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Nur 44 % der Beschäftigten in der Privatwirtschaft erhalten Urlaubsgeld – mit Tarifvertrag steigt der Anteil auf 73 %

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Mit dem Auto in die Berge fahren, das Wohnmobil im Schweden-Urlaub
auftanken oder der Flug auf die Kanaren – all dies dürfte in diesem Sommer
aufgrund des Konflikts im Nahen Osten deutlich teurer werden als noch vor
einem Jahr. Umso willkommener ist ein Zuschuss des Arbeitgebers zur
Urlaubskasse. Doch nur rund 44 Prozent der Beschäftigten dürften in diesem
Jahr Urlaubsgeld erhalten. Das ergibt eine aktuelle Online-Befragung des
Internet-Portals Lohnspiegel.de, das vom Wirtschafts- und
Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung betreut
wird.

Für die Analyse wurden die Angaben von rund 50.000 Beschäftigten aus dem
Zeitraum von Anfang Mai 2025 bis Ende Mai 2026 ausgewertet.

Einen entscheidenden Unterschied macht es, ob der Arbeitgeber an einen
Tarifvertrag gebunden ist oder nicht: Mit Tarifvertrag bekommen 73 Prozent
der Beschäftigten Urlaubsgeld, ohne Tarifvertrag sind es nur 35 Prozent
(siehe auch Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten).
„Tarifverträge bieten für die Beschäftigten entscheidende Vorteile:
Bessere Löhne, geregelte Arbeitszeiten und oft auch einen verbindlichen
Anspruch auf Urlaubsgeld“, sagt WSI-Lohnexperte Dr. Malte Lübker. „Wenn
der Tarifvertrag fehlt, fehlt meist auch das Urlaubsgeld – und auch die
Grundgehälter sind im Durchschnitt niedriger. Das ist ein Befund, der seit
Jahren stabil ist.“ Umso bedenklicher sei der Rückgang der Tarifbindung.
Diese liegt heute nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung (IAB) nur noch bei 49 Prozent, verglichen mit rund 80
Prozent zur Mitte der 1990er Jahre.

Einfluss von Beschäftigten- und Betriebsmerkmalen auf das Urlaubsgeld

Die Erhebung zeigt außerdem, dass eine Reihe von weiteren Faktoren die
Aussichten auf Urlaubsgeld beeinflussen: So erhalten 61 Prozent der
Beschäftigten in Großbetrieben mit mehr als 500 Mitarbeiter*innen
Urlaubsgeld, verglichen mit 50 Prozent in mittleren Betrieben und 37
Prozent in kleineren Betrieben mit weniger als 100 Mitarbeiter*innen (vgl.
Abbildung 1). Ein Hintergrundfaktor ist, dass größere Betriebe häufiger
tarifgebunden sind als kleinere. Zudem profitieren Männer (49 Prozent)
häufiger von Urlaubsgeld als Frauen (38 Prozent) und in Westdeutschland
(46 Prozent) wird häufiger Urlaubsgeld gezahlt als in Ostdeutschland (33
Prozent). Auch hier spielt eine Rolle, dass die Tarifbindung in
Ostdeutschland niedriger ist als im Westen. Insgesamt verblassen die
Unterschiede zwischen einzelnen Beschäftigtengruppen gegenüber dem großen
Abstand von Betrieben mit und ohne Tarifvertrag. „Die Zahlen
verdeutlichen, wie wichtig eine höhere Tarifbindung ist, um die
Ungleichheit am Arbeitsmarkt zu reduzieren“, sagt Prof. Dr. Bettina
Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI.

Große Unterschiede in der Höhe des tariflichen Urlaubsgeldes

Wie hoch das tarifliche Urlaubsgeld ausfällt, hängt von den genauen
Regelungen in den einzelnen Tarifverträgen ab. Diese unterscheiden sich
zum Teil erheblich: Die Spannbreite reicht von 186 Euro bei den
Beschäftigten in der Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern bis hin zu
2.904 Euro für Angestellte in der Holz und Kunststoff verarbeitenden
Industrie in Westfalen-Lippe. Für Angestellte in der Eisen- und
Stahlindustrie von Nordrhein-Westfalen fällt der Betrag mit 3.363 Euro
zwar noch etwas höher aus, beinhaltet hier aber auch noch andere
Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld. Dies zeigt eine aktuelle
Auswertung des WSI-Tarifarchivs für ausgewählte Tarifbranchen (siehe auch
Abbildung 2 sowie die Tabellen 1 und 2 in der pdf-Version). Die Angaben
beziehen sich jeweils auf Beschäftigte in der mittleren Vergütungsgruppe
(Endstufe, ohne Berücksichtigung von Zulagen/Zuschlägen). In den meisten
Tarifbereichen ist die Höhe des Urlaubsgeldes vom Tarifentgelt abhängig,
in einigen Bereichen wird hingegen ein Pauschalbetrag bezahlt.

