Prof. Dr. Andreas Merchiers, Fachbereich Wirtschaft,
Hochschule Bochum in ihrem Tandemvortrag über ihre Kooperation zur
nachhaltigen Effizienzsteigerung durch Data Analytics in der
Wärmebehandlung.

Michael Vitz, Geschäftsführer der Johann Vitz GmbH & Co. KG referierte
über das Engagement für Nachhaltigkeit des Unternehmens. Er betonte
besonders die Bedeutung der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen für
KMU. Das Unternehmen ist u. a. im Verein „Schlüsselregion Velbert/
Heiligenhaus“ aktiv.

Welche Rolle Digitalisierung für Nachhaltigkeit hat und mit welcher
Strategie der Werkeverbund der Siemens AG beides im Zusammenspiel umsetzt,
erläuterte Dominik Sachsenhauser, Head of Industrial Engineering bei der
Siemens AG Amberg.

Darüber hinaus konnten Besucher in Workshops selbst Aspekte der
Nachhaltigkeit erarbeiten.

Für weitere Informationen zur Veranstaltung und zu den einzelnen Vorträgen
wenden Sie sich bitte an Christine Molketin unter c.molketin@ifaa-mail.
Gerne vermitteln wir Interviews mit den verschiedenen Experten zu diesem
Thema. Vorabinfos zum Programm und Referenten unter:
https://www.arbeitswissenschaft.net/ifaa-kolloquium-2024

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Präsenzpflicht am Arbeitsplatz – Fluch oder Segen?

Die neuesten Daten der Konstanzer Homeoffice-Studie zeigen: Die Umsetzung
einer Präsenzpflicht am Arbeitsplatz hat erhebliche Auswirkungen auf die
Gesundheit der Mitarbeitenden, aber nur einen geringen Zusammenhang mit
der selbsteingeschätzten Leistungsfähigkeit.

In den vergangenen Monaten hat die öffentliche Debatte um eine Rückkehr
zur Präsenzpflicht deutlich an Fahrt aufgenommen. Viele Unternehmen und
deren Führungsverantwortliche scheinen sich ein Comeback des
Arbeitsalltags aus Vor-Coronazeiten zu wünschen. Die neusten Daten der
Konstanzer Homeoffice-Studie zeigen nun: Umgesetzt haben das, anders als
häufig suggeriert, bislang nur 22 Prozent der Unternehmen. In diesen
Unternehmen berichten Mitarbeitende aber auch wesentlich häufiger von
erheblichen gesundheitlichen Problemen. Florian Kunze, Autor der
Konstanzer Homeoffice-Studie und Principal Investigator am
Exzellenzcluster „The Politics of Inequality“ an der Universität Konstanz,
erklärt: „Mitarbeitende mit Präsenzpflicht beklagen fast doppelt so häufig
Belastungs- und Erschöpfungssymptome. Gleichzeitig stellen sie bei sich
selbst kaum einen leistungssteigernden Einfluss der Präsenzarbeit fest.
Das sollten Unternehmen bei der Entscheidung, ob eine Rückkehr zur
Präsenzpflicht umgesetzt wird, unbedingt mit in den Blick nehmen.“

Wunsch nach Homeoffice nach wie vor hoch
Des Weiteren fragte das Forschungsteam um Florian Kunze nach dem
generellen Wunsch hybrider Arbeitsformen und erhob die Meinung von
Beschäftigten zu Homeoffice-Regelungen. Im Vergleich zu den vergangenen
Befragungen ist der Wunsch nach Homeoffice leicht rückläufig, allerdings
auf einem generell hohen Niveau. Nach wie vor wünscht sich die
Erwerbsbevölkerung in Bürotätigkeiten in Deutschland, mehr als die Hälfte
ihrer wöchentlichen Arbeitszeit von zuhause aus erledigen zu können. Haben
die Befragten Führungsverantwortung, werden jedoch Unterschiede sichtbar
(durchschnittlich 2,5 Tage im Vergleich zu 2,8 Tagen bei Angestellten ohne
Führungsrolle).

Das könnte auch an der generellen Einstellung zu Homeoffice-Regelungen und
deren Auswirkungen liegen: „Ein Drittel der Führungskräfte hält eine
stärkere Präsenzpflicht für sinnvoll, während nur etwa ein Fünftel der
Angestellten ohne Führungsverantwortung eine solche Regelung befürwortet“,
erläutert Kilian Hampel, Co-Autor der Studie. Das wird umso deutlicher bei
der Frage, ob im Homeoffice effiziente Arbeitsprozesse gewährleistet
seien: 31 Prozent der Führungskräfte sehen das kritisch im Vergleich zu
lediglich 15 Prozent unter Beschäftigten ohne Führungsverantwortung.

Die Konstanzer Homeoffice-Studie
Seit Beginn der Coronapandemie 2020 untersucht das Future of Work Lab an
der Universität Konstanz die Einstellung von Erwerbstätigen,
Führungskräften und Unternehmen zum Homeoffice. Unter der Leitung von
Florian Kunze, Professor für Organizational Behavior, erforscht das Team,
wie sich mobiles Arbeiten und das Arbeiten im Homeoffice auf das
Engagement, die Produktivität, aber auch emotionale Erschöpfung oder
soziale Einsamkeit der Beschäftigten auswirken. Für die neuesten
Ergebnisse haben sie 1.023 Teilnehmende befragt, von denen 476
Führungsverantwortung besitzen.

Faktenübersicht

- Die Konstanzer Homeoffice-Studie erfragt seit März 2020 regelmäßig die
Einstellung der deutschen Erwerbsbevölkerung, von Führungskräften und
Unternehmen zu mobilem Arbeiten und Homeoffice: https://www.polver.uni-
konstanz.de/kunze/konstanzer-homeoffice-studie/

- Die jüngste Erhebungswelle der empirischen Langzeitstudie fand im April
2024 statt und konnte auf eine repräsentative Stichprobe von 1.023
Teilnehmenden zurückgreifen. Davon werden rund 700 Teilnehmende seit
Beginn der Erhebung regelmäßig befragt. Für sie war es bereits der 17.
Befragungszeitpunkt:
file:///C:/Users/Juergen.Graf/Downloads/Factsheet_Mai_2024-5.pdf

- Die Studie wird von Florian Kunze und seinem Forschungsteam am Future of
Work Lab an der Universität Konstanz mit Unterstützung des
Exzellenzclusters „The Politics of Inequality“ durchgeführt.

- Autoren:
Florian Kunze ist Professor für Organizational Behavior an der Universität
Konstanz, Principal Investigator im Exzellenzcluster „The Politics of
Inequality“ und Leiter des Future of Work Lab. Seine
Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich Digitalisierung der Arbeitswelt,
demographischer Wandel und Diversität in Unternehmen.

Kilian Hampel ist Doktorand an der Professur für Organizational Behavior
an der Universität Konstanz. Er promoviert zur Veränderung der Arbeitswelt
durch den demographischen Wandel und die Digitalisierung und ist Co-Autor
der Konstanzer Homeoffice-Studie.

- Der Exzellenzcluster „The Politics of Inequality” an der Universität
Konstanz erforscht aus interdisziplinärer Perspektive die politischen
Ursachen und Folgen von Ungleichheit. Die Forschung widmet sich einigen
der drängendsten Themen unserer Zeit: Zugang zu und Verteilung von
(ökonomischen) Ressourcen, der weltweite Aufstieg von Populist*innen,
Klimawandel und ungerecht verteilte Bildungschancen: https://www.exc.uni-
konstanz.de/ungleichheit/

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NIS2-Richtlinie für Unternehmen – die Zeit drängt

Richtlinie für Unternehmen Symbolbild von Clint Patterson auf unsplash
Richtlinie für Unternehmen Symbolbild von Clint Patterson auf unsplash

Lange dauert es nicht mehr, bis die NIS2-Richtlinie diesen Oktober in Kraft tritt. Das von der EU beschlossene Gesetzespaket ist eine Erweiterung der seit 2016 gültigen NIS-Richtlinie. Mit der Verschärfung der Richtlinie trägt die EU der gewachsenen Bedrohungslage sowie der steigenden Abhängigkeit vom Internet Rechnung. Der Prozess der Digitalisierung soll nach Einschätzung von Experten schließlich erst abgeschlossen sein, wenn digitale und analoge Welt gänzlich miteinander verschmolzen sind. Betroffene Unternehmer sollten sich bei der Umsetzung beeilen, zumal die Strafen bei Verstößen erhöht wurden.