„Wie hoch das Urlaubsgeld ausfällt, hängt also auch von der Branche ab“,
sagt der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Prof. Dr. Thorsten Schulten.
„Allgemein gilt: Dort, wo Gewerkschaften im Laufe der Zeit gemeinsam mit
stark organisierten Belegschaften gute Tarifabschlüsse durchgesetzt haben,
fällt auch das Urlaubsgeld höher aus. In den klassischen
Niedriglohnbranchen wird in der Regel nur ein niedrigeres Urlaubsgeld
gezahlt.“ Zudem ist in solchen Branchen auch die Tarifbindung oft
unterdurchschnittlich. So liegt sie etwa im Hotel- und Gaststättengewerbe
nach Berechnungen des IAB bei nur noch 34 Prozent. „Die Aussichten auf ein
tarifliches Urlaubsgeld sind hier also obendrein mau“, so WSI-Experte
Schulten. Die Gehälter lägen ohne Tarifvertrag oft nahe am Mindestlohn, so
der Experte. Anders als etwa in Griechenland, Portugal und Spanien, wo
Mindestlohnempfänger*innen Anspruch auf 14 Monatsgehälter pro Jahr haben,
gibt es hierzulande keine vergleichbare Regelung und die Beschäftigten
gehen beim Urlaubsgeld leer aus.

In einigen Branchen oder Großunternehmen, in denen bundesweite
Tarifverträge gelten, gibt es auch beim Urlaubsgeld keine Ost-West-
Unterschiede mehr. Hierzu zählen etwa das Versicherungsgewerbe, das
Gebäudereinigungshandwerk und die Deutsche Bahn AG. Auch in der
Druckindustrie und der Chemischen Industrie gibt es ein einheitliches
Urlaubsgeld. In Branchen, in denen regional differenzierte Tarifverträge
abgeschlossen werden, bestehen hingegen auch bei der Höhe des
Urlaubsgeldes regionale Unterschiede. Besonders ausgeprägt sind die
Unterschiede in der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie.

Im öffentlichen Dienst gibt es kein gesondertes Urlaubsgeld mehr, da dies
seit der Tarifreform des Jahres 2005 zusammen mit dem Weihnachtsgeld als
einheitliche Jahressonderzahlung im November ausgezahlt wird. Auch im
Bankgewerbe und in einigen Branchentarifverträgen der Energiewirtschaft
gibt es kein tarifliches Urlaubsgeld. Eine Besonderheit gilt, wie bereits
oben erwähnt, in der Eisen- und Stahlindustrie: Dort ist die Höhe der
jährlichen Sonderzahlungen auf insgesamt 110 Prozent einer Monatsvergütung
festgelegt – wobei offengelassen wird, wie sich dies auf Urlaubs- und
Weihnachtsgeld verteilt.

Mehr Urlaubstage mit Tarifvertrag

Für einen erholsamen Urlaub fernab des Alltags braucht man neben Geld vor
allem eines: Zeit. Auch hier bieten Tarifverträge einen deutlichen
Vorteil. Während Beschäftigte nach dem Bundesurlaubsgesetz bei einer 5
-Tage-Woche nur 20 Tage Jahresurlaub zustehen, liegt der Standard in
Tarifverträgen – mit wenigen Ausnahmen – bei 30 Tagen bezahltem Urlaub pro
Jahr (vgl. Tabellen 1 und 2 in der pdf-Version). „Zwei Wochen mehr für die
Erholung und das bei vollem Gehalt – wer könnte da ‚nein‘ sagen?“, sagt
WSI-Experte Lübker.

Informationen zur WSI-Lohnspiegel-Datenbank

Für die Auswertung zur Häufigkeit von Urlaubsgeld wurden die Angaben von
50.002 Beschäftigten ausgewertet, die zwischen dem 1. Mai 2025 und dem 31.
Mai 2026 an einer kontinuierlichen Online-Erhebung des WSI-Portals
Lohnspiegel.de teilgenommen haben. Die Umfrage ist nicht repräsentativ,
erlaubt aber aufgrund der hohen Fallzahlen detaillierte Einblicke in die
Arbeitswelt. Nicht berücksichtigt wurden Beschäftigte des öffentlichen
Dienstes, bei denen das Urlaubs- und Weihnachtsgeld seit der Tarifreform
des Jahres 2005 in einer einzigen Jahressonderzahlung zusammengefasst
wird. Lohnspiegel.de ist ein nicht-kommerzielles Angebot der Hans-Böckler-
Stiftung.