Gründe für die Einführung der NIS2-Richtlinie 


NIS2 für Unternehmen bedeutet „Netz- und Informationssicherheit“, was einen Hinweis gibt, worum es in der NIS2-Richtlinie geht. Mit der Erweiterung der NIS-Richtlinie verfolgt die EU das Ziel, die Cyberresilienz und Cybersecurity im EU-Raum zu stärken und den Schaden zu minimieren, den staatlich beauftragte wie private Hacker jedes Jahr anrichten. Laut den 2023 vorgenommenen Berechnungen des Branchenverbandes der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche, Bitkom e. V., entsteht der deutschen Wirtschaft ein jährlicher Verlust von 206 Milliarden Euro durch Cyberattacken wie Datenklau, Diebstahl von IT-Ausrüstung, Sabotage und Spionage.

Analog zu den Einschätzungen der EU zur bedrohlicher gewordenen Sicherheitslage konstatiert das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in einem Lagebericht 2023, dass Cyberangriffe „nicht nur zunehmend professioneller“ werden, sondern auch „immer öfter kleine und mittlere Organisationen, Kommunen und staatliche Institutionen“ von den Angriffen betroffen sind. Weiterhin seien neue Risiken durch die gegenwärtige KI-Revolution hinzugetreten.

Ein weiterer Grund für die Umsetzung besteht darin, dass nach Ansicht der zuständigen Behörden die Mitgliedsländer die Maßnahmen der NIS-Richtlinie nicht einheitlich umgesetzt und sich im Tempo der notwendigen Maßnahmen für mehr Cybersicherheit erheblich voneinander unterschieden haben. In diesem Punkt verfolgt die EU mit der NIS2-Richtlinie das Ziel einer Harmonisierung bei der Umsetzung ihrer digitalen Sicherheitsstandards.



Welche Unternehmen sind betroffen?

Dem NIS2-Maßnahmenpaket unterliegen sämtliche Unternehmen, die von der EU als sicherheitskritisch in Bezug auf die digitale Infrastruktur im EU-Raum angesehen werden. Kriterien sind hierzu die Branche und Größe des Unternehmens. Statt 7 sind es jetzt 18 Branchen, die als sicherheitsrelevant eingestuft sind. Gemeint sind die Branchen Energie, Finanzen, Transport, Bankwesen, Medizin, Trinkwasser, digitale Infrastruktur, Abwässer, IKT-Dienstleistungsmanagement, Weltraum, öffentliche Verwaltung, Post- und Kurierdienste, Abfallwirtschaft, Lebensmittel, Chemie, Industrie/Produktion, digitale Anbieter und Forschung.

 

Hinsichtlich der Unternehmensgröße entscheidet der Gesetzgeber zwischen wichtigen und besonders wichtigen Marktakteuren. Als wichtig werden Betriebe ab einer Größe von 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz ab 10 Millionen Euro eingeordnet, während Betriebe ab 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz ab 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von 43 Millionen Euro als besonders wichtig gelten.

 

Insgesamt sollen es mehr als 30.000 Unternehmen in Deutschland sein, die zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie verpflichtet sind. Ausnahmen für kleinere Unternehmen, die trotz ihrer geringen Größe als sicherheitsrelevant eingestuft werden und von der NIS2-Richtlinie betroffen sind, wurden von der EU definiert.

 

 

Welche Maßnahmen werden vorgeschrieben?

 

Die Maßnahmen zur Stärkung der Cybersicherheit von Unternehmen zum Schutz vor Hackern sind im Detail festgelegt. Unternehmen haben die Möglichkeit, für die Umsetzung der NIS2-Richtlinie die Dienste von spezialisierten Dienstleistern zu nutzen. Eine allgemeine Orientierungshilfe bietet die international anerkannte Norm für Informationssicherheitsmanagementsysteme (ISMS) ISO 27001. Im Einzelnen bezieht sich die Einhaltung der Compliance für NIS2 auf die folgenden Aspekte:

 

 

  • Sicherung von Lieferketten
  • Prävention von Hackerangriffen
  • Krisenbewältigung und Kontinuität
  • Meldepflichten bei Vorfällen
  • Durchführung von Penetrationstests
  • Datenverschlüsselung und Authentifizierung
  • Schulung zur Cyberhygiene
  • umfassende Netzwerksicherheit
  • Eliminierung von Schwachpunkten
  • Organisation der Zugriffskontrolle
  • Kryptografie
  • Sichere Kommunikation
  • Verschärfung der Meldepflichten

 

 

Sanktionen bei Nichteinhaltung

 

Mit der NIS2-Richtlinie hat die EU die Strafen verschärft, die Unternehmen bei Nichteinhaltung der einzelnen Maßnahmen drohen. Als Sanktionen sind Geldstrafen bis zu 10 Millionen Euro oder zwei Prozent des Jahresumsatzes möglich. Dabei gilt der höhere Betrag.

Darüber hinaus hat der Staat nun die Befugnis, im Ernstfall ganze Geschäftsführungen temporär von der Leitung ihrer Betriebe auszuschließen. Dies ist ein Hinweis darauf, dass sich die EU angesichts der wachsenden konfliktgeladenen Konkurrenz mit autoritären und totalitären Staaten nicht mehr vollständig auf die Prinzipien des Liberalismus verlassen möchte. In Deutschland ist das BSI die zuständige Aufsichtsbehörde für Unternehmen, die vom Gesetzeswerk betroffen sind.

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Ausschreibungen machen Unternehmen weniger innovativ

Die Innovationsfähigkeit von Unternehmen sinkt, wenn sie öffentliche
Ausschreibungen ohne Innovationsanreize gewinnen. Durch den Gewinn eines
öffentlichen Auftrags ohne zusätzliche Vergabekriterien konzentrieren sich
Unternehmen stärker auf etablierte Produkte und Dienstleistungen und
verlieren sowohl hinsichtlich ihrer Produkte als auch ihrer Prozesse an
Innovationskraft. Langfristig steht dadurch ihre Wettbewerbsfähigkeit auf
dem Spiel. Zu diesen Erkenntnissen kommen Wissenschaftler des ZEW Mannheim
und der KU Leuven auf Basis von Daten des Mannheimer Innovationspanels
(MIP), des Tender Electronic Daily (TED) und der EPO Worldwide Patent
Statistical Database (PATSTAT).

„Öffentliche Ausschreibungen spielen eine wichtige Rolle für die deutsche
Innovationsdynamik. Derzeit tragen viele nicht-innovative Ausschreibungen
im öffentlichen Sektor zu einem innovationsfeindlichen Geschäftsumfeld
bei“, erklärt Bastian Krieger, Leiter der Nachwuchsforschungsgruppe „Co-
Creation“ im ZEW-Forschungsbereich „Innovationsökonomik und
Unternehmensdynamik“. „Durch die Verwendung von Kriterien, die über den
reinen Preis hinausgehen, könnten öffentliche Auftraggeber Innovationen
belohnen und Unternehmen dazu anregen, innovative Lösungen zu entwickeln.“

Zusätzliche Vergabekriterien als Chance für Innovation

Wenn öffentliche Ausschreibungen hauptsächlich auf den Preis ausgerichtet
sind, fehlt den Unternehmen der Anreiz, in innovative Lösungen zu
investieren. Starre Anforderungen können es Unternehmen erschweren,
innovative Ideen umzusetzen oder neue Technologien einzuführen, da sie
sich an bestehende Strukturen anpassen müssen. Wenn sich die öffentliche
Beschaffung ausschließlich an etablierte Anbieter mit bekannten Produkten
oder Dienstleistungen richtet, werden innovative Unternehmen daher im
Zweifel benachteiligt.

Öffentliche Aufträge mit zusätzlichen Vergabekriterien können hingegen als
Sprungbrett dienen, um innovative Produkte und Dienstleistungen auf den
Markt zu bringen. Der Gewinn einer solchen Ausschreibung kann den Zugang
zu neuen Kunden und Märkten eröffnen. Durch die Zusammenarbeit mit
öffentlichen Auftraggebern können Unternehmen neue Partnerschaften
aufbauen, die wiederum Innovationen fördern. Darüber hinaus kann der
Wettbewerb um öffentliche Aufträge die Unternehmen dazu anregen,
effizienter zu arbeiten und kontinuierlich innovative Verbesserungen
vorzunehmen.

Über die Methodik

Die Forscher unterscheiden zwischen Unternehmen, die öffentliche Aufträge
ohne zusätzliche Vergabekriterien erhalten haben (Maßnahmengruppe) und
Unternehmen, die diese Aufträge nicht erhalten haben (Kontrollgruppe). Sie
untersuchen die Einführung neuer oder verbesserter Produkte und
Dienstleistungen der vergangenen drei Jahre von Unternehmen, die Teil des
MIPs sind. Darüber hinaus fließen der Umsatz mit etablierten Produkten und
Dienstleistungen, der Umsatzanteil neuer oder verbesserter Produkte und
Dienstleistungen, die Einführung neuer oder verbesserter Prozesse zur
Kostensenkung und die daraus resultierende Gesamtkostensenkung in die
Untersuchung mit ein.

